Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Journal der Goldschmiedekunst: ill. Fachzeitschr. für Juweliere, Gold- u. Silberschmiede u. d. Bijouterie-Industrie ; Zentralorgan für d. Interessen dt. Juweliere, Gold- u. Silberschmiede .. — 29.1908

DOI Heft:
Nr. 21
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.55854#0178

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
==== D BEILAGE ZUM JOURNAL DER GOLDSCHMIEDEKUNST. □ =======

den Kautelen gegen Unstimmigkeiten, die sich aus
etwaigen Verschiedenheiten des Prozessrechts ergeben
_grundsätzlich formlose gegenseitige Anerkennung
und Vollstreckung zivilgerichtlicher Urteile erfolgt.
2. gleichzeitig eine Änderung des § 328 der Zivil-
prozessordnung vorgenommen werden dahin, dass
nicht durch formelle Verbürgung der Gegenseitigkeit
jeder ausländische Staat, ohne Rücksicht auf den
Stand 'Seiner rechtlichen und gerichtlichen Verhält-
nisse, die Vollstreckung von Urteilen seiner Gerichts-
höfe durch die deutschen Gerichte grundsätzlich
erzwingen könne.
Offen bleibt dabei die Frage, ob es zweckmässiger
sei, das Ziel durch eine Reihe voneinander unabhängiger
einzelner Verträge oder durch Begründung einer inter-
nationalen Union zu erreichen. Der erste Weg würde
v rmutlich rascher und leichter zum Ziele führen, wenn
schon nur in einzelnen Etappen. Jedenfalls ist zu wünschen,
dass die beachtenswerte Anregung nicht erfolglos bleibt.
Wie unerfreulich der heutige Zustand ist, zeigt eine jüngst
in der deutschen Geschäftswelt vorgenommene Enquete.
Aus dieser ergibt sich, dass,Dank dem besonderen Charakter
unseres Aussenhandels, die Prozesse (bezw. Anlässe zur
Prozesserhebung) deutscher Firmen gegen ausländische

unvergleichlich häufiger sind, als das Gegenteil, so dass
also von einer Erleichterung der internationalen Rechts-
verhältnisse die deutsche Geschäftswelt in besonders hohem
Grade Vorteil haben würde. Ferner aber, dass angesichts
der heutigen Unzuträglichkeiten auf diesem Gebiete die
meisten grossen Firmen sich bereits grundsätzlich nicht
mehr in Prozesse im Ausland einlassen, sondern lieber
ihr Geld verloren geben; dieses aber wiederum ist für
ausländische Firmen namentlich weniger zivilisierter Länder
geradezu ein Reiz zu unfairer und illoyaler Handlungsweise.
Wir haben erst in Nr. 18 des „Journals der Gold-
schmiedekunst“ auf die Reformbedürftigkeit des Rechts-
verfahrens im Auslande hingewiesen, soweit die Vertretung
speziell deutscher Exportfirmen der Juwelier- und Gold-
warenbranche in Frage kommt. Und man kann im
Zusammenhänge mit jenen unseren Ausführungen der vor-
stehend wiedergegebenen Anregung des Handelsvertrags-
vereins im Prinzip gewiss ebenfalls nur zustimmen. Es
ist hoch an der Zeit, dass endlich einmal ein moderner
Geist in das Rechtsgefüge einzieht, soweit dabei die Export-
interessen Deutschlands in Mitleidenschaft stehen. Schnelle,
billige, umfassende Rechtshilfe im In- und Auslande, das
ist das Ideal, das unter allen Umständen und durch alle
nur irgend möglichen Mittel angestrebt werden muss.

