Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 8.1908/1909
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https://doi.org/10.11588/diglit.52076#0154
DOI issue:
Heft 11 (14. Dezember 1908)
DOI article:Gefährdete wirtschaftliche Interessen deutscher Künstler im Auslande, 2
DOI article:Berichtigungen
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Die Werkstatt der Kunst.
^6
Heft u-
bereits ein Auftrag erteilt worden, die Ausführung des
italienischen Entwurfes öffentlich auszuschreiben! Nun
war es wohl klar, daß der Hamburger Generalkonsul der
Republik den Künstler mit Täuschungen hingehalten hatte,
weil er hoffte, dessen Entwurf unter der Hand, entgegen
den offiziellen Beschlüssen, beim Komitee „durchzudrücken".
Er rechnete, in guter Kenntnis der Verhältnisse in seinem
Heimatlande, vielleicht damit, daß derselbe Schlüssel, der bei
ihm selbst so gut geschlossen hatte, seinem Günstling auch
bei den Herren des Denkmalkomitees durch ihn die noch
verschlossenen Türen öffnen würde. Zur Rede gestellt,
leugnete der Generalkonsul, sich als Vertreter seiner Regie-
rung mit dieser Sache befaßt zu haben, was er lediglich
als Privatmann getan habe. Das widersprach feinen an-
fänglichen Beteuerungen, aber er wollte vielleicht damit
vermeiden, daß ihm nachgesagt werde, er habe in offizieller
Eigenschaft „offene Hände gemacht".
In welcher skrupellosen Meise der Generalkonsul mit
dem Künstler verfahren war, merkte dieser erst, als ihm
im Deutschen Auswärtigen Amte ferner mitgeteilt wurde,
daß bei dem Denkmalkomitee von Entwürfen mit
seinem Namen überhaupt nichts bekannt sei!! Der
italienische Entwurf sei von Anfang an zur Ausführung
bestimmt gewesen! — Mer kann in alle diese Winkel hinein-
leuchten und die Motive der Mittelsmänner aufdecken?
Die auf amtlichem Mege eingezogene Erkundigung, nach
der von dem Entwurf des deutschen Künstlers überhaupt
nichts bekannt war, ist jedenfalls glaubwürdig, wie ist es
aber zu erklären, daß auch der Präsident des Denkmalkomitees
durch den Hamburger Generalkonsul die Auftragerteilung in
Aussicht stellte und, angeblich offiziell (vielleicht aber für feine
eigene Tasche?), eine Ermäßigung des Kostenanschlages
forderte und ferner seinen Besuch zum Zweck mündlicher
Verhandlungen in Aussicht stellte, — daß alle Faktoren
zwei Jahre lang eifrig im Interesse des deutschen Künstlers
tätig waren,-und daß schließlich trotzdem die Ent-
würfe gar nicht offiziell vorgelegt und dein Denkmal-
komitee überhaupt nicht bekannt wurden? Mo steckt
der Irrtum oder was liegt hier sonst vor? Mußte der Künst-
ler nicht den Versicherungen des Hamburger Generalkonsuls,
der alle Hebel in Bewegung setzte, seine amtliche Zustän-
digkeit (die er nachher freilich ablengnete) zu beweisen,
Glauben schenken? Daß erhebliche Anteile von ihm
verlangt wurden, durfte ihn nicht stutzig machen, da er doch
mit „exotischen Begriffen" zu rechnen hatte.
Aus dieser eingehenden Schilderung, die infolge der
besonderen Eigenart der Verhältnisse keine definitive Klärung
der Sachlage geben konnte, wird man erkennen, wie außer-
ordentlich vorsichtig inan bei Bewerbungen um
exotische Ausschreibungen vorzugehen hat. Der
betreffende Künstler war in dein vorstehend geschilderteil
Falle gewiß sehr vorsichtig und tat alles, was er von hier
aus tun konnte, und trotzdem wurde er hinters Licht geführt
und mußte gewinnsüchtigen Machenschaften zum Mpfer
dienen. ' ' " O.W. v. K.
