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Die Republik — 1849

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No. 125 - No. 141 (1. Juni - 21. Juni)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44148#0519

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die dreiſpalt. Petitzeile 2 kr.

Erſcheint Montaqs ausge-
nommen täglich. In Heidel- hy,
berg und Umgegend monatl.
15 kr., vierteljährig 45 kr.
Durch die Poſt bezogen im
ganzen Großh. Baden 1 fl.
10 kr. Ber Juſeraten koſtet



Einzelne Nummern 2 kr.

Die liepublil:

„„Für das Volk und gegen seine Bedränger.''

Beſtelung wird gemacht in
Heidelberg in der Buchdruk-
kerci von O. A. Oßwald,
bei Kaufmann Berner,
Porzelanmaler Wa gn e r;
auswärts bei allen Poſtám--
tern, Briese werden
frankirt erbeten.











N~ 132.



Samstag, Y. Juni

1849.













Deutſchland.

«*. Heidelberg, 8. Juni. Aus der Februar-
Revolution in Frankceicb entwickelte ſich das Regiment
der Geldſäcke, das in jeder Beziehung niederträchtiger
war, als die Herrſct:aft des vertriebenen Königs, das
ſich Sch andthaten erlaubte, an welche Louis Philipp
nicht einmal gedacht hätte. Aus der Mairevolution in
Süddeutschland ~ weun ſte glücklich durchgefüyrt
wird — wird ſich ebenfals das Regiment der Geld-
ſäcke entn ickeln, d. h. nicht das Regimeut der höveren
Geldſäcke, der großen Banquiers und Börſenmänner,
ſondern das bocklederne, feige Regiment der wohlhaben-
den Kleink. ämer, der liberalen Spießbürger, der wobl-
genährten, bonetten, ordnungswüthigen Fuiſter, die,
wenn ein Zufall ſte ven den Gensd’armen befreit,
augenblicklich ſelbſt zu Gensd’armen werden.

Als eineu Beweis für die Geſinnungen dieser Sorte
von Meuſchen führen wir folgende Thatſache an:
Bekanntlich haben wir in einer unſerer letzten Nummern
in Beziehung auf die Aufhetzereien der Soldaten durch
einen hieſgen Bürger die Aeußerung gebraucht, wenn
dieser Unfug nicht aufbhöre, ſo werde die Häuſerdemo-
liruugskommiſſion einſchreiten. Dieſer Ausdruck nun,
weiter nichts als eine humoriſtiſche Variation einer
Drohung, die in den letzten Tagen Jedermann geläufig
war, legte mehrere hieſtze Burger ungeſchlaſen. Sie
glaubten im Eruſte an das Daſein einer ſo ſcbreck-
lichen Kommiſſlon. Schou zweimal erhielt der Ver-
leger der »Republike vom löblichen Bürgermeiſteramt
eine amtlich-vertraulicl:e Aufforderung, gegen jenen so
mißfällig gewordenen Aufſatz durch die Redaktion einen
öffentlichen Tadel ausſprect en zu laſſen, widrigenfalls
der Gemeinderath in Folge eines gefaßten Be-
ſchluſſes beim Zivilkommiſſär auf die Ausweiſung des
muthmaßlichen, hier fremden Artikelmachers an-
tragen werde.

Wir brauchen naturlich nicht auf die Lächerlichkeit
dieſes wahrhaft lalenburgiſchen Beſchlusses, mcht auf
ſeine Unausführbarkeit, nictt darauf aufmerkſam zu
macken, daß der Zivilkommiſſär der provisoriſchen Re-
gierung nicht das Rectt hat, die Grundrechte, nach
welchen jeder Deutsche überall ſich niederlaſſen und ein
Geſchäft treiben kann, und das Preßgeſey, zu ſus-
pendiren, wornach Preßvergehen nur durch Geſchworne
abgeurtheilt werden können.

