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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — 12.1877

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013

Zeitschriften,

614

^ 8 14. Ablinderungen der Stiftungsnrkunde (K 1l d.f,

^lche den Sitz oder Zweck der Stiftung betreffen, bedürfen
?? >hrer RechtZgiltigkeit der landesherrlichen Genehmigung,
N die Giltigkeit sonstiger Aenderungen der Stiftnngs-
^"tzüngeii genügt die Genehmigung des'Oberpräsidenten der
^^»vinz Brandenburg.

Motive zur Stiftungsurkunde.

1. Der Zweck der Stiftung (s I), zur Förderung der
. Unste und Kunstwissenschasten beizutragen, ist identisch mit

irdischen Streben und Wirken desjenigen, auf dessen
q«slnen die Stiftung errichtet ist, um das Andenken an seine
^rksamkeit uu Leben auch nach seinem Hinscheiden fort-
^llehen zu lassen.

2. Der Schwerpunkt dicser Wirksamkeit lag in dem
».chramte, zu welchem Friedrich Eggers an der Kunst-, der
^uu- und der Gewerbeakademie z'u Berlin für das Gebiet
-br Kunstwissenschasten berufen war. Bei Ausübung des-
j °bn wußte er den Einzelnen durch persönliches Jnteresse
^scht so nahe zu treten, daß er in den Herzen der Schüler

si Stelle eines väterlichen Freundes gewann, der ihnen
Bcht nur in den künstlerischen Berufsfragen, sondern auch
u anderen innern Lebenssragcn, wie auch nach Kräften durch
uterielle Untsrstützung gern hilfreich zur Seite stnnd.
di 3. Diesem Kreise seiner Wirksamkeit entsprechend, soll
^listung solchen zu Gute kommen, welche wenigstens
sjUUieilig (ß 2 a.) Besucher der Unterrichtsanftalten gewesen
.- tzd, an welchen der Verstorbeue lehrte, oder an welchen er
i"e eigenen kunstwissenschaftlichen Studien vollendete.
w-, Jcnen unter 2. hervorgehobenen persönlichen Antheil
si?Udte Friedrich Eggers jedoch stets nur solchen zu, welche
! u> durch eine besondere Begabung auf dem Gebiete ihres
^eiellen Berufes auszeichneten und ihm die Hoffnung er-
jzdckten,daß ihre dereinstigeWirksamkeit nicht in ausgefahrenen
^.dleisen der Mittelmäßigkeit verlaufen, sondern der Kunst
jj/d den Kunstwiffenschaften förderlich werden würde, nament-
Ki tzurch Pflege der idealen Richtung in Kunstlehre und
jUNstübung. Deßhalb ist (§ 2 b.) als einziges Erforderniß
- r persönlichcn Qualifikation zum Bezug ein'es Stipendiums
uach Leistungen des Bewerbers z'u beurtheilende Be-
H°bung aufgestellt.

des weitere Begrenzung der Qualifikation ist im Sinne
Verstorbenen nicht für zwcckmäßig erachtet, namentlich
durch Altersbestimmungen, so daß auch dem reiferen
. tter Stipendien zu Theil werden können, sowie auch nicht
,urch Bestimmungen über Armuth und Bedürstigkeit, inso-
tz^tz.auch demjenigen, welcher sonst-nicht zur Kategorie der
E.ö"ssttigen gehören würde, die ausreichenden Mittel zur
leichung eines vorschwebenden Zweckes fehlen können.

