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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 9.1909/​1910

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Schwarz, Otto: Die staatlichen Kunstausgaben Englands
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https://doi.org/10.11588/diglit.52069#0190

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Die Werkstatt der Kunst.

Heft 14-

tion Department mit diesem gemeinsam unter den Dord
^resident ot tlle krivy Oouncil Ottices.*) 1900 wurden
dann beide Departments zum Unterrichtsministerium
(Board ob Kducation) vereinigt, worin zugleich die Absicht
zum Ausdruck kam, eine engere Verbindung zwischen
Kunst- und allgemeinen Unterrichtsbehörden her-
zustellen.
Die dem Unterrichtsministerium angehörige Ministerial-
abteilung des Department ok Lcience and ^.rt zerfällt in
zwei Unterabteilungen, in eine Division ok Leienee und
eine Division ok ^rt. Letztere Unterabteilung, die uns hier
zunächst interessiert, der beratend ein Oouncil ok ^.dvice
ok ^rt, bestehend aus vier Experten der Kunst, zur Seite
steht, hat einmal die Oberaufsicht über die kunstgewerb-
lichen Museen (Loutll Kensington usw.) auszuüben und
sodann vor allem die vom Staate zu Kunst- und kunstge-
werblichem Unterricht bereitgestellten Mittel unter die ver-
schiedenen Anstalten und Schulen zu verteilen.
was die letztere Aufgabe anbetrifft, fo fahen wir fchon,
daß seit Anfang der soer Jahre zahlreiche Lcience-and-
^rt-Schulen bezw. Schulklassen eingerichtet wurden. Als
derartige Kunstschulen und -klassen (die zum Teil mit
Lcience-Schulen und -Klaffen vereinigt sind) sind Schulen
und Schulklassen dann zu betrachten, wenn sie Unterricht
vorgeschrittener Art in ornamentaler und dekorativer Kunst
darbieten und mindestens 36 Wochen im Jahre Unterricht
geben, der bei Tagesklassen mindestens zweimal wöchent-
lich je zwei Stunden, bei Abendklassen mindestens dreimal
wöchentlich je zwei Stunden umfaßt.**) Daneben kommen
dann noch in Betracht gewisse technische Schulen (tecllnical
institutions)***), welche vorgeschrittenen Unterricht in
Lcience oder in Lcience and /Vrt allein oder in Ver-
bindung mit gewerblichem, handtechnologischen Tages-
unterricht darbieten.
Die technischen Lehrer für all diese Kunstschulen und
Kunstunterrichtsgegenstände werden zum Teil in dem mit
dem Victoria and /ddert-Museum verbundenen Royal
college ok ^rt in London, der Metropolitan ^rt Lcllool
in Dublin und der mit dem Museum in Ldinburg ver-
bundenen Kunstschule und zum Teil in Seminaren (Zeichen-
lehrer für die Elementarschulen) ausgebildet.
Daß für alle diese Unterrichtsanstalten das Lcience
and ^rt Department hinsichtlich Inspektion, Revision und
Anweisung von Staatsmitteln zuständig war und noch ist,
ergibt sich aus der Natur der Sache.
Die Gewährung von Staatsbeihilfen beschränkte sich
aber von vornherein nicht nur aus reine Kunst- und kunst-
gewerbliche Fachunterrichtsanstalten, sondern bezog sich von
Anfang an auch aus die allgemeinen Unterrichtsanstalten,
soweit'sie den Zeichenunterricht in ihren Lehrplan aus-
genommen halten.
Die Möglichkeit, diese Verteilung der Staatsbeihilfen
auch unter die allgemeinen Schulanstalten für den dort
gegebenen Zeichen- usw. Unterricht an Stelle der allge-
meinen Unterrichtsbehörden durch das Kunstdepartement
vorzunehmen, hing zusammen mit dem in England üblichen
System der Staatsunterstützung für Unterrichtszwecke über-
haupt. Dieses kleidet sich dort in die Form der Bewilligung
gesetzlich normierter Kopfsätze per Schüler, indem die
Höhe der Beihilfe (Orant) berechnet wird aus einem all-
gemein gesetzlich festgesetzten Grundbetrag, welcher multi-
pliziert wird mit der Zahl der von der betreffenden Anstalt
durchschnittlich in dem betreffenden Fache unter-
richteten Schüler. Die Bewilligung erfolgt im Linzel-
falle nur an Anstalten, welche gewisse Bedingungen in be-
zug auf Schulräume, Lehrkräfte, Unterrichtsstunden und
-gegenstände und aus Leistungen, die durch Inspektoren der
Aufsichtsbehörde kontrolliert werden, erfüllen.
Um nun bei der großen Mannigfaltigkeit der Schul-

