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Journal der Goldschmiedekunst: ill. Fachzeitschr. für Juweliere, Gold- u. Silberschmiede u. d. Bijouterie-Industrie ; Zentralorgan für d. Interessen dt. Juweliere, Gold- u. Silberschmiede .. — 29.1908

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Nr. 19
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https://doi.org/10.11588/diglit.55854#0166

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□ BEILAGE ZUM JOURNAL DER GOLDSCHMIEDEKUNST. □

stücke,

äusser den in Artikel 2 genannten Angaben (Gattung der: Ware,
Menge Verpackungsart, Zeichen, Nummern und Anzahl der Waren-
stücke’ Erzeugnisland, Wert, Unterschrift des Deklaranten und
Datum') auch den Vor- und Zunamen und den Wohnort des Emp-
fängers in der Schweiz enthalten soll. Infolge dessen hat die
Schweizerische Oberzolldirektion in Bern am 30. Dezember v. Js.
die Zollämter angewiesen, vom 1. d. Mts. an nur solche Einfuhr-
deklarationen entgegenzunehmen, welche der abgeänderten Ver-
ordnung entsprechen. _

Zollwesen.
K—r. Argentinien. Zollzuschlag. Nach dem dem Kongresse
vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über den Staatshaushalts-Vor-
anschlag auf das Jahr 1908, der in der Ende September v. Js.
geschlossenen Sitzungsperiode nicht erledigt ist, soll für die nach
dem Zollgesetz einem Einfuhrzoll von 10% v. W. oder mehr unter-
worfenen Waren und Erzeugnisse der Zollzuschlag von 2% des
Wertes auch für das Jahr 1908 weiter erhoben werden.
K-r. Australischer Bund. Verfahren bei der Zollzahlung
für Drucksachen, die Geschäftsanzeigen darstellen. Der Zoll
für Drucksachen, die Geschäftsanzeigen darstellen, kann nach einem

* Serbien. Aufgeld bei der Entrichtung von Zollgefällen
in Silber. Gemäss einem Erlasse des serbischen Finanzministers
soll vom 1. Februar (a. St.) 1908 ab bei der Entrichtung der Zoll-
gefälle in Silber ein dem höchsten Marktpreis entsprechendes Auf-
geld von 2 v. H. erhoben werden.

Vermischtes.
* Die Produktion der Siebenbürgener Goldbergwerke betrug
per Monat Februar 1908 167008 kg gegen 138073 kg im Januar 1907.
Die Gesamtproduktion vom 1. Juli 1907 bis Ende Februar 1908
betrug 1143774 kg gegen 1127882 kg im gleichen Zeitraum des
Vorjahres.
—m. Eingabe der dänischen Goldschmiede an den Reichs-
tag. In dem Regierungsentwurf zu einem neuen Zolltarif in Däne-
mark, der von der gegenwärtigen Reichstagssession voraussichtlich
durchgeführt werden wird, ist für Gold und Silber a) in Platten,
Blech, Draht (Einfuhrmenge 1906: 2000 kg;) ber bisherige Zoll von
66% Öre p. kg auf 10 Öre p. kg herabgesetzt, b) in anderer Arbeit
(Einfuhrmenge 1906: auch ca. 2000 kg) der bisherige Zollsatz von
66% Öre auf 80 Öre p. kg erhöht worden.

der folgenden Verfahren gezahlt werden:
a) das Gewicht einer jeden Postsendung kann von dem Einsender
festgestellt und danach kann der Zoll mit 6 Pence für das Pfund
in einer Summe an den Stellvertreter des Generalpostmeisters,
wohin die Kataloge usw. gerichtet sind, eingesandt werden.
b) der Zoll kann für das ganze Gewicht einer jeden Postsendung
vom Agenten des Einsenders in dem Australischen Bunde gezahlt
werden.
c) durch Anbringung von Stempelmarken auf jedem Packstück in
Höhe des für ein solches Packstück zu zahlenden Zolles. Die
Stempelmarken können bei den Commonwealth Offices in London
(72 Victoria Street SW.) gekauft werden und sollen, ehe die
Pakete auf die Post gegeben werden, durch Niederschreiben oder
Aufstempeln des Datums auf jeder einzelnen entwertet werden.
’ dadurch dass die Drucksachen gruppenweise nach Staaten ge-
ordnet für jeden Staat besonders zu einem Packstück vereinigt
werden, wobei statt der Anbringung von Stempelmarken auf den
Einlagen selbst der auf die Einlagen entfallende Gesamtbetrag
des Zolles in Stempelmarken auf dem Packstück anzubringen
und das Packstück an den Stellvertreter des Generalpostmeisters
des betreffenden Staates zu adressieren ist. Der letztere hat
'■ Jür zu sorgen, dass die Einlagen gehörig an die Empfänger
verteilt werden. Solche Packstücke sollen mit der Aufschrift
„ 1- or Distribution. Customs duty prepaid“ (Zur Verteilung, Zoll
vorausbezahlt) versehen sein.
- Venn keines der vorstehend genannten Verfahren angewandt
wird, soll der Zoll in Australien erhoben werden.
(The Board of Trade Journal.)
ZoHerleichterungen in Australien. Wie die Berliner Handels-
k.tininer erfährt, hat das Bundesparlament die zollfreie Einfuhr von
jjuiKpapier aller Art beschlossen, ebenso die Abschaffung des Ein-
gaugszolles aus Preislisten, Katalogen und Reklamebildern, soweit
solche auf die Anpreisung von Erzeugnissen ausländischer, in
Australien nicht etablierter Firmen beschränkt bleiben.
Aus dem Auslande zur Reparatur eingehende Granatwaren.
Das F inanzministerium hat mit Erlass vom 15. Februar 1908 Z. 14287
bewilligt, dass gebrauchte Granatwaren, die aus dem Auslände zur
Reparatur eingesendet werden, zollfrei eingelassen werden, falls kein
»egrundeter Zweifel hinsichtlich ihrer inländischen Herkunft besteht.
it Rücksicht darauf, dass es sich fast ausschliesslich um einen ein-
leimischen Produktionszweig handelt, wurden die Zollämter ange-
wiesen den Identitätsnachweis möglichst frei zu beurteilen

