Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 8.1908/1909
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https://doi.org/10.11588/diglit.52076#0448
DOI Heft:
Heft 32 (10. Mai 1909)
DOI Artikel:Schlesischer Künstlerbund
DOI Artikel:Unlauterer Wettbewerb im Bilderhandel
DOI Artikel:Der Kunstzoll nach Amerika
DOI Artikel:Pechmann, Günther von: Der Künstler und die Industrie
DOI Seite / Zitierlink:https://doi.org/10.11588/diglit.52076#0448
Die Werkstatt der Kunst.
heft 32.
^0
werden kann. Wir haben die Normen, nach denen wir
arbeiten wollen, reiflich überlegt, sind aber sofort bereit,
das im Laufe der Zeit erkannte Bessere an die Stelle des
vermeintlich Guten zu setzen. Die Zahl der Künstler ist
mit Bewußtsein beschränkt worden. Nicht Leute gleicher
künstlerischer Manier, sondern Künstler verschiedenster Art,
die aber die Arbeit des Andersschasfenden zu schätzen ver-
mögen, haben sich zusammengeschlossen. Die Vorsicht in
der Wahl der Ausübenden soll den Keim zu Spaltungen
und zu Zerwürfnissen fernhalt'en. vor allem sind schlesische
Künstler von Ruf und Können, die in der Ferne leben,
mit herangezogen worden. Sie sollen dem Verständnis ihrer
eigenen Landsleute näher gebracht werden und die Fühlung
mit der Heimat behalten oder wiedergewinnen.
Ohne Schärfe, aber mit Entschiedenheit wollen die im
Künstlerbund Schlesien vereinigten auf ihre Art zur Stärkung
des Kunstlebens in Schlesien beitragen und sich gegenseitig
wirtschaftlich stützen. Aufgaben allgemeiner Bedeutung
sollen ohne Voreingenommenheit im Verein mit anderen
in Angriff genommen werden.
Sollte es dem Künstlerbund Schlesien gelingen, der
Arbeit seiner Mitglieder Achtung zu erringen, so werden
diese Errungenschaften sich ohne weiteres umsetzen in eine
höhere Wertung des künstlerischen Schaffens in Schlesien über-
haupt und so der Hebung der Gesamtkultur zugute kommen.
Unlauterer Mettbewerb im Vilcker-
... ! banclel .H
In Düsseldorf wurde neulich dem Bilderhändler
Lmil Larroux, Inhaber der Firma Gemälde-
verkauf „Palette", zu Düsseldorf, Llisabethstr. 32,
der unter falscher Flagge einen großer: Umsatz beim
Bilderverkauf hatte und dadurch das reelle Kunst-
handelsgeschäft erheblich schädigte, das Handwerk
gelegt.
Der Bilderhändler vertrieb längere Jahre hin-
durch Bilder in der Weise, daß er den Anschein er-
weckte, es handele sich um öffentliche Versteigerung
aus Nachlässen. Lr erließ in den bekannten Tages-
zeitungen große auffallende Annoncen, in denen er-
den Verkauf von Bildern aus Nachlässen anzeigte,
die durch einen von ihm angestellten „Beamten"
dann verkauft werden sollten und der zu diesem
Zwecke Gebote auf die Bilder entgegennehmen würde.
Tatsächlich kaufte der Bilderhändler die Bilder
entweder unmittelbar und aus zweiter Hand und
ließ sie durch einen von ihm angestellten Kommis
zu hohen Preisen verkaufen.
Zwei angesehene Kunsthändler in Düsseldorf und
der aus der Künstlerschaft Düsseldorfs bestehende
Verein zur gegenseitigen Unterstützung und Hilfe, ließen
dieserhalb beim kgl. Landgericht Düsseldorf eine
Klage wegen unlauteren Wettbewerbes erheben. Das
Landgericht verurteilte dann auch den unlauteren
Bilderhändler zur Unterlassung dieser Anzeigen auf
Grund des unlauteren Wettbewerbsgesetzes.
Zugleich erstatteten die Kläger Anzeige bei der
Staatsanwaltschaft in Düsseldorf und stellten Straf-
antrag wegen unlauteren Wettbewerbes.
Die kgl. Staatsanwaltschaft erhob, indem sie
ein öffentliches Interesse annahm, Anklage gegen den
Bilderhändler.
Nunmehr trat der Angeklagte an die Steller des
Strafantrages heran, versprach Abstellung des von
ihm bisher geübten Treibens und erbot sich auch,
Sicherheit nach jeder Richtung für die Kunst zu geben.
Ls wurde nun zwischen den Antragstellern und
dem Angeklagten eine Vereinbarung getroffen, nach
welcher er bei Vermeidung einer hohen Konventional-
strafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung sich ver-
pflichtete, Anzeigen gleicher oder ähnlicher Art zu
unterlassen und sein Geschäft lediglich so zu betreiben,
wie es in: anständigen Kunsthandel üblich ist.
