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Die Republik — 1849

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No. 1 - No. 26 (2. Januar - 31. Januar)
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Erſcheint Monkags ausge-
nornmen täglich. In Heidel
berg vierteljährig 45 kr

ganzen Großh. Baden l| fl.
10 kr. Bei Inseraten koſtet
die dreispalt. Petitzeile 2kr.

Durch die Poſt bezogen im " k: D) Ie M C . Y



„Für das Vott und gegen seine Bedränger.“’

. Beftellung wird gemacht in
Heidelberg in der Buch-
druckerei von Renner u.
Wolfff und bei Kaufmann
Berner; auswärts bei
allen Poftämtern. Briefe
werden frankirt erbeten.

blik.









1849.



Vorſtellung des Jos e ph Fidckler
aus Konstanz, den Gang des badi-
ſchen Hochverrathsprozeſſes betr.

(Schluß.)

Ich beschwerte mich nun an den Gerichtshof über die
politische Eenſur, verlangte Freigebung meiner Correſpon-
denz, sandte sie aber einstweilen an das Untersuchungsgericht
zur Durchſicht. Nach Verlauf von 3 Wochen erhielt ich
die j Ytiche uneröffnet, mit der Entscheidung des Gerichtshofes
zurück : |

„daſj meine Correspondenz überhaupt nicht, son-
dern nur die nöthig ſt e Privatkorreſpondenz be-
sorgt werden solle.-

Die Entscheidung ging also zu meinem Nachtheile we i-
ter als appel irt w orden, und war gegen die, wenigstens
theilweise, Auerkennung meines Rechte, durch das Untersuchungs-
gericht. Um Weitläufigkeiten zu vermeiden, unterließ ich die
Ausführung einer Nichiigkeitsbeſchwerde an den oberſten Ge-
richtshof und begnügte mich mit einer kurzen Verivahrung zu
den Akten, da ich hoffte, die Sache werde bald ein Ende neh-
men , und da der indeſſen neu eingetretene Amtsverweser
Sch ätz mir die Correspondenz wieder, wie früher geschehen,
durchſah und absandte, freilich nur einmal wöchentlich und
wegen großer Geſchäftsanhäufung oft erſt nach Verlauf von

8 und mehr Tagen, wodurch alle meine Arbeiten an Verspä- |

tung veralteten. i

Endlich am 2. Dezember wurde mir die Zuſammenſtellung
der Anſchuldigung des Unterſuchungsrichters behändigt und
vom 2. bis 8. Dezember meine Schlußerklärung darüber zu
Protokoll genommen. - Die Veröffentlichung dieser und wei-
terer Aktenſtücke wird seiner Zeit ſtatt haben, und im Zusam-
menhalt mit der so langen Untersuchung,, der faſt lächerlichen
Art der Ueberwachung und des fortwährend vorgeschützten Be-
denkens des Gerichtshofs, gegen Freilaſſung unter Sicherheit,
Staunen erregen.

Mein Verlangen, um einsſtweilige Freilaſſung, unter Feſt- |

ſeßsung beliebig er Kaution, liegt wiederholt bei den Atten.
Die aus Gemeinderath, kleinerem und größerem Bürgeraus-
ſchuß bestehende Gemeindeverſammlung meiner Vaterftatt hat
vor bereits 6 Monaten einstimmig daſſelbe Gesuch geſtellt,

oder Be schleunig ung der Untersuchung verlangt. Ich :

verlangte ferner Akteneinsicht, da faſt alle Protokolle mir un-
verlesen ſind, so wie, fürsorglich freien Verkehr mit meinem
Anwalte, und endliche Freigebung meiner Correſpondenz. Etwa
am 19. Dezember erhielt ich den erſten Beſcheid.

: Von Freilaſſung war nichts erwähnt, obſchon mehrere
Angeschuldigte, welche in vermeintlicher Straffälligkcit
mich weit überragen, gegen Sicherheitsleiſtung freigelassen

. Y#urden. Von Gestattung der Akteneinsicht kam gleichfalls nichts

vor Der freie Verkehr mit dem Anwalt wurde bewilligt. 2

Mittwoch, 31. Januar.



