Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Die Republik — 1849

DOI Kapitel:
No. 27 - No. 50 (1. Februar - 28. Februar)
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.44148#0133

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Erſchéiht: Montags ausgts . l) J ' t © . COY, Ö
nommen täglich. InHeidel- (3-2 , FM. y U d. . o i gti! . Y |
berg vierteliährig 4 kf. Y
Durch die Poſt bezogen im. @Q
ganzen Grosh. Baden l..
10 kr. Bei Inseraten koten.
die dreiſpalt. Petitzeile tn..





„Für das Volk und gegen seine Bedränger.“

_ HHÖBeſtellung wird gemacht in-

. druckerei von Renner u.
. Wolff und bei Kaufmann
Berner; auswärts bei
allen Poſtämtern. Briefe
werden frankirt erbeten.









1849.



s

Erkläruug.

Die zweite Kammer ver badiſchen Ständeversſammlung, |

welcher in unzähligen, täglich einlaufenden Zuschriften das

Vertrauen des Volkes gekündigt iſt, hat in der Situng vom

11. Januar auf den Antraz eines. ihrer Mitglieder beſchloſſen :

öffentlich auszusprechen, daß ſie ein erbliches Ober-

haupt, wie in den einzelnen deutschen Staaten, an

die. Spit des Gesammt-Vaterlandes geſtellt sehen
rsNqûiu:100 Ü 19.415 1r4eie : ;

In. Erwägung , daß der Ausspruch einer Kammer, die
unter dem Cinfluſſe der Polizei und Cenſur gewählt, durch
ihre ſtandhafte Verhöhnung des Volkswillens schon längſt allen
Credit verloren hat, und deren einzelne Mitglieder trotß mehr-

facher Abberufungsschreiben ihrer Wähler von den grünen Siz-

zen sich nicht zu trennen vermögen, durch ihre Aussprüche den
Willen des baden’ schen Volkes nicht beurkunden kann, –ê in
feslichen Boden fehit ; denn it j4;-

1) die Schöpfung einer Verfaſſung für das Geſammt-
Vaterland iſt allein und ausſchließlich Sache der deutſchen Na-

tionalverſammlung, als der Vereinigung der Vertreter des sou-

veränen deutſchen Volleen..

_ 2) von dieſem Verfaſſungswerke iſt nicht blos die provi- | Kammer sprach in den letzten Tagen den einstimmigen Wunſch

soriſche Centralgewalt durch das Gesetz vom 28. Juli 1848
ausdrücklich, sondern folgeweiſe auch jede Regierungsgewalt,
"up auch die Volksvertretung der einzelnen Staaten ausge-
chlo en, , i

. 3)] die Nationalverſammlung hat bei Berathung des Ver-
faſſungswerkes zwar auf die Stimme des souveränen Volkes,
nicht aber auf Stä n de - Kammern zu hören, welche zur Ab-
gabe ihres Beirathes weder einen allgemeinen noch einen ſpe-
ziellen Auftrag des Volkes haben, : )

î 4) die zweite Kammer der bad. Ständeverſammlung iſt
nur gewählt, um die Rechte des bad. Volkes innerhalb der
Grenzen der noch beſtehenden Landesverfaſſung zu wahren, ſie
iſt gewählt zu einer Zeit, wo der Grundsatz der Volksſouve-
ränetät noch nicht anerkannt war, und hat daher auch keine
Befugniß, Namens des souveränen bad. Volks die Verfassung
des Gesammtvaterlandes berührende Aussprüche zu thun,

5) der obige Beſchluß wurde mit Verlegung der Ge-
ſchäftsordnung.,, in Abwesenheit derjenigen Mitglieder, welche
zugleich zur Vertretung des deutſchen Volkes berufen ſind, durch
eine nicht einmal für innere Verfaſſungsfragen ſtimmfähige
Minvderzahl gefaßt. ;

. Aus diesen Gründen erllärt der Volksverein in Mann-
heim, 1., daß er den Ausſpruch der zweiten Kammer der dad.
Ständeverſammlung in der deutschen Oberhauptsfrage für for-
mell und materiell ungiltig erachtet und ihn nur als die Pri-
vatmeinung der 28 Deputirten, welche ihn gethan, anerkennt.

Douuersſtag, 8. Februar.

racht, daß es obigem Beſchluſſe auch an allem poſitiv-ge- |



Er fordert 2. sämmtliche Volksvereine des bad. Landes
auf dieser Erklärung beizutreten. z

Also beschloſſen in der öffentlichen Versammlung des Volks-
vereins zu Mannheim, den 1. Febr. 1849.

Der Vorftand.

; Vereinigte Staaten vou Deutschland.

_ * Heibelberg, A. Febr. „Wenn mich Einer aus ir-
gend einem Theile Deutſchlands fragt : » Biſt du aus Baden ?4
ſo werde ich feuerroth und schäme mich Ja zu sagen - hörten
wir geſtern einen jungen braven Republikaner sagen, und der
batte Recht. Weiter als wir zurück ſind, kann nicht leicht ein
anderes deuliſches Land sein. Von allen Orten her liest man:
dort iſt dies geschehen, dies zum Beſten des Volkes so gemacht
worden, dort wird es nun ſo gehalten ; aber in. unserem Ba-
den hört man auch nicht das Geringſte von guten Verbesse-
rungen, man verspricht nur und ſchwätzt Wochen lang über
ganz einfache Sachen, und wenn es aus iſt, iſt's nichts. Wie
lange machen ſie jetzt ſchon mit der Amnestie herum, und. doch
iſt noch immer nichts Rechtes oder vielmehr gar nichts mit
Ö In anderen Ländern, wo beſſere Kammern ſind,



s anders, heute beschließt die Kammer : das wollen wir
n morgen geschieht ee. So in Nassau sogar. Die




aus, daß die Regierung eine allgemeine Amneſtie für
al l e politischen Verbrecher, ſelbſt für die wegen Jagdvergehen
Beſtraften, erlaſſen ſolle und heute ſchon bringen die miniſte-
riellen Blätter, die mit Bestimmtheit derartige Sachen voraus
wiſſen, die Versicherung, daß in wenigen Tagen die Amnestie
ganz nach dem Wunſche der Kammrr, ertheilt werde. Wie
Vielen wird dadurch das Glück zu Theil, wieter die freie
Luft, ſtatt den Kerkerdunſt zu genießen, in ih1e Familien zurück-
kehren zu können und wie vielen Flüchtigen wird ihr theures
Vaterland hierdurch wieder geſchenkt? Seht, ihr Badner, auch
wir könnten so glücklich sein, wie Andere, wenn wir eine con-
ſtituirende Verſammlung hätten, und die alte nutloſe Kammer
aufgelöst wäre.

Dies nur immer vor Augen behalten und fort und fort
geschafft und gewirkt, wem Kräfte zu Gebote ſtehen, bis wir
eine conſtituirende Verſammlung haben , die dann allem Volks-
ſchädlichen ein Ende macht. .wil ;

L Von der Vergftraße. In No. 31 des Heidel-
berger Waſchweibes, „Journal- genannt, welches alle erdenk-
liche Salbadereien abſchreibt oder aufnimmt, leſen wir einen
eingeſandten Artikel von D oss enhe im. Sowie das Gequäck
des Sumpffroſches ſich von dem süßen Tone der Nacttigall,
das ſaftloſe Geschwätz des weiland sel. Morgenblattes von
dem- entschiedenen Auftreten für Wahrheit, Rech t und



Freiheit der Mannheimer Abendzeitung, der Republik und

Heidelberg in der Buzz.
 
Annotationen