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Verein für Historische Waffenkunde [Hrsg.]
Zeitschrift für historische Waffen- und Kostümkunde: Organ des Vereins für Historische Waffenkunde — 1.1897-1899

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9. Heft
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Engel, Bernhard: Nachrichten über Waffen aus dem Tresslerbuche des deutschen Ordens von 1399-1409, [2]
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Fachliche Notizen
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https://doi.org/10.11588/diglit.37715#0251

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9. Heft.

Zeitschrift für historische Waffenkunde,

233

Werner vom Berge (of dem Berge) in Danzig.
Heinrich Dumech (Dumchen, Dumechen),
Glockengiesser und Büchsenschütz (schon
1408 erwähnt.
Hermann Hutter von Braunschweig und sein
Geselle.
Ulrich Kannengiser.
Ein Büchsenschütz aus Tuchei.
Johann, der herre von Christburg.
Sweczer, Büchsenschütz, =giesser und Pulver-
macher in Danzig.
Johann.
Peter Swalwe in Balga.
Segemunt.
Peter Werderer aus Hollant (Preuss. Holland),
dann in Danzig, Büchsenschütz und -giesser.
(Toeppen las Wordener.)
Conrad, Schütze ohne Zusatz.

Steynkeller, Büchsenschütz und =giesser aus
Glogau.
Wenczlaw.
Andere Meister.
1401: Niclus der Schirmer (Fechtmeister).
1404: Grosschel, Bogener (Bogenmacher).
Jacob, Plattner zu Marienburg.
1408: Peter, Bogener zu Elbing.
Ein Blydenmacher von Gotland.
1409: Ein Pfeilschmied zu Danzig.
Plannus, Sarwächter zu Danzig.
Heinrich Padeberge, desgleichen.
Niclus, Plattner.
Jorge, Brünnenmacher.
Pauwel, Schilder (Schildmacher, nicht =maler).
Peter Bartenstein, Schilder.

Fachliche Notizen.

Criminalistische Betrachtungen über das
Genuesermesser. Mitgetheilt von Dr. Othmar Br.
Poti er in Wien.
Ich hatte Gelegenheit, dasjenige, was Ch. Buttin in
seiner beachtenswerthen Studie «Les armes prohiböes en
Savoie sous les royales constitutions» über diese ganz
eigenartig gestaltete Stosswaffe sagt, einem gewiegten
Criminalisten vorzulegen. Um eine ermüdende Wieder-
holung zu vermeiden, verweise ich auf den Literatur-
bericht im 3. Hefte dieser Zeitschrift, in welchem die
hervorstechendsten Merkmale des Genuesermessers kurz
angeführt wurden, sowie auf die beigegebene, der halben

Ueber seine Ansicht bezüglich des Genuesermessers
befragt, äusserte sich Dr. Gross folgendermassen:
«Was ich vom criminalistischen Standpunkte aus über
diese eigenthümliche Waffe zu sagen vermag, ist blut-
wenig. Wenn der Criminalist bei Jemandem einen Gegen-
stand findet, dessen Besitz sich nicht ganz natürlich er-
klärt und dem vorgegebenen Zweck nicht vollkommen
entspricht, so schüttelt er bedenklich das Haupt und
denkt bei sich: «Da heisst es die Augen aufmachen».
Ein Schulbeispiel möge darthun, was ich meine. Wenn
ein Landstreicher fuchsige Stiefel an den Füssen trägt,
obwohl er ein Schächtelchen mit der Aufschrift «Echte


natürlichen Grösse entsprechende Skizze desselben. Gleich-
zeitig glaube ich jedoch einige Worte über meinen Ge-
währsmann vorausschicken zu sollen, um auch den Schein,
abenteuerliche Räuberromantik in ein wissenschaftlichen
Zielen gewidmetes Blatt hineintragen zu wollen zu ver-
meiden. — Der in Graz (Steiermark) ansässige k. k. Landes-
gerichtsrath Dr. Hanns Gross geniesst einen weit über
die Grenzen seiner Heimat hinausreichenden Ruf als
hervorragender Criminalist. Von Dr. Gross kann man
ruhig behaupten, dass derselbe durch sein grundlegendes,
ein umfangreiches allgemeines Wissen, eine seltene prak-
tische Erfahrung auf dem dunklen Gebiete menschlicher
Verirrungen verrathendes «Handbuch für Untersuchungs-
richter» so recht eigentlich der Begründer eines neuen
Wissenszweiges, der modernen Criminalistik, geworden ist.

Glanzwichse» besitzt, so hält der erfahrene Criminalist
letztere lieber für Stempelfarbe und durchsucht den Ver-
dächtigen nach dem Besitze gefälschter behördlicher
Stampiglien. Und im vorliegenden Falle flösst dem
Criminalisten das ganze Aussehen des Messers, die ge-
fällige Ausstattung desselben, die Grösse und Stärke der
Klinge schwere Bedenken gegen dessen vorgegebenen
Zweck ein. Er frägt sich: Was zwang den Arbeiter,
dieses Reisegeräth so gro'ss, schön und stark zu machen,
weshalb gab er demselben eine so eigenartige Form,
wenn es bloss eine Riemernadel zur Noth ersetzen sollte?
Warum belastete sich der Reisende, welcher damals bei
der Auswahl seines Gepäckes den Fassungsraum des
Mantelsackes, die Tragkraft des Rosses doppelt sorgsam
berücksichtigen musste, mit einem doch ziemlich com-

 
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