Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 8.1908/1909
Cite this page
Please cite this page by using the following URL/DOI:
https://doi.org/10.11588/diglit.52076#0363
DOI issue:
Heft 26 (29. März 1909)
DOI article:Bemerkungen zur "Gebührenordnung für das Kunstgewerbe": Eisenacher Ordnung
DOI article:"Wiener Bilder"
DOI article:Staatliche Kunstpflege in Amerika
DOI Page / Citation link:https://doi.org/10.11588/diglit.52076#0363
Heft 26.
Die Werkstatt der Kunst.
355
neuen Tarif sei das Honorar bei Wiederholungen solange
weiterzuzahlen, bis die einmaligen Herstellungskosten minde-
stens erreicht seien. Das sei eine enorme, praktisch nicht
durchführbare Belastung des Kunstgewerbetreibenden. Als
Beispiel wird die Lieferung eines Zimmers im Werte von
H800 Mk. angeführt. Nach dem Tarif von 1907 ergebe
dieses an Honorar für Entwurf und Werkzeichnung H80 Alk.
Das könne man als angemessen bezeichnen, werde also
ein solches Zimmer 5 mal ausgeführt, fo seien an den ent-
werfenden Künstler tHHO Mk. zu zahlen. Nach dem neuen
Tarif ergibt sich folgendes: Den Herstellungspreis könne
man nach obigem verkaufswerte mit 3200 Mk. annehmen,
dafür entfalle eine erstmalige Gebühr von 672 Mk. und
diese sei bei vier Wiederholungen jedesmal wieder zu ent-
richten, da erst dann die Summe von 3200 Alk. erreicht
werde. Das sei entschieden zu hoch und bedeute eine Last,
die vielleicht nur von den größten Geschäften getragen
werden könne. Denn eine so häufige Wiederholung werde
schon selten sein und der ganze Verdienst werde dann von
den Gebühre:: absorbiert. Außerdem werde das unbedingt zu
Umgehungen führen, indem man mehr oder weniger erhebliche
Abänderungen vornehmen und dann erklären werde, es handle
sich nicht um Wiederholungen. Aus allen diesen Gründen
ergibt sich der Antrag Nr. 2 des Vorstandes: „Ziffer 2
des Tarifs ist zu streichen und eine dem Tarif von 1907
entsprechende Wiederholungsgebühr zu normieren."
Unter Ziffer XI stehen „Arbeiten aus Holz". Da-
mit feien aber überhaupt gesamte Innenausstattungen
gemeint, denn man könne nicht jeden einzelnen Gegenstand
in eine Rubrik für sich bringen. Daher beantragt der
Vorstand als Nr. 5: „Ziffer XI, 5 hinter .Arbeiten ans
Holz' ist anzufügen: ,und Gesamtausstattung von Räu-
men mit Ausnahme solcher Arbeiten, die sich zwar dem
Ganzen einstigen, aber selbständige Kunstwerke find'."
Man könne wohl annehmen, daß für diese Gegenstände
stets eine besondere Vereinbarung Platz greifen
werde. In sehr geschickter weise habe der vorjährige Tarif
eine Einteilung nach Klassen gebracht, welche auf dem
Wertverhältnis von Entwurf und Material beruhten. Das
fehle leider in den: neuen Tarif, müsse aber entschieden
wieder ausgenommen werden. Ls ließ sich zum Beispiel
ein Zimmer mit sehr schlichten, glatten Möbeln, aber aus
wertvollsten Hölzern entwerfen, dessen Entwurf und Werk-
zeichnung dem Künstler sehr wenig Zeit und Mühe koste.
Lin anderes Zimmer im gleichen 'preise enthält reichliche
Schnitzerei, Ziselier- und Intarsienarbeiten aus billigerem
Material, deren Entwurf den: Künstler die vielfache Zeit
des ersten Falles kostete. Da sei es ungerecht, beides nach
demselben Satze zu honorieren. Deshalb stelle der Vorstand
den Abänderungs antrag q.: „Die Einteilung der Arbeiten
in Klassen im Sinne der Gebührenordnung von
1907, Seite 8 und 9, ist wieder einzuführcn." Was nun
die Gebührensätze au sich anbetrifft, so habe der Ausschuß
ohne zwingenden Grund eine durchgehende Erhöhung vor-
genommen, die beseitigt werden sollte. Der Vorstand bringt
daher Antrag 5: „Die Gebühren sind durchweg auf die
Sätze des Tarifs von 1907 zurückzuführen."
