Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Die Republik — 1849

DOI Kapitel:
No. 102 - No. 124 (1. Mai - 31. Mai)
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.44148#0421

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
i ganzen Großh. Baden 1 fl.

N Montass aunen...
nommen täglich. In Heidel- (rm
berg und Umgegend monatl. _ l ,
[13 kr., vierteljährig 4 5 tr. P | . Pl
Durch die Poſt bezogen im

© kr. Bei Juſeraten koûet
die dreiſpalt. Petit;eile 2 kx.

"A~105.





„„Für das Volt und gegen seine Bedtänger.'

_ Sonntag, 6. Mai

Bestellung wird gemacht in
î Heidelberg in der Buchdhrute
_ ferei von O. A. Oßwald,

bei Kaufmann Berner u.

_ bei der Expedition Lit. D.

306; auswärts bei allen

Poſtämtern, . . Briefe . wer-
den frankirt erbeten.

1849.







Warnung.

î In Folge der Unterſchlagung von Geldern, welche
mein deserticter Zeituvgsträger der Schuhmacher Ren-
ner ſich zu Schulden kommen ließ, indem er Zahlun-
Gen, die für mich an ihn gemacht wurden, nicht an
meine Kaſſe abgeliefert hat, warne ich hiemit öffentlich
Jedermann, an Renner irgend eiue Zahlung für mich
zu machen. - Zugleich bitte ich das Publikum, Inſe-
rate, die für die Republik beſtimm: ſînd, nicbt an
Schuhmacher Renner abzugeben, da derſelbe ſie nicht
der Erpedition der „„Republik/‘’, sondern der neuen ,,de-
mokratiſchen Republik“’ einhändigt. – Jnuſserate für die
„Republik““ werden abgegeben in der Druckerei von
Oßwald, bei Kaufmann Berner und bei Porzellan-
malix und Leihbibliothekar W a gn er in der Vorſtadt.
Der Verleger der ,„Republik‘e
Dr. Frick.

_ Obiger Anzeige füge ich die weitere Bemerkung bei,
daß alle Diejenigen, welche bis jetzt als blinde Paſſag-

îgiere behandelt worden, d. h. welche das Abonnemeiit

bezahlt haben, ohue in meine Abonnentenliſte aufge-
nommen worden zu ſein, die „„Republik‘’ vor wie nach

erhalten, ohne irgend eine Nac zahlung leiſten zu müſſen.

Dr. Frick.



Deutſchland.

+45 Frankfurt, den 4. Mai. Ju der heutigen
Sitzung wurde vom Abgeordneten Erbe folgender An-
trag, wit zahlreicher Unterſlitzung eingebracht:

In Erwägung, daß durch die Auflöſung der Kam-
mer in Preußen, Hannover und Sacl sen; durch die
baieriſcte Note vom 25. v. Mts.; durch die Zirkular-
Note der preußiſchen Regierung vom 5. v. Mts., an
die einzelnen deutſchen Regierungen; durch die jungſte
preußiſche Note an die Nationalverſammlung in Be-
treff der Reict sverfaſſung; (es ſind dieſe lauter dip-
lomatiſche Spigbubereienz ) ferner durch die Art der
Kriegführung in Schleswig-Holſtein, durcb die Inter-
vention der Ruſſen in Siebenbürgen, durch ihr Ein-
rücken in Oeſtreichiſch - Sctleſien und Mähren, durch
die Bewegung preußischer Truppen an die öſterreichi-
ſche Grenze, ferner durch die Gewaltherrſchaft in
Obſtreich uud durch das Verhalten der öſterreichiſchen
Regierung dem übrigen Deutschland gegenüber, die
allgemeine Verſchwörung der Fürſten und ihres Hof-
gesindels zum Umſturz aller Errungenſchasten der vor-
jährigen März-Revolution urd insbesondere zum Um-
ſturz des durch dieſe Revolution proklamirten Grund-
satzes der Volkssouveränität . offen zu Tage gekommen
iſt, beschließt die Nationalverſammlunge

1) Die oberſte Erefutiv - Gewalt in Deutſchlaud

wird für die Dauer der durch diese Verſchwörung dro-
henden Gefahr, von der National- Verſammlung, einem

von derſelben gewählten und derselben verantwortli-

chen Vollziehungs - Ausſchuß von 3 Mitgliedern über-

tragen ;