Verleb tlgungen
Unter der Ueberschrift „Lin kunstgewerbliches
Plagiat" bringt Ihre Zeitschrift am t6. November einen
Artikel gegen meine Firma, den ich nicht unbeantwortet
lassen kann, obwohl die Sache wirklich des Aufhebens nicht
wert ist.
Jin August t907 ersuchte Herr Kahlbrandt mich, einige
feiner Arbeiten zu besehen und mein Urteil über sie zu
geben. Er besuchte mich dann mit handgetriebenen
Gegenständen, worunter ein Teller. Bei der Unterhaltung
wurde Herr Kahlbrandt von meinem Prokuristen darüber
aufgeklärt, daß seine Forderungen für die Stücke zu hoch
seien, um auf Käufer rechnen zu können und von mir
wurde er belehrt, daß die Arbeiten an Mängeln litten.
Insbesondere erörterte ich mit ihm die unglückliche und
heraldisch falsche Ausgestaltung des eigentlichen Hanptstückes
des Tellers, nämlich des Hamburger Wappens, wer mich
kennt, weiß, daß ich auf korrekte Heraldik hohen wert lege
und gerade für künstlerische und richtige Ausgestaltung des
Hamburger Wappens seit vielen Jahren in Wort, Schrift
und in den Werken meiner Anstalt kämpfe. Ich stellte
Herrn Kahlbrandt in Aussicht, ihm eine richtige Zeichnung
des Wappens anfertigen zu lassen und tat es. wenige
Tage später erbat Herr Kahlbrandt den Teller und meine
Zeichnung. Der Teller wurde ihm mit dem Brief zugeschickt,
der in dem Artikel vom t6. November abgedruckt ist. Herr
Kahlbrandt beantwortete diesen Brief mit der Erklärung,
er werde die Sachen wieder abholen lassen, wenn sie mir
zu teuer seien, „sei aber auch einer mündlichen Aussprache
nicht abgeneigt". Darauf bat ich ihn in freundlichster Form
am t6. September t°>07 zu einer Rücksprache zu mir. Statt
zu kommen, ließ Herr Kahlbrandt feine Sachen abholen,
weil er „bei mir nicht das Interesse für seine Sachen vor-
aussetze". Bei dieser Sachlage habe ich keinen Anstand
genommen, einen: anderen Ziseleur, der den Teller bei mar
gesehen hatte, den angefertigten Entwurf des Hamburger
Wappens zu geben und diesem Herrn, der der Lehrer des
Herrn Kahlbrandt war, den nach meiner Zeichnung ge-
schroteten Teller abzukaufen. Herr Kahlbrandt hat diesen
Teller dann für ^6,65 Mk. in meinem Hause gekauft. Der
Preis allein zeigt schon, daß es sich um kein Werk ge-
handelt hat, das großen Aufhebens wert ist.
Wenn jemanden ein Vorwurf trifft, ist es der Ziseleur.
Aber weder für ihn noch für mich kann ich einen Vorwurf
als berechtigt anerkennen. Die Möglichkeit, von einein
„Plagiat" zu reden, ist nur durch die beiden Abbildungen
gegeben, die dem Artikel höchst verletzlich beigefügt sind,
prüft man die beiden Gegenstände im einzelnen, so ergibt
sich als Uebereinstimmung lediglich die Tellerform, d. h.
