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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 9.1909/​1910

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https://doi.org/10.11588/diglit.52069#0182

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t?6

Die Werkstatt der Kunst.

Heft sZ.

findet eine öffentliche Ausstellung der Konkurrenzarbeiten
statt.
Berlin. (Wettbewerb um das Stipendium der vr. Paul
Schultze-Stiftung für das Jahr 1910.) Auf Grund des
Statuts der vr. Paul Schultze-Stiftung, die den Zweck hat,
jungen befähigten Künstlern deutscher Abkunft ohne Unter-
schied der Konfession, welche als immatrikulierte Schüler
einer der bei der hiesigen Königlichen Akademie der Künste
bestehenden Unterrichtsanstalten für die bildenden Künste
(der akademischen Hochschule für die bildenden Künste oder
der akademischen Meisterateliers) dem Studium der Bild-
hauerkunst obliegen, die Mittel zu einer Studienreise
nach Italien zu gewähren, wird hiermit der Wettbewerb
um das Stipendium für das Jahr 1910 eröffnet. Als
Preisaufgabe ist gestellt worden: „Bachanten"; das
Relief soll nicht mehr als fünf Figuren enthalten und 1 zu
1,30 in groß sein. Mit dem Konkurrenzwerk find gleich-
zeitig einzusenden verschiedene von dem Konkurrenten
während seiner bisherigen Studienzeit selbst gefertigte
Arbeiten. Indessen dürfen sämtliche Werke die Zahl 10
nicht überschreiten, auch wenn die Bewerbung auf mehrere
Preise ausgedehnt wird. Frische Tonmodelle sind ausge-
schloffen. Die kostenfreie Ablieferung der für diesen Wett-
bewerb bestimmten Arbeiten nebst schriftlichem Bewerbungs-
gesuche an die Königliche Akademie der Künste, Berlin
VV 6-1, pariser Platz q, muß bis zum 2. April 1910,
mittags 12 Uhr, erfolgt sein. Der Bewerbung sind bei-
zufügen: i. ein von dem Bewerber verfaßter Lebenslauf,
aus welchem auch der Gang seiner künstlerischen Ausbildung
ersichtlich ist, 2. eine schriftliche Versicherung an Lidesstatt,
daß der Bewerber die von ihm eingelieferte Konkurrenz-
arbeit selbst erfunden und ohne fremde Beihilfe ausgeführt
hat, 3. Zeugnisse darüber, daß der Bewerber ein Deutscher
ist und zur Zeit der Bewerbung als immatrikulierter
Schüler einer der obenbezeichneten akademischen Unterrichts-
anstalten dem Studium der Bildhauerkunst obliegt, -1. ein
Verzeichnis der für die Konkurrenz bestimmten Arbeiten
auf besonderem Bogen. Gesuche, denen die vorbezeichneten
Schriftstücke und Zeugnisse nicht vollständig beiliegen,
werden nicht berücksichtigt. Die Einsendung der Gesuche
hat getrennt von den Arbeiten zu erfolgen. Der Preis
besteht in einem Stipendium von 3000 Mk. zu einer
Studienreise nach Italien. Der Genuß des Sti-
pendiums beginnt mit dem i. «Oktober 1910. Die Aus-
zahlung der ersten Rate im Betrage von isoo Mk. erfolgt
beim Antritt der Studienreise; die zweite Rate in gleicher
Höhe wird gezahlt, wenn der Stipendiat vor Ablauf von
sechs Monaten über den Fortgang seines Studiums an den
Senat der Akademie der Künste einen für genügend er-
achteten schriftlichen Bericht erstattet hat. während
der Dauer des Stipendienjahres wird dem Stipendiaten
eins der von der Akademie im Interesse ihrer in Rom
studierenden Stipendiaten gemieteten Ateliers kostenlos
überlassen werden, wenn ältere Ansprüche auf solche nicht
zu berücksichtigen find. Line Teilung des Stipendiums an
mehrere Bewerber ist ausgeschlossen. Die Zuerkennung
des Preises erfolgt im April 1910. Nach getroffener
Entscheidung kann auf Bestimmung des Senats der
Akademie der Künste eine öffentliche Ausstellung der
Bewerbungsarbeiten stattfinden. Die preisgekrönte Kon-
kurrenzarbeit wird Eigentum der Akademie der Künste.
Berlin. (Ministerium der geistlichen, Unterrichts-
und Medizinalangelegenheiten. Königliche Aka-
demie der Künste.) Wettbewerb um das Stipendium
der Karl Blechen-Stiftung für das Jahr 1910. Das
Stipendium beträgt 1500 Mk. und ist zu einer Studien-
reise nach Italien bestimmt. Zum Wettbewerb werden
zugelassen unbemittelte, junge, befähigte Künstler ohne
Unterschied des religiösen Bekenntnisses, aber deutscher
Reichsangehörigkeit, welche als immatrikulierte Schüler
einer der bei der Akademie der Künste bestehenden Unter-
richtsanstalten dem Studium der Landschaftsmalerei
als Hauptfach obliegen oder diese Unterrichtsanstalten zur
Zeit der Bewerbung nicht länger als ein Jahr verlassen