Herr Prof. Benhne bat dann um Aufnahme der An-
träge, durch die etwas Brauchbares geschaffen werden
könne. Die Folgen des Tarifs nach dein vorliegenden Ent-
würfe wäre dem entgegengesetzt, was inan zu erreichen
strebe, der Hebung des Kunstgewerbestandes. Die Geschäfts-
leute würden billige, minderwertige Zeichner und Hilfs-
kräfte einstellen, und von denen gebe es jetzt schon über-
genug. Ferner würde die Ausnutzung der Zeitschriften
und Vorbilderwerke noch weitergehen, als es schon jetzt
der Fall sei und auch das schädige die gesunde Ent-
wickelung des Kunstgewerbes. Die vorgeschlagenen
hohen Sätze würden es den größeren Geschäften erleichtern,
für einen weit geringeren Betrag hervorragende Künstler
fest für ihren Betrieb zu verpflichten. Dadurch litte
wieder die Bewegungsfreiheit der Künstler, die
Nutzbarmachung ihrer Tätigkeit für einen größeren Kreis
und auch das sei vom Uebel.
„Allener Vttäer"
Zu unseren bezüglichen Artikeln, besonders zu dem-
jenigen in Heft ll, werden uns als Fabrikanten und Ex-
porteure der berüchtigten „Wiener" Kitfchbilder folgende
zwei Firmen genannt:
M. F. Abele- L Lo., Wien
und
Markus Hoffinann, Wien, Schottenfeldgasfe 82.
Es sollen aber noch mehr solche Geschäfte in Wien existie-
ren, um deren Bekanntgabe (nicht anonym!) wir bitten.
StaatUcke RunllMege in Amerika
Man schreibt der „Franks. Ztg." aus New-Hork: was
von den Gesetzgebern in den vereinigten Staaten der Be-
völkerung in Marmor und Bronze oder auf Leinwand an-
getan worden ist, würde in manchen Ländern zur offenen
Revolution führen. Man denke nur an einige „Kunst-
werke" im Kapitol in Washington, die dem Menschen Alp-
drücken am Hellen lichten Tage verursachen. Nicht zu ver-
gessen die „Verbrechergalerie" im Zentralpark, wo die
Namen berühmter Männer auf Statuen stehen, welche den
kleinen Schutzbefohlenen französischer Bonnen schrille Miß-
töne des Entsetzens entlocken. Warum solche Gräßlichkeiten
aufgestellt werden? Sehr einfach. Im Kongreß ist z. B.
jetzt eine Bill eingebracht worden, laut welcher die Bundes-
regierung ein Lineoln-Porträt für 20000 Dollars ankaufen
soll, wer es gemalt hat, weiß man noch nicht. Jeden-
falls hat der Maler politischen Einfluß, sonst würde sich
kein Kongreßmitglied finden, das den Ankauf des Porträts
befürwortet. In den Schlußtagen der Session, wenn alles
drunter und drüber geht, wird die Bill wohl angenommen
werden, denn für ein Gbjekt von 20000 Dollars stimmt
der Durchschnitts-Kongreßmann unbesehen. Dann wird
wahrscheinlich der Galerie Gnkel Sains ein weiterer Kitsch
eingereiht werden. — Es muß indessen konstatiert werden,
daß schon feit Jahren eine Bewegung besteht, die den
Kunstbarbareien ein Ende machen will. Dies soll durch
Einrichtung eines Regierungsamts für Kunst geschehen,
das bei öffentlichen Bauten ein gewichtiges Wort mitzu-
sprechen haben und die Erwerbung von Schund für öffent-
liche Sammlungen usw. verhindern müßte. Schon in
früheren Kongreß-Sessionei: sind darauf bezügliche Bills
eingebracht, aber nie angenommen worden. Bessere Aus-
sichten soll jetzt eine von Senator Newlands vorgelegte
Bill haben.