Aber darauf muß man hinweiſen, daß es dieſelben
Filiſter ſind, die früher über die Tirannei der Bekk-
ſchen Polizei ſchrieen, uud Freiheit, Freiheit im Munde
führen, daß es dieſelben Filiſter ſind, die jetzt von den
monarcbiſchen Gensdarmen befreit, Gewaltſtreiche ſpie-
len wollen, gegen welche die Thaten der alten Regie-
rung liberal waren. Gegen den muthmaßlichen Ver-
faſſer eines Artikels einzuſchreiten, den muthmaßlichen
Verfaſſer auszuweiſen, Jemand auszuweisen, weil man
vermuthet, er habe etwas mißliebiges gethan.
Neiw es iſt nicht blos niederträchtig, es iſt ſogar La-
lenburgiſch, Krähwisklich, es iſt Gemeinderäthlich. ~

Wir glauben übrigens dieſe Undeutungeu werden

hinreichen, den Gemeinderath zu überzeugen, daß es

in seinem eigenen Intereſſe liege, Schritte zu unter-
raſſcn, durd) welche ein Beamter der provisorischen

“gg s Mißbrauch seines Amtszwecks verleitet
werden ſol.

Heidelberg, 10. Mai. Vor einigen Tagen ver-
breitete ſich das Gerücht, Struve und Becker, der
Kommandant der Volkswehr wären von der proviſos
riſcen Regierung verhaftet worden. Wir erfahren,
daß nur Becker dieſes Scbickſal betraf, das ſo viele
Reaktionäre verſchonte, daß er aber augenblicklich wie-
der freigelaſſen werden mußte, weil ſeine Freiſchaaren
eine ſo bedenkliche Entſchloſſentkeit den honetten Bür-
gern von Karlsruhe gegenüber zeigten, die ſich auf
Seite Brentanos geschlagen hatten, daß dieſer einzu-
lenken sich genöttigt ſah. Aus nacbhſtehender Antwort
der proviſoriſchen Regierung iſt ſo Manches zu ent-
nehmen.

Auf die unterm 3. Juni der proviſoriſchen Regie-
rung eingereichte Petition wurde dem Club des ent-
ſchiedeuen Fortſchritts folgende Antwort ertheilt:

Im Namen des Volkes in Baden
die
provisorische Regierung.

Dem Volkswehrklub dahier haben wir auf das durch
Deputation geſtellte Verlangen Folgendes zu erwidern :

Zu 1. Mit Freuden vernehmen wir den Wuunſch der
Wehrmänner, in Kampf geführt zu werden. Dieſer
Kampf iſt seit geſtern an der heſſiſchen Grenze wieder
entſponnen. Die ganze Neckararmee wird vorrütcken
und zur Unterſtütung davon werden daher die bereite-
ſten hieſtgen Streitkräfte abmarſchiren. Ein Theil der-
ſelben wird nach Rheinbaiern zur Unterſtützung der
dortigen Operation gehen. Ueber die Anordnung die-
ſer Maßregeln haben wir dem Stadtkommandanten
Reininger die nöthigen Befehle gegeben.

Zu 2. An die Stelle der Bürger Fickler und Sigel
haben wir geſtern ſchon die Bürger Thiebaut und Ra-
veaur proviſoriſch als Mitglieder unserer Regierung
ernannt.

Zu 5. Wo es nöthig war, haben wir bis jetzt von
sämmtlichen Verwaltungszweigen die unferer Sache
ſchädlichen Beamten entfernt. Wir werden in dieſer
Weise fortfahren. Im Uebrigen werden bei dem pro-
klamirten Martialgeſez die energiſchſten Maßregeln ge-
troffen werden. Der Befehl des Bürgers Heuniſch iſt
von uns aufgehoben.

Zu 4. In dem Augenblicke, wo die Volksvertreter
hier zuſammentreten, halten wir es nicht für ange-
meſſen, einen Wechſel in den Chefs des Kriegsmini-
ſterrums vorzunehmen. Dagegen wird das Kriegs-
winiſterinm augenblicklich mit geeigneten Kräften von
uns vervollſtändigt werden.

Es wird auch von heute an die Löhnung der Volks-
wehr ausbezahlt werden, wie es bisher geſchehen ist.
Was au Geſchützen disponibel iſt, ſoll zur Volkswehr-
Artillerie verwendet werden. Die nöthige Ausrüſtung
zur ſtattfinden, ſobald uns Geldmittel zu Gebote
ſtehen.

Zu 3. Die answärtigen Angelegenheiten liegen nicht
brach; in den wichtigſten Orten in der Pfalz und
Frankreich, von wo aus für unſere Sache gewirkt
werden kann, haben wir Bevollmäcktigte. |

Zu (. Was in Herveiſchaſfung der Geldvrittet mg.
 
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