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Verband der Kunstfreunde in den Ländern am Rhein [Hrsg.]
Die Rheinlande: Vierteljahrsschr. d. Verbandes der Kunstfreunde in den Ländern am Rhein — 23.1913

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Gischler, W.: Zu den Radierungen von Hermann Kupferschmid
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https://doi.org/10.11588/diglit.26493#0428

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Hermann Kupferschmid. Baugrube.


daß sich Rembrandt am tiefsten und eindrucksvollsten in der Radierung dokumentiert habe, die beider
nicht im Sinn des Stiches und des gemalten Bildes bedarf.
Alles, was sich in der Entwicklung dieser malerischen Anschauung bis zum sogenanuten Impressionis-
mus vollzogen hat, lag von Anfang in der Radierung; zwischen einem radierten Blatt von Rembrandt
und Liebermann werden Qualitätsunterschiede festzustellen sein, im Wesen sind sie bis auf die eigent-
liche Handschrift gleich. Will man dieses Wesen genauer umschreiben, bleibt immer die Notiz eines
Helldunkeleindrucks, der an die Flüchtigkeit einer Bewegung gebunden ist und in dieser Notiz zugleich
seine künstlerische Erledigung findet. Die Radierung ist somit weder eine Skizze noch eine Studie, über
die Gebundenheit ans Objekt der Studie wie über die Andeutung der Skizze weit hinausreichend, zielt
sie ins Herz der Anschauung: und hier ist der Punkt, wo all den Versuchen der modernen Radierung
grundsätzlich widersprochen werden muß, die sich als Reproduktionen von Skizzen und Studien dar-
stellen und im Reich der malerischen Anschauung als Diener statt als Herrscher vorhanden sind.
Diskutierbar sind nur die Bestrebungen, die eine endgültige und selbständige Erledigung der An-
schauung innerhalb der technischen Grenzen des Radierhandwerks versuchen. Als Handwerk stellt die
Radierung zunächst nur eine Art Zeichnung dar, die mit der senkrecht geführten Nadel auf den
Rußüberzug einer Metallplatte eingeritzt wird; aber nicht schon diese Zeichnung in Ruß wird gedruckt,
sondern das Resultat einer Ätzung, die durch die Zeichnung auf das Metall dirigiert wird. Erft
eine solche Ätzung mit dem malerischen Spiel ihrer Zufälligkeiten ergibt das Resultat, dem außerdem
noch ein raffiniertes Handdruckverfahren dienstbar sein muß. Zweck und Erfolg der Ätzung ist die

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