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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 8.1908/​1909

DOI Heft:
Heft 27 (5. April 1909)
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"Vermittlungsstelle der Münchener Vereinigung für angewandte Kunst"
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https://doi.org/10.11588/diglit.52076#0377

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Die Werkstatt der Kunst
Organ für clie Interessen Uer bilctencken Künstler
keäakteur: tzell^vag. VIII. Jadrg. I)ekt 2^. -ik Z. )^prlL 1909.

„VerrniltlungssteUe cler Mimckner Vsremlgung kur angervLnclie liunst"

Geschäftssr-nnng:
8 u
Name und Zweck der Vermittlungsstelle.
Die „Münchner Vereinigung für angewandte
Kunst" gründet im Rahmen des Vereins ein eigenes
Bureau, welches den Namen „Vermittlungsstelle für
künstlerische Entwürfe" führt. Die Vermittlungsstelle
wird am Vereinssitz errichtet.
Die Vermittlungsstelle hat ganz allgemein die
Aufgabe, Auskünfte und Ratschläge in allen künstlerischen
Fragen zu geben, sie dient dein besonderen Zweck, geschmack-
volle und sachlich brauchbare Entwürfe zu vermitteln, end-
lich will sie durch gegenseitige Beeinflussung und zweckent-
sprechende Aufklärung das Zusammenwirken von Künstlern
und Ausführenden fördern und dadurch erzieherisch wirken.
8 2.
Mitarbeiter und Interessenten.
Ohne Rücksichtnahme auf seine Zugehörig-
keit zu irgendeiner Künstlervereinigung werden
die Entwürfe eines jeden Künstlers vermittelt, der in
München oder Münchens Umgebung wohnt (auch die weitere
Umgebung, wie Freising, Berchtesgaden, Garmisch, Starn-
berg wird dazu gerechnet). Von auswärts wohnenden
Künstlern werden nur Mitglieder der Vereinigung für an-
gewandte Kunst berücksichtigt.
Die Vermittlung von Entwürfen geschieht an jeden
Interessenten: an Behörden und Privatleute, Vereine
und Einzelpersonen zu eigener Ausführung oder Auftrag-
gebung.
8 s-
Organisation, Leitung und Tätigkeit der
V e r m i t t l u n g s st e l I e.
Die Vermittlungsstelle besteht aus einem Leiter und
den jeweils notwendigen Hilfskräften.
Der Leiter erledigt selbständig die Korrespondenz, sorgt
für richtige Führung der Protokolle, verwaltet die Kasse,
erteilt Auskünfte und vollzieht in der jeweils entsprechenden
weise die Beschlüsse des künstlerischen Beirats. Der oben-
genannte künstlerische Beirat besteht aus vier ständigen
Mitgliedern und vier Ersatzleuten, die von den Mitgliedern
der Münchner Vereinigung für angewandte Kunst schrift-
lich auf ein Jahr gewählt werden.
Nach einem halben Jahr scheidet je die Hälfte der
Mitglieder selbständig aus, kann aber wieder gewählt
werden. Ls ist an zu st reden, daß der künstlerische
Beirat aus Vertretern der verschiedenen künstle-
rischen Zweige zusammengesetzt ist. Ergänzt wird
der künstlerische Beirat je nach Bedürfnis durch Sachver-
ständige mit beratender, aber nicht beschließender Stimme.
Der Leiter und die Mitglieder des künstlerischen Bei-
rats verpflichten sich durch Uebernahme des Amtes sachge-
mäß, nach bestem wissen und ohne Verfolgung besonderer
Interessen für sich und andere zu verfahren. Andererseits
existiert eine Verpflichtung zu gleichmäßiger Berücksichtigung
aller in Frage kommenden Künstler nicht.
Der künstlerische Beirat wird vom Leiter der Vermitt-
lungsstelle je nach Bedürfnis einberufen und ist beschluß-

fähig, wenn außer dem Leiter mindestens zwei Mitglieder
anwesend sind.
Der Beirat beschließt in allen wichtigen Angelegen-
heiten, genehmigt die Ausgaben, beurteilt die eingelaufenen
Entwürfe, empfiehlt Künstler und weist dem Leiter seine
Kompetenzen zu.
Reber die Sitzungen des Beirats ist ein kurzgefaßtes
Protokoll zu führen, das am Schluß der Sitzung zu ver-
lesen und von den anwesenden Kommissionsmitgliedern zu
unterschreiben ist.
Der Beirat und der Leiter legen der Generalversamm-
lung der Vereinigung für angewandte Kunst jährlich
Rechenschaft über ihre Tätigkeit und die Kafsenführnng ab.
8 4-
Kosten der Vermittlungsstelle und ihre Deckung.
Die Vermittlungsstelle soll für den Verein keine Er-
werbsquelle sein.
Die Auslagen, welche dem Verein durch Errichtung
der Vermittlungsstelle zustießen, sollen gedeckt werden durch
Beiträge aus den Mitteln der Vereinigung für angewandte
Kunst in München, durch Provisionen der Künstler
in Höhe von 5 Prozent des Honorars, durch Pro-
visionen der Abnehmer nach näherer Verein-
barung.
Fördernde Mitglieder der Vereinigung für ange-
wandte Kunst können die Vermittlungsstelle kostenlos in
Anspruch nehmen. Die Einzelmitglieder solcher Vereine
jedoch, die in ihrer Gesamtheit fördernde Mitglieder sind,
sind von Provisionen nicht entbunden.
Lin allenfallsiger Ueberschuß soll der Vereinskasse zu-
gute kommen, soll mit zur Deckung event. späterer Unter-
bilanzen verwendet werden und soll, falls keine solche
Deckung erforderlich ist, zu bestimmten, dem Interesse der
Vereinigung dienenden Zwecken verwendet werden.
8 5.
Besondere Ausführungs - Bestimmungen.
u) Die Erteilung von Auskünften an Interessenten ge-
schieht in festgesetzten Sprechstunden.
Ratschläge werden im allgemeinen kostenlos erteilt.
Es bleibt aber der Leitung überlassen, in besonderen
Fällen Rechnung zu stellen.
vom Leiter sind möglichst umfassende Sammel-
mappen von Arbeiten der Künstler anzulegen,
ferner Kataloge, Musterbücher, Warenmuster usw. Diese
werden Interessenten jedoch nur vorgelegt oder zur An-
sicht nach auswärts zugeschickt, wenn diese vorher durch
Unterschrift das Versprechen gegeben haben, keinerlei
Zeichnungen, Pausen, Photographien usw. von
den übersandten Entwürfen zu machen; Ab-
bildungen, die nicht hinausgehen sollen, müssen mit be-
sonderem vermerk versehen werden.
b) Alle Entwürfe, die empfohlen werden, müssen von dem
künstlerischen Beirat angenommen worden sein.
Bei der Beurteilung der Entwürfe durch den künstle-
rischen Beirat dürfen die Namen der entwerfenden
Künstler bis nach Fällung des Urteils nicht ge-
n'annt werden. Es ist deshalb dafür zu sorgen, daß
 
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