Naai ^ Es ist nämlich (K 4) jedes Stipendium zu einem
stim ^aßgabe der Persönlichkeit des Stipendiaten zu be-
Äri^studen Z^,bck zu verleihen, weil Friedrich Eggers keine
Hrst der Förderung und Unterstützung auszuschließen pflegte.
Wr ^ ö- d. namentlich bei füngeren Stipendiaten die Zu-
vg?bung als Reisestipendium zur weiteren Ausbildung häufig
tiegen, so soll doch keine andere kunstfördernde Zweck-
^Uunmung ausgeschlossen sein, wie Verwendung zu ander-
k^'tsSen Unterrichts- und Bildungsmitteln, zur Herausgabe
li^Uwissenschaftlicher, oder Herstellung künstlerischer, nament-
i uionumentaler oder kunsttechnischer Werke u. s. w.
y, 6. Diese Verleihung eines Stipendiums zu einem jedes-
o " .,?u bestimmenden Zweck muß aber eine gewisse Freiheit
Ixj?uhren rücksichtlich des Umfangs und der Dauer der Ver-
zvptsug, und ist deshalb in beiden Beziehungen nur eine
p^Uinialbeschränkung für zweckmäßig erachtet worden (Z 3

die Die Einführung einer Reihenfolge G 6) beabsichtigt
Erleichterung der Geschäftsführung für das Kuratorium.
Avs? demnach das nach Maßgabe des K 11 b. zu erlaffende
fiji?schreiben in erster Linie beispielsweise den Kunstgelehrten
das bevorstehende Stipendienjahr als berechtigt nennt,

so kommen etwa cinlaufende Bewerbungen aus der nächst-
folgenden Kategorie überhaupt erst zur Prüfung, falls unter
den Vewerbern der ersten Kategorie kein Würdiger ge-
funden wird.

8. Zur Uebernahme des Kuratoriums bei Begründung
der Stiftung hat sich die stiftungsmäßige Anzahl voii
Männern bereit gefunden aus dem Kreise der persönlichen
Freunde des Verstorbenen.

Da diese schon durch ihre nahe Beziehung zum Ver-
storbenen vorzugsweise in der Lage sind, die Grundsätze
dieses Statuts siir die Verleihung von Stipendien, so weit
solche einen freien Spielranm gewähren, im Sinne von
Friedrich Eggers anzuwenden, beziehungsweise zu ergänzen,
so ist dem Kiiratorium für den Fall des Ausscheidens von
Mitgliedern das Selbstergänzungsrecht verliehen (8 l2), da-
mit sich von vorne herein eine Tradition im Sinne und
Geiste des Verstorbenen zu bilden und fortzupflanzen ver-
mag. — Hier soll nur der eine Fingerzeig gegeben werden,
daß Friedrich Eggers sich in allen Kunstange'legenheiten gern
des Beirathes der ausübenden Künstler bediente, wo es
aber zu vermeiden war, die Entscheidung nicht in deren
Hände zu legen pflegte.

Folgen die Unterschriften.

K. Stuttgart. Der am 27. Januar d. I. so unerwartet
erfolgte Tod des Herzogs Eugen von Württemberg hat
mehrere Kunstwerke hervorgerufen, welche das Andenken des
jungen Fürsten zu erhalten bestimmt sind. Zunächst ist eine
große Büste desselben von R. Dietelbach zu erwähnen, die
sich durch große Aehnlichkeit und lebensvolle Auffaffung aus-
zeichnet. Sie wurde vom König von Württemberg ange-
kaust und im Auftrage deffelben von Pelargus hier in
Bronze gegoffen und soll ihre Aufstellung im Garten der
königlichen Villa zu Berg erhalten. Ein ebenso gelungenes
Bildniß des Herzogs führte L. Horst hier für die Königin
Olga aus. Dasselbe ist ein Brustbild in Lebensgröße und
gehört zu den besten Arbeiten des strebsamen Künstlers, der
es im Auftrage der Herzogin Vera, der Wittwe des Ent-
schlafenen, nochmals malsn soll. — Auch der Kupferstecher
Ernst Forberg in Düsseldorf hat ein Porträt desselben
verfertigt. Es ist ein kleiner trefslich behandelter Stich.

Zeitschriften.

Luiist uittl Ovivorsto. O'o. 2L.

Lliitter I. Ituustxvwerde II. 6.

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rajns, von l'. Obasrol. (Zlit ^.bbi16.)
 
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