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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 9.1909/​1910

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Walther, Felix: Ist die Nachahmung eines Naturproduktes nach dem Geschmacksmustergesetz und dem Kunstschutzgesetz schutzfähig?
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Dreßlers Jahrbuch 1910
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Aufruf an die mecklenburgischen Künstler
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Verstellbare Bilderrahmen
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Vermischter Nachrichtenteil
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https://doi.org/10.11588/diglit.52069#0583

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heft §2.

Die Werkstatt der Kunst.

577

fähigkeit voll anerkannte. Die Revision der beklagten
Firma beim Reichsgericht war erfolglos. Der erkennende
Senat führte u. a. aus:
In bezug auf den Geschmacksmusterschutz wird die
Entscheidung des Gberlandesgerichts durch die tatsächliche
Feststellung getragen, daß die Tätigkeit der Malerin bei
Herstellung der Griginalbilder, wenn diese auch „getreue
Nachbildungen der Natur" seien — was offenbar im Sinne
einer realistischen Darstellung gemeint ist —, doch nicht
zu „bloßer" Nachbildung der Natur geführt habe,
sondern Ausfluß „einer schöpferischen Phantasie in
der Wahl der Gegenstände, in der inneren Anschauung
und in der Art der Wiedergabe" gewesen sei. Das Be-
rufungsgericht sieht also in den Mustern der Klägerin ein
Etwas, das über die bloße Kopie der Natur hinausreicht,
einen auf die künstlerische Phantasie der Malerin zurück-
zuführenden individuellenschöpferischenUeberschuß.
Und diese Beurteilung findet darin ihre Bestätigung, daß
bei der Vergleichung mit den Kirschenbildern der Beklagten
das Berufungsgericht zu der Ueberzeugung gelangt ist, diese
hätten nur nach den klägerischen Mustern, unmittelbar oder
mittelbar, hergestellt werden können, unmöglich aber ohne
deren Benutzung als Vorbilder durch bloßen Zufall. Ein
Muster aber, das in dieser weise seine Ausbildung einer
individuellen Schöpfung verdankt, und dessen selbständige
Herstellung durch einen anderen ausgeschlossen ist, besitzt
unzweifelhaft Neuheit und Eigentümlichkeit im Sinne des
ß t Abs. 2 des Musterschutzgesetzes. Unbedenklich durfte
daher die Vorinstanz die fünf Kirschenmuster der Klägerin
für gewerbliche Muster mit der Eigenschaft neuer, eigen-
tümlicher Erzeugnisse und der Bestimmung und Befähigung
zur Anregung des Geschmacks erklären.
Aber auch die Bejahung der Frage, ob diese Kirschen-
bilder nach tz 2 des Kunstschutzgesetzes vom 9. Januar
t9O7 als schutzfähige Erzeugnisse des Kunstgewerbes
anzusehen seien, läßt einen Rechtsirrtum nicht erkennen.
Das Berufungsgericht geht davon aus, daß das Erfordernis
einer individuellen schöpferischen Tätigkeit bei den Erzeug-
nissen des Kunstgewerbes als Werken der bildenden Künste
noch strenger zu beurteilen sei als bei den Geschmacks-
mustern, gelangt dann aber, auch von diesem Gesichtspunkte
aus, zu der Beurteilung, daß „die Entwürfe und die ihnen
entsprechenden Kirschenbilder der Klägerin das durch selb-
ständige Formgestaltung im Raume sich äußernde Ergebnis
einer besonders eigenartigen, schöpferischen Tätig-
keit" seien, „dazu bestimmt, schon durch seinen bloßen
Gesichtswert auf den Beschauer einzuwirken". Damit ist
die Annahme der Kunstschutzwmdigkeit gerechtfertigt.
Allen diesen Erwägungen und Feststellungen des Be-
rufungsgerichts, sei es zur Frage des Geschmacksmuster-
schutzes, sei es zur Frage des Kunstschutzes, steht der Um-
stand nicht entgegen, daß es sich bei den Kirschenbildern
um die Darstellung von Naturgegenständen handelt. Ein
Rechtssatz, daß Nachbildungen nach der Natur des Kunst-
oder Musterschutzes unfähig seien, besteht selbstverständlich
nicht. Aber auch ein Rechtssatz dahin, daß Nachbildungen
einfacher Naturgegenstände von diesem Schutze ausgeschlossen
seien, ist nicht vorhanden. Ls ist nur eine Frage tatsäch-
licher Würdigung, ob sich im einzelnen Falle die Nach-
bildung noch als eine Betätigung individueller Schöpfer-
kraft erweise.
Die Revision war daher zu verwerfen.
(Urteil des Reichsgerichts. Aktz.: I 502/08.)

