Overview
Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Journal der Goldschmiedekunst: ill. Fachzeitschr. für Juweliere, Gold- u. Silberschmiede u. d. Bijouterie-Industrie ; Zentralorgan für d. Interessen dt. Juweliere, Gold- u. Silberschmiede .. — 29.1908

DOI Heft:
Nr. 29
DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.55854#0218

DWork-Logo
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
. □ BEILAGE ZUM JOURNAL DER GOLDSCHMIEDEKUNST. =.. —

Aus der Handelsstatistik Italiens über das Jahr 1907 sind
besonders die Ziffern über Edelmetallhandel interessant. Die Einfuhr
an Edelmetallen stieg von 141,7 Millionen Lire (ä 80 £ im Jahre
1906 auf 168,1 Millionen im Jahre 1907; die Ausfuhr an Edelmetallen
betrug 1906 in Italien 8,2 und 1907 nur noch 5,8 Millionen Lire.
Korallen wurden in bearbeitetem, ungefasstem Zustande im Jahre 1907
insgesamt 56117 kg gegen 66268 im Jahre 1906 ausgeführt, -d.
Die Aussenhandelsstatistik Bulgariens über die Zeit vom Januar
bis November 1907 weist u. a. folgende Position auf: Kleine Luxus-
artikel (Bijouterie- und Galanteriewaren): 906810000 Pranken (gegen
996722000 Franken im entsprechenden Zeitraum des Jahres 1906).

Die Goldausbeute von Neu-Seeland betrug im März 1908
40,585 Unzen im Werte von 166,276 Pfd. Sterl. gegen 50,573 Unzen
im’Werte von 203,673 Pfd. Sterl. im gleichen Monate des Jahres 1907.

Zollwesen.
Chile. Neuer Wertschätzungstarif. Nach Abschluss der Ver-
handlungen des Revisionsausschusses, der einige Änderungen des
Wertschätzungstarifentwurfs vorgenommen hat, ist der neue Tarif
vom Präsidenten der Republik unterm 25. November v. J. genehmigt
und am 1. Januar d. J. in Kraft getreten. Als der Revisionsaus-
schuss seine Sitzungen begann, legte der Oberzolldirektor dar, dass
die Werte nach den Handelsfakturen, Konsularfakturen und Preislisten
festgesetzt seien und Abänderungen nur auf Grund von Beweis-
material stattfinden sollten. Für die nachstehend genannten Waren
sind in dem neuen Tarif folgende Wert- und Zollsätze festgesetzt:
Wertschätzung Zoll
Tarif-Nr. künftig bisher yom Werte
J: 6 8 oj S
Goldschmiedewaren und Schmuck-
sachen, auch mit Korallen, Ga-
gat, Perlen, echten Steinen oder
Teilen von anderen Stoffen:
524 — aus Gold oder Platin . . g n. Befund 1,80 5 v. H.
(anderer Wortlaut)
525 — aus Silber, auch vergoldet g — 0,15 5 v. H.
537 Goldwaren, nicht besonders auf-
geführt .g 2 2 35 v. H.
(anderer (früher
Wortlaut) 15 und 35)
543 Silberwaren, nicht besonders auf-
geführt, auch vergoldet, auch
in Verbindung mit anderen
Stoffen ....... g 0,08 0,07 35 v. H.
(anderer
Wortlaut)
K —r. Festsetzung des Warenwertes für Zollzwecke im
' biete des Australischen Bundes. Nach § 154a des Australischen
Zollgesetzes ist für die Verzollung nach dem Wert der reelle Markt-
preis der Waren an den Haupthandelsplätzen des Ausfuhrlandes als
V ert anzunehmen, in dem gewöhnlichen und handelsüblichem Sinne
des Wortes und frei an Bord des Ausfuhrhafens jenes Landes. Zu
diesem Marktwert sind dann noch 10% zuzuschlagen.
Auf eine Anfrage, auf welche Art die Bewertung von Einfuhr-
waren zum Zwecke der Verzollung erfolgt, hat die Regierung des
Australischen Bundes erwidert, dass der reelle Marktwert im Sinne
des obenangeführten Paragraphen des Zollgesetzes dem Preis der
Waren zum heimischen Verbrauch und nicht den Ausfuhrpreis zur
Grundlage hat.

Zur zollfreien Einfuhr ausländischer Maschinen nach
Kussland. Am 1. Januar 1909 läuft nach einer Meldung der
> rankfurter Zeitung die Gültigkeitsdauer der gesetzlichen Verfügung
ab, welche die zollfreie Einfuhr ausländischer Maschinen, die von
•ler sibirischen und uralischen Goldindustrie benötigt werden, gestattet.

