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Der Kunstfreund — Band 1.1874

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Der Verein Berliner Künstler und die Verloosung von Kunstwerken für den Bau eines Künstlerhauses
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https://doi.org/10.11588/diglit.56232#0310

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Stellungen benutzten Räume der königl. Akademie in einer den berechtigten An-
forderungen entsprechenden Weise verbessert zu sehen, hat den Verein veranlasst,
sich im Laufe von 3 Jahren 4 Male mit Vorstellungen an die Akademie und einmal
an das Cultus-Ministerium zu wenden. Die auf Antrag Herbig’s vom Verein
ausgehende Petition an die Landesvertretung um Fixirung eines Etats für bildende
Kunst, mit dem Vorschläge, eine Summe von 150,000 Thlr. jährlich für diesen
Zweck auf den Staatshaushalt zu setzen, wurde der Regierung zur Berücksichtigung
empfohlen und hatte wenigstens den Erfolg, dass jährlich 25,000 Thlr. nach den
Vorschlägen der Fach-Commission zur Verwendung kamen. Als später im Jahre
1870 der Verein petitionirte, dass in künstlerischen Angelegenheiten seine Stimme
von der Regierung gehört, und der Vertrauensmann für die Verwendung der 25,000
Thlr. zu Ankäufen von Kunstwerken aus dem Vereine gewählt werde, wurde er ab-
lehnend beschieden. Dasselbe Schicksal hatte eine Petition, der sich auch die Düssel-
dorfer Künstlerschaft anschloss, die fixirte Summe der Vergrösserung Preussens an-
gemessen zu erhöhen. Dieser Fonds, der sich als durchaus unzureichend erweist,
wird alljährlich durch das Bedürfniss unendlich vieler Kirchen, nach Altarbildern,
das immer berücksichtigt wird, sehr verringert.
Im Jahre 1862 wandte sich der Verein mit einer Immediat-Eingabe an S. M.
den König, um die durch Erzbilder ersetzten Feldherren-Statuen des Wilhelm-Platzes
für das National-Museum zu erbitten. Die Antwort enthielt die Versicherung, dass
jene Kunstwerke auf das sorgfältigste vor weiterem Verfall geschützt werden sollen.
Im Jahre 1862 übernahm Steffeck zum dritten Male den Vorsitz, welches
Mandat er nun schon im 12. Jahre handhabt. Der Wunsch, hier ebenso wie in
Düsseldorf, Wien und Dresden ein Künstlerhaus zu gründen, trat in diesem Jahre
zum ersten Male auf, und veranlasste den Verein, zur Realisirung dieser Idee die
Initiative zu ergreifen. Es wurde auf dem Weihnachtsfeste der Anfang einer Actien-
zeichnung gemacht, welche in der Fortsetzung und mit Hülfe des Architekten-Ver-
eins eine Höhe von circa 20,000 Thlr. erreicht, wodurch die General-Versammlung
der Künstler Berlins sich ermuthigt fühlte, die Munifizenz des Königs um Gewäh-
rung eines Bauplatzes anzurufen. Die Antwort erfolgte nach 10 Monaten und lautete
ablehnend. — Eine für den Baufonds im Friedrich-Wilhelmstädtischen Theater ver-
anstaltete Vorstellung lebender Bilder ergab als Hälfte - Antheil 253 Thlr., und eine
für denselben Zweck errichtete kleine Separat-Ausstellung lieferte einen Ertrag von
67 Thalern.
Zur Zeit des Schleswig-Holsteinischen Krieges brachte der Verein eine Aus-
stellung von Bildern und Skizzen zusammen, welche, als opferfreudige Geschenke
der Künstler, zum Besten der Kronprinzen-Stiftung verauctioniit wurden. Eine
Deputation konnte als Resultat dieser Unternehmung die Summe von 4000 Thlr.
an den hohen Protector dieser Stiftung überbringen.
Die Jahre 1866—1871 bezeichnen einen dornenvollen Weg für die Künstler.
Die zwischen diesen beiden Kriegsjahren liegende Zeit des Friedens war nicht lang
genug, um Bedeutendes zu gewinnen, dennoch aber nahm der Verein einen Auf-
schwung, der das Wollen und Erreichen der vorherigen Entwickelung weit hinter
sich liess.
Das Jahr 1866 findet den Verein in einem unbequemen Raum des englischen
Hauses unter dem Drucke der Zeiten auf bessere Zeiten und Räume wartend. Zu
vermerken ist aus dieser Zeit nicht viel, stille Werke der Barmherzigkeit und die
Gründung einer Dahrlehnskasse. Im Jahre 1867 aber konnte der Vorsitzende einer
freudig erregten Versammlung an einem Vereins-Abende die Mittheilung machen,
dass durch königliche Cabinetsordre vom 9. Februar 1867 dem Verein die ersehn-
ten Corporationsrechte verliehen sind, der Stempel seiner erlangten Bedeutung, der
Rechtstitel zu weiterer Entwickelung; er ist mündig erklärt, berechtigt zu ausge-
dehntem Erwerb und Besitze. Eine Petition an das Ministerium um Besserung der
Localitäten der grossen Ausstellung und Hinzuziehung von Vereins-Mitgliedern zur
Jury und Placirung der Kunstwerke wird im zweiten Theile, als gegen die Statuten
der Akademie, abgelehnt. Eine Verkehrserleichterung von wesentlichem Vortheil
schaffte der Verein seinen Mitgliedern durch die Errichtung eines Versendungs-
büreaus für Kunstwerke.
In das Jahr 1868 fällt die berühmte, glücklich durchgeführte Aenderung des
 
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