vreAers Jahrbuch 1910
Mit Freuden begrüßen wir den soeben im Verlag von
Stiller in Rostock erschienenen Jahrgang t9Iv von
Dreßlers Jahrbuch. Das Werk ist in seiner Art für
alle Künstler und jeden, der mit der Kunst in ideeller oder
materieller Beziehung steht, ganz unersetzlich. Ein er-
heblich erweitertes Verzeichnis der bildenden Künstler mit
Adressen und Angaben über Personalien und Werke und
ein ähnlich behandeltes Register der Kunstschriftsteller er-
leichtern die geschäftliche Verbindung mit diesen Kreisen,
und die spezialisierten Aufzeichnungen über Galerien,
Vereine und Ausstellungsgelegenheiten geben, unterstützt
von Aussätzen über die rechtliche Situation der bildenden
Künstler, ein vorzügliches Spiegelbild unseres reichen,
deutschen Kunstlebens, wenn auch diese Ausgabe
wirklich noch hier und da kleine Ungenauigkeiten aufweisen
sollte, so wäre die Schuld dafür allein der Künstlerschaft
selbst zuzuschreiben, die den fleißigen Herausgeber nicht mit
genügenden Auskünften unterstützt. — wir wünschen dem
Werk nun endlich die Verleihung des amtlichen
Lharakters von Kultus- und Kunstbe'hörden, die ihm das
materielle Fundament und die längst verdiente An-
erkennung sichern würden. V.W.O.K.
Aufruf an äie mecklenburgischen
Künstler
Im Januar t9N findet in Schwerin im Anschluß an
die Landes-Gewerbe- und Industrie-Ausstellung eine erste
Mecklenburgische Kunstausstellung statt. Die Künst-
ler, die aus Mecklenburg stammen oder dort ihren Wohnsitz
haben, werden hiermit gebeten, ihre Beteiligung an den
mitunterzeichneten Herrn Or. Kreß zu Rostock mit genauer
Adresse baldmöglichst anzuzeigen.
Das weitere Programm der Ausstellung, Jury, Ein-
lieferung usw. wird in diesem Blatte bekanntgegeben.
Das vorbereitende Asinitee:
Bildhauer vrok. WarictscUneläer, Maler V. Sten^lin,
Naler vrok. Buwke, Architekt k>. Korkt, Maler vrok. bMIler-
XLerupll, Or. ruecl. Kress, Maler 1K. Salrer.
Verstellbare KUäerrabmen
Die Firma Ernst Fischinger in Stuttgart bringt
einen verstellbaren Bilderrahmen auf den Markt, der in
verschiedenen Größen und Ausführungen geliefert werden
kann und recht praktisch zu sein scheint.
Die Rahmen lassen sich auf jeden Millimeter und jedes
beliebige Format einstellen und ihre Handhabung ist sehr
einfach. Durch Drehung an einer auf der Rückseite be-
findlichen Vorrichtung wird der Rahmen auf die gewünschte
Größe, die an der angebrachten Skala abzulesen ist, ein-
gestellt. Das Bild wird durch vorhandene Federn im Rahmen
festgehalten, wodurch das Einschlagen von Nägeln fortfällt.
Es wird oft vorkommen, daß ein Bild so schnell ver-
sandt werden muß, daß man nicht mehr auf die An-
fertigung eines besonderen Rahmens warten kann. Ferner
ist es gewiß oft erwünscht, ein in Arbeit befindliches Bild
schnell auf seine Wirkung im Rahmen zu prüfen; oder
ein Bild soll in seinen Größenverhältnissen verändert
werden usw. Für alle solche Fälle wird der verstellbare
Rahmen von Fischinger nützlich sein. O. W. V. X.

Vermischter Dachrlcktenteil.

- Geplante Ausstellungen -
Dresden. In der Ausstellung der Künstlervereini-
gung Dresden t9lo, die am t- September im Akademie-
gebäude (Brühlsche Terrasse) eröffnet wird, soll auch das
Kunstgewerbe, welches ja gerade in Dresden zu so hoher

Blüte gelangt ist, vorgeführt werden. Es sind der Anzahl
nach nicht viele, aber besonders hervorragende Arbeiter: aus-
gewählt worden, die einen interessanten Ueberblick über
den Stand dieser wichtigen Abteilung der modernen Kunst-
bewegung bieten. Prof. Karl Groß hat die Zusammen-
stellung dieser Abteilung übernommen.
 
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