Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Die Republik — 1849

DOI Kapitel:
No. 78 - No. 101 (1. April - 29. April)
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.44148#0397

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Erſcheint vontags aueeen. m. „
nommen 1äglich. In Heiden. d .

berg vierrrliährig 45 kr.
Durch die Poſt bezogen im
ganzen Großh. Baden 1 fl.
10 kr. Bei Inseraten koftet
die dreiſpalt. Petitzeile 2kr.





Republik.

„Für das Volk und gegen seine Bedränger.“

Beftellung wird gemacht in
Heidelberg in der Buch-
druckerei von Renner n.
Wolff und bei Kaufmann
Berner; auswärts bei
allen Poftämtern. Briefe
werden frankirt erbeten.







N= 99,

+ Die preußische zweite Kammer über die
deutſche Reichsverfaſsung.

Wir haben vorgestern gesehen, wie ſelbſt die äußerſte Linke
in Frankfurt von den Grundsäten der r adik a len D emo -
kr atie abgewichen iſt, intem sie die von dem Parlament be-
ſchloſſene Reichsverfaſſung als en d gü lti g für das Volk er-
klärt und unterlassen hat, zu fordern, daß dem Volke die Ver-
faſſung in den Urversammlungen der Gemeinden zur Annahme
oder Verwerfung erſt vorgelegt werde. Wir freuen uns heute
berichten zu können, daß die äußerſte Linke der preußisch en
Volksvertretung zu Berlin diesen Grundsatz wenigstens in ſei-
nem erſten Theile anerkannt hat.

_ Oleich nach der Veröffentlichung der Reichsverfassung
durch das Frankfurter Parlament hat ſich bekanntlich eine ganze
Reihe von deutſchen Landtagen beeilt zu beschließen, daß dieje
Verfaſſung für ihre betreffenden Staaten Geltung habe. So
die sächſiſchen Kammern, der mecklenburger, der ſchleswig-hol-
ſtein'ſche, der würtemberger Landtaz und die Landtage vieler
kleinen Raubſtaaten. Bei allen dieſen Verhandlungen zeigte

fich daſſelbe merkwürdige Schauſpiel, daß die linken Seiten der
Kammern und Landtage in nie geſehener Harmonie mit den

Parteien der Rechten für die Annahme der Reicheverfaſſung

ſtimmten. Nur in der ſächſiſchen zweiten Kammer wùidersſette

sich, wenn wir uns recht erinnern, die äußerſte Lunke der Reichs-
verfaſſung und stimmte dagegen. Die deutsche Verfassungs-
frage iſt nun auch am 21. d. M. zu Berlin in der zweiten
preußiſchen Kammer zur Verhandlung gekommen, und die Stel-
lung, welche dabei die dortigen Parteien gegen und für tie
Verfassung eingenommen haben, iſt intereſsſant und bezeichnend
genug, um sie näher zu betrachten.

Der Abgeordnete R odbextus vom linken Centrum,
Calso von der sogen. demokratisch -monarchiſchen Partei) hatte
den Antrag gestelt, die zweite preußiſche Kammer möge be-
ſchlicßen: „daß ſie ihrerſeits die von der deutſchen Na-
tionalversammlung vollendete Verfassung, sowie ſie nach zwei-
maliger Leſung beſchloſſen worden, als rechtsgültig aner-
kennt und die Ueberzeugung hegt, daß eine Abänderung der-
ſelben nur auf dem von der Berſaſſung selbſt vorgesehenen
Wege zuläſſig iſt.- Wir wollen hier gleich hinzufügen, daß
dieser Antrag nach achtſtündiger Debatte mit 175 gegen 159
Stimmen ang en o me n wurde. Die preußiſche zweite Kammer
iſt alſo in ihrer Mehrheit allen übrigen deutschen Landtagen
mit Annahme der Verfasſſung gefolgt. Aber aus welchen Par-
teien beſteht nun diese Mehrheit , die die Reichsverfaſſung als
rechtsgültig anerkennt ? i ;

Für die Reichsverfaſſung haben gestimmt: das linke
Centrum, das Centrum, und das rechte Centrum. Diese drei
Parteien beſtehen aus mehr od. weniger liberal, bureaukratiſch od.
ariſtokratiſch gesinnten fkonſtitutionellen Monarchiſten und nur
aus solchen Monarchiſten. Für die Reichsverfaſſung hat alſo
die conſtitutionell- monarchiſche Partei gestimmt. Gegen die
Reichsverfaſſung haben gestimmt: die äußerſte Linke, tie Polen,
die äußerſte Rechte und die ihr zunächſt ſtehende gemäßigte
Rechte, d. h. alſo die republikaniſche Partei mit den Polen
und die abſolutiſtiſch-monarchiſche Partei. Die ſog. gemäßigte
Rechte des Herrn von Vincke kommt hier nicht weiter in Be-

tracht, da Herr von Vincke Miniſter werden, es deshalb mit

Freitag, . 7. April.



