Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 9.1909/​1910

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.52069#0322

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
3f6 Die Werkstatt der Kunst. Heft 23.

Bestimmungen
für den Wettbewerb zur Erlangung von Entwürfen eines
Reklame-Plakates für die Stadt Metz.

Die Stadt Metz schreibt hiermit einem öffent-
lichen Wettbewerb zur Erlangung von Entwürfen
für ein Plakat aus, welches bestimmt ist, durch
ein markantes charakteristisches Motiv das Reise-
publikum aus die Eigenart und Schönheit der
Stadt Metz aufmerksam zu machen und zu
ihrem Besuche anzuregen.
Das Motiv soll tunlichst aus der Stadt Metz
oder ihrer näheren Umgebung entnommen werden,
im übrigen bleibt seine Wahl dem Bewerber über-
lassen.
2.
Zum Wettbewerb sind alle innerhalb des Ge-
biets des Deutschen Reichs wohnenden, reichs-
angehörigen Künstler zugelassen.
3.
Die Größe des Plakats darf in Hochformat
I,fOxO,85 m nicht übersteigen.
ch
Außer dem unter s erwähnten Motiv soll
das Plakat die Aufschrift „Metz" tragen, welche,
mit größter Deutlichkeit, Klarheit und Schönheit
der Schrift ausgesührt, weithin lesbar sein muß.
5.
Die Entwürfe sind in den für die Ausführung
gedachten Farben derart zu halten, daß sie sich für
Vervielfältigung in farbiger Lithographie eignen.
Zur Ausführung in Lithographie dürfen nicht
weniger als 3 und nicht mehr als 5 Platten in
Anwendung kommen. Gold zählt für 2 Platten.
6.
Für die Zuerkennung von Preisen steht ins-
gesamt die Summe von 3000 Mk. zur Verfügung,
welche auf jeden Fall zur Verteilung gelangt.
Es ist in Aussicht genommen:
s erster Preis mit f500 Mk.
s zweiter „ „ fOOO „
f dritter „ „ 500 „
Metz, den s5. Februar fsffO.

Durch einstimmigen Beschluß der Preisrichter
kann die Preissumme in anderer weise verteilt wer-
den. Auch steht den Preisrichtern das Recht zu,
weitere Entwürfe zum Ankauf vorzuschlagen.
Die preisgekrönten wie auch die etwa an-
gekauften Entwürfe gehen in das uneingeschränkte
Eigentum der Stadt Metz über.
7.
Das Preisrichteramt wird von folgenden
Mitgliedern der Zurz^ der im Mai d. Z. in
Metz stattfindenden II. Allgemeinen elsaß-lothringi-
schen Kunstausstellung gebildet:
f. Bürgermeister Geheimer Regierungsrat Vr.
Böhmer-Metz, Vorsitzender.
2. Kunstmaler Paul Braunagel-Straßburg i. Els.
3. „ Georg Daubner-Straßburg i. Els.
Bildhauer Hildebrand-Metz.
5. Kunstmaler Louis Letsch-Mülhausen i. Elfi
6. „ Emil Schneider-Straßburg i. Elfi
7. „ Professor Lothar von Seebach-
Straßburg i. Els.
Die Mitglieder der Zury haben sich mit
vorstehenden Bedingungen einverstanden erklärt.
8.
Die Wettbewerbsentwürfe sind bis spätestens
25. Mai s9fO abends bei dem hiesigen Bürger-
meisteramt einzuliefern bezw. müssen an diesem
Tage zur Post gegeben sein.
9-
Zeder Entwurf ist mit einem Kennwort zu
versehen. Dem Entwurf ist ein verschlossener
Briefumschlag beizufügen, der außen das gleiche
Kennwort und die Aufschrift „Plakatwettbewerb
der Stadt Metz" tragen und innen den Namen
und die Adresse des Künstlers enthalten muß.
fO.
Nach der Entscheidung des Preisgerichts
werden sämtliche Entwürfe öffentlich ausgestellt
werden; vor der Beendigung dieser Ausstellung
dürfen die Entwürfe nicht zurückverlangt werden.
Der Bürgermeister:
vr. Vöhmer, Geheimer Regierungsrat.
 
Annotationen