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Heidelberger Zeitung — 1898 (Juli bis Dezember)

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Nr. 150 - 175 (1. Juli 1898 - 30. Juli 1898)
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https://doi.org/10.11588/diglit.42070#0035

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KOMM ZcitW

Xr. 157

1898

Samstag, den 9. Juli

Wes Klatt

Breis
Mit Familienblättern
, monatlich 50 Pf.
'rei in's Haus gebracht.
Durch die Post bezogen
tnerteljährl. 1.25
uusickließlich Zustellgebühr.
Telephon-Anschluß Nr. 82.

Erscheint täglich,
onntags ausgenommen.

Politische Umschau.
Heidelberg, 9. Juli.
Nach dem stenographischen Berichte lauten die von dem
sranzösischen Kriegsminister Cavaignac am Donners-
tag in der Deputirtenkammer verlesenen Briefe wie folgt:
, 1- „Gestern Abend ließ ich schließlich den Arzt holen, welcher
Mir verbot, auszugehen. Da ich morgen nicht zu Ihnen kommen
kann, bitte ich Sie, Vormittags zu mir zu kommen, denn D. hat
wir viele sehr interessante Sachen gebracht, und wir müssen die
Arbeit theilen, da wir nur zehn Tage Zeit haben."
2. „Ich bedaure, Sie vor meiner Abreise nicht gesehen zu
haben; übrigens werde ich in acht Tagen zurück sein. Bei-
liegend zwölf Pläne von (folgt der Name einer Festung, welchen
Cavaignac bei der Verlesung unterdrückte), welche diese Canaille
von D. mir für Sie gegeben hat. Ich habe ihm gesagt, daß
Die nicht die Absicht haben, die Beziehungen wieder aufzu-
Nehweu. Er behauptet, daß ein Mißverständniß vorlag und daß
er alles thun werde, um Sie zu befriedigen; er sagt, daß er
eigensinnig gewesen und daß Sie ihm das nicht Übelnehmen
sollen. Ich habe ihm geantwortet, daß er verrückt sei und daß
ich nicht glaube, daß Sie die Beziehungen zu ihm wieder auf-
nehmen wollten. Machen Sie, was Sie wollen."
3. „Ich habe gelesen, daß ein Deputirter über Dreyfus
snterpelliren wird. Wenn (hier, so bemerkt Cavaignac, folgt ein
Satz, den ich nicht verlesen kann), dann werde ich sagen, daß ich
niemals Beziehungen zu diesem Juden gehabt habe, das ist ab-
gemacht. Wenn man Sic fragt, sagen Sie auch so, denn Nie-
mand darf jemals wissen, was mit ihm vorgegangen ist."
Cavaignac, der ein Vetter des Generalstabsoffiziers
Paty du Clam ist, behauptet, die Schriftstücke seien echt
und es sei auch in den beiden ersten Dreyfus gemeint,
weil dieser in dem letzten genannt sei. Einen Beweis
für die Echtheit hat er nicht geliefert, was sehr nöthig
wäre, denn es ist doch mit Händen zu greifen, daß solche
Briefe zwischen Leuten, die mit einem Spion verhandeln,
nicht gewechselt, nicht der französischen Post anvertraut,
auch nicht in einen Papierkorb geworfen werden, mögen
diese Leute nun die Militärattaches v. Schwarzkoppen und
Panizzardi oder irgend welche andere Personen sein. Dazu
kommt, daß alle diese Schriftstücke dem Angeklagten Drey-
lus nicht vorgelegt worden sind, was hätte geschehen
müssen. Manche französische Blätter meinen zwar, mit der
Rede Cavaignacs sei die Dreyfussache nun endgiltig ab-
gethan. Andere kommen aber gerade zur entgegengesetzten