18/49.

dem Könige nicht verderben will und daher gegen die Verfas-
ſung geſtimmt hat. Im Grund ſeines Herzens iſt Vincke
gut preußiſch-kaisſerlich, also
aſſung. ,
fe Y Len wir nun nach den Gründen dieser ungewöhnlichen
und auffallenden Uebereinſtimmung der demofratiſch-republika-
niſchen Partei mit der absolutiſtiſch-monarchiſchen in der Ver-
werfung der deutſchen Verfaſſung, ſo ſind es keine andere als
folgende:

Die republikaniſche wie die abſolutiſtiſche Partei iſt Fein-
din des konſtitutionell monarchiſchen Zwitterweſens. Die Einen
wollen die ganz e Volkssouveränität, d. h. die Repubik, die
Andern wollen die ganze Jürſtenſouveränität, d. h. den Ab-
ſolutismus. Weder der republikaniſchen noch der abſolutiſtiſchen
Partei kann daher die conſtitutionell - monarchiſche deutſche
Reichsverfaſlvng genügen, und darum haben ſie ſie beide ver-
worfen. Die republikanische Partei in der preußischen zweiten
Kammer gibt ſich nicht der Täuſchung hin,, daß die demolkra-
tiſchen Beſtimmungen, welche die Reichsverfaſſlung dem Kaiſer
als Mitgift geben will, den Kaiſer umbringen werden, ſie iſt
vielmehr im Gegentheil überzeugt , daß der Kaiser und Herr
über alle Reichstruppen mit den paar papiernen Verfaſſung-

für die deutsche Reichever-

schanzen in Frankfurt so gut fertig werden wird, als er es

ſeiner Zeit in Berlin gegen den paſſiven Widerſtand der preuß.
Nationalverſammlung geworden iſt. Sie betrachtet also die
deutsche Reichsverfaſſung als prinzipiell verwerflich und
praktisch ſchädlich und gefährlich. Und warum hängen ſich
denn die Konstitutionellen aller Staaten mit solcher Wuth, an
diese Reichsverfaſſung ? Weil sie glauben, taß sie die konſti-

tutionelle Monarchie in Deutſchland dauernd begründen und im

preußischen Kaiſer eine Gewalt ſchaffen wird, welcher es nicht
am guten Willen fehlen wird, die republikanische Partei dau-
ernd niederzuhalten und nöthigenfalls niederzuſchmettern. Und
dieſer Reichsverfaſſung sollte die republ. Partei Wort und
Stimmen geben?

Die demokratiſch-republikaniſche Partei der 2. preußischen
Kammer hat also im Intereſſe des Prinz ip s der Volksſou-
veränität und im Intereſſe der Praxis der Revolution ge-
handelt, indem sie der „Rechtegültigkeit- der deutschen Reichs-
verfaſſung sich widersetzt hat. Sie ſteht mit der abſolutiſtiſchen
Partei der äußerſten Rechten auf einem Boden, auf d e m
Boden der Revolution gegen die konſtitutionelle
M onar chi e. f



Deutfchland.

L Weinheim , 29. April. Ich weiß nicht ob Ihnen
schon der „Bergsträßer Bote- ein kleines Vaterlandetlättchen,
zu Gesicht gckommen iſt. Ich glaube cs schwerlich, denn hier
in Weinheim ſelbſt, für das er berechnet iſt, findet man nur
als einmal eine Nummer desselben, und nur deßhalb weil die
Herren Amtmänner ihre Anzeigen hineindrucken laſſen. Auf
der erſten Seite ſtehen ein paar ſchlechte Wige, die aber kein
Menſch ließt und die übrigen Seiten ſind voll Verordnungen,
Anzeigen, Bekanntmachungen #c. Heute aber wars anders.
An drei, vier Orten ſah’ ich wie man darüber lachte, und wollte
gar gerne wissen was da los ſei. Ich fragte – was meinen
Sie ? Bringt der vaterländiſche Bote einen Artikel gegen un-
ſern Lehlbach! Aha! es iſt bald Wahl?, nun sollen die Leute
 
Annotationen