die alltäglichste, millionenfach im Handel befindliche Teller-
gestaltung und die Umschrift in Antiquabuchstaben. Letztere
ist bei beiden Tellern gleich; das hätte der Ziseleur besser
vermieden, aber niemand wird bestreiten, daß es unzählige
solcher Teller mit Antiquaschrift gibt! Das einzige, was
als kunstgewerbliche Leistung an dem Teller zu finden ist,
ist das große Hamburger Wappen. Das ist bei Herrn
Kahlbrandt voller Fehler und unschön und bei dem bei mir
verkauften Teller heraldisch richtig und formschön. Ls ist
von den: Ziseleur ausschließlich nach der von mir gelieferten
— ursprünglich für Herrn Kahlbrandt bestimmten aber von
ihm verschmähten — Zeichnung gearbeitet. Die grund-
legende und bedeutsame Verschiedenheit der beiden Teller
in ihren wesentlichen Teilen tritt in den beiden Abbildungen
nur deshalb nicht hervor, weil mein Teller im Mittelfeld
ganz verschwommen wiedergegeben ist. Sollte hier reiner
Zufall vorliegen? Mder wußte der Verfasser, daß der
Artikel feinen ganzen Inhalt verlor, wenn das wesentliche
in dem bei mir gekauften Teller sichtbar wurde?
Qeor§ IMIbe-Hamburg.
„De- Prinzip- wegen."
Zu Herrn Hulbes Entgegnung auf den Artikel „Lin
kunstgewerbliches' Plagiat?" erwidere ich folgendes. Bei
meinem ersten Besuch fand Herr Hulbe meine Arbeiten
sehr schön (er schreibt jetzt: „Kahlbrandt wurde belehrt, daß
die Arbeiten an Mängeln litten"), so daß er eine ge-
triebene Schale sofort fest kaufte und sich gerne bereit er-
klärte, von meinen Sachen kommissionsweise zur Ausstellurig
anzunehmen. Herr Agte (Prokurist der Firma) schlug mir
dann sogar vor, ich möchte doch alle Sachen dort laßen
gegen sofortige Kassazahlung. Allerdings wollte er dann
außer der üblichen Ausstellungsprovision noch weitere 20"/g
abziehen. Mir' liegt hier noch der Zettel vor, auf dem
Herr Agte dieses ausrechnete. Ich lehnte dieses freund-
liche Anerbieten ab und nahm meine „an Mängeln leiden-
den Arbeiten" wieder mit, bis auf einen Wandteller und
die anqekaufte Schale. Betreffs dieses Wandtellers erwähnte
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bereits ein Auftrag erteilt worden, die Ausführung des
italienischen Entwurfes öffentlich auszuschreiben! Nun
war es wohl klar, daß der Hamburger Generalkonsul der
Republik den Künstler mit Täuschungen hingehalten hatte,
weil er hoffte, dessen Entwurf unter der Hand, entgegen
den offiziellen Beschlüssen, beim Komitee „durchzudrücken".
Er rechnete, in guter Kenntnis der Verhältnisse in seinem
Heimatlande, vielleicht damit, daß derselbe Schlüssel, der bei
ihm selbst so gut geschlossen hatte, seinem Günstling auch
bei den Herren des Denkmalkomitees durch ihn die noch
verschlossenen Türen öffnen würde. Zur Rede gestellt,
leugnete der Generalkonsul, sich als Vertreter seiner Regie-
rung mit dieser Sache befaßt zu haben, was er lediglich
als Privatmann getan habe. Das widersprach feinen an-
fänglichen Beteuerungen, aber er wollte vielleicht damit
vermeiden, daß ihm nachgesagt werde, er habe in offizieller
Eigenschaft „offene Hände gemacht".
In welcher skrupellosen Meise der Generalkonsul mit
dem Künstler verfahren war, merkte dieser erst, als ihm
im Deutschen Auswärtigen Amte ferner mitgeteilt wurde,
daß bei dem Denkmalkomitee von Entwürfen mit
seinem Namen überhaupt nichts bekannt sei!! Der
italienische Entwurf sei von Anfang an zur Ausführung
bestimmt gewesen! — Mer kann in alle diese Winkel hinein-
leuchten und die Motive der Mittelsmänner aufdecken?