2) Das deutſche Volk wird zu den Waffen gerufen,

um sich gegen die rebelliſchen Fürſten und gegen die
eindringenden Ruſſen zu erheben;
5) Die rebelliſchen Fürſten werden entsetzt, an deren

Stellen provisoriſche Regierungen von der National-
Versammlung ernannt ;

A) Es wird ein Parlaments-Heer aus der Truppen-
macbt derjenigen Staaten gebildet, die ſich dem Par-
lament unterworfen haben. ;

Dieſes Parlaments - Heer hat die gemeinſame Er-
hevung des deutſchen Volkes, gegen die rebelliſchen
Fürſten und gegen die auf deren Ruf eindringenden

Ruſſen zn unterſtützen.



Der Antrag wäre ſcton recht, allein er wird durch-

fallen, denn wie wir ſcton früher bemerkt, der Haupt-

zweck der Leute in der Paulskirche geht nickt dahin,
die Freiheit des deutſchen. Volkes feſtzuſetzen, ſondern
die Fürſten gegen die Revolution zu ſchützen. Und
wenn heute die Ruſſen in Frankfurt einrückten, ſo
würde das sogenannte Parlament lieber in ihr Lager
ſich flückten, als eine Maßregel beſchließen, welche den
rothen Republikanern, den Anarctiſten und Wühtlern,
überhaupt der Umſturzparthei, zu welc;er wir gehören,
in die Hände arbeiten würde. Ö

++ Stuttgart. Die Fünfzehner-Commiſſion hat
in der 2. Kammer Anträge in Betreff der Wahrung
der öffentlichen Sicherheit gegen die Spitzbuberei der
Fürſten geltellt, welche im wesentlichen auch ange-
nommen werden. Die Anträge beſtehen in folgenveu
an die Regierung zu ricttenden Bitten:

1) um ſchleunige Einberufung und Einübung der
bereits bewilligten Landwehr - jedoch ohne Vermeh-
rung des Offizierſtandes; ~ 2) um ſctleunige Ein-
bringung weniger Zuſatzbeſtimmungen zum Bürger-
welbrgeſes über Gründung mobiler Legionen
der Volkswehr in einer Weiſe, daß dieselbe nöthigen-
falls außerhalb des Landes verwendet werden kann.
Wir bitten, in dieſer Richtung sofort in Erwägung
zu ziehen: «ob nicht ſämmtlicte körperlich tüchtige un-
verehelichte Bürger von 18 -- 28 Jahren zu diesem
Dienſte verpflichtet, unter militäriſchen Oberbefehl ge-
ſtelt, in besonderen Attheilungen in größere taktiſche

Körper eingerechnet und die Vollziehung der Einthei-

lung und Einübung in Militärbezirken auf dem Lande
durch zeitweiſe kommandirte Oſfiziere und beurlaubte
Unterosfiziere eingeleitet werden könnte, um ſie für eine

JFeldaufſtellung vorzubereiten.». 5) Um ſchleunige Ver-

mehrung der Waffenvorräthe des Staates, namentlich
durch möglichſte Ausdehnung der einheimiſchen Waffen-
fabrikation. Die Kommiſſion ſtellt ferner den An-
trag: «der königl. Regierung die hierzu nött igen Geld-
mittel anzubieten;z» endlich die Staatsregierung zu
bitten: «mit denjenigen Landesregierungen , welcbe die
deutſche Reichsverfaſſung bereits anerkannt haben, zu
dem gemeinsamen Zwecke in Verbindung zu treten, und
bei den übrigen Regierungen all ihren Einfluß dahin
zu verwenden, daß ſie die Gültigkeit der Reichsver-
faſſung gleichfalls unverweilt anerkemenn.

Mit dem Inhalt dieſer Anträge sind wir vollſtändig
einverſtanden, allein glaubt denn die Kammer in Würt-

temberg, die Regierung werde gegen ſich ſelbſt das

Meſſer ziehen? Glaubt denn die Kammer, die Re.
gierung werde Maßregeln durchführen, welche ihr
ſelbſt an's Leben gehen ? Weiß denn die Kammer von
Württemberg nicht, daß Alles Lug und Trug iſt, was
von Regierungen komyrt und durch Regierungen ausge-
 
Annotationen