Ueberzeugung. Sie sagen, der Kriegsminister habe vor
der Kammer eine Revision des Dreyfusprozesses vor-
genommen, indem er die Beweisstücke nachprüfte; mit dem
bisherigen Verlangen, daß eine abgeurtheilte Sache respektirt
werden müsse, sei es danach vorbei. So sei die Revision
des Prozesses nicht mehr aufzuhalten.
Wie ist es möglich, fragt man sich, daß die spanische
Flotte bei Santiago ein so unrühmliches Ende fand?
Diese Schiffe waren, im Gegensatz zu der Philippinen-
flotte, doch neu und gepanzert. Es hieß sogar, sie seien
'n der Schnelligkeit den amerikanischen überlegen und nun
dieses schmähliche Ende! Ohne dem Gegner auch nur
einen kleinen Schaden anthun zu können, sind sie, eines
nach dem andern, von den Amerikanern zusammengeschosseu
oder zum Stranden getrieben worden. Selbst der Christobal
Colon, der schon 60 Seemeilen weit gelaufen war, kam
Mf den Grund — ob absichtlich oder auA Versehen, das
weiß man noch nicht recht — und ging verloren. Der
Admiral sagt jetzt, er habe den Hafen von Santiago gar
nicht verlassen wollen, aber direkte Befehle von Madrid
hätten ihn dazu genöthigt. Das mag sein und mag die
Persönliche Verantwortung Ceroeras entlasten. Spanien
als Nation aber kann die Verantwortung für die schmähliche
Niederlage, die es erlitten, nicht von sich abwälzen. Wäre
Spanien ein ordentlich und solide verwaltetes Land, dann
hätte es Kuba nicht in so schamloser Weise ausgeplündert;
es wäre dann garnicht zu diesem Krieg gekommen. Wenig-
stens aber hätte Spanien sich in Kuba vorgesehen) die
Festungen und alles Kriegsmaterial dort in richtigem Stand
gehalten und seine Flotte richtig ausgebaut und aus--
gebildet. Statt dessen hat überall lüderliche Wirtschaft
und Verfall geherrscht. Die Aufwendungen, die Spanien
machte, erreichten ihren Zweck nicht. Das Geld floß je-
weils zur Hälfte in die Taschen der Beamtenschaft, und
was für die andere Hälfte angeschafft wurde, ließ man
verkommen. Es fehlt Spanien an energischen, tätigen, weit-
blickenden, vom Gedanken an das Staatswohl erfüllten
Männern, die im Lande ein tüchtiges Regiment aufrecht
Zu erhalten vermöchten. Woher kommt aber dieser Mangel
an Männern, die für den Staatsdienst tüchtig und brauch-
bar sind? In einem Laude, wo die besseren, selbständigen
Köpfe Jahrhunderte hindurch verfolgt und ausgerottet
wurden, da mußte schließlich das ganze Volk so ver-
lumpen und auf einen so lüderlichen Stand herunter-
kommen, wie wir dies jetzt bei den Spaniern sehen. Wo der
Nachwuchs an leitenden und herrschenden selbständigen Naturen
fehlt, da hilft einem Volk weder der einheitliche Glaube,
noch persönliche Genügsamkeit, Tapferkeit und Ritterlich-
keit, sondern da tritt ein unaufhaltsamer Niedergang des
Volkes ein. Spanien büßt jetzt für die schweren Sünden,
die es Jahrhunderte hindurch au dem eigenen Volksthum
begangen; es büßt den Jahrhunderte langen Frevel gegen
die geistige Freiheit, die allein Intelligenzen und Charaktere
auszubilden vermag. Nun finden schwere Zeiten noth-
dürftig aufgestutzte Theaterhelden, aber keine Männer. Für
alle Nationen ein lehrreiches Beispiel!

