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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 9.1909/​1910

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Schmidkunz, Hans: Geber und Nehmer der Kunstbildung, 3
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Berlin als Kunststadt
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Versicherung gegen Schäden an Kunst- und Wertgegenständen
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Münchener ortspolizeiliche Bauvorschriften
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https://doi.org/10.11588/diglit.52069#0079

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Heft 6.

Die Werkstatt der Runst.

73

lichen Antworten" aus jene Fragen weder zutreffend noch
erschöpfend zu nennen. Hier kann nur eine genaue und
umfassende Forschung Helsen. Sie wird vor allem den
Akademieunterricht der Neuzeit von dem Werkstattunterricht
der älteren Zeiten unterscheiden; wird die Frage wieder
aufnehmen, welche Bildung die mittelalterlichen Architekten
genommen und gegeben haben (welche Frage doch endlich
einmal Max Hasak beantworten könnte) u. dgl. m.
Daß „die Neisterschule im Sinne bestimmter Tradition
nicht nur nicht mehr existiert, sondern geradezu verpönt
und als gänzlich überwunden angesehen wird", ist eine nicht
ganz klare Bemerkung. Trifft sie die Schöpfung Friedrich
Wilhelm Schadows, der in Berlin das Meisteratelier der
Schüler eingeführt und in Düsseldorf es mit der dortigen
Akademie organisch verbunden hat?
Gerade dieser Schadow soll ein Pädagoge von der Art
gewesen sein, wie mein verehrter Mitarbeiter sich einen
denkt. Man lese einmal bei Julius Hübner nach, in welcher
Weise gerade sein Eingehen auf die Individualität des
Schülers usw. gerühmt wird! Auch der „gute Professor"
muß als Lehrender „eine hohe persönliche Note, eine starke
Individualität sein". Und daß dies nicht dem Rufe nach
einer Pädagogik widerspricht, daß es vielmehr in aller-
intimster weise zur Pädagogik gehört: das kann nie oft
genug wiederholt werden.
An der Hand der neulichen Schlußworte können wir
uns wohl vereinigen, und zwar in jenen „aus der Tradition
zu schöpfenden Gesetzmäßigkeiten", die uns erst durch eine
„Geschichte der Kunstbildung" voll zur Erkenntnis kommen
werden. Nur muß natürlich Forschung der Darstellung
vorangehen, und innerhalb der Forschungsarbeit wieder das
methodische Interesse dem materiellen. In meiner Abhand-
lung „Zur Geschichtsforschung und Geschichtsschreibung der
Hochschulpädagogik" („Lehrproben und Lehrgänge", Heft 68,
t9O) ist darüber gesagt, was möglich war. Vivat segnens!

Verlin als Kunststaät

„Die Stadtverwaltung von Berlin, die mit einem
Etat von 22H Millionen arbeitet, will die Aus-
gaben für .Runstzwecke' jährlich auf — 50000 Mark
ermäßigen."
Gbige Nachricht ging durch die Zeitungen, zu deren
Erläuterung und Richtigstellung wir einige Sätze aus der
betreffenden Sitzung der Stadtverordneten wiedergeben
wollen.
In der Diskussion bemängelte Stadtv. Mommsen
(Fr. Fr.) die Bemerkung im Ausschußprotokoll, die eine
Herabsetzung des Kunstfonds von ^ooooo auf
50000 Mk. empfiehlt, weil die eingesetzte Summe schon
seit Jahren nicht aufgebraucht worden ist. Der
Rechnungsausschuß habe doch wohl nicht die Berechtigung,
selbständig über die Herabsetzung von Etatspositionen zu
beschließen. Die Stadtverordnetenversammlung werde sich
schwerlich zu einer Herabsetzung des Kunstfonds bereit
finden lassen. Sie werde am besten tun, wenn sie die dies-
bezügliche Bemerkung des Rechnungsausschusses als nicht
gemacht betrachte.
Stadtv. Liebenow (A. L.) erklärte als Vorsitzender
des Rechnungsausschusses, daß die bemängelte Bemerkung
unterblieben wäre, wenn den Rechnungsausschußmitgliedern
bekannt gewesen wäre, daß der Kunstfonds ange-
fammelt wird, um die Mittel für den Bau des Märchen-
brunnens zu beschaffen. Er würde sich freuen, wenn die
Debatte den Erfolg hätte, daß der Märchenbrunnen
nicht zum Märchen wird, und daß seine Fertigstellung
bald geschieht.
Stadtv. Singer (Soz.) führte aus, daß der Rechnungs-
ausschuß besser getan hätte, wenn er sich erst informierte,
wohin die „großen" Summen bei dem Kunstfonds kommen.