*) Näheres in Lalendar, Historx unä Oouer-U Suwmarx c>k R.e^u-
lstlons ok tlrs Oepurtmout ok Scieucs uuä ^.rt 1898, Parlamentspapiere
XXXI.
A. a. V. s. 120 vsrso.
***) A. a. G. S. 11?.

formen, wie sie bis in die neueste Zeit in England bestand
und, wenn auch in vermindertem Maße, noch fortbesteht,
alle verschiedenen Schularten an den Beihilfen teilnehmen
zu lassen, wurden diese Bewilligungen (Orants) vielfach
nicht für die Schulart (d. h. allgemeine oder Fachschule),
sondern für die verschiedenen Unterrichtsfächer gegeben,
soweit sie im Lehrplan der betreffenden Anstalt enthalten
waren. Zu derartigen Spezialgrants gehörten ursprünglich
auch diejenigen für den Zeichenunterricht. In den
Klementary, Secondary (höheren) Schulen und Lehrer-
seminaren (training colleges) wurden sie nur bewilligt, wenn
die Inspektoren des ^rt Department mit den Leistungen
der betreffenden Schulen bei den Examinationen und der
Prüfung der gelieferten Arbeiten im Zeichnen usw. zufrieden
waren. Infolgedessen übte das ^rt Department auf
diesem Spezialgebiete eine gewisse Aufsicht auch über die
allgemeinen Schulen aus.
Seit 1902 ist in dieser Organisation nun ein grund-
sätzlicher lvandel eingetreten. Nach der neuen Kducation
bill ist der Zeichenunterricht obligatorischer Unterrichts-
gegenstand in den allgemeinen Schulen geworden, die
Prüfungen darin finden zusammen mit den allgemeinen
Schulprüfungen statt, und die Beihilfen werden nicht mehr
als spezielle Grants gewährt, sondern bilden einen Teil
der allgemeinen Iahresschulbeihilfe (^nnual Orant).
Damit fällt zugleich dieser Teil der bisherigen Wirksamkeit
des Kunstdepartements fort.
Spezielle Bewilligungen erfolgen heute nur noch durch
das ^rt Department für die allgemeinen sogenannten
Abendschulen (Kvening scontinuationj scllools), soweit sie
Unterricht in Zeichnen, Modellieren, Musik usw. erteilen.*)
Man wird aus der vorgedachten Entwickelung leicht
die Gründe und Ursachen erkennen, weshalb in England
in viel stärkerem Maße als in anderen Staaten der Zeichen-
und kunstgewerbliche Unterricht unter den eigentlichen Kunst-
ausgaben mit figuriert.
III.
wir haben hiernach unter den staatlich unterhaltenen
bezw. unterstützten Kunstanstalten Englands zwei Haupt-
gruppen zu unterscheiden:
s. Die großen staatlichen Museen, Galerien und damit
verbundenen Unterrichtsanstalten zur Ausbildung von
Meistern und Lehrern der Kunst.
2. Die Anstalten für den Kunst- und kunstgewerblichen
Unterricht, wie er in mittleren Kunstschulen und -klaffen,
aber auch
z. wie er als Kunst- und Zeichenunterricht in den Abend-
schulen und in den allgemeinen höheren und niederen
Schulen gelehrt wird.
Im Nachstehenden feien zunächst die Ausgaben für die
Anstalten der ersteren Gruppe in den Jahren 1885/86^
I895/96 und 1905/06**) — nach den Etats — gegenüber-
gestellt.
Es betrugen die veranschlagten Ausgaben für

1885/86
in Mark
1895/96
1905/06
Nationalgalerie in London***)
Nationalporträtgalerie in
183762
272 136
42t5qch.
London .
53652
67 625
1 14627
V/allace Oollection . . .

102918
Nationalgalerie Edinburgh)
42840
89 760
110262
Nationalgalerie Dublin . .
Museen: Viktoria u. Albert-
Museum nebst öetlmel
Oreen Museum (Loutll
50 020
50062
63 185
Kensington) .....
1717231
1985 756
2003667

*) Näheres in den Parlamentspapieren 1905, Bd. I.IX, S. 15 ff.
wir wählen dieses Jahr wegen der besseren vergletchbarkeit^mib
***> EjsifchlixHbch Bibliothek, Kunstschule, Botanischer (Zarten und
ff) Seit 1901 ist dies Institut dem Bourä^ot ^Ariculture in Dublin
 
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