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Die Republik — 1849

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No. 1 - No. 26 (2. Januar - 31. Januar)
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Erſcheint Montags auegeen.
nommen täglich. In Heilen.
berg vierteljährig 45 kr.
Durch die Poſt bezogen im (
ganzen Großh. Biden l.
'10 kr. Bei Inseraten koſtet

die dreispalt. Petitzeile 2kr.



jepublik.

„„Für das Volk und gegen seine Bedränger.'(0 - ;



Beftellung wird gemacht in
Heidelberg in der Buch-
druckerei von Renner u.
Wolff und bei Kaufmann
Berner; auswärts bei
allen Poftämtern. Briefe
werden frankirt erbeten.







R= 25.

184.49.



Vereinigte Staaten vou Deutschland.

* Karlsruhe, 25. Januar. In der Sitzung vom 22.
d. M. übergab der wackere Abgeordnete Lehl ba ch der zwei-
ten Kammer nachſtebende Petition des von +++ Karl Mathy
verhafteten Freundes J. Fickler ein :

Hohe z weite Ka mmer!

Vorsſtellung des Jos e ph Fickler
aus Konstanz, den Gang des badi-
ſchen Hochverrathsprozeſſes betr.

Nicht um persönlichen Schutz zu ſuchen wende ich mich an
einen Faktor des Landes, deſſen Mehrheit nach meiner innig-
ſten Ueberzeugung im Widerſpruch ſteht mit der entschiedenen
Mehrheit des Volks; den ich auch bieher bekämpft habe, und
fortan bekämpfen werde, bis er seine Pflicht gethan haben und
vom Schauplatz abgetreten sein wird. –~ Die Gunſt des Zu-
falls vergönnt mir indeſſen in meiner Sache eine al lg e me in e
zu verfechten. Ueberdies benüttte ih den mittelbaren Bor-
theil, der mir aus der Berechtigung erwächſt, mich an die

Kammer zu wenden, welcher darin beſteht: meine B e-

ſchwerde zur öffentlichen Besprechung zu brin-
gen. Der Einwurf mangelnder Enthörung bei den Staats-
behörden kann meiner Beſchwerde nicht entgegengehalten wer-
den, denn einestheils betrifft dieselbe eine Sache, welcher, durch
die Gesetzgebung selbst eine Ausnahmeſtellung angewiesen
wurde, anderſeits haben ſich Kammer und Regierung bereits
mehrfach im Allgemeinen auf solche Weiſe darein gemischt, daß
jeder Einzelne unmittelbar oder mittelbar davon betroffen wird.
Auch sind in dieser Angelegenheit die höchſten Staatsbehörden
ſelbſt Partei und ich werde s. Z. nachweiſen, daß sie in den-
ſ.Iben, so weit es mich betrifft, unzuſtändig, verfaſſungs- und
rechtswidrig unmittelbar eingeſchritten ſind.
Jw übergehe die Art und Weite meiner Verhastung, die
in einem Rechtsſtaate unmöglich war, welche ich aber an einem
andern Ort nach Gebühr würdigen werde. In der Volks-
kammer wurde Tags darauf der Thäter mit Jubel empfangen.
Dies anzuführen genügt allein, um die Stellung der Kammer
und die meinige ihr gegenüber beurtheilen zu können ; übri-
f; p! ſich hierin das alte Sprichwort wieder hinlänglich
ewährt:
„Lügen haben kurze Beine.-

î_Die Verläumdung wegen Landesverrath, womit Karl

Mathy seine Unthat zu beſchönigen geſucht

als erforderlich iſt um jeden Zweifel über dieselbe zu zerſtreuen.
Dem Miniſterium des Innern – beziehungsweiſe Staatsrath
Bekk D fehlte auch im erſten Augenblicke ſchon ter Vorwand,
um [mit Mathy's Angabe ſeine verf a ſſungs w idrige An-
ordnung der Fortdauer meiner Feſthaltung zu rechtfertigen;

er mußte ſelbſt hierzu andere Aueflucht suchen und glaubte ſie

| Dienstag, 30. Jaunar.

