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Verein für Historische Waffenkunde [Hrsg.]
Zeitschrift für historische Waffen- und Kostümkunde: Organ des Vereins für Historische Waffenkunde — 1.1897-1899

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2. Heft
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Boeheim, Wendelin: Die Zschille'sche Waffensammlung
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Fachliche Notizen
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https://doi.org/10.11588/diglit.37715#0063

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2. Heft.

Zeitschrift für historische Waffenkunde.

53

historischer Waffen als nicht vollkommen genügend
bezeichnet werden. Der Sammler von heute kauft
nicht mehr nach einem dunklen Gefühle, er hat die
Ritterromantik bereits abgestreift. Er beurtheilt den
Gegenstand bereits nach seinem Meister oder wenig-
stens nach, der Marke, und ein Katalog, der ihm
nicht letztere im genauen Abbilde bringt, ist für ihn
nur von geringem Werthe.
Die mit Lichtdrucken und Abbildungen ganzer
Stücke ausgestatteten Kataloge, zuweilen ansehnliche
Prachtwerke, haben nicht den Werth von solchen,
welche einfach die Inschriften und die genauen Marken
in Abbildung bringen. Das ganze Stück kann man
bei der Auction mit einem raschen Blick beurtheilen;
die oft winzig kleine Marke aber hat man nicht Zeit,

erst zu suchen. Welcher oft riesige Nachtheil er-
wächst aber einem Auctionator, dem ein Sammler,
der über eine gute Nase und über bessere Augen als
die übrigen Kauflustigen verfügt, ein Stück ohne oder
mit nur geringer Concurrenz wegnimmt?
Wie wir nachträglich erfahren, hatte die Samm-
lung mit 862 Nummern 16.324 £ eingebracht. Die
uns zur Verfügung stehenden Daten über den Erlös
einzelner Gegenstände geben uns keinen Anhalts-
punkt der Beurtheilung über deren Endbewerthung,
weil uns deren Nummern nicht angegeben wurden.
Vielleicht kommen wir aber auf diese Auction noch-
mals zurück, lediglich um instructive Schlüsse aus
selber für die Zukunft zu ziehen. W. B.

Fachliche Notizen.

Die officiellen Documente über die Errich-
tung eines historischen Museums der Armee in
Paris.
Kriegsministerium.
Rapport an den Präsidenten der Repiiblik am 31. October 18g6.
Herr Präsident!
Keine Institution erlaubt gegenwärtig in Frankreich
die Bewahrung der kostbaren Andenken an die Geschichte
unserer Armee.
Die Mehrzahl der anderen Nationen haben mit Sorg-
falt alle Trophäen gesammelt, welche sonst mit der Zeit
verschwinden würden.
In Frankreich hat bis jetzt nur die private Initiative
sich mit deren Sammlung beschäftigt.
Die Errichtung eines historischen Museums der Ar-
mee würde diese Lücke zu füllen gestatten, zur Fort-
setzung der Traditionen einer sehr glorreichen Vergan-
genheit.
Aufgestellt in den noch zur Verfügung stehenden Lo-
calien des Hotels der Invaliden, unter dem Schutze unserer
alten Soldaten wären diese Andenken wahrhaft lebende
Zeugen der Geschichte der Nation.
Die Organisation dieses Museums wird ohne Zweifel
das Ergebniss einer längeren Berathung sein, bei welcher,
wie ich nicht zweifle, die private Thätigkeit mächtig unter-
stützend eingreifen wird. Sie wird um so kräftiger zur
Vervollständigung beitragen, als in dem Locale, in welchem
ich die Errichtung beabsichtige, eine gewisse Zahl von
Gemälden, Costümen, Fahnen, Waffen etc., welche das
Kriegsdepartement besitzt, schon vorhanden sind und
schon jetzt ein sehr reiches Depot bildet, welches zum
Beginne einer Installation genügt.
Wenn Sie diesen Vorschlag genehmigen, habe ich
die Ehre, Sie zu bitten, den Wortlaut des hier folgenden
Decrets mit Ihrer Unterschrift zu versehen.
Der Kriegsminister
Billot.

Der Präsident der französischen Republik.
Ueber Rapport des Kriegsministers.
Decret:
Art. 1. Es ist ein historisches Museum der Armee
unter der Oberleitung des Kriegsministeriums und ab-
hängig vom Generalstabe der Armee zu errichten.
Dieses Museum ist im Hotel der Invaliden in jenen
Localien aufzustellen, welche der Minister hiefür be-
stimmt hat.
Art. 2. Nach der Periode der ersten Organisation,
für welche der Minister eine Commission ernannt hat, wird
das Museum von einem Fachcomite administrirt werden,
deren Mitglieder über Vorschlag des Chefs des grossen
Generalstabes der Armee vom Minister ernannt werden.
Art. 3. Das Museum ist nach jenen Vorschriften zu ver-
walten, welche in den militärischen Anstalten üblich sind.
Die Geschenke und Vermächtnisse, welche allenfalls
dem Museum gewidmet werden, sind von dem Minister
nach jenen Vorschriften und nach den Berichten des Co-
mites in Empfang zu nehmen.
Art. 4. Die Reglements des Museums werden über
Vorschlag des Comites vom Chef des grossen General-
stabes der Armee erlassen.
Art. 5. Der Kriegsminister ist mit der Ausführung
des gegenwärtigen Decretes beauftragt, welches in dem
Bulletin der Gesetze wie im officiellen Bulletin des Kriegs-
ministeriums zu verlautbaren ist.
Gegeben zu Paris am 3l. October 1896.
Felix Faure.
Gegengezeichnet
Der Kriegsminister
Billot.
An diese officiellen Verlautbarungen, welche wir hier
in treuer Uebersetzung mittheilen, knüpft die militär-
historische Gesellschaft: La Sabretache, welche die erste
Anregung zur Errichtung dieses Museums gegeben hatte,
in ihrer Zeitschrift: «Cornet de la Sabretache» October
1896, Nr. 46 eine würdig gehaltene, kurze Ansprache, aus
welcher wir hier folgende Stellen entnehmen :
«Durch diese officiellen Schriftstücke ist das histo-
rische Museum der Armee in die Periode seiner Ausfüh-
rung gekommen. Beide öffnen vor aller Welt die Pforte
 
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