haben und nicht älter als 30 Jahre sind. Als Konkur-
renzwerke sind 2 durchgeführte Melbilder und 8 Studien
nach der Natur vorgeschrieben. Die Ablieferung dieser
Arbeiten nebst schriftlichem Bewerbungsgesuch an die
Königliche Akademie der Künste, Berlin VV 64, pariser
Platz -1, muß bis zum 2. April 1910, mittags 12 Uhr.
erfolgt fein. Dem Bewerbungsgesuch find beizufügen:
1. ein selbstverfaßter Lebenslauf, aus dem insbesondere der
Gang der künstlerischen Ausbildung ersichtlich ist, 2. ein
amtlicher Nachweis über Lebensalter und Staatsangehörig-
keit, 3. ein Besuchsattest der akademischen Lehranstalt,
-1. ein Zeugnis vom Meister oder Lehrer, daß der Bewerber
aus eigenen Mitteln keine größeren Studienreisen unter-
nehmen kann, 5. ein Verzeichnis der für die Konkurrenz
bestimmten Werke, welches mit der eidesstattlichen Ver-
sicherung zu versehen ist, daß die Arbeiten von dem Be-
werber selbst gefertigt und ohne fremde Beihilfe ausgeführt
sind. Gesuche, denen die vorstehend unter i bis 5 aufgc-
führten Schriftstücke nicht vollständig beiliegen, bleiben
unberücksichtigt. Die Einsendung der Gesuche hat getrennt
von den Arbeiten zu erfolgen. Der Stipendiat ist ver-
pflichtet, innerhalb Jahresfrist nach Zuerkennung des
Stipendiums die Studienreise anzutreten und sich min-
destens vier Monate in Italien aufzuhalten. Die
Reife darf ohne zwingende Ursache nicht unterbrochen
werden. Jede Unterbrechung ist dem Senat der Akademie
sofort mit der Bitte um nachträgliche Genehmigung an-
zuzeigen. Die Zahlung des Stipendiums erfolgt in zwei
gleichen Raten, die erste beim Antritt der Studienreise, die
zweite etwa 6 Wochen später, nachdem der Stipendiat dem
Senat einen Bericht über die Reise und den Fortgang,
seines Studiums eingereicht hat. Bei etwaigem Aufenthalt
in Rom wird dem Stipendiaten eins der von der Akademie
im Interesse ihrer daselbst studierenden Stipendiaten ge-
mieteten Ateliers kostenlos überlassen werden, wenn ein
solches frei ist und ältere Ansprüche nicht zu berücksichtigen
sind. Die Zuerkennung des Stipendiums erfolgt im


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