K—r. Columbien. Einfuhrzoll und Konsulargebühren für
Postpakete. Die Einfuhrzölle und Konsulargebühren für Waren,
die in Postpaketen eingehen, werden wie folgt erhoben:
1. Edelsteine in Schmucksachen unterliegen einem Einfuhrzölle von
10% ihres Fakturenwertes und einem Zuschlag von 10% als
Vergütung der Konsulargebühren.
2. Für Goldwaren oder vergoldete Silberwaren ist der in der
16. Klasse des Tarifs festgesetzte Zoll (1.50 Peso für kg Roh-
gewicht) und der 70%ige Zuschlag sowie als Vergütung der
Konsulargebühren ein Zuschlag von 10% des Fakturenwertes zu
entrichten.
3. Für alle übrigen Waren, die mit der Post eingehen, sind 6%
des Fakturenwerts und die tariflichen Zölle einschl. des 70%igen
Zollzuschlags sowie 25% als Vergütung der Konsulargebühren
zu entrichten. (Diario oficial.)
* Deutsches Reich und Grossbritannien. Abkommen über
die gegenseitige Zollbehandlung der von Handlungsreisenden
mitgeführten Muster und Proben. Zwischen dem Deutschen
Reiche und Grossbritannien ist unterm 10. März d. J. ein Abkommen
getroffen worden, wonach die von den Zollbehörden des einen Landes
bei der Ausfuhr von Mustern angelegten Erkennungszeichen (Stempel,
Siegel oder Bleie) von den Zollbehörden des anderen Landes anerkannt
werden sollen. Die mit diesen Nämlichkeitszeichen versehenen Ge-
genstände sollen als Muster gelten und bei der Einfuhr von der
Zollrevision befreit sein, sofern nicht eine Feststellung erforderlich
ist, welcher Zollbetrag im Einfuhrlande von den Mustern zu erheben
sein würde, wenn sie nicht innerhalb 12 Monaten wieder ausgeführt
oder in einem Zolllager niedergelegt werden. Die Zollämter beider
Länder dürfen jedoch weitere Erkennungszeichen anlegen, sofern sie
diese Vorsichtsmassregel für erforderlich halten.
(Reichs-Gesetzblatt.)
Korea. Anwendung des Zolltarifs. Die einzelnen, zeitlich
um Jahre auseinanderliegenden koreanischen Handelsverträge weisen
vielfach verschiedene Zollsätze für die gleichen oder ähnlichen Waren-
gattungen auf, wodurch die Einheitlichkeit in der Anwendung des
Tarifs und der vertragsmässigen Ermässigungen beeinträchtigt
worden ist. Zur Beseitigung dieser Unsicherheit hat der japanische
Ober-Zollkommissar unter dem Titel „Vergleichende Tarife (Com-
parative Tariffs)“ eine Zusammenstellung aller Vertragzollsätze aus-
arbeiten lassen und daraufhin die anzuwendenden Zollsätze festgelegt.
Danach ergibt sich eine Ermässigung des Zolles für echte und
nachgeahmte Juwelierarbeiten für Cigarretten- und Cigarrendosen
und für Bleistifthalter auf 8% des Wertes.

Vermischtes.
Für die neue Auflage des offiziellen Leipziger Mess-Adress-
buchs (Michaelis-Messe 1908: Beginn Sonntag, den 30. August) ist
vom Messausschuss der Handelskammer Leipzig wiederum der mass-
gebende Anmeldebogen versendet worden. Die pünktliche Rück-
sendung dieses Anmeldebogens ist allen Ausstellern dringend zu
empfehlen, da die Aufnahme oder Wiederaufnahme im Buche davon
abhängt. Neue Aussteller, die das Formular noch nicht erhalten
haben sollten, bekommen es auf Wunsch vom Mess-Ausschuss noch
zugestellt. Aufträge für den Inseratenteil des Buches sind an die
Firma Haasenstein & Vogler, A.-G. in Leipzig, oder an deren Filialen
zu richten.

t
Städtisches Arbeitsamt Pforzheim. Die
Statistik für
Mai
1908 gestaltete sich wie folgt:
Bijouterie männlich
weiblich
Lehr- Lehr-
linge mädchen
Zahl
der verlangten Arbeitskräfte
192
141
10
6
„ Arbeitsuchenden
508
275
10
„ eingestellten Arbeitskräfte
185
117
10
6

Auskunft in Zollangelegenheiten

wird bereitwilligst von der Redaktion des „Journal der Goldschmiede-
kunst“ erteilt. Anfragen wolle man freundl. Rückporto beifügen.
 
Annotationen