Ergänzend lesen wir in der „M. Z.": vor einiger Zeit
wurde eine systematische Bewegung :n die Wege geleitet,
um den schönen Künsten in dem Lande nüchterner Ge-
schäftsmethoden in der Geffentlichkeit zur größeren An-
erkennung zu verhelfen. Auf weitgehendere Berücksichtigung
in allen öffentlichen Unternehmungen künstlerischen Lha-
rakters und einheitlicher Kunstformen dringt vor allem das
American Institute ob Krcllitects. Präsident
Roosevelt hatte sich sofort an die Spitze dieser Bewegung
gestellt und das Institut in einen: langen Schreiben auf-
gefordert, dreißig Männer aus allen Teilen des Landes
namhaft zu machen, und zwar Architekten, Maler, Bild-
hauer, Landschaftsarchitekten und Laien, die einen Beirat
der schönen Künste bilden sollen, dessen exekutives Haupt
der Lhefarchitekt des Schatzamts sein soll. Der Beirat soll
sich mit der gutachtlichen Aeußerung über Lharakter
und Entwurf aller öffentlichen Bauten, Gemälde und Bild-
werke, über Monumente, Brücken und Parks und sonstige
öffentliche Unternehmungen, die einen künstlerischen Lha-
rakter tragen, befassen und Ratschläge und Empfeh-
lungen über die Erhaltung historischer Denkmäler machen.
„Weiter", erklärt der Präsident in dem Schreiben, „will ich
den Rat ersuchen, die Gesetzgebung zu überwachen und aus
Die Werkstatt der Kunst.
355
neuen Tarif sei das Honorar bei Wiederholungen solange
weiterzuzahlen, bis die einmaligen Herstellungskosten minde-
stens erreicht seien. Das sei eine enorme, praktisch nicht
durchführbare Belastung des Kunstgewerbetreibenden. Als
Beispiel wird die Lieferung eines Zimmers im Werte von
H800 Mk. angeführt. Nach dem Tarif von 1907 ergebe
dieses an Honorar für Entwurf und Werkzeichnung H80 Alk.
Das könne man als angemessen bezeichnen, werde also
ein solches Zimmer 5 mal ausgeführt, fo seien an den ent-
werfenden Künstler tHHO Mk. zu zahlen. Nach dem neuen
Tarif ergibt sich folgendes: Den Herstellungspreis könne
man nach obigem verkaufswerte mit 3200 Mk. annehmen,
dafür entfalle eine erstmalige Gebühr von 672 Mk. und
diese sei bei vier Wiederholungen jedesmal wieder zu ent-
richten, da erst dann die Summe von 3200 Alk. erreicht
werde. Das sei entschieden zu hoch und bedeute eine Last,
die vielleicht nur von den größten Geschäften getragen
werden könne. Denn eine so häufige Wiederholung werde
schon selten sein und der ganze Verdienst werde dann von
den Gebühre:: absorbiert. Außerdem werde das unbedingt zu
Umgehungen führen, indem man mehr oder weniger erhebliche
Abänderungen vornehmen und dann erklären werde, es handle
sich nicht um Wiederholungen. Aus allen diesen Gründen
ergibt sich der Antrag Nr. 2 des Vorstandes: „Ziffer 2
des Tarifs ist zu streichen und eine dem Tarif von 1907
entsprechende Wiederholungsgebühr zu normieren."
Unter Ziffer XI stehen „Arbeiten aus Holz". Da-
mit feien aber überhaupt gesamte Innenausstattungen
gemeint, denn man könne nicht jeden einzelnen Gegenstand
in eine Rubrik für sich bringen. Daher beantragt der
Vorstand als Nr. 5: „Ziffer XI, 5 hinter .Arbeiten ans
Holz' ist anzufügen: ,und Gesamtausstattung von Räu-
men mit Ausnahme solcher Arbeiten, die sich zwar dem
Ganzen einstigen, aber selbständige Kunstwerke find'."
