Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 8.1908/1909
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https://doi.org/10.11588/diglit.52076#0165
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Heft 12 (21. Dezember 1908)
DOI article:Gesellschaft für deutsche Kunst im Auslande (Eingetragener Verein)
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Die Werkstatt der Kunst
Organ für clie Interessen cter bilclenclen Künstler
beäaktem: I)eU>vLg. VIII. Jakrg. 12. S 21. Oezbr. 1908.
GeleUIckakt für cleutlcke Kunlt im Huslancle (Eingetragener Verein)
Am ^2. Dezember hielt die „Gesellschaft für deutsche
Kunst im Auslande" im Hotel Adlon in Berlin ihre erste
ordentliche Mitgliederversammlung ab. Es waren gegen
70 Mitglieder aus dem Bezirk Norddeutschland, auch einige
Vertreter aus anderen Bezirken erschienen, letztere leider
nicht in der Zahl, die nach der Wichtigkeit der Beratungen
zu erwarten war.
Der Vorsitzende, Kaiserlicher Geh. Regierungsrat R.
Platz, begrüßte die erschienenen Mitglieder und machte zu-
nächst einige geschäftliche Mitteilungen über den Stand der
Gesellschaft. Bekanntlich ist das einige tausend Mark be-
tragende vermögen des im Jahre t9O7 aufgelösten „Deutsch-
Amerikanischen Vereins" auf die jetzige Gesellschaft über-
gegangen, was besonders dem liebenswürdigen Entgegen-
kommen der Herren Ballin, Wiegand, Goldberger,
Arnhold und einiger Großbanken zu verdanken ist. Die
Höchstzahl der Mitglieder der Gesellschaft für deutsche Kunst
im Auslande hat nach den Mitteilungen des Vorsitzenden
betragen, wovon durch den Tod 9 und durch Austritt 2t,
im ganzen also so Mitglieder verloren gegangen sind,
-t neue Mitglieder seien heute hinzugetreten, so daß der
gegenwärtige Mitgliederbestand 588 beträgt. Diese teilen
sich in 292 Künstler und 296 Nichtkünstler. Wir werden
auf dieses Verhältnis des Laien zu dem künstlerischen Element
bei der Besprechung der Statuten noch zurückkommen.
Hierauf hielt Herr Prof. Or. Voß, Konservator der
Kunstdenkmäler Thüringens, einen sehr anregenden Vor-
trag über „Die Zwecke und Ziele der Gesellschaft für
deutsche Kunst im Auslande", der in geschickter Weise auf
die allgemeinen Gesichtspunkte und das Programm der
Gesellschaft hinwies und die Teilnehmer der Versammlung
erklärend in den Gegenstand der Beratungen einführte.
Der zweite Vortrag, ein Referat des Direktors Görling
der Aktiengesellschaft Metallgießerei Gladenbeck über „Zoll-
fragen beim Export von Kunstgegenständen" wurde auf
eine spätere Stunde verschoben und man trat zunächst in
die Beratungen der Satzungen ein.
Auf eine Anregung des Herrn Kgl. Sächsischen Ge-
sandten Christoph Graf von Vitzthum und des Herrn
Amtsgerichtsrats ll>r. Kobel wurde der frühere Titel der
Gesellschaft „Vereinigung zur Förderung deutscher
Kunst im Aus lande" abgeändert in „Gesellschaft
fürdentscheKunst imAuslande", eingetragenerverein.
Man wünschte durch die Wahl des Wortes „Gesellschaft"
klarer zum Ausdruck zu bringen, daß sich hier eine größere
Anzahl verschiedener Elemente zu dem gemeinsamen
und uneigennützigen Zweck der Förderung und Pflege
deutscher Kunst im Auslande zusammengeschlossen hätten.
Wir geben nachstehend den Wortlaut der jetzt gültigen
und von der Versammlung einstimmig angenommenen
Satzungen der Gesellschaft und werden unsere Anmerkungen
und Erläuterungen im Zusammenhang daran anschließen.
Satzungen -er Gesellschaft für deutsche Aunst
im Auslan-e (eingetragener Verein).
(Genehmigt von der ersten Mitgliederversammlung am
t2. Dezember l9O8.)
Zweck -er Gesellschaft.
tz t- Die Gesellschaft hat den Zweck, das Verständnis
für deutsche bildende Kunst und deutsches Kunstgewerbe im
Auslande zu heben und für deren Ausbreitung nach Mög-
lichkeit Sorge zu tragen. Dieser Zweck soll vornehmlich
erreicht werden:
durch Abhaltung von Versammlungen und Vorträgen,
2. durch Veröffentlichung von Aufsätzen und Abbildungen
bedeutender Kunstwerke,
3. durch Anregung und Veranstaltung von Ausstellungen,
durch Erschließung neuer Absatzgebiete für die deutsche
Kunst und das Kunstgewerbe,
5. durch Verbindungen mit den maßgebenden Behörden
des In- und Auslandes,
s. durch Förderung der deutschen Künstler im Auslande.