Die auf amtlichem Mege eingezogene Erkundigung, nach
der von dem Entwurf des deutschen Künstlers überhaupt
nichts bekannt war, ist jedenfalls glaubwürdig, wie ist es
aber zu erklären, daß auch der Präsident des Denkmalkomitees
durch den Hamburger Generalkonsul die Auftragerteilung in
Aussicht stellte und, angeblich offiziell (vielleicht aber für feine
eigene Tasche?), eine Ermäßigung des Kostenanschlages
forderte und ferner seinen Besuch zum Zweck mündlicher
Verhandlungen in Aussicht stellte, — daß alle Faktoren
zwei Jahre lang eifrig im Interesse des deutschen Künstlers
tätig waren,-und daß schließlich trotzdem die Ent-
würfe gar nicht offiziell vorgelegt und dein Denkmal-
komitee überhaupt nicht bekannt wurden? Mo steckt
der Irrtum oder was liegt hier sonst vor? Mußte der Künst-
ler nicht den Versicherungen des Hamburger Generalkonsuls,
der alle Hebel in Bewegung setzte, seine amtliche Zustän-
digkeit (die er nachher freilich ablengnete) zu beweisen,
Glauben schenken? Daß erhebliche Anteile von ihm
verlangt wurden, durfte ihn nicht stutzig machen, da er doch
mit „exotischen Begriffen" zu rechnen hatte.
Aus dieser eingehenden Schilderung, die infolge der
besonderen Eigenart der Verhältnisse keine definitive Klärung
der Sachlage geben konnte, wird man erkennen, wie außer-
ordentlich vorsichtig inan bei Bewerbungen um
exotische Ausschreibungen vorzugehen hat. Der
betreffende Künstler war in dein vorstehend geschilderteil
Falle gewiß sehr vorsichtig und tat alles, was er von hier
aus tun konnte, und trotzdem wurde er hinters Licht geführt
und mußte gewinnsüchtigen Machenschaften zum Mpfer
dienen. ' ' " O.W. v. K.
Verleb tlgungen
Unter der Ueberschrift „Lin kunstgewerbliches
Plagiat" bringt Ihre Zeitschrift am t6. November einen
Artikel gegen meine Firma, den ich nicht unbeantwortet
lassen kann, obwohl die Sache wirklich des Aufhebens nicht
wert ist.
Jin August t907 ersuchte Herr Kahlbrandt mich, einige
feiner Arbeiten zu besehen und mein Urteil über sie zu
geben. Er besuchte mich dann mit handgetriebenen
Gegenständen, worunter ein Teller. Bei der Unterhaltung
wurde Herr Kahlbrandt von meinem Prokuristen darüber
aufgeklärt, daß seine Forderungen für die Stücke zu hoch
seien, um auf Käufer rechnen zu können und von mir
wurde er belehrt, daß die Arbeiten an Mängeln litten.
Insbesondere erörterte ich mit ihm die unglückliche und
heraldisch falsche Ausgestaltung des eigentlichen Hanptstückes
des Tellers, nämlich des Hamburger Wappens, wer mich
kennt, weiß, daß ich auf korrekte Heraldik hohen wert lege
und gerade für künstlerische und richtige Ausgestaltung des
Hamburger Wappens seit vielen Jahren in Wort, Schrift
und in den Werken meiner Anstalt kämpfe. Ich stellte
Herrn Kahlbrandt in Aussicht, ihm eine richtige Zeichnung
des Wappens anfertigen zu lassen und tat es. wenige
Tage später erbat Herr Kahlbrandt den Teller und meine
Zeichnung. Der Teller wurde ihm mit dem Brief zugeschickt,
der in dem Artikel vom t6. November abgedruckt ist. Herr
Kahlbrandt beantwortete diesen Brief mit der Erklärung,
er werde die Sachen wieder abholen lassen, wenn sie mir
zu teuer seien, „sei aber auch einer mündlichen Aussprache
nicht abgeneigt". Darauf bat ich ihn in freundlichster Form
am t6. September t°>07 zu einer Rücksprache zu mir. Statt
zu kommen, ließ Herr Kahlbrandt feine Sachen abholen,
weil er „bei mir nicht das Interesse für seine Sachen vor-
aussetze". Bei dieser Sachlage habe ich keinen Anstand
genommen, einen: anderen Ziseleur, der den Teller bei mar
gesehen hatte, den angefertigten Entwurf des Hamburger
Wappens zu geben und diesem Herrn, der der Lehrer des
Herrn Kahlbrandt war, den nach meiner Zeichnung ge-
schroteten Teller abzukaufen. Herr Kahlbrandt hat diesen
Teller dann für ^6,65 Mk. in meinem Hause gekauft. Der
Preis allein zeigt schon, daß es sich um kein Werk ge-
handelt hat, das großen Aufhebens wert ist.
