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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 9.1909/​1910

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https://doi.org/10.11588/diglit.52069#0053

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Die Werkstatt der Kunst.

4?

und einzelnen Künstlergruxpen werden jedoch das Recht
haben, vollständig auf eigene Rosten oder, in be-
sonderen Fällen, mit Unterstützung des Ausschusses für die
Dekoration der ihnen gewährten Säle zu sorgen. — Art. 5.
In jeder Hauptstadt und in jeder ausländischen Kunst-
stätte weltbekannter Bedeutung wird ein Generalkom-
mifsär ständig sein; derselbe wird von seiner Regierung,
falls er in offizieller Form eintritt, sonst direkt von dem
Ausfchußvorstand auf Antrag der Kunstabteilung ernannt
werden. (Generalkommifsär der Deutschen Abteilung
ist Prof. Arthur Kampf in Berlin.) Jeder ausländis che
Kommissär wird die Grganifation der eigenen Abteilung
der Ausstellung regeln und wird derselbe mit dem Aus-
schußvorstand oder mit einem Delegierten desselben in Ver-
bindung stehen. — Art. 6. Die Abteilung für die schönen
Künste wird, einstimmig mit dem Ausschußvorstand, Ge-
samtausstellungen von Werken ausländischer oder ita-
lienischer Künstler von besonderem Rufe und hervorragender
Originalität fördern, denselben spezielle Säle gewähren
und die Errichtung dazu bestimmter Pavillons gestatten
können; sie wird außerdem das Recht haben, irgendwelche
ausländische und italienische Künstler von hervorragendem
Werte zur Ausstellung ihrer Kunstwerke einzuladen. —
Art. 7. Line Kommission, bestehend aus sieben Mit-
gliedern — wovon drei von den ausstellenden Künst-
lern gewählt und vier von dem Komiteevorstand auf An-
trag der Abteilung für die schönen Künste ernannt werden —
wird die Auswahl der in Rom eingelieferten italienischen
Werke, die nicht nach dem Jahre t9O9 ausgeführt werden
dürfen, vornehmen; dies jedoch mit Ausnahme der in Rom
geborenen oder wohnhaften Künstler, welche auch die in
der Zeit zwischen t9c>9 und t9N ausgeführten Kunstwerke
ausstellen werden können. — Art. 8. Die ausländischen,
nicht eingeladenen Künstler werden ihre Werke direkt nach
Rom senden müssen, wo diese Werke der Prüfung der
obenerwähnten Kommission, an der mindestens drei
ausländische Künstler teilnehmen, unterworfen werden.
— Art. 9. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. —
Art. to. Die von den ausländischen Kommissären gewähl-
ten Kunstwerke und diejenigen der ausländischen und ita-
lienischen eingeladenen Künstler werden von den Hin-
sendungskosten sowie auch von allen weiteren
Spesen, Auspackungs- und Wiedereinpackungsauslagen
inbegriffen, frei sein. Die Rücksendungskosten der
Kunstwerke bis zum Ursprungsort bleiben zu Lasten des
Ausschusses. Für die der Ausstellung gesandten Werke
der ausländischen, nicht eingeladenen Künstler wird eine
Ermäßigung von 500/g auf den italienischen Bahnstrecken
gewährt, und im Falle der Aufnahme werden solche Werke
von den Auspackungs- und Wiedereinpackungskosten frei
sein. — Art. tl- In Italien bereits ausgestellte Werke
werden nicht angenommen, und jeder Künstler wird
nicht mehr als drei Werke der nämlichen Art ausstellen
können, mit Ausnahme der besonderen Fälle von Einzel-
Ausstellungen oder von Gesamtausstellungen einer ganzen
Künstlergruppe oder von eingeladenen Künstlern wie im
Art. s angegeben. — Art. t2. Der Ausschußvorstand wird
eine oder mehrere auf Antrag der Kunstabteilung zu er-
wählenden Kommmissonen mit der Ausstellung der
Kunstwerke beauftragen. — Art. t3. Der Aussteller hat vom
t. bis zum 30. September t9lv der Kunstabteilung, auf
den zu diesem Zwecke vom Sekretariat der Abteilung selbst
ausgegebenen Anmeldebogen, in doppeltem Exemplar, die
uuszustellenden Werke anzumelden. Etwaige Aenderungen in
den Anmeldebogen müssen die Zustimmung der Kunstabtei-
lung erlangen. Durch die Einsendung des unterfertigten
Anmeldebogens erklärt sich der Aussteller mit sämtlichen vor-
stehenden Bestimmungen als vollkommen einverstanden. —
Art. tH. Der Ausschuß übernimmt gar keine Verant-
wortung für zufällige Beschädigungen an den Kunst-
werken während der Beförderung derselben oder innerhalb
der Ausstellung, sowie für solche, welche eventuell bei den
Befreiungsförmlichkeiten an der Bahn oder in Fällen höhe-
rer Gewalt sich zeigen könnten. — Art. t5. Der Ausschuß

