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Donath, Adolph [Hrsg.]
Der Kunstwanderer: Zeitschrift für alte und neue Kunst, für Kunstmarkt und Sammelwesen — 1.1919/​20

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2. Februarheft
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Donath, Adolph: Der deutsche Kunsthandel und die Valuta
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https://doi.org/10.11588/diglit.27815#0247

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Der dcutßbc Kunßbandct und die Daluta

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| |er deutsche Kunsthandel hat es jetzt schwer. Ich
will damit nicht sagen, daß „das Geschäft“ nicht
„richtig“ geht. Im Gegenteil. Niemals ist „das Geschäft“
so glänzend gewesen wie heute, da In- und Ausländer,
alte und neue Kunstfreunde die „Lager“ absuchen, in
Berlin und München, in Köln und Frankfurt, in Leipzig
und Dresden. Aber trotzdem hat es der Kunsthandel
schwer. Er denkt an die Zukunft, denkt an „die Ware“,
die zu ersetzen ist, an die „Preise“, die sie kosten wird.
Und hat der Händler noch „Ware“ genug, macht ihn die
Valuta Kopfscheu. Jener freilich, der im Handel auf-
gewachsen ist, weiß genau, wie er sich benehmen soll.
So scharf, wie er das Kunstwerk einschätzt, seine Qualität
erfaßt, seinen Marktwert bestimmt, so scharf liest er auch
dem Fremden vom Gesicht ab, was er zu zahlen imstande
ist. Doch ein Unrecht wäre es, wenn er dem Aus-
länder „die Ware“ versagen wollte. Nur — ver-
schleudern dürfte er sie nicht. Schon um des
Standes und des Staates willen. Das müßte geradezu
Gesetz werden, wenn es einmal glücken sollte, alle
Händler unter einen Hut zu bringen. Aber läßt sich
das überhaupt erreichen?

ln der „Kunst“ gibt es unzählbare Abstufungen.
Zwischen Qualität und Qualität sind unendliche Unter-
schiede, ja selbst zwischen Kitsch und Kitsch. Und die
15 °/0 Luxussteuer, die „einkalkuliert“ werden müssen,
treffen den Kitsch nicht minder als die Qualität. Unter
allen Umständen aber ist, wie Dr. Paul Drey in den
jüngsten uns vorliegenden Mitteilungen des Verbandes
des deutschen Kunst- und Antiquitätenhandels richtig
bemerkt, beim Verkauf ins Ausland „anzustreben, daß der
Preis der Gegenstände sich nur wenig unter dem Werte

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ähnlicher Stücke auf dem betreffenden Auslandsmarkt
bewegt. Es ist hierbei allerdings zu berücksichtigen, daß
ein sehr großer Teil des Warenbestandes des deutschen
Kunstmarktes im Ausland nur geringem Interesse be-
gegnet; in solchen Fällen wäre der Preis so zu bemessen,
daß die relative Billigkeit dem Ausland noch
einen Anreiz zum Erwerb läßt.“

Die Maßnahme des Selbstschutzes nun, „daß
nämlich unter voller Berücksichtigung der Entwertung
der deutschen Mark und des ausländischen Marktwertes
des individuellen Gegenstandes den Ausländern ein ent-
sprechender Preiszuschlag gemacht werde, hat der
deutsche Kunsthandel schon seit langem, bevor die
Reichsbank ähnliches Vorgehen empfahl, „von sich aus
zur Durchführung gebracht.“ Es darf, meint aber
Dr. Drey, „demgegenüber gefordert werden, daß bei allen
Auflagen für den Export die Verschiedenheit des Kunst-
gegenstandes als Objekt des Handelsverkehrs von allen
anderen Warengattungen berücksichtigt wird. Es gilt
dies insbesondere für die geplante Reichsabgabe auf
den Export zwecks Ausgleiches der Währungsdifferenz.
Das Kunstwerk ist nicht meßbar, nicht wägbar, sondern
jeder Kunstgegenstand ist individuell und
nur individuell bewertbar. Die Selbstkosten
für den Handel sind niemals auf Grund eines Rohstoff-
oder Fabrikationspreises berechenbar.“

Kurz gesagt: die Behörden sollten auch in diesen
Dingen nicht nach Schema F Vorgehen. Es wäre dann,
glauben wir, empfehlenswert, wenn man die besten mit
der Materie vertrauten Köpfe des Kunsthandels heran-
zöge, um mit ihrer Hilfe den Kunstexport zu regeln.

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