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Heidelberger Zeitung — 1898 (Juli bis Dezember)

DOI Kapitel:
Nr. 203 - 228 (1. September 1898 - 30. September 1898)
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https://doi.org/10.11588/diglit.42070#0316

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Amtliche
Vekannlmachimgen.

Bekanntmachung.
Die veterinärpolizei-
licke Bekämpfung der
Geflügelcholera betr.
Nr. 83239. Nachdem die Geflügel-
ckolera in letzter Zeit in Deutschland
eine weitere Ausbreitung gewonnen
hat, auch der Ausbruch derselben in
zwei Gemeinden des diesseitigen Amts-
bezirks festgesrellt wurde, sehen wir
uns veranlaßt, nachstehende Belehrung
über die Gcflügelcholera zur öffent-
lichen Kenntniß zu bringen.
Die Bürgermeisterämter des Landbe-
zirks werden beauftragt, diese Belehrung
durch Anschlag an die Gemeindetafel
noch besonders znr Kenntniß der
Fcderviehbesitzer der Gemeinde zu
bringen.
Kroßst. Bezirksamt.
Dr. Baur.

Belehrung über die Geflügelcholera.
1. Art und Verbreitung der
Krankheit.
Die Geflügelcholera ist eine an-
steckende Krankheit, welche sämmtliches
Hausgeflügel, namentlich Hühner,
Enten und Gänse befällt und gewöhn-
lich mit dem Tode endigt. Die An-
steckung gesunder Geflügelbestände er-
folgt am häufigsten durch den Zukauf
fremden Geflügels. Außerdem kann
die Krankheit durch Kadaver krepirter
und die Abgänge <Blut, Eingeweide,
Federn) geschlachteter kranker Hühner,
Enten und Gänse verbreitet werden.
Endlich kann sich gesundes Geflügel
dadurch anstecken, daß es auf Straßen
und Weiden oder in Bäche und
Tümpel getrieben wird, welche zuvor
kranke Geflügelheerden passirt haben.
2. Keimzeichen der Geflügelcholera.
Die Ansteckung eines Geflügel-
bestandes macht sich zuerst durch Plötz-
lich auftretende Todesfälle bemerkbar.
Die Gänse, Hühner und Enten sterben
nicht selten, ohne daß auffälligere
Kianlheitserscheinungen an ihnen
wahrgenommen wurden. Bet genauerer
Untersuchung ist aber nach dem Auf-
treten der ersten Todesfälle zu be-
merken, daß einige Thiere matt und
traurig sind, gesträubtes Gefieder be-
sitzen und an stinkendem Durchfall
leiden. Der entleerte Koth ist zuerst
breiig und von weißgelber Farbe,
später schleimig und wässrig und von
grüner Farbe.
Die Krankheit greift in den ange-
gcsteckten Beständen rasch um sich.
3. Vorkehrungen «ach dem Ausbruche
der Geflügelcholera.
Eine Behandlung des erkrankten
Geflügels mit Arzneimitteln ist in der
Regel ohne Erfolg und deshalb nicht
zu empfehlen.
Zweckmäßiger ist die un-
verzügliche Trennungder noch
vollkommen gesund erschei-
nen d e n Thiere vo n den kran-
ken. Die gesunden Thiere müssen in
vollständig abgesonderten Räumen
untergedracht werden und besondere
Futter- und Tränkgeschirre erhalten.
Ferner empfiehlt sich die sofortige
Tödtung und unschädliche Befestigung
der erkrankten Thiere, da eine Ge-
nesung derselben nur ausnahmsweise
zu erwarten ist. Das getödtete kranke
wird ebenso Wie das krepirte Geflügel
am besten durch Verbrennen unschäd-
lich gemacht. Wo diese nicht durch-
führbar ist, ist eine Verscharrung der
mit Aetzkalk überstreuten Kadaver in
mindestens V- m tiefen Gruben vor-
zunehmen. Düngerstätten eignen sich
zur Beseitigung der Kadaver nicht,
weil sich der Ansteckungsstoff der Ke-
flügelcholera im Dünger lange Zeit
erhält und durch letzteren verschleppt
werden kann.
Nachdem sämmtliche erkrankten Thiere
krepirt oder getödtet sind, empfiehlt
es sich, die Oertlichkeiten, in welchen
das kranke Geflügel untergebracht war,
und alle Gegenstände, mit welchen
dasselbe in Berührung kam, gründlich
von dem Ansteckungsstoffe zu befreien.
Dieses geschieht am besten auf folgende
Weise:
a. Verbrennen des Kothes, der Futter-
reste und des zusammengekehrten
Schmutzes;
st gründliche Reinigung des Bodens,
der Thüren, Wände, Sitzstangen,
Futter- und Tränkgeschirre mit
heißer Sodalauge (3 kg käufliche
Waschsoda auf 100 1 Wasser).
Schwimmbassins müssen ab-
gelassen und ebenfalls gründlich
gereinigt werden.
Schadhafte und geringwerthige
Holzgegenstände werden am zweck-
mäßigsten verbrannt.
Erd- und Sandböden sollen,
wenn möglich, mindestens 10 am
tief ausgehoben und mit den
Kadavern und mit dem Koihe un-
schädlich beseitigt werden.
o. Lüftung und Trocknung der ge-
reinigten Ställe und hierauf
<t. Uebertünchen der Böden, Wände,
Thüren u. s. w. mit Kalkmich
(5 Klg. Aetzkalk auf 100 Liter
Wasser).
4. Verhütung der Geflügelcholera.
Aus der Ari der Verschleppung der
GcflngelLolera (1) ergibt pch, daß (
ein Selbstschutz gegen die Emschlep-