für die Gedächtnisfeier von t9N bestimmt bereits zurpreis-
verteilung einen Betrag von 200000 Lire, der in fol-
gender weise zu verteilen ist: zwei Preise zu je 50 000 Lire —
den einen für die Malerei und den anderen für die Bild-
hauerkunst — für einzelne Kunstwerke oder für eine Ge-
samtheit von Kunstwerken desselben Künstlers bestimmt;
vier Preise zu je toooo Lire und sechs Preise zu je 5000
Lire zwischen der Malerei und Bildhauerkunst zu ver-
teilen; die übrigen 20000 Lire werden in einer gewissen An-
zahl von Preisen für die schwarzen oder farbigen
Stiche, für die Monotypen, für die Original-
lithographien hervortretenden Kunstcharakters und für die
Griginalabbildung des Buches oder der Zeitschrift ver-
teilt. Lire tOOOO in verschiedenen Preisen für die besten
Kritik st udien über die Internationale Kunstausstellung
des Jahres l9N, die in ausländischen und italienischen
Zeitungen veröffentlicht sein werden. — Art. t6. Eine
internationale Prüfungskommission, an welcher
drei ausländische Künstler teilnehmen werden, be-
stehend aus sieben Mitgliedern, wovon drei seitens der
ausstellenden Künstler und vier von dem Ausschuß-
vorstand auf Antrag der Kunstabteilung gewählt werden,
wird unter Berücksichtigung der zu bestimmenden Vor-
schriften die angegebenen Preise für die Malerei, Bild-
hauerkunst und Gravüren erteilen. — Art. t?. Eine auf
Antrag der Kunstabteilung vom Ausschußvorstand ernannte
Spezialkommission wird die Preise für die Kritikstudien,
laut Art. ts, erteilen. — Art. t8. Der Vorstand des Aus-
führungsausschusses für die Gedächtnisfeier von t9N
sichert den ausstellenden Künstlern den verkauf
von ausgestellten Kunstwerken im Gesamtbeträge von min-
destens 500000 Lire. — Art. t9- Der Ausführungsaus-
schuß schreibt einen internationalen Wettbewerb für
die Baukunst aus, und zwar für den Bau einer Anzahl
von vollständig ausgestatteten Wohnungsgebäuden, deren
Gesamtheit einen genauen Begriff der Bestrebungen geben
soll, die sich in den letzten dreißig Jahren in den verschie-
denen Ländern und bei den verschiedenen Völkern erwiesen
haben und darauf gerichtet sind, auf Grund künstlerischer
Satzungen und Vorgänge und dank eines hervortretenden
Sinnes der Modernität architektonische vorbilde zu schaffen,
die den speziellen ästhetischen Neigungen und den besonderer!
praktischen Erfordernissen des Hauses in den verschiede-
nen Ländern und unserer Zeit entsprechen mögen. Für
diesen Wettbewerb sind drei Preise festgesetzt, bezie-
hungsweise von tsoooo, tooooo und 50000 Lire. —
Art. 20. Der Ausführungsausschuß schreibt außerdem
einen zweiten, der National-Architektur vorbehal-
tenen Wettbewerb für drei verschiedene Typen des
nrooernen Hauses aus, die den Anforderungen und den
Gewohnheiten der verschiedenen Gesellschaftsstände ent-
sprechen, und in welchen die Rechte der Kunst mit den-
jenigen der Praxis sich vereinigen sollen. Für jeden
Typus ist ein Preis von je tvoooo Lire, und zwar
25000 Lire für den Architekten und 75000 für den Bau-
meister, festgesetzt. — Art. 2t> Die gesamten Formalitäten
der oben beschriebenen Wettbewerbe sind in den be-
sonderen Reglements näher bezeichnet. — Art. 22. Alle
für die Internationale Kunstausstellung bestimmten Kunst-
werke müssen in starken, mit Schrauben verschlossenen Holz-
kisten versendet werden, wenn es sich um Zeichnungen,
Gravüren, Pastelle oder Aquarelle handelt, so müssen die
Malereien mit passenden Rahmen eingerahmt und mit
Glas bedeckt werden. — Art. 25. Die Kunstwerke der
ausländischen und italienischen Künstler dürfen nicht
vor t- Dezember und nicht nach 20. Dezember t9lO
in Rom eintreffen. Ls wird kein Aufschub für die
Einlieferung der Kunstwerke bewilligt werden. — Art. 2H.
Die Kunstabteilung unter der Aufsicht des Ausschuß-
vorstandes vertritt die Aussteller beim verkauf
der Kunstwerke. Auf den effektiven Verkaufspreis jedes
Werkes wird der Ausführungs-Ausschuß eine Gebühr
von too/g in Abzug bringen. Der Prozentsatz muß auch
im Falle entrichtet werden, wenn der verkauf direkt durch
 
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