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Bund Deutscher Kunsterzieher [Hrsg.]
Kunst und Jugend — N.F. 5.1925

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Heft 5 (Mai 1925
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Wiese, ...; Grothmann, Heinrich; Stiehler, ...: Richtlinien für einen Lehrplan des Kunstunterrichtes im bildhaften Gestalten an höheren Lehranstalten
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Grothmann, Heinrich: Richtlinien für die Ausbildung und Prüfung der Volkschullehrer für den Zeichen- und Kunstunterricht
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Grothmann, Heinrich: Richtlinien für die Ausbildung der Lehrer der Gestaltungsfächer an den höheren Schulen
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https://doi.org/10.11588/diglit.22865#0121

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-- 113

sicherem Stilgefühl beherrschken Hanbwcrks beriick-
sichiigt.

Äoiwendig ist ferner, baß üie Schüler üurch prak-
tische Ilebungen im Zeichenfaal, in Klassenzimmern
oder in anderen geeigneten Äciumen einen Be-
griff von kü n flile ri s cher Äaumgestal-
tnng bekommen.

Um alle im Kunstunterricht erworbenen Fähigkei-
ten zur Anwendung zu bringen, empfiehlt es sich, bie
Schliler zur künstleri schen Gesraj'knng
von Schulfesten, Spielen, Autführun-
gen und dgl. und zn gemeinsamer Ärbeit anzu-
regen. Wiefe, Äeferent.

Groihnrann, Stiehler.

MMinien für dieAusbilduna und Prüfuna der Volkssckullebrer
für den Zeichen- und Kunstunterricht ,

^ Füv Bolksschullehrer ohne Zeichnen als Wahlfach.

1. Bolksschullehrer sollen ohne Ausnahme Znter-
«sse und Aerständnis für die bildende Kunst haben,
nm, besonders aufdem Lande und in kleinen SMten,
sich in volkstümlicher Weise die Förderung der künst-
ierischen Kullur angelegen seln zu lalsen und die
3ugend In der Schule zu Kunstlieve uno Kunstpflege
zu erzkehen.

Sie -sollen ferner mit den Ausdrucksmikkeln der
bildenden Kunst so weit veckraut seln, dah sie im-
stande stnd, einen ihcer Schule angsmessenen Unter-
richt ln künltlerlscher Gestaltung und Kunstbetrach-
tung selbstänoig erkeilen und auch die bildhafle Dar-
stellung zum Nuhsn des gesamten Unterüchts ver-
wenüen zu können.

2. BeiAolksschullehrern, wetcheZeichnen usw. nicht
als Wahlfach wählen. ist die künstlerische Ausbildung
in der Hauplsache auf die höhsre Schule beschränkt.
Sie haben daher In ihrem Abgangszeugnis minde-
stens die Zenlur ,Gut" im Zeichnen nachzuweisen,
andernlalls sich in der allgemeinen Lehramtsprüfung
einer vesondersn Prüfung im Zeichnen zu unter-
ziehen.

3. Schüler einer höheren Schule, die sich dem
Bolksschullehrerberufe widmen wollen, sollen stch lns-
besondere Gewandtheit im Zeichnen aus dem Ge-
dächtnis und der allgemeinen Borstellung aneignen
und über «ine möglichst groste Bielseitigkeit des In
einfachen Umrissen darstellbaren VorstellungSbesihes
verfügen. Ein entsprechender Bermerk hierüber ist im
Zeugnis der Reife aufzunehmen.

s. An der Päd. Akademie stnd Einrichtunaen
für die kllnstlerlsche Bildung (Zeichensaal, Kunstbe-
trachtungskurse, Äerkstäkten) zu schafsen.

S. 3n der allgemelnen Lehramtsprüfung ist zu
sordern:

«)Die Borlage oon Studienblättern, die erken-
nen lassen, dajz der Bewerber sich mit 3nteresse
und Berständnls der Uebung in der künstlen-
schen Darstellung befleihigt hak und stch des
Zelchnens als Ausdrucks- und Berständigri
miitels im Unterricht zu bedienen fähig ist,

d) eine schriffliche Arbeil über ein kunsterztche-
risches Thema, das den einfachen Berhällnisteri
der BolkSschuie gemäh ist.

v. Für Lehramlsbewerber, welche die Wahlsachbe-
fähigung für Zeichnen erwerben wollen.

1. Solche Bewerber haben auster der -allgemelnen
Lehrerprüfung sich einer befonderen Fachprüfung zu
unterziehen.

2. 3n der Prüfung isk zu fordern:

a) die Borlage von Studienblältern in möglichster
Dielseitigkeit.

d) Arbeiten unter Aussicht, nämliä)

1. eine zeichnerische Äaturstudie, 2. eine farblze
Naturstudie, 3. eine Aaumstudie pnkerieur),

4. UmriMizzen von Figur, Tier... aus dem
Gedächtnis und der allgemeinen Borstellung,

5. eine dekorative Farbenaufgabe, ö. eine Auf-
gabe flir künstlerische Schrifk, 7. Entwurf eines
einfachen architektonischen Gegenstandes, 3. Dar-
stellung eines einfachen Apparates u-nd eines
einfachen architektonischen Segenstandes in
Proseklion, 9. plastisches Formen elneS Nakur-
gegenstandes aus dem Gedächknis.

Anmerkung: Die Prüsungsarbeiken brauchen nicki
ertig gemacht zu werden; es genügt, wenn sie Ab-
ichk und Desähigung erkennen lassen. Für dle ein-
zetnen Arbeiten sind je Slunden anzusehen.)

o)EInige Berkraukbeit mrk der Geschichte der btl-
dsnden Kunst. (Mündllche Prüfung.)

cl) Eine Lehrprobe tn Zeichnen oder (und?) Kunst-
bekrachkung,

3. Der Svezlal-Prüfungskoinmisiion fllr Zeichnen

als Wahlsach gehören an: der Borsihende -er atl-
aemeinen Lchramlsprüfung und zwei Lehrer tm
künstlerischen Lehramt einer höheren Schule, -ie zu-
gleich mit den Verhälknissen der Vokksschule ver-
traui stnd. Es isv jedoch in Aussicht zu nchmen, dah
später an Stelle eines dieser Lehrer ein Bolksschuk-
iehrer mlt der Wahlfachbefähigung ftlr Zeichnen
trltt. Grokhmann.

RiLtlinien siir die Ausbiiduna
der Lehrer der Geitaltunasiäcker^n den böheren Sckulen

1. An der Ausbildung der Lehrer der Gestaltungs-
sücher an den höheren Schulen stnd beteillgt: oie
böhere Schule, die Kunstfachschule, die Unioersikät,
das Handwerk und das pädagogische Seminar für
das höher« Lehrami.

2. a) Bezüalich der Allgemetnbildung hat er den
gleichen Ansorderungen wie die «issenschafMchen
Lehrer zu genügen.

b) Es ist von ihm die Reife einer li sluflgen höheren
Lrhranstalt zu fordern.

o) Die humanistische Dlldung ist für -ie Kunsler-
zieher die geeignelste.

cl) Bei unregelmähigem Bildungsgang hak der Be-
werbrr «ine »ntsprechrnde wisienschasttiche Bitdung
nachzuwelsrn.
 
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