' pung der Seuche durch Beachtung fol-
gender Vorsichtsmaßregeln erzielt wer-
den kann:
Vermeidung des Zukaufs von
fremdem, namentlich aus dem
Auslande iwportirten Geflügel,
st. Unschädliche Beseitigung der Ab-
gänge bei Verwendung von frem-
dem Schlachtgeflügel im Haushalt,
o. Fernhaltung des Geflügels von
solchen Straßen und Weiden u.s.w.,
welche von fremden Gänseheerden
betreten oder befahren werden.
ei. Fernhaltung der Geflügelhändler
von den Gehöften.
Ist der Ankauf von fremdem Ge-
flügel nicht zu umgehen, so ist eS rath-
sam, dasselbe 3 Tage in einem be-
sonderen Raume abzuspcrren und erst
dann zu dem alten Bestände zu
bringen, wenn sich während der an-
gegebenen Zeit Krankhettserschcinungen
nicht gezeigt haben. Diese Vorsichts-
maßregel ist geboten, weil bereits an-
gesteckte Thiere noch 2 4—48 Stun-
den nach Aufnahme des Scuchenstoffs
den Eindruck gesunder machen können.
Bekanntmachung.
Die elektrische Stark-
stromleitung Heidelberg-
Leimen betr.
Nr. 74724. Wir bringen zur öffent-
lichen Kenntniß:
Bezirkspolizeiliche Vorschrift:
Für Motoren- und Beleuchtungs-
zwecke ist eine Linie zur Uebertraguug
elektrischer Kraft von Heidelberg nach
Leimen in den Gemarkungen Heidel-
berg, Kirchheim, Rohrbach, Leimen
angelegt.
Da es in hohem Grade lebensge-
fährlich ist, mit dieser Stromleitung
während des Betriebs in Berührung
zu kommen, wird auf Grund des Z108
Ziffer S Pol. Sl.-G.-B. strengstens
untersagt:
Die auf öffentlichen Wegen, Bahu-
uud Straßengebiet, sowie auf Piivat-
eigenthumangebrachtenLeitungsdrähte
unmittelbar mit den Händen oder an-
deren Körpertheileu oder mittelst
Gegenständen irgend welcher Art,
(Metall, Holz, Peitschen, Schnüren
und dergl.) zu berühren, Handlungen
jeder Art vorzunehmen, welche ein
Umbrechen oder Umstürzen von Lei-
tungsstangen zur Folge haben könnten,
(z. B. Anfahren der Stangen und
Stützen mit schweren Last- und Laug-
holzfuhrwerken und dergl.), im Be-
reich der Anlage Papierdrachen auf-
steigen zu lassen, Leitungsstangen zu
erklettern, oderAnderes zu unternehmen,
wodurch Menschen mit den Leitungs-
drähten in Verbindung gebracht werben
können.
Das Verbot der Berührung findet
ganz besonders Anwendung auf um-
gestürzte, herabfallende oder Herab-
hängende Theilc der Leitung und auf
bas umgestürzte Gestänge.
Wer denselben zuwiderhandelt, wird
an Geld bis zn 150 M. oder mit
Haft bis zu 14 Tagen bestraft.
Wer die zur Verhütung von Uu-
glücksfällen angebrachten Schutzmittel
nnd Warnungszeichen entfernt oder für
ihren Zweck unbrauchbar macht, wird
nach § 109 Ziffer 1 Pol.-St.-G.-B.
mit Haft bis zu 14 Tagen oder au
Geld bis zu 100 M. bestraft.
Diese Vorschrift ist durch Erlaß
Gr. Herrn Landeskommissärs in Mann-
heim von 25. d. M. Nr. 3815 für
vollziehbar erklärt.
Heidelberg, den 30. August 1898.
KroßH. Bezirksamt:
_Jacobi._
Bekanntmachung.
Kanalisation in Leimen
betr.
Nr. 83 502. Wir bringen zur
öffentlichen Kenntniß, daß infolge
der Kanalisationsarbeiten in Leimen,
die Landstraße Nr. 1 Frankfurt-Basel
auf der Ortsstrecke zwischen -er
Wirthschaft zum Bären nnd dem
Rathhaus in Leimen sauf die Dauer
von etwa 4 Woche» gesperrt ist.
Der durchgehende Fuhrwerksver-
kehr kann während dieser Zeit auf
der alten Nußlocher Straße statt-
finden.
Heidelberg, 24. September 1898
Grotzü. Bezirksamt:
Dr. Baur.