konnte er sie damit auch in keinem Fall - iſt f fsttwizen, U



in den Seeblättern gefunden zu haben. Der Gerichtshof zu
Bruchsal hat seiner Zeit auch dieſen Versuch für ungerechtfer-
tigt erklärt. Mittlerweile fand man Anlaß, mich in einen
weitern Hochverrathsprozeß zu verwickeln. Ein Brief, den ich
vom Centralcomite der deutschen demotratiſchen Geſellſchaft zu
Paris erhalten und eine Antwort, die ich darauf gegeben, so-
wie eine öffentliche Rede in Achern ſind es, womit die badi-
ſche sogen. Rechtspflege seit mehr als 40 Wochen meine Haft *
beſchönigt. /

ſ In das Wesen der Sache einzugehen, wäre hier nicht am
Platze; ich bleibe bei dr Fe.

Im Verlauf der Unterſuchung und nach Einvernahme der
Zeugen , wies ich wiederholt darauf hin, wie ſchwere geschäft-
liche Nachtheile mir aus der langen Haft erwachſen und ver-
langte einſtweilige Freilaſſung gegen jede beliebige Sicherheit ;
ſie wurde mir abgeſchlagen. Ich verlangte, um die materiellen
Nachtheile zu m ind er n, Verbringung in Sicherheitshaft nach
Konstanz; es wurde mir abgeschlagen. Dagegen miſchte ſich
Staatsrath Bekk in die Redaktion der Seeblätter und verbot
unzuftändi ger w eiſ e, daß mein Name auf tenſelben wäh-
rend meiner Haft als Redakteur erſcheinen dürfe, da doch ſelbſt
uuſer schlechtes Preßgesetz mich berechtigte einen Bovllmächtig-
ten zu ernennen (§. 83. Hierdurch veranlaßte er zweimalige
Unterbrechung und fügte mir durch die Nöthigung der Beſtel-
lung eines Redakteurs weiteren Schaden zu. Um ungestört
a1 den Seeblättern fortarbeiten zu können, verlangte ich Frei-
gebung der Correspondenz, als dic Unterſuchung vermeintlich
geſchloſſen war; ſie wurde mir abgeschlagen. Im Juni ſchon
waren die Belaſtungszeugen mir gegenüber geſtellt, allein von
acht zu acht Wochen fand man Veranlaſung zu neuen Ein-
vernahmen, die jeweils eine halbe Stunde. in Anſpruch nah-
men; bald waren es die Volksverſammlungen zu Konſtanz, zu
Singen, zu Engen, über die ich vernommen werden mußte,
und doch war trotz alles Zuſammentreffens, aller Densdarmen

und Hülfsmittel der Staqtsgewalt in meiner Handlungsweise

bei allen diesen Volksverſammlungen nicht einmal ein An-
ſchuldig ung s punkt zu finden, wie die Zusammenstellung
des Unterſuchungsgericht zeigt, es fehlte alſo auch jeder geſey-
liche Grund zum Vorhalt, beziehungsweise zur ſtattgehabten
Verzögerung der Unterſuchung dieserwegen. Ueber mein Ant-
wortſchreiben an die deutsche demokratische Gesellſchaft zu Pa-
ris, vernahm man mich im Auguſt; damit aber ja der Vor-
wand meiner Feſthaltung nicht zu Ende gehe, hat man den
Empfänger deſſelben, A. v. Bornstedt, erſt am 24. November
darüber befragt, da doch derselbe schon im April gefangen. ge-.
nommen wurde. ;

Während meiner ganzen Haft unterlag meine Corresyonz,- .
denz in die Seeblätter nicht etwa blos der Uebervif sette, vor
Verhütung der Kolliſion mit der Untersuchzerniſſe zu arbeiten.
förmlichen politischen Cenſur, indem. ‘1uſterbank an der holſtei-
ten erklärten, daß sie nichts paſſÿnes Frühſtücks schon bedeutend
Allgemeinen für ſtrafbar h Protokollführer des Vereines wur-
Fall, der Zurückweiſuno :
 
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