um Auskunft, ob die Regierung die Reinigung zu den Dienst-
pflichten der Beamten rechne.
Geh. Oberfinanzrath Göller erklärt, daß die Regierung die
Auffassung habe, die Kanzleidiener seien zur Hauptreinigung ver-
pflichtet.
Abg. Fieser (ntl.) verweist darauf, daß der Budgetpräsiden
bet dem Budget der Universitäten keine Einwendung gegen eine
besondere Vergütung sür die Hauptreinigung gemacht habe. Es
würde eine Anomalie sein, wenn die Universitätsdiener anders
behandelt würden als die übrigen Diener.
Abg Hug (Ctr.) meint, es komme auf den Dienstvertrag
und die Instruktion an, ob hier die Reinigung vorgesehen sei.
Der Kommissiousanlrag wird angenommen.
Abg. Reich ardt (ntl.) berichtet über die Bitte der Rath-
schreiber im Großherzogthum Baden um Ausdehnung des Ge-
meindebeamtenfürsorgegesetzes in den 2 bis 4, sowie um Für-
sorge für die von der Wohlthat des Gesetzes ausgeschlossenen
Gemeindebeamten und beantragt Ueberweisung der Petition an
die Regierung zur Kenntnißnahme als Material zu einer künftigen
Revision des Gemeindebeamtenfürsorgegesetzes. Die Kommission
hält den gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für geeignet zu einer
Revision des Gesetzes, da wegen der Grund- und Pfandbuch-
führung die Stellung der Rathschreiber anders organisirt werde.
Abg. Straub (ntl.) hält die Petition inhaltlich für durch-
aus berechtigt, und begründet die Sachlage näher.
Der Kommissionsantrag wird angenommen.
Abg. Leimbach (natl.) berichtet über das Gesuch der ge-
schäftsführenden Kommis sion des Städtetags der mittleren
Städte Badens um Abänderung des Fürsorgeaesetzes für Gemeinde-
und Körperschaftsbeamte, insbesondere mit Rücksicht auf Z 46 des
Gesetzes, und beantragt Ueberweisung an die Regierung als Material
für eine künftige Gesetzesrevision, die beschlossen wird.
Abg. Fieser (natl.) beantragt Drucklegung des Berichts.
Wird beschlossen.
Abg. Venedey (Dem.) berichtet über die Petition der
Städte der mittleren Städteordnung, die Berechtigung der
Ob er realschulen bezw. die Einführung des wahlfreien latei-
nischen bezw. griechischen Unterrichts an allen Realmittelschulen,
sowie die Abänderung der Verordnung vom 3. April 1884 und
27. März 1895 betr., und die Eingabe der technischen Staats-
beamten zum gleichen Gegenstand.
Abg. Heimburger (Dem.) empfiehlt den Kommissions-
antrag, da die Bildung der Oberrealschulen gleichwerthig sei mit
der im Geist des klassischen Alterthums.
Abg. Fieser (natl.) bedauert, daß die Regierung sich nicht
freundlicher zu dem immer dringender werdenden Verlangen stellt.
Sie steht anscheinend auf dem Standpunkt, daß es ihr am
liebsten sein würde, wenn die Beamten aller Kategorien sich ihre
Vorbildung auf dem humanistischen Gymnasium holen. Da die
humanistische Bildung nicht für alle Berufe hinreichend vorbilde,
so sei die Gefahr vorhanden, daß an den humanistischen Gymnasien
herumgedoktert werde und daß man es dabei noch verderbe. Er
sei weit davon entfernt, die humanistische Bildung zu unterschätzen.
Aber auch die Gymnasien geben keine allgemeine Bildung. Mit
der Vorbildung der Gymnasien können wir die technischen, chemischen
und physikalischen Wunder der Neuzeit nicht begreifen, zu dem die
Oberrealschulen befähigen. Er sei sür die Berechtigung der Ober-
realschule unter Voraussetzung der Ergänzungsprüfungen in Latein.
Wenn man dies einführe, dann käme mau über die Schwierig-
keiten hinweg, die überall Herumspuken und denen man mit dem
Realgymnasium und dem Mädchen für alles, dem Reformgymnasium,
begegnen will. Der Kultusminister möge dem Zuge seines Herzens
folgen und vorangehen auf dem Wege zum Fortschritt. (Beifall.)