KMmlmchllW.
Die Neneinthcilung
der Grundstöcke in den
neueröffneten Bau-
vierteln in Kirchheim
betreffend.
Nr- 83116. Ter Gemeinderath
Kirchheim hat, da eine angemessene
Bebauung bes in den neueröffneten
Bauvierteln liegenden Geläubes
durch Lage, Form und Flächengehalt
der Grundstücke gebindert ist, gemäß
Artikel 11 des OrlSstraßengesetzeS
vom 6. Juli 1896 behufs Gewinnung
zweckmäßiger Bauplätze eine Neu-
eintheilung der Grundstücke durch
Aenderuug der Grenzen deziv. Um-
legung beantragt.
Wir bringen dies mit dem Be-
merken zur öffentlichen Kenntniß,
daß der Plan und die Beschreibung
während 14 Togen aus dem Rath-
hause in Kirchheim zur Einsicht der
Retheiligteu offen liegt und daß
Einwendungen gegen die beabsichtigte

Anlage binnen gleicher Frist bei
Aiisschlußvermeiden beim Gemeinde-
rath oder dahier geltend zu machen
find.
Heidelberg, 24. September 1898.
Kroßh. Bezirksamt.
Pfister.
Großh. Amtsgericht Heidelberg.
Nr. 48089. Zu O.-Z. 47 Band 2
des Gesellschaftsregistcrs wurde ein-
getragen.
Firma „I. I. Lindau" in Heidel-
berg.
Als weiterer Theilhaber ist Kauf-
mann Jakob Lindau je. hier in die
Gesellschaft eiugetreten. Derselbe ist
verheirathet mit Luise gebor. Steiner
von Weingarten. Nach § 1 des Ehe-
vertrags vom 23. Mai 1898 ist für
die Beurtheilung der VermögenLver-
hältnisse der künftigen Ehegatten das
Geding der Errungenschastsgemeiu-
schaft nach den Bestimmungen der
L.R.S. 1498, 1499 festgesetzt.
Dem Kaufmann Karl Zaiß in
Heidelberg ist Prokura ertheitt.
Heidelberg, 22. September 1898.
_Mittermaier._
Gröeinweisung.
Nr. 15 777. Die Bahnwart Simon
Schlotthauer Wittwe, Eva geb. Bach-
mann in Wieblingen hat um Ein-
setzung in die Gewähr des Nach-
lasses ihres Ehemannes nachgeiucht.
Dem Gesuche wird entsprochen,
wenn nicht binnen vier Wochen
Einsprachen dagegen erhoben werden.
Heidelberg, den 22. Septdr. 1898.
Ter Geruchtssckrciber Großh.
Amtsgerichts:
Grasberger.