Daraufhin nahmen die Antragsteller ihren Straf-
antrag zurück.
Die durch den Prozeß und das Strafverfahren
entstandenen hohen Kosten mußte der Bilderhändler
selbstverständlich übernehmen. Auch wurde auf seine
Kosten seine Verurteilung wegen unlauteren Wett-
bewerbes in allen in Betracht kommenden größeren
Tageszeitungen wiederholt bekannt gemacht.
Rian sieht also, die bestehenden Gesetze reichen,
richtig angewendet, aus, um dem unlauteren Verkauf
im Kunsthandel ein Lnde zu machen.
Der Kunstvoll nack Amerika
Vom Kaiserlich Deutschen General-Kon-
sulat in New-Pork empfingen wir nachstehendes
Schreiben:
New-Pork, den s7. April
In dem letzten Zolltarifentwurf ist für neue
Kunstwerke ein Zoll von vom Wert, für
Kunstwerke, die nachweislich älter sind als
20 Jahre, Zollfreiheit vorgeschlagen. Ls steht
noch nicht fest, ob dieser Vorschlag vom Kongreß
angenommen werden wird. Sobald die Bestimmungen
über die Einfuhr von Kunstwerken endgültig fest-
stehen, werde ich Ihnen Nachricht geben.
Der Kaiserliche Generalkonsul,
i. A.: O. v. Wuet^olckt,
bsandelssachverständiger.
Oer Künstler und clie Industrie
Im Jahre 1902 trat in München eine größere Anzahl
derjenigen Künstler, die auf dem Gebiete der neue:: Raum-
kunst schon eine führende Stellung innehatten, zu der Mün-
chener „Vereinigung für angewandte Kunst e. v." zu-
sammen. Die erste größere Veranstaltung dieser Gruppe war die
Ausstellung für angewandte Kunst ^905 im Studiengebäude
des neuen Nationalmuseums (vgl. Septemberheft ^905).
während der nächsten Jahre schlossen sich die bekann-
testen Architekten, Bildhauer, Maler an; fast sämtliche Mit-
arbeiter der Ausstellung „München ^908" sind Mitglieder
der „Vereinigung für angewandte Kunst".
Diese Vereinigung hat jetzt in München eine Ver-
mittlungsstelle für künstlerische Entwürfe geschaffen. Die
Geschäftsstelle befindet sich Konradstraße 5/III. Die Auf-
gaben dieser Vermittlungsstelle sind viel umfassender, als
ihr Name besagt. Sie soll dazu dienen, die Anregungen
weiter zu verfolgen, welche während der Vorarbeiten für
die Ausstellung „München l908" das eingehende Zusammen-
heft 32.
^0
werden kann. Wir haben die Normen, nach denen wir
arbeiten wollen, reiflich überlegt, sind aber sofort bereit,
das im Laufe der Zeit erkannte Bessere an die Stelle des
vermeintlich Guten zu setzen. Die Zahl der Künstler ist
mit Bewußtsein beschränkt worden. Nicht Leute gleicher
künstlerischer Manier, sondern Künstler verschiedenster Art,
die aber die Arbeit des Andersschasfenden zu schätzen ver-
mögen, haben sich zusammengeschlossen. Die Vorsicht in
der Wahl der Ausübenden soll den Keim zu Spaltungen
und zu Zerwürfnissen fernhalt'en. vor allem sind schlesische
Künstler von Ruf und Können, die in der Ferne leben,
mit herangezogen worden. Sie sollen dem Verständnis ihrer
eigenen Landsleute näher gebracht werden und die Fühlung
mit der Heimat behalten oder wiedergewinnen.
Ohne Schärfe, aber mit Entschiedenheit wollen die im
Künstlerbund Schlesien vereinigten auf ihre Art zur Stärkung
des Kunstlebens in Schlesien beitragen und sich gegenseitig
wirtschaftlich stützen. Aufgaben allgemeiner Bedeutung
sollen ohne Voreingenommenheit im Verein mit anderen
in Angriff genommen werden.
Sollte es dem Künstlerbund Schlesien gelingen, der
Arbeit seiner Mitglieder Achtung zu erringen, so werden
diese Errungenschaften sich ohne weiteres umsetzen in eine
höhere Wertung des künstlerischen Schaffens in Schlesien über-
haupt und so der Hebung der Gesamtkultur zugute kommen.
Unlauterer Mettbewerb im Vilcker-
... ! banclel .H
In Düsseldorf wurde neulich dem Bilderhändler
Lmil Larroux, Inhaber der Firma Gemälde-
verkauf „Palette", zu Düsseldorf, Llisabethstr. 32,
der unter falscher Flagge einen großer: Umsatz beim
Bilderverkauf hatte und dadurch das reelle Kunst-
handelsgeschäft erheblich schädigte, das Handwerk
gelegt.
