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Die Kunst für alle: Malerei, Plastik, Graphik, Architektur — 1.1885-1886

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Grünewald, E.: Das Urheberrecht auf dem Gebiete der bildenden Kunst und Photographie, [2]
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Personalnachrichten - Denkmäler - Ausstellungen, Sammlungen, etc. - Vermischte Nachrichten- Kunstliteratur - Vom Kunstmarkt - Briefkasten
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https://doi.org/10.11588/diglit.9416#0373

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2Y2

Das Urbeberrecht rc. Doii L. Grüiiewald — Persaiialnachrichten — Denkinäler rc.

werden, daß die Übertragung des Verlagsrechtes an
einem Gemälde dem Verleger anch vhne besanderer Neben-
berednng das. ausschließliche Recht zur Nachbildung des
Originalgemäldes einräumt. Tenn das Recht des llrhebers
znr Nachbilduug ist ein ausschließliches nnd geht des-
halb mit diesem Charakter auf den Nachfalger über, sofern
nicht besondere Vorbehalte dazwischen liegen. (Vgl. U. II
Strafsen. R.-G. v. 28. Okt. 1881 Slg. Bd. 5 S. 80.)
3.
Der „Bankunst" ist in K 3 des Gesekes der ge-
setzliche Schutz versagt. Jeder kann ein fertiges Bauwcrk
abzeichnen und ein von einem anderen Architektcu her-
rührendes Bauwerk aufführen. Nur bezüglich der Ban-
pläne und Bauzeichnungen ist der Banmeister anf Grund
des F 43 des Reichsgesetzes vom 11. Juni 1870, betreffend
das Urheberrecht an Schriftwerken, geschützt, iudem hier die
Vorschriften dieses Gesetzes 8K 1 bis 42 ansdrücklich auf
architektonische, technische nnd ähnliche Zeichnungcn nnd
Abbildungen sür anwendbar erklärt sind. Bei Beschluß-
fassung über diesen Z 3 war die praktische Erwägung
maßgebend, daß bei dem Baue einer Kirche, eines Palastes,
einer eleganten Villa ic. die Kosten für den Architekten
einen verhältnismäßig geringen Teil der Gesamtausgabcn
bildcn. mithin der Unternehmer so kostspieliger Bauten sich
wohl lieber an den Ersinder schöner Pläne als an den
Nachahmer wenden werde. (Vgl. Komm. Ber. S. 3.)
4.
Als Nachbildung wird nach K 4 des Gesetzes nicht
angesehen die freie Benutznng eines Werkes der bil-
dcnden Künste zur Hervorbringung eines nenen Werkes.
Der Begriff „Nachbil dung" umfaßt, wie Tanibach in
seinem „Urheberrecht" S. 42 erschöpfend festftellt. jede
„inhaltlich identische Reproduktion," und hatte die
Vorschrift des Art. 30 des früheren bayrischen Gesetzes
vom 28. Juni 1865 genan die gleiche Bedeutung, welche
besagte, daß die Benutzung eines Werkes der Kunst zur
Hervorbringung eines anderen nicht Nachdrnck sei, insofern
es sich nicht der Hauptsache nach als eine Umgehnng der
dieser Bestimmung vorgehenden Verbote darstellt. Der dem
Gesetze zu Grunde liegende Gedanke ist, daß „das Alte
zur Anrcgung für das Nene dienen soll" (Komm. Ber.
von 1870.) Daraus ergibt sich, daß die freie Benutzung
einzclner Aiotive eiues Knnstiverkes, die Verarbcitung des
Gedankens dcsselben für selbständig ncue künstlerische Er-
zeugnisse — zum Uuterschiede von der mechanischen Aus-
beutung — gestattet ist, und zwar ist es nicht bloß auf
dem Gcbiete der höhercn Kunst, sondern anch in dem dcr
Jndustrie erlaubt, aus dem Kunstwcrke das „Motiv" zu
eutnehmen.
Als erlaubt wird die Nachbildung des Originals in
den Fällen auzusehen sein, in dencu dicselbe ihre Selb-
stäudigkeit völlig eiugebüßt hat und integrierendcr Bestand-
teil der Neuschöpfung gewordcn ist, z. B. wenn sie das
Original für die bildliche Darstellung eines histvrischen,
genrehaften oder ähnlichen Herganges nnd als vereinzelten
Bestandteil des Letzteren verwertet hat. (U. III. Strafsen.
R.-G. vom 29. März 1886.)
Dagegen ist die Herstellung einer sog. versteckten
Kopie verboten. Diese kann darin bestehen, daß der illach-
bildung ein Beiwerk, andere Farbe, andere Dimensionen

gegeben oder auch nnwesentliche Änderungen, sowie Hinweg-
lassungen vorgenommen werden.
Ob und inwieweit solches im Einzelfall geschehen ist,
ist eine überwiegend thatstzchliche Frage und unterliegt
daher der richterlichen und sachverständige.'. Prüsung.
(Fortsetzung folgt.)