Anlässlich dieser nur geringen Erhöhung im Vorschläge haben
H. Christophersen, Odense, Vorsteher der „Guldsmedeforeningen for
de danske Östifter; F. Dragstedt, Innungsmeister der Goldschmiede-
innung in Kopenhagen; F. Heimbürger, Kopenhagen, Vorsteher der
„Guldsmedeforeningen af 1903“; F. Hingelberg, Aarhus, Vorsteher
von „Jydsk Guldsmedeforening“; und J. Sörensen, Vejle, Vorsteher
von „Provinsguldsmedenes Fälles repräsentation“ an den dänischen
Reichstag eine Petition gerichtet mit folgendem Hauptinhalt:
In den letzten Jahren habe eine starke Zunahme in der Einfuhr
von Gold- und Silberwaren aus Deutschland stattgefunden, und zwar
deshalb, weil selbige, da ganz überwiegend Fabrikarbeit, mittels
Maschinen in stereotypen Formen hergestellt, dazu oft dünn und
unsolide, bedeutend billiger geliefert werden können als die dänische
kunstindustrielle Arbeit. Da nun auch unter den Käufern solcher
Waren viele in erster Linie auf den Preis sehen, so verliert
die dänische Gold- und Silberwarenindustrie in ordinären Sachen
den inländischen Markt mehr und mehr; bei dem bisherigen Zollsatz
könne sie sich des Auslands nur dadurch erwehren, dass sie ihrer-
seits zur Produktion von Fabrikarbeit übergeht. Um die Einfuhr
zu hemmen, seien Wünsche nach einer Verschärfung der gesetzlichen
Bestimmungen über die Stempelung von Gold- und Silberwaren laut
geworden; aber diese, obwohl gewiss sehr wünschenswert, würde
das Publikum doch nur gegen Fälschungen schützen, nicht gegen
Fabrikkonkurrenz mit minderwertigen Waren. Deswegen beantragen
die Obengenannten im Namen ihres Standes, dass der Zoll wesent-
lich erhöht werde, nämlich auf 15 Kronen p. Kilo. Wenn allgemein
ein Zoll von 10% des Wertes schon bei Verbrauchsartikeln als nicht
zu hoch angesehen werde, so sei es ungereimt, solche Luxuswaren
wie Gold- und Silberarbeiten zu einem Satze ins Land zu lassen, der
für Silberwaren 50 Ören bei einem Verkaufswert von 100—150 Kr.
und für Goldwaren im Verkaufswerte von 1800 Kr. entspricht. Schon
finanzielle Gründe müssten doch den Staat zu einer starken Erhöhung
auffordern. Dazu komme ja aber dann die Rücksicht auf die Ezistenz
der dänischen Arbeiter des Faches und auf ihren alten Ruf künstlerischer
Tüchtigkeit. Aus solchen Erwägungen heraus habe Schweden schon
1879 den Zoll auf 15 Kr. p. kg festgesetzt. Diese Massregel habe
den bis dahin erheblichen Export dänischer Gold- und Silberwaren
nach Schweden ganz lahmgelegt und gleichzeitig in Schweden
die Errichtung bedeutender Werkstätten und Fabriken herbeige-
führt, also ein Aufblühen der eigenen Industrie des Landes. Es sei
darum angemessen, einen gleichhohen Zollsatz für Gold- und Silber-
arbeiten in Dänemark einzuführen.

Auskunft in Zollangelegenlieiten

wird bereitwilligst von der Redaktion des „Journal der Goldschmiede-
kunst“ erteilt. Anfragen wolle man freundl. Rückporto beifügen.
 
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