Abg. Köhler (Ctr.) ist auch für die Petition. Dagegen ist
er nicht für den Uebergangszustand, vor allem nicht für den fakul-
tativen Lateinunterricht.
Abg. Kopf (Ctr.) vertritt den Standpunkt der Minderheit,
die sich ablehnend verhält. Er steht in dem Verlangen eine radi-
kale Aenderung des bestehenden Zustandes. Er gebe sich nicht
dazu her, einer Petition zuzustimmeu, zu der ein Bedürfnis; nicht
nachgewiesen sei. Er hält die Umwandlung der Oberrealschule in
eine Massige für verfehlt. Er sei anch Gegner der Ergänzungs-
prüfung.
Staatsminister Nokk: Die Frage liege so, ob nicht nach
Maßgabe der verschiedenen Anlagen den Leuten die Wahl ge-
lassen werden solle, sich ihre Vorbildung nach Geschmack und
Talenten zu hole». Auch bei der heutigen Vorbildung sei die
Einheit nicht durchgeführt. Gerade aus der Verschiedenartigkeit
der Anlagen und aus dem Betrachten von den verschiedenen
Standpunkten aus erwachse das Richtige. Die Regierung habe
anerkannt, daß die Vorbildung der Ingenieure auf der Ober-
realschule völlig berechtigt sei. Wenn Jemand mehr Sinn für
Sprachen habe, dann werde er auch in Zukunft das Gymnasium
besuchen; Sympathie für Mathematik führe zu dem Besuch der
Nealanstalien. Er möchte driugeno wünschen, daß daö Haus
dem Antrag zustimme, damit nochmals die Schäden des bestehen-
den Unterrichtssystems geprüft werden und etwas aufgegeben
werde, was nicht haltbar ist. Die Ob er rea lsch ul e h a b e
e ine Zukunft, sie werde neben dem Gymnasium eine ehren-
volle und gute Rolle spielen. Erleichterungen in Ergänzungs-
prüfungen könne er nicht zusagen. Eine Belastung der Ober-
realschulen mit klassischem Unterricht würde den Zweck verfehlen.
Die Oberrealschule .werde den Beweis führen, daß sie für ge-
wisse Berufe eine gute Vorbereitungsanstalt sei. Dazu sei es
aber nothwendig, daß sie ihre Kräfte nicht zersplittere. Die Zeit
werde nicht mehr fern sein, daß die Erkenntniß durchdringt, die
verschiedenartige Vorbildung bedeute keinen Riß der Gesellschaft.
Sein Ministerium gehe weiter als die andern. Er hoffe, daß das
etntreteu werde, was der Bericht als Wünschenswerth bezeichne.
Geh. Rath Schenkel, der den Auftrag hat, den Standpunkt
der drei anderen Ministerien zu vertreten, erklärt, daß seine
Auftraggeber es nicht für nothwendig halten, den Kreis der
Vorbereitungsanstalten für die technischen Beamten auf die
Oberrealschulen auszudehnen. Die technischen Professoren und
die Beamten haben gefunden, daß die Mittelschulbildung der
Gymnasien und Realgymnasien genügend zum technischen Studium
wäre. Es sei kein Grund vorhanden, die Vorbildung zu ändern.
Wenn man ein Bedürfniß vorfinden würde, die Vorbildung der
Techniker zu ändern, dann müßte man die Oberrealschule zur
eigentlichen Vorbildungs-Anstalt erklären. Aber ein Bedürfniß
sei nicht hervorgetreten. Es sei nun die Frage, ob cs zweck,
mäßig sei, die Oberrealschule mit der Berechtigung zum techni-
schen Studium auszustatten. Auch das sei zu verneinen. Es
sei doch bedenklich, das Latein ganz auszumerzen. Das Latein
bezwecke nicht allein die Gymnastik des Geistes, sondern es sei
auch ein Hilfsmittel sür das Studium insbesondere der Archi-
tektur nothwendig. Dann sei es doch auch bedenklich, den Tech-
nikern drei Arten von Vorbereitungen zu gewähren, während
man sie den übrigen Berufen versage. Er müsse die Techniker
gegen die Darstellung in Schutz nehmen, als ob sie aus Etikette-
gründen die Oberrealschule als Vorbereitungsanstalt verworfen
haben. Es liege kein Grund vor, eine so tief einschneidende
organisatorische Frage zu überhasten, zumal sich die Fachleute