Bekanntmachung.
Das Adreßbuch für
1899 betr.
Herr Buchdruckereldesitzer Z. Hör-
ning dahier, von uns mit der An-
fertigung des Adreßbuches der
hiesigen Stadt r'ür 1899 betraut, wird
zu diesem Behüte mit der Erhebung
derNamen aller selbstständigen dies.
Einwohner demnächst beginnen in-
dem er Erhebungslisten in die ein-
zelnen Häuter abgeben und dietelden
nach einigen Tagen wieder abholen
lassen wird.
Bei der großen Wichtigkeit, welche
ein richtiges Adrstzvuch für Jeder-
mann hat, richten wir an die Ein-
wohner, ganz besonders aber an die
Hausbesitzer die dringende Bitte,
den Herrn Hörning durch bereit-
willige, genaue und vollständige Aus-
süllung der Erhebungslisten möglichst
zu unterstützen.!
Heidelberg, den 22. Sept- 1898.
Der StadLratH:
Dr. Willens.
Webel.
Bekanntmachung.
Den Ortsgebrauch beim
Wohnungswechsel betr.
Mit Rücksicht auf das bevorstehende
Wohnungsziel machen wir die Be-
theiligten darauf aufmerkschn, daß
hierorts sogenannte Warterage für
den Wohnungswechsel nicht bestehen,
der ausziehende Mietber ist vielmehr
verpflichtet, die zu verlassende
Wohnung mit dem Heranuahen des
ortsüblichen oder bedungenen Ziel-
tages unverzüglich, das beißt mit
Beginn dieses Tages zu räumen, so
daß noch am gleichen Tage (Nach-
mittags) der Einzug des neuen
Miethers erfolgen kann.
Heidelberg, den 16. Sept. 1898.
Das Bürgermeisteramt:
Dr Walz.
—_Lösch.
Zwangs-Versteigerung.
Mittwoch, den 28. September 1898,
Vormittags 11 Uhr werde ich mit
Zusammenkunft am Gemeindehause in
Lobenfeld: etwa 500 Garben Hafer,
etwa 100 Garben Spelz und 1 Kuh
gegen baare Zahlung im Vollstreckungs-
wege öffentlich versteigern.
Neckargemünd, 25. Sept. 1898.
Dierneisel, Gerichtsvollzieher.
DilN-Wchttunz.
Da die erste Dungversteigernng im
Mänuerarmenhaus kein Ergebniß
lieferte, so wird eine zweite Versteige-
rung auf
Dienstag, dm 27. d. Mts.,
Vormittags 10 Uhr,
anberaumt.
Heidelberg, 24. September 1898.
Die Verwaltung des Männer-
armenhauses:
Schütz.
Entlaufen
weiß und schwarz langhaariger Hund.
Gegen Belohnung abzugeben
Plöck 50.
Ein Handem
zu vermiethen oder zu verkaufen. .
Schiffgasse 13, II. Stock.

Bekanntmachung.
Denjenigen Hausbesitzern Hierselbst,
welche Koch- und Heizgas zum er-
mäßigten Preise in ihrer Küche be-
nützen, gestatten wir den Anschluß
einer Leuchtgasflamme an die be-
treffende besondere Küchenleituug. Wir
knüpfen jedoch die Bedingung an diese
Vergünstigung, daß Hierwegen vorher
ein besonderer Vertrag mit uns ab-
geschlossen und uns für jede solche
Leuchtflamme, bezw. für jede Küche
ein Kochgasverbrauch von mindestens
250 Lbm. jährlich garantirt wird.
Alles Nähere ist zu erfahren
von der
Direktion der städtischen Gas-
und Wasserwerke.
Eisele

Im Oktober beginnt wieder ein
im
Weu-. Hlanz- und
Kein-Mügeür.
Der Unterricht erstreckt sich auf
sämmtl. Herrenwäsche, sowie Kleider,
Unterröcke, Gardinen und aller Art
Glattwäsche. Anmeldungen werden
entgegengenommen u. Auskunft ertheilt:
Vergheimerstr. 89 a, 4. Stock,
Hauptstr. 5, Hinterhaus, 2. Stock.

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Llloinvörksnk bst
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AMHealkr HkidettM
Montag, 26. September
2. Vorstellung im I. AbonnerucNb
WostttstäLerderMensE
Schauspiel in 3 Akten von Aellk
Phil-ppi.
Anfang 7V- Uhr.
Mittwoch, 28. September
3. Vorstellung im 1. Abonneiuew-
Heimath. ,,
Schauspiel in 4 Akten von H""^
Sudermann.

Coneerte


vom
hiesigen Orchestervereitt
Direktion: ,
Herr Kapellmeister Max Gü»^'
Montag, 26. und Dienstag»
27. September 1898-
Nachmittags 4 llhrr
in der Schkoßrestauratiott'
Abends 8 Uhr,
im StadtgarLen.
Eintritt für Nichtabonnenten 40 Pl»'

. 16.1S-U
. 20.38-A
4.20--^
' 169.80 b'
' 216 50 b'
4"7o
4°/°^

Kewsorten.
Frankfurt a. M., 24. S-PttK^
20 Francs-Stücke . . - '
Engl. Sovereigns . . -
Dollars i. G. ....
Oestr. Bankn. ....
Rufs. „ ....
Amerik. „ ....
Reichs-Bank-Disconto
Frankfurter Bank-Diseonto

Druck und Verlag von Adolph Emmerling und Sohn in Heidelberg, Untere'Neckarstraße 21. Telephon-Anschluß Nr. 82.
 
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