Persvnalnachrichien
vm. München hat den Tod zweier bedeutender Vertreter
seiner Kuust zu beklageu: Pros. Frledrich Voltz und
Alfons Bodenmiiller. Ersterer, 18 t7 in Nördlingen ge-
boreu, zählte zu den ersten Nleistern auf dem Gebiete der idylli-
schen Landschaft, die er mit überaus ansprechender und poetischer
Stimmuiig malte und meist mit prnchtig naturwahr gegebenen
Rindern belebte. Hauptwerke von ihm besitzt die Neue Pina-
kothek in München, die Berliner Nationalgalerie, das Kölner
Museum und die Sammlung des Großherzogs von Oldenburg.
Dem Sarge des als Mensch wie als Knnstier allseitig hochge-
schätzten Mannes folgte eine große Zahl Leidtragender, worunter
die Spitzen der Gesellschaft und der Kunstivelt. An der Gruft
rief Eugeu Stieler dem Geschiedenen mit schwer verhalteuer Be-
wegung warme Worte der Freundschaft nach. — Alfons
Bodenmüller war eiu geborener Münchener und hatte sich,
obwohl nur 39 Jahre alt gewvrden, doch als Genremaler
bereits einen sehr geacbteten Namen gemacht. Nachdem er in
der Schule Wilhelm Lindenschmits und Arthur von Rambergs
an der Münchener Akademie sein Talent überraschend schnell ent-
wickelt hatte, erhielt er sür sein erstes größeres Werk „Der
Schäfflertanz in München zur Zeit der Pest" den ersieu akademi-
scheu Preis. Seine weiteren, sehr gesuchten Bilder, unter denen
„Das Pslegekind" und ein Kostümbild aus dem 15. Jahrhun-
dert „Caritas" auf der Ausstelluug 1879 besonders erwähnens-
ivert sind, bezeichnen eine Stufcnleiter von Fortschritten und
Erfolgen.
* Berlin. Für die Verteihung der großen goldenen
Medaille der Berliner Jubilänins-KunsiauSstellnng sind von dem
Senat der Akademie dem Vernehmen nach die nachfolgenden
Kiinstler vorgeschlagen: Friedrich Geselschap, welcher nameiit-
lich den großen Karton zu seinem in der Nuhmeshalle auszu-
fiihrenden Freskogemälde „Der Krieg" auSgestellt hat. Ferner
die Landschaftsmaler Paul Flickel aus Berlin, Hermann
Baisch aus Karlsruhe und Eugen Dücker aus Diisseldorf.
Tanu Klaus Meyer aus München, die Aguarellmaler
Rudolf Alt aus Wien und dlugusto Corelli aus Rom.
Jn der englischen Abteilung Hubert Herkomer aus
Waal in Schwaben und Walter William Ouleß aus St.
Helier auf Jersey. Von Bildhauern wird nur Viktor Tilgner
aus Wien genannt, von Architekteu die Baumeister Kayser und
von Großheim, die Sckiöpfer der Dekoration der Eingangs-
kuppel, und Adols von Heyden, nach dessen Entwürfen das
Tafelsilber des Prinzen Wilhelm ausgefnhrt ist. Die für die
Berleihnng der kleinen goldenen Medaille, soivie sür die ehren-
volle Erwähiiung in Anssicht genoinmencn Kiinstler sind noch
nicht genannt.
*Berlin. Der Geschichtsmaler Professor Adolph Menzcl
ist zum Kanzler der Friedeusklasse des Ordens Rour le merite er-
naiint worden. Es ist dies das zweite Mal, daß der Vorsitz in
diesem statuteiimäßig die Zahl von 10 Mitgliedern nicht iiber-
schreitenden Orden einem Künstler übertragen wordeu ist. Auch
Peter von Coruelius ist jahrelang Vizekanzler und später
Kanzler des Ordens gewesen. Menzels Vorgänger war der
Historiker Leopold von Ranke. Daß zu dessen Nachfolger
Ädolph Meuzel bestimmt wurde, wird überall als ein Beweis
dasür gelten, welche Anerkennung gerade durch Menzels Schöpf-
nngen die Geschichtsmalerei neben der Geschichtsforschung ge-
funden hat.

Denkmäler etr.
o. V. Berlin. Das neu enthüllte Deiikmal König
Friedrich Wilhelms IV. ist das vierte in der Reihe unserer
Reiterstandbilder der Hohenzollern. Neben Andreas Schlüters
großem Kurfürsten und Rauchs altem Fritz hier Ebenbürtiges
zu schaffen, mußte allerdings den Künstler zur Entfaltung seiner
 
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