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Journal der Goldschmiedekunst: ill. Fachzeitschr. für Juweliere, Gold- u. Silberschmiede u. d. Bijouterie-Industrie ; Zentralorgan für d. Interessen dt. Juweliere, Gold- u. Silberschmiede .. — 29.1908

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Nr. 9
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Noch einmal das "Swastika-Zeichen"
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Zur Beteiligung des Goldschmiedes am Stuttgarter Studentenkunstpreisausschreiben
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https://doi.org/10.11588/diglit.55854#0093

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1908 JOURNAL DER GOLDSCHMIEDEKUNST 73
Noch einmal das „Swastika-Zeichen“.

Vom Rechtsanwalt Dr. Max Gehrke in Frankfurt a. M.
geht uns ein Schreiben zu, das wir auf Wunsch nach-
stehend im Auszuge veröffentlichen.
„Bereits seit dem 24. April 1902 hat die Firma H.
N. van Santen in Frankfurt a. M., einen Musterschutz
dahin erlangt, dass ihr ausschliesslich das Recht zusteht,
Gegenstände mit dem Muster „Swastika“ gewerbsmässig
herzustellen, nachzubilden und solche durch Nach-
bildung hervorgebrachten Gegenstände in Verkehr zu
bringen und feil zu halten.
Dieser Musterschutz ist ausweislich des Eintrags-
scheins vom 24. April 1902 unter Nummer 1777 Bd. III
des Frankfurter Musterregisters mit Wirkung von zunächst
3 Jahren eingetragen worden, und die Schutzfrist ist am
15. April 1905 ausweislich des Eintragsscheins des Frank-
furter Amtsgerichts auf die Dauer von weiteren 5 Jahren, also
mit Wirkung bis zum 24. April 1910 verlängert worden.
Auf Seite 56 der Nummer 7 des „Journals der
Goldschmiedekunst“ vom 8. Februar 1908 . sind einige

Beispiele des der Firma H. N. van Santen geschützten
Musters veröffentlicht und weist der Artikel „Im Zeichen
des Glücks“ die Goldschmiede darauf hin, dass die
Verwendung dieses Zeichens Anlass zu besserer Ge-
schäftstätigkeit haben könnte.
Es bedarf keiner Ausführung, dass Sie bei der Auf-
nahme des Artikels in Ihrem Journal von dem Muster-
schutz meiner Klientin keine Kenntnis gehabt haben.
Nachdem ich Sie aber nunmehr von diesem Muster-
schutz-Rechte der Firma H. N. van Santen unterrichtet
habe, werden Sie die hiermit an Sie gerichtete Bitte
für gerechtfertigt halten, in der nächsten Nummer Ihren
Lesern von dem Inhalt dieses Schreibens Kenntnis zu
geben und die Goldschmiede vor der Benutzung des
Musters ohne Einwilligung meiner Klientin zu warnen“.
Wir haben den Wunsch des Herrn Rechtsanwalts
erfüllt, aber keinerlei Nachweis schalten, demzufolge der
Musterschutz auf dieses vielleicht mehrere tausend Jahre
alte Zeichen begründet ist.

Zur Beteiligung des Goldschmiedes am Stuttgarter Studentenkunst-
Preisausschreiben.

Wir dürfen wohl bei unseren Lesern dieses grosszügige
Preisausschreiben als bekannt voraussetzen. Hoffentlich
sind inzwischen daraus hervorgegangene Anregungen bereits
in Taten umgesetzt worden, trennen uns doch nur noch
drei Monate von dem auf den 15. Mai 1908 festgesetzten
Einlieferungstermin. Immerhin dürfte es angebracht sein,
nochmals auf die Wichtigkeit dieses Preisausschreibens
hinzuweisen, gibt doch der deutsche Student jährlich grosse
Summen für Arbeiten, die der Werkstatt des Gold- oder Silber-
arbeiters entstammen, aus. Denn abgesehen von gelegent-
lichen kostbaren Stücken, wie Ehrenpokale und Ehrenbowlen,
hat die studentische Sitte des gegenseitigen Beschenkens einen
ganz gewaltigen Bedarf an kleineren, zu Geschenkzwecken
geeigneten Artikeln aus Gold oder Silber hervorgerufen.
Äusser den bekannten Wein-, Bier- und Sekt-Zipfeln
kommen in erster Linie Ringe in Betracht, dann Manschetten-
knöpfe und Krawattennadeln, ferner seien die Rauchuten-
silien wie Cigarettendosen und Feuerzeuge nicht vergessen,
auch die Spazierstöcke mit ihren Silbergriffen nicht.
Schliesslich sei, ohne eine lückenlose Aufzählung geben
zu wollen, auch jener Bijouterien gedacht, die als Anhänger
und Broschen, abgesehen natürlich von Ringen, Armbändern
und Nadeln, auch die Damenwelt mit dem deutschen Ver-
bindungsleben in Berührung bringen.
Das Preisausschreiben richtet sich nun vornehmlich
gegen den Ungeschmack, der sich auf allen Gebieten der
Studentenkunst in erschreckender Weise breit macht. Da
ist es nun gar keine Frage, dass hier wirklich eine gründ-
liche Säuberung not tut Natürlich fällt es niemandem
ein, z. B. an der schlichten Form eines Ringes rütteln zu

wollen; aber da wo sozusagen besondere Verzierungskünste
aufgewandt sind, gilt es einmal die Geschmacklosigkeiten zu
verwerfen, dann aber Neues, Besseres an ihre Stelle zu setzen.
Mit diesem Preisausschreiben, an das sich eine Aus-
stellung anschliesst, die äusser in Stuttgart auch noch in
zwei weiteren Universitätsstädten gezeigt werden soll, wird
gegen jene äusserlichen Entlehnungen vergangener Stil-
epochen, an denen die kunstgewerblichen Studentenartikel
so überreich sind, nicht minder Front gemacht werden, wie
gegen jene Auswüchse des sogenannten modernen Stiles.
Es wird soweit auch für die im Grossen arbeitenden
Gold- und Silberwarenfabriken notwendig sein, der von
Stuttgart ausgehenden Bewegung dadurch gerecht zu werden,
dass man erstklassige Künstler zu Entwürfen heranzieht,
damit künftig der Detaillist unter den Musterkollektionen
nur wirklich Gediegenes vorfindet. Der Student wird
nämlich ganz bestimmt von jetzt an manches zurückweisen,
was er bisher noch kritiklos hingenommen hatte. Das
Preisausschreiben, das, wie hier besonders betont sei, nur
ausgeführte Objekte in modernen Formen zulässt, dürfte
somit namentlich durch die anschliessende Ausstellung wie
durch die sich aus ihr ergebenden Publikationen in Zei-
tungen und Zeitschriften eine günstige Gelegenheit bieten,
zu den alten Kunden noch neue hinzuzuerwerben, abgesehen
davon, dass wertvolle Geldpreise erworben werden können.
Hoffen wir, dass unsere Gold- und Silberschmiede den
wertvollen Anregungen nicht minder wie den Warnungen,
die in dem Preisausschreiben beschlossen sind, williges
Gehör schenken und recht ausgiebig die Aktion zur Hebung
der Studentenkunst mitmachen.
 
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