Man könne wohl annehmen, daß für diese Gegenstände
stets eine besondere Vereinbarung Platz greifen
werde. In sehr geschickter weise habe der vorjährige Tarif
eine Einteilung nach Klassen gebracht, welche auf dem
Wertverhältnis von Entwurf und Material beruhten. Das
fehle leider in den: neuen Tarif, müsse aber entschieden
wieder ausgenommen werden. Ls ließ sich zum Beispiel
ein Zimmer mit sehr schlichten, glatten Möbeln, aber aus
wertvollsten Hölzern entwerfen, dessen Entwurf und Werk-
zeichnung dem Künstler sehr wenig Zeit und Mühe koste.
Lin anderes Zimmer im gleichen 'preise enthält reichliche
Schnitzerei, Ziselier- und Intarsienarbeiten aus billigerem
Material, deren Entwurf den: Künstler die vielfache Zeit
des ersten Falles kostete. Da sei es ungerecht, beides nach
demselben Satze zu honorieren. Deshalb stelle der Vorstand
den Abänderungs antrag q.: „Die Einteilung der Arbeiten
in Klassen im Sinne der Gebührenordnung von
1907, Seite 8 und 9, ist wieder einzuführcn." Was nun
die Gebührensätze au sich anbetrifft, so habe der Ausschuß
ohne zwingenden Grund eine durchgehende Erhöhung vor-
genommen, die beseitigt werden sollte. Der Vorstand bringt
daher Antrag 5: „Die Gebühren sind durchweg auf die
Sätze des Tarifs von 1907 zurückzuführen."
Herr Prof. Benhne bat dann um Aufnahme der An-
träge, durch die etwas Brauchbares geschaffen werden
könne. Die Folgen des Tarifs nach dein vorliegenden Ent-
würfe wäre dem entgegengesetzt, was inan zu erreichen
strebe, der Hebung des Kunstgewerbestandes. Die Geschäfts-
leute würden billige, minderwertige Zeichner und Hilfs-
kräfte einstellen, und von denen gebe es jetzt schon über-
genug. Ferner würde die Ausnutzung der Zeitschriften
und Vorbilderwerke noch weitergehen, als es schon jetzt
der Fall sei und auch das schädige die gesunde Ent-
wickelung des Kunstgewerbes. Die vorgeschlagenen
hohen Sätze würden es den größeren Geschäften erleichtern,
für einen weit geringeren Betrag hervorragende Künstler
fest für ihren Betrieb zu verpflichten. Dadurch litte
wieder die Bewegungsfreiheit der Künstler, die
Nutzbarmachung ihrer Tätigkeit für einen größeren Kreis
und auch das sei vom Uebel.
„Allener Vttäer"
Zu unseren bezüglichen Artikeln, besonders zu dem-
jenigen in Heft ll, werden uns als Fabrikanten und Ex-
porteure der berüchtigten „Wiener" Kitfchbilder folgende
zwei Firmen genannt:
M. F. Abele- L Lo., Wien
und
Markus Hoffinann, Wien, Schottenfeldgasfe 82.
Es sollen aber noch mehr solche Geschäfte in Wien existie-
ren, um deren Bekanntgabe (nicht anonym!) wir bitten.
StaatUcke RunllMege in Amerika
Man schreibt der „Franks. Ztg." aus New-Hork: was
von den Gesetzgebern in den vereinigten Staaten der Be-
völkerung in Marmor und Bronze oder auf Leinwand an-
getan worden ist, würde in manchen Ländern zur offenen
Revolution führen. Man denke nur an einige „Kunst-
werke" im Kapitol in Washington, die dem Menschen Alp-
drücken am Hellen lichten Tage verursachen. Nicht zu ver-
gessen die „Verbrechergalerie" im Zentralpark, wo die
Namen berühmter Männer auf Statuen stehen, welche den
kleinen Schutzbefohlenen französischer Bonnen schrille Miß-
töne des Entsetzens entlocken. Warum solche Gräßlichkeiten
aufgestellt werden? Sehr einfach. Im Kongreß ist z. B.
jetzt eine Bill eingebracht worden, laut welcher die Bundes-
regierung ein Lineoln-Porträt für 20000 