Zur Lage des Bijouteriegeschäfts in Österreich.
Wie aus Meldungen über Zahlungseinstellungen in Österreich-
ungarn hervorgeht, liegt dort zur Zeit das Geschäft sehr darnieder.
' >ie Berichte aus Wien in Übereinstimmung mit all denjenigen von
Mitgliedern des Kreditorenvereins, die jüngst auf ihrer Geschäfts-
eise die dortige Kundschaft besuchten, entwerfen ein wenig tröst-
.ches Bild von den Aussichten, welche dieses Absatzgebiet in nächster
Zeit für uns haben wird. Auch das Organ des Wiener Verbandes,
ie „Edelmetallindustrie“, eröffnet auf Grund des fast trostlosen
kblicks des vergangenen Jahres von der dortigen Konjunktur
die nächste Zeit wenig erfreuliche Aussichten. Aus all dem
sie Mahnung abzuleiten sein, bei fernerem Kreditgeben grösste
Vorsicht walten zu lassen.

Die Handelssaehverständigen bei den Kaiserlichen
Konsularbehörden.
11 in ! eissachverständige bei den Kaiserlichen Konsularbehörden
sind zurzeit tätig:

Export-Nachrichten.
* Beförderung von Bijouterie- (Eilgut- und Bahn-) Sen-
dungen nach Frankreich. Aus Deutschland nach Frankreich mit
direktem Frachtbrief beförderte Bijouteriesendungen werden häufig
wegen schlechter Verpackung und unzutreffender Deklaration von
den französischen Bahnverwaltungen beanstandet und angehalten.
Das in solchen Fällen eingeleitete Verfahren hat zur Folge, dass
die betreffende Warensendung genau daraufhin untersucht wird,
ob ihre Deklaration sich mit dem Inhalt deckt. Meist ist dies nicht
der Fall, da die einschlägigen, peinlich genauen Vorschriften der
französischen Tarife dem Absender nicht bekannt sind. Im Falle
einer „fausse declaration“ wird die Sendung richtig deklariert, in
die gehörige Tarifklasse versetzt und gelangt so erst mit erheb-
licher Verspätung in die Hand des Empfängers. Für den Absender
pflegt dann die Bestrafung wegen falscher Deklaration noch die
weitere unangenehme Folge zu sein. Es empfiehlt sich daher, um
allen diesen Unannehmlichkeiten zu entgehen, solche Sendungen in
bester und sorgfältigster Verpackung an einen zuverlässigen Spedi-

in Rio de Janeiro: Dr. Voss,
in Schanghai: Dr. Delius,

teur in Altmünsterol und anderen Grenzorten zu weiterer Expe-
dition, also nicht mit direktem Frachtbrief, sondern in gebrochenem

in Kalkutta: Gösling,

Verkehr, zu senden.

in Johannesburg: Renner,
in Sydney: W. de Haas,
in Yokohama: der Königlich preussische Regierungsbaumeister
a. D. Jonas,
in St. Petersburg: Ingenieur Goebel und Dr. Karl Müller,
in Valparaiso: Dr. Gerlach,*)
in Konstantinopel: Jung,
in Newyork: der Königlich preussische Gewerberat Waetzoldt und
in Chicago: Dr. Quandt.
Die Stelle in Buenos Aires ist zurzeit unbesetzt.

* Der französische Goldwarenhandel hat im verflossenen Jahre
nach den Ziffern der Regie eine ausserordentliche, die vorherge-
gangenen Epochen übertreffende Tätigkeit entfaltet. Im Vorjahre
wurden 7 800000 Francs für Gold- und Silberartikel als Garantie-
Abgabe abgehoben, davon für den Goldartikel allein 5 300000 Francs.
Die Kontrolle des Fiskus für Goldartikel erstreckte sich auf 14050
Kilogramm. Seit der Einrichtung der Garantie-Abgabe, selbst in
dem Weltausstellungsjahre, ist diese Ziffer nie erreicht worden. Im
Jahre 1898 wurden nur 9145 Kilogramm Gold für die Luxusindustrie
kontrolliert, so dass binnen zehn Jahren eine Erhöhung von 54°/0

Auskunft in Zollangeleoenheiten

wird bereitwilligst von der Redaktion des „Journal der Goldschmiede-
kunst“ erteilt. Anfragen wolle man freundl. Rückporto beifügen.


in dieser Hinsicht festzustellen ist. Danach ist also der Geschmeide-
 
Annotationen