Der Bilderhändler vertrieb längere Jahre hin-
durch Bilder in der Weise, daß er den Anschein er-
weckte, es handele sich um öffentliche Versteigerung
aus Nachlässen. Lr erließ in den bekannten Tages-
zeitungen große auffallende Annoncen, in denen er-
den Verkauf von Bildern aus Nachlässen anzeigte,
die durch einen von ihm angestellten „Beamten"
dann verkauft werden sollten und der zu diesem
Zwecke Gebote auf die Bilder entgegennehmen würde.
Tatsächlich kaufte der Bilderhändler die Bilder
entweder unmittelbar und aus zweiter Hand und
ließ sie durch einen von ihm angestellten Kommis
zu hohen Preisen verkaufen.
Zwei angesehene Kunsthändler in Düsseldorf und
der aus der Künstlerschaft Düsseldorfs bestehende
Verein zur gegenseitigen Unterstützung und Hilfe, ließen
dieserhalb beim kgl. Landgericht Düsseldorf eine
Klage wegen unlauteren Wettbewerbes erheben. Das
Landgericht verurteilte dann auch den unlauteren
Bilderhändler zur Unterlassung dieser Anzeigen auf
Grund des unlauteren Wettbewerbsgesetzes.
Zugleich erstatteten die Kläger Anzeige bei der
Staatsanwaltschaft in Düsseldorf und stellten Straf-
antrag wegen unlauteren Wettbewerbes.
Die kgl. Staatsanwaltschaft erhob, indem sie
ein öffentliches Interesse annahm, Anklage gegen den
Bilderhändler.
Nunmehr trat der Angeklagte an die Steller des
Strafantrages heran, versprach Abstellung des von
ihm bisher geübten Treibens und erbot sich auch,
Sicherheit nach jeder Richtung für die Kunst zu geben.
Ls wurde nun zwischen den Antragstellern und
dem Angeklagten eine Vereinbarung getroffen, nach
welcher er bei Vermeidung einer hohen Konventional-
strafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung sich ver-
pflichtete, Anzeigen gleicher oder ähnlicher Art zu
unterlassen und sein Geschäft lediglich so zu betreiben,
wie es in: anständigen Kunsthandel üblich ist.
Daraufhin nahmen die Antragsteller ihren Straf-
antrag zurück.
Die durch den Prozeß und das Strafverfahren
entstandenen hohen Kosten mußte der Bilderhändler
selbstverständlich übernehmen. Auch wurde auf seine
Kosten seine Verurteilung wegen unlauteren Wett-
bewerbes in allen in Betracht kommenden größeren
Tageszeitungen wiederholt bekannt gemacht.
Rian sieht also, die bestehenden Gesetze reichen,
richtig angewendet, aus, um dem unlauteren Verkauf
im Kunsthandel ein Lnde zu machen.
Der Kunstvoll nack Amerika
Vom Kaiserlich Deutschen General-Kon-
sulat in New-Pork empfingen wir nachstehendes
Schreiben:
New-Pork, den s7. April
In dem letzten Zolltarifentwurf ist für neue
Kunstwerke ein Zoll von vom Wert, für
Kunstwerke, die nachweislich älter sind als
20 Jahre, Zollfreiheit vorgeschlagen. Ls steht
noch nicht fest, ob dieser Vorschlag vom Kongreß
angenommen werden wird. Sobald die Bestimmungen
über die Einfuhr von Kunstwerken endgültig fest-
stehen, werde ich Ihnen Nachricht geben.
Der Kaiserliche Generalkonsul,
i. A.: O. v. Wuet^olckt,
bsandelssachverständiger.
Oer Künstler und clie Industrie
Im Jahre 1902 trat in München eine größere Anzahl
derjenigen Künstler, die auf dem Gebiete der neue:: Raum-
kunst schon eine führende Stellung innehatten, zu der Mün-
chener „Vereinigung für angewandte Kunst e. v." zu-
sammen. Die erste größere Veranstaltung dieser Gruppe war die
Ausstellung für angewandte Kunst ^905 im Studiengebäude
des neuen Nationalmuseums (vgl. Septemberheft ^905).
während der nächsten Jahre schlossen sich die bekann-
testen Architekten, Bildhauer, Maler an; fast sämtliche Mit-
arbeiter der Ausstellung „München ^908" sind Mitglieder
der „Vereinigung für angewandte Kunst".
Diese Vereinigung hat jetzt in München eine Ver-
mittlungsstelle für künstlerische Entwürfe geschaffen. Die
Geschäftsstelle befindet sich Konradstraße 5/III. Die Auf-
gaben dieser Vermittlungsstelle sind viel umfassender, als
ihr Name besagt. Sie soll dazu dienen, die Anregungen
weiter zu verfolgen, welche während der Vorarbeiten für
die Ausstellung „München l908" das eingehende Zusammen-