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Der Cicerone: Halbmonatsschrift für die Interessen des Kunstforschers & Sammlers — 15.1923

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Heft 2
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Schröder, Hans: Lüneburger Terrakotten der Renaissance
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https://doi.org/10.11588/diglit.39945#0123

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zeigen Medaillons, die in Sandftein genauen find1. Terrakotten nach 1558 find an
Käufern nicht meßr erhalten. So dürfte Albert von Soeft nur für vereinzelte tüerke
der Spätzeit in Frage kommen.
iUelcße Meifter kommen nun für die Terrakottenkunß in Betracht? 3unäcßß Bans
Fßafe, der 3iegelmeifter und Bildhauer zugleid) war. Er kann feßr woßl der Schöpfer
der Modelle für die Terrakotten fein. Unter dem Namen Fßafe ift er zwar in
Kämmereirecl)nungen nicht eingetragen. Aber aud) fonft wurde der ftädtifd)e 3^9^!-
meifter nicht mit Namen benannt, fondern einfad) als „de teielmefter“ bezeichnet. Die
Künftler nannte man in jener Seit meiftens mit Vornamen, dem man den Berkunflsort
beifügte. Fßafe wird mit Sans von Minden identifd) fein, der 1543 die erfte 3aßlung
erhält, nämlich ftädtifd)en Sold. Er ift unter den Ratsverwandten aufgeführt. Später
fcheint Sans von Minden feinen Vertrag gelöft zu haben, denn es heißt 1550 in den
Kämmereirechnungen: Item 26 s geven Sans von Minden vor 13 kare valtstene to
deme pipaven up datt rathuss. Eine tüerkftätte, wie pe fpäter Statius von Düren in
Lübeck aufmachte, beftand fd)on 1543 in Lüneburg. In diefem Jahre heißt es: Item
20 s dem Stensnider (Formenfehneider) vnd den avenluden gegeuen. Ausführlicher ift
eine Eintragung von 1550: Item 13 m 6 s gegeuen vor glaett (Glafur) vnd to vor-
gladende (glafieren) vnd dem Staensnider (Formenfehneider) vornogett
vnd de teielmeister vnd auenkned)t. Der Meifter hatte alfo mehrere Gehilfen.
Auf eine Verfchiedenßeit in der Formengebung der Lüneburger Terrakotten
ift fd)on hingewiefen, fünf Bände kann man vielleicht unterfeßeiden. Darauf
aber genauer einzugehen, würde den Rahmen diefer Arbeit überfteigen.
1550 fcheint Fhafe Lüneburg verlaffen zu haben. Ein vermutlicher Mit-
arbeiter Fhafes intereffiert uns deshalb fehr, weil er Südländer ift. Viel-
leicht hat der Grieche Crifogon einen Anteil an der Verfeinerung der
bodenftändigen Lüneburger Terrakottenkunft. Denn 1547 findet fid) nämlich
die Eintragung: Crisogone dem murmanne 8 eien wand uthgedelet Jubilata.
Er wird vermutlich als Gehilfe des ftädtifchen 3iegelmeifters tätig gewefen
fein und erhält nun für feine Mitarbeit vom Rate wie andere Ratsbedienftete
(vor Crifogon find die Mitglieder der Stadpfeiferei aufgeführt) das übliche
Jaßresgefcßenk. 1550 erhält Crifogon wiederum eine 3aßlung, die fchließen
läßt, daß er felbftändig wurde und bereits fed>s Gehilfen hat. Die Ein-
tragung lautet: Crisogone sulff Soste (6) darsulvest an den Scorstene und
den muren, und hauva wark. Diefer neue Meifter liefert alfo Kamine und Baufteine
für Bauten. 1551 liefert Crifogon dem Rate 1 dusent mursten. Crifogon liefert auch
nod) 1553. Dann fd)weigen die Kämmereirechnungen. Erft 1567 befagt eine Ein-
tragung, daß Paul Ripe als „Maurmann“ des Rates tätig ift und allerlei Formfteine
(slichten vnd gewunden man, glip, semse, kielsten vnd siven) ßerßellt.
CUie fteht nun die Lüneburger Terrakottenkunft zu der bekannteren Ulerkftatt des Statius
von Düren, welche, wie bis jetß feftfteht, erft feit dem Jahre 1551 Terrakotten ßerftellte?
Es ift der Nachweis erbracht worden, daß der größte Teil der Lüneburger Arbeiten
vor der Tätigkeit eines Statius entftanden ift, daß Porträtplatten, wie fie fpäter von
Lübeck vertrieben wurden, bereits 1546 in Lüneburg ßergeßellt wurden. Ganz befonders
maßgebend ift aber die Feftftellung, daß das Lüneburger Renaiffanceßaus Neue Sülze 8
ein Vorläufer des Ulismarer Fürftenhofes ift. Ferner faßen wir in Lüneburg eine hoch-
entwickelte Glafurtecßnik, die in Lübeck niemals verwendet wurde. Da nun aber
mehrere Platten erft erheblich fpäter in Lübeck wiederkehren, fo ergibt pcß, daß die
Terrakottenkunft in Norddeutfcßland von Lüneburg ausgegangen iß und befonders
einen Teil der Arbeiten der Lübecker üüerkßatt beeinflußt hat. ÜLIie konnte diefe Be-
einfluffung gefeßeßen? Es ergibt pd) zunäcßft die Möglichkeit, daß wir in Statius von
Düren den im Vertrage von 1543 erwähnten Gehilfen des 3iege\mei]ters Fßafe zu
' Rbb. in Kunftdenkm. d. Prov. Bannover. Bd. III, S. 363.
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flbb. 21.
 
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