Tage darauf kam der weitere Beſcheid: daß mein Begehren
um Freigebung der Correspondenz abgewiesen sei, taß doch
noch Kolliſconen durch Verabredungen rc. ſtattfinden könnten..
Diese Verfügung, deren Bestätigung durch den Gerichts-
hof zu Freiburg mir heu te eröffnet wurde, iſt gerc dezu lä-
cherlich, denn wie ich in meiner, dem Gerichtshof sogleich da-
rauf eingereichten Beschwerde dargethan und wie es jedem
Kinde begreiflich ſein wird, iſt nach völlig geſchloſſener Unter-
suchung nicht allein Kolliſion undenkbar, sondern, wenn fie
denkbar wäre, könnte sie ja, hin und her, durch den gestatteten
freien Verkehr mit dem Anwalt ermittelt werden. ~ Solche
zwecklos e Beläſtigung eines Gefangenen, solche Be.:achthei-
ligung in seinem Berufsverkehr, und solche Ueberbindung der,
angeblich ohnedem mit Geschäften überhäuften Behörden, durch
Katzenarbeit, karakteriſirt auch unsere Gerichtsſchreibſtubenmen-
ſchen; ich gebe ſie dem unbefangenen öffentlichen Urtheile
preis. j

In der A1. Woche bin ich nun verhaftet; mein ziemlich .

beträchtliches Geschäft in mehreren Zweigen ſtockt gänzlich.

Für die Seeblätter mußte ich einen Redakteur beſtelen. Der

materielle Schaden , der, wie ich he.te ſchon nachweisen kann,
mir erwächſt, beläuft ſich auf 2000 fl., ganz abgesehen von
weiteren nachtheiligen Folgen , welche eine faſt jährige Ge-
ſchäftsunterbrechung nach ſich ziehen muß, und von der, nicht
hieyer gehörigen Nachtheilen der allgemeinen Geſchäftsſtockung,
die auch mich betreffen.

Nach Lage der Akten konnte meine Untersuchung in .
längstens so viel Wochen beendigt sein, als man Monale
daraus gemacht hat. Im ganzen Umfange derselben wird
man mir nicht e ine Unwahyrheit, nicht einen Widerſpruch
nachweiſen können und off e n, wie ich mich in die Unterſu-
c<ung einließ und wie meine protokollariſchen Erklärungen
ſiud, die ſich. in allen Wesenheiten bestätigten, lagen alle Fra-
gen hinsichtlich ver Thatſachen vor, um deren Erhebung es sich
andelte.

Y Was ich daher verlangte, war völlig begründet: p„-Frei-
laſſung gegen Sicherheit oder beschleunigtes Verfahren und
Stellung vor Gericht.--

Wie mir entsprochen wurde, besagt die vorſtehende Er-
klärung ſtreng der Wahryeit gemäß. Ich verlange keine
Gnadez ich habe gegen die Ausdehnung der Amneſtie ~ in
welche ich nach dem Wortlaut der ministeriellen Er klärung und
nach der Aktenlage fallen würde ~ auf meine Person Ein-
ſprache erhoben, und Stellung vor Gericht als ein Recht,
das mtr gebühre, beansprucht. Diese Hinhaltung der Unter-
ſuchungshaft iſt ſchändlich, ob man von der Ansicht ausgehe
ich ſei ſchuldiz oder unschuldig. Im erſtern Fall vergrößert
oder überſteigt ſie die gesetzliche Strafe, im letztern iſt ſie ein
Juſtitzmord, und dies letztere wird ſich auch heraueßtellen.

Auf eine frühere Beschwerde des Freiherrn von Andlaw
hat der Staatsrath Bekk in der erſten Kammer erklärt:

„Wenn man den. Fickler frühcr verhaftet hätte, wären alle
„Beamten verjagt worden..
 
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