Sitz und Geschäftsjahr.
ß 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin; sie
soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
K 3. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das
Kalenderjahr; das erste Geschäftsjahr umfaßt die Zeit von
der Gründung der Gesellschaft bis zum 3;. Dezember ^909.
rMtglic-schast.
tz Der Eintritt in die Gesellschaft erfolgt nach
Anhören des zuständigen Obmannes durch Aufnahme seitens
des Vorstandes auf Grund vorangegangener Anmeldung.
Für die Verweigerung der Aufnahme brauchen Gründe
nicht angegeben zu werden.
Der Austritt aus der Gesellschaft steht jeden: Mit-
glieds zu, darf aber nur zum Schluß eines Geschäftsjahres
auf Grund einer drei Monate vorher an den Vorstand zu
richtenden schriftlichen Kündigung erfolgen.
Der Ausschluß eines Mitgliedes kann durch Vorstands-
beschluß erfolgen:
wenn das Mitglied feinen Jahresbeitrag innerhalb
Jahresfrist nicht bezahlt hat,
2. wenn sein verbleiben in der Gesellschaft mit den
Interessen derselben nicht für vereinbar erachtet wird.
Den nicht aufgenommenen Personen oder ausgeschlosse-
nen Mitgliedern steht die Berufung an den Gesamt-
vorstand zu.
tz 5. Die Mitglieder haben einen Jahresbeitrag
nach Selbsteinschätzung zu entrichten. Der Mindestbeitrag
beträgt ;2 (zwölf) Mark jährlich.
Die vom Januar ^909 neu hinzutretenden Mit-
glieder haben eine Aufnahmegebühr von 5 Mark zu ent-
richten.
Ueber die Höhe des Beitrages für Behörden, Vereine
und sonstige Körperschaften beschließt der Vorstand.
Der Jahresbeitrag ist alljährlich im Monat Januar —
im ersten Geschäftsjahr und von neu eintretenden Mit-
gliedern nach Zusendung der Mitgliedskarte — an die
vom Vorstand angegebene Zahlstelle zu entrichten.
Beiträge, die bis zum April oder drei Monate nach
Zusendung der Mitgliedskarte nicht gezahlt sind, werden
auf Kosten der Mitglieder durch Postnachnahme erhoben.
Mitglieder, welche im Laufe eines Geschäftsjahres
ausscheiden, haben keinen Anspruch auf Erstattung der
gezahlten Beiträge.
Grgane -er» Gesellschaft.
K 6. Grgane der Gesellschaft sind:
Organ für clie Interessen cter bilclenclen Künstler
beäaktem: I)eU>vLg. VIII. Jakrg. 12. S 21. Oezbr. 1908.
GeleUIckakt für cleutlcke Kunlt im Huslancle (Eingetragener Verein)
Am ^2. Dezember hielt die „Gesellschaft für deutsche
Kunst im Auslande" im Hotel Adlon in Berlin ihre erste
ordentliche Mitgliederversammlung ab. Es waren gegen
70 Mitglieder aus dem Bezirk Norddeutschland, auch einige
Vertreter aus anderen Bezirken erschienen, letztere leider
nicht in der Zahl, die nach der Wichtigkeit der Beratungen
zu erwarten war.
Der Vorsitzende, Kaiserlicher Geh. Regierungsrat R.
Platz, begrüßte die erschienenen Mitglieder und machte zu-
nächst einige geschäftliche Mitteilungen über den Stand der
Gesellschaft. Bekanntlich ist das einige tausend Mark be-
tragende vermögen des im Jahre t9O7 aufgelösten „Deutsch-
Amerikanischen Vereins" auf die jetzige Gesellschaft über-
gegangen, was besonders dem liebenswürdigen Entgegen-
kommen der Herren Ballin, Wiegand, Goldberger,
Arnhold und einiger Großbanken zu verdanken ist. Die
Höchstzahl der Mitglieder der Gesellschaft für deutsche Kunst
im Auslande hat nach den Mitteilungen des Vorsitzenden
betragen, wovon durch den Tod 9 und durch Austritt 2t,
im ganzen also so Mitglieder verloren gegangen sind,
-t neue Mitglieder seien heute hinzugetreten, so daß der
gegenwärtige Mitgliederbestand 588 beträgt. Diese teilen
sich in 292 Künstler und 296 Nichtkünstler. Wir werden
auf dieses Verhältnis des Laien zu dem künstlerischen Element
bei der Besprechung der Statuten noch zurückkommen.
Hierauf hielt Herr Prof. Or. Voß, Konservator der
Kunstdenkmäler Thüringens, einen sehr anregenden Vor-
trag über „Die Zwecke und Ziele der Gesellschaft für
deutsche Kunst im Auslande", der in geschickter Weise auf
die allgemeinen Gesichtspunkte und das Programm der
Gesellschaft hinwies und die Teilnehmer der Versammlung
erklärend in den Gegenstand der Beratungen einführte.