Deutsches Reich.
Berlin, 8. Juli.
— Laut telegraphischer Meldung an das Obercommando
der Marine ist S. M. Schiff „Hohenzollern" am 7.
d. M. von Odde in See gegangen. Die Feier der Ent-
hüllung des Denkmals für den verunglückten Lieute-
nant v. Hahnte fand heute früh bei schönem Wetter
statt. Der Kaiser erschien um 7 Uhr an der Stelle, an
welcher sich das Denkmal befindet. Zu seinem Empfange
hatte die Mannschaft der „Hohenzollern", des Kadetten-
schulschiffes „Moltke" und des Aviso „Hela", sowie 80
Mann des „Harald Harfager" Aufstellung genommen. 40
Mann der letzteren standen zu Ehren des Kaisers in Pa-
rade und begaben sich nach Ankunft des Kaisers wieder
an Bord des „Harald Harfager", um die Rückkehr des
Kaisers abzuwarten.
— Der Kais er hat dem Verbände alter Corps-
studenten in Cösen die Rechte einer juristischen Person
verliehen.
Baden. Eine Centrumsversammlung in Karls-
ruhe hat dem „sturmerprobten" Geistlichen Rath Wacker
volle Anerkennung für seine Haltung im Wahlkampf aus-
gesprochen.
L. 6. Karlsruhe, 8. Juli. In den parlamen-
tarischen Kommissionen wird jetzt mit großem Eifer
gearbeitet, um vor Schluß des Landtags, der auf den
14. Juli in Aussicht genommen ist, noch möglichst viele
Vorlagen spruchreif zu machen. Die Justi zkommis-
s' i o n hat bereits einen Theil der auf das bürgerliche Ge-
setzbuch bezüglichen Entwürfe durchgearbeitet und ihre Be-
richterstatter beeilten sich, die mit großer Sorgfalt und
vielem Geschick zusammengestellten Ergebnisse der Kommis-
sionsberathungen der Oeffentlichkeit zu übergeben. Es
liegen vor: der Bericht über die Schlußredaktion des Ent-
wurfs (erstattet vvm Abg. Fieser) und die Berichte zu den
Artikeln XIV. XXVII, XXIX (erstattet von den Abgg.
Breitner und Gießler). — Die Peti tionsko m-
Mission beschloß, die Bitte von Mitgliedern des bad.
Bauernvereins und verschiedener Gemeinden des Landes
um reichlichere Abgabe von Laubstreu aus Staats- und
Gemeindewaldungen der Regierung empfehlend zur Kcnnt-
nißnahme zu überweisen. — Die Petition des Komitees
sür das Eisenbahnprojekt Mosbach-Mudau und des
Komitees für das Eisenbahnprojekt Eberbach-Mudau-
Buchen beschloß die Commission für Eisenbahnen und
Straßen der Regierung zur Kenntnißnahme zu überweisen,
lieber die größere oder geringere Berechtigung des einen
oder andern der angestrebten Bahnprojekte will sich die
Kommission erst dann äußern, wenn Seitens der Regie-
rung eingehende technische Erhebungen gemacht worden sind.
Nach dem Wunsche der Kommission soll die Linie so ge-
wählt werden, daß möglichst vielen Gemeinden des Oden-
waldes die Wohlthat einer Bahn zu Theil wird.
Badischer Landtag. L. 0. Karlsruhe, 8. Juli. 110.
öffentliche Sitzung der Zweiten Kammer.
Präsident Gönner eröffnet um 9^ Uhr die Sitzung mit
einer Mittheilung von den Beschlüssen der 1. Kammer und
sonstigen Mitthcilungen.
Abg. Weber-Offenburg (Ctr.) berichtet über denNachtrag
zum Spezialbudget des Ministeriums des Innern für