Auch er hoffe, daß die Frage einer Herabsetzung des Kunst«
fonds von allen Stadtverordneten mit einem glatten „Nein I"
beantwortet werden würde.
Oberbürgermeister Kirschner wies darauf hin, daß
der Kunstfonds auf ^ooooo Mk. verbleiben müsse,
weil neben der Aufgabe für den Märchenbrunnen noch zahl-
reiche „kleine" Engagements zu erfüllen seien.
Stadtv. Modler (A. L.) richtete an den Magistrat die
Anfrage, weshalb der Bau des Märchenbrunnens so
langsam fortschreitet. Seit einiger Zeit ruhe die Arbeit
auf dem Bauplatze vollständig.
Stadtbaurat Hoffmann entschuldigte die langsame Ar-
beit mit der ratenweisen Ltatisierung der 700000Mk.,
die der Märchenbrunnen erfordert. Es seien erst Hooooo Nk.
bewilligt, der Rest müsse allmählich aus den Ueberschüffen
des Kunstfonds genommen werden. Die Fundamente des
Bauwerks seien fertig und er hoffe, daß der Brunnen ein
so hervorragend schönes Kunstwerk werde, daß jeder Bürger
daran seine Freude haben werde.
Die Stadt Berlin verläßt sich aber leider in ihrer
Kunstpstege auf den Hof und Staat, sonst würde sie nicht
ihren verhältnismäßig so sehr kleinen Kunstfonds für
8—^0 Jahre auf ein einziges Kunstwerk festlegen!

—-
Versickerung gegen Zckäclsn an
Kunlt- uncl Mertgegenstänclen


Die Stuttgarter Mit- und Rückversicherungs-
Aktiengesellschaft in Stuttgart, Tochteranstalt des
„Allgemeinen Deutschen Versicherungsvereins in Stuttgart
a. G.", hat seit einiger Zeit einen neuen, von ihr allein
betriebenen Versicherungszweig eingeführt, und zwar die
„Versicherung gegen Schäden an Kunst- und Wert-
gegenständen". Sowohl Gegenstände im Privatbesitz
wie auch im Besitze von Vereinen, Gemeinden und Museen
können versichert werden gegen solche Schäden, die
u) durch unsachgemäße Behandlung oder Unvorsichtig-
keit seitens der Dienstboten oder Angestellten,
b) durch Herab- oder Umfallen,
0) durch böswillige Beschädigung oder Zerstörung
seitens dritter Personen
entstehen. Bei Haushaltungen können die Transport-
schäden eingeschlossen werden. Die Schadenabwicklung er-
folgt in kulanter weise. Die Versicherungsbedingungen
tragen den Bedürfnissen der versicherten Rechnung. Die
Prämiensätze der genannten Versicherungssparte sind mäßig
und wir können unseren Abonnenten den Abschluß einer
„Kunstschaden-Versicherung" nur empfehlen.
Nähere Auskunft erteilt die Gesellschaftsdirektion in
Stuttgart. (Siehe Inserat.)

Münckensr ortspolizeiUcke
Kauvorsckristen

In unseren Zeiten, in denen so viel über die
brutale Verschandelung von Straßen- und Städte-
bildern geklagt wird, sind die nachstehenden neuen
Baupolizei-Vorschriften Münchens gewiß bemerkens-
wert, weil sie manchen künstlerischen und ästhetischen
Forderungen Rechnung tragen.
Sie haben folgenden Wortlaut:
Die Lokalbaukommission erläßt auf Grund des Art.
tO Abs. III und Art. 22 b Abs. II des Polizeistrafgesetz-
buches nachstehende, von der Kgl. Regierung von Ober-
bayern, Kammer des Innern, mit Entschließung vom
Zt- Juli ^909 für vollziehbar erklärte ortsxolizeiliche
Vorschrift.
 
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