Wenn jemanden ein Vorwurf trifft, ist es der Ziseleur.
Aber weder für ihn noch für mich kann ich einen Vorwurf
als berechtigt anerkennen. Die Möglichkeit, von einein
„Plagiat" zu reden, ist nur durch die beiden Abbildungen
gegeben, die dem Artikel höchst verletzlich beigefügt sind,
prüft man die beiden Gegenstände im einzelnen, so ergibt
sich als Uebereinstimmung lediglich die Tellerform, d. h.
die alltäglichste, millionenfach im Handel befindliche Teller-
gestaltung und die Umschrift in Antiquabuchstaben. Letztere
ist bei beiden Tellern gleich; das hätte der Ziseleur besser
vermieden, aber niemand wird bestreiten, daß es unzählige
solcher Teller mit Antiquaschrift gibt! Das einzige, was
als kunstgewerbliche Leistung an dem Teller zu finden ist,
ist das große Hamburger Wappen. Das ist bei Herrn
Kahlbrandt voller Fehler und unschön und bei dem bei mir
verkauften Teller heraldisch richtig und formschön. Ls ist
von den: Ziseleur ausschließlich nach der von mir gelieferten
— ursprünglich für Herrn Kahlbrandt bestimmten aber von
ihm verschmähten — Zeichnung gearbeitet. Die grund-
legende und bedeutsame Verschiedenheit der beiden Teller
in ihren wesentlichen Teilen tritt in den beiden Abbildungen
nur deshalb nicht hervor, weil mein Teller im Mittelfeld
ganz verschwommen wiedergegeben ist. Sollte hier reiner
Zufall vorliegen? Mder wußte der Verfasser, daß der
Artikel feinen ganzen Inhalt verlor, wenn das wesentliche
in dem bei mir gekauften Teller sichtbar wurde?
Qeor§ IMIbe-Hamburg.
„De- Prinzip- wegen."
Zu Herrn Hulbes Entgegnung auf den Artikel „Lin
kunstgewerbliches' Plagiat?" erwidere ich folgendes. Bei
meinem ersten Besuch fand Herr Hulbe meine Arbeiten
sehr schön (er schreibt jetzt: „Kahlbrandt wurde belehrt, daß
die Arbeiten an Mängeln litten"), so daß er eine ge-
triebene Schale sofort fest kaufte und sich gerne bereit er-
klärte, von meinen Sachen kommissionsweise zur Ausstellurig
anzunehmen. Herr Agte (Prokurist der Firma) schlug mir
dann sogar vor, ich möchte doch alle Sachen dort laßen
gegen sofortige Kassazahlung. Allerdings wollte er dann
außer der üblichen Ausstellungsprovision noch weitere 20"/g
abziehen. Mir' liegt hier noch der Zettel vor, auf dem
Herr Agte dieses ausrechnete. Ich lehnte dieses freund-
liche Anerbieten ab und nahm meine „an Mängeln leiden-
den Arbeiten" wieder mit, bis auf einen Wandteller und
die anqekaufte Schale. Betreffs dieses Wandtellers erwähnte