1898—99 — Titel 17 — Verwaltung der Oberdirektion des
Wasser- und Straßenbaues — Z 21a der Ausgabe und 8 4 der
Einnahme, und beantragt Genehmigung mit der Maßgabe durch
das Verwaltuugsgericht entscheiden zu lassen, ob bezüglich der
Pflasterung der Landstraßen innerhalv des Ortsbereichs der Z 17
oder 18 des Straßengesetzes in Anwendung kommen soll.
Nach kurzen Bemerkungen der Abgg. Hug (Ctr.) und Wil-
ckens (ntl.), auf dessen Anregung der Zusatzantrag zurückzuführen
ist und des Ministerialdirektors S ch en k el, der sich mit dem
Antrag einverstanden erklärt, wird der Antrag angenommen.
Abg. Lauck (Ctr.) berichtet über die Bitte des Verwaltungs-
raths von Happach um eine Staatsbeihilfe für Gemeindezwecke
und beantragt empfehlende Ueberweisung der Petition an die
Regierung zur Kenntnißnahme.
Der Kommissionsantrag wird angenommen.
Abg. Lauck (Ctr.) berichtet über die Bitte mehrerer Kanz-
le i d i e n e r, die wandelbaren Bezüge für Reinigung und Heizung
auf das Gehalt nicht anzurechnen und beantragt empfehlende
Ueberweisung an die Regierung zur Kenntnißnahme.
Geh. Oberfinanzrath Göller betont, daß die Gesetze vom
Jahre 1886 und 1888 die Anrechnung der wandelbaren Bezüge
vorgesehen haben. Die Aenderung des bestehenden Verhältnisses
sei nur im Anschluß an eine Revision des Gehaltstarifs möglich.
Dagegen sei die Regierung bereit, in Erwägung zu ziehen, ob
von den wandelbaren Bezügen nicht ein kleinerer Betrag in An-
rechnung komme.
Abg. Fieser (ntl.) glaubt, wenn man die Bezüge nicht so
hoch anrechne, daß dann der Wunsch der Petenten im Wesent-
lichen erfüllt sei. Er sei aber bezüglich der geschichtlichen Ent-
wicklung der Anrechnung nicht einverstanden mit der Regierung.
Unter den zur Anrechnung kommenden Bezügen können nur solche
verstanden werden, die für dienstliche Obliegenheiten erfließen.
Die Reinigung und Beheizung gehöre aber nicht zu den Dienst-
pflichten der Kanzleidiener. Es sei ein Unrecht, den Kanzlei-
dienern, dis nur zur wöchentlichen Reinigung verpflichtet sind,
auch noch die Generalreinigung zuzumuthen.
Abg. Venedey (Dem.) steht auf dem Standpunkt des Abg.
Fieser und empfiehlt eine möglichst einheitliche und gleichmäßige
Regelung der Sache.
Abg. Hug (Ctr.): Die Entscheidung über die Frage stehe und
falle mit der Frage, ob der Kanzleidiener zur Hauptreinigung
verpflichtet sei. Jedenfalls sei es zweifellos, daß er zur Be-
thetligung daran verpflichtet sei. Dann sei die weitere Frage,
wie hoch das Aversum für diese Arbeit zur Anrechnung komme.
Da hierin die Regierung eine entgegenkommende Erklärung ge-
geben habe, und den zur Anrechnung kommenden Prozentsatz
eventuell ermäßigen wolle, so könne man zufrieden sein. Erbitte

Jnsertionsgebühr
15 Pf. für die Ispaltige
Petitzeile oder deren Raum.
Für hiesige Geschäfts- und
Privatanzeigen bedeutend
ermäßigt.
. Gratis-Anschlag
M> der Inserate auf den Plakat-
" tafeln der Heidelb. Zeitung
und den Plakatsäulen.
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