Der zweite Vortrag, ein Referat des Direktors Görling
der Aktiengesellschaft Metallgießerei Gladenbeck über „Zoll-
fragen beim Export von Kunstgegenständen" wurde auf
eine spätere Stunde verschoben und man trat zunächst in
die Beratungen der Satzungen ein.
Auf eine Anregung des Herrn Kgl. Sächsischen Ge-
sandten Christoph Graf von Vitzthum und des Herrn
Amtsgerichtsrats ll>r. Kobel wurde der frühere Titel der
Gesellschaft „Vereinigung zur Förderung deutscher
Kunst im Aus lande" abgeändert in „Gesellschaft
fürdentscheKunst imAuslande", eingetragenerverein.
Man wünschte durch die Wahl des Wortes „Gesellschaft"
klarer zum Ausdruck zu bringen, daß sich hier eine größere
Anzahl verschiedener Elemente zu dem gemeinsamen
und uneigennützigen Zweck der Förderung und Pflege
deutscher Kunst im Auslande zusammengeschlossen hätten.
Wir geben nachstehend den Wortlaut der jetzt gültigen
und von der Versammlung einstimmig angenommenen
Satzungen der Gesellschaft und werden unsere Anmerkungen
und Erläuterungen im Zusammenhang daran anschließen.
Satzungen -er Gesellschaft für deutsche Aunst
im Auslan-e (eingetragener Verein).
(Genehmigt von der ersten Mitgliederversammlung am
t2. Dezember l9O8.)
Zweck -er Gesellschaft.
tz t- Die Gesellschaft hat den Zweck, das Verständnis
für deutsche bildende Kunst und deutsches Kunstgewerbe im
Auslande zu heben und für deren Ausbreitung nach Mög-
lichkeit Sorge zu tragen. Dieser Zweck soll vornehmlich
erreicht werden:
durch Abhaltung von Versammlungen und Vorträgen,
2. durch Veröffentlichung von Aufsätzen und Abbildungen
bedeutender Kunstwerke,
3. durch Anregung und Veranstaltung von Ausstellungen,
durch Erschließung neuer Absatzgebiete für die deutsche
Kunst und das Kunstgewerbe,
5. durch Verbindungen mit den maßgebenden Behörden
des In- und Auslandes,
s. durch Förderung der deutschen Künstler im Auslande.
Sitz und Geschäftsjahr.
ß 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin; sie
soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
K 3. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das
Kalenderjahr; das erste Geschäftsjahr umfaßt die Zeit von
der Gründung der Gesellschaft bis zum 3;. Dezember ^909.
rMtglic-schast.
tz Der Eintritt in die Gesellschaft erfolgt nach
Anhören des zuständigen Obmannes durch Aufnahme seitens
des Vorstandes auf Grund vorangegangener Anmeldung.
Für die Verweigerung der Aufnahme brauchen Gründe
nicht angegeben zu werden.
Der Austritt aus der Gesellschaft steht jeden: Mit-
glieds zu, darf aber nur zum Schluß eines Geschäftsjahres
auf Grund einer drei Monate vorher an den Vorstand zu
richtenden schriftlichen Kündigung erfolgen.
Der Ausschluß eines Mitgliedes kann durch Vorstands-
beschluß erfolgen:
wenn das Mitglied feinen Jahresbeitrag innerhalb
Jahresfrist nicht bezahlt hat,
2. wenn sein verbleiben in der Gesellschaft mit den
Interessen derselben nicht für vereinbar erachtet wird.
Den nicht aufgenommenen Personen oder ausgeschlosse-
nen Mitgliedern steht die Berufung an den Gesamt-
vorstand zu.
tz 5. Die Mitglieder haben einen Jahresbeitrag
nach Selbsteinschätzung zu entrichten. Der Mindestbeitrag
beträgt ;2 (zwölf) Mark jährlich.
Die vom Januar ^909 neu hinzutretenden Mit-
glieder haben eine Aufnahmegebühr von 5 Mark zu ent-
richten.
Ueber die Höhe des Beitrages für Behörden, Vereine
und sonstige Körperschaften beschließt der Vorstand.
Der Jahresbeitrag ist alljährlich im Monat Januar —
im ersten Geschäftsjahr und von neu eintretenden Mit-
gliedern nach Zusendung der Mitgliedskarte — an die
vom Vorstand angegebene Zahlstelle zu entrichten.
Beiträge, die bis zum April oder drei Monate nach
Zusendung der Mitgliedskarte nicht gezahlt sind, werden
auf Kosten der Mitglieder durch Postnachnahme erhoben.
Mitglieder, welche im Laufe eines Geschäftsjahres
ausscheiden, haben keinen Anspruch auf Erstattung der
gezahlten Beiträge.
Grgane -er» Gesellschaft.
K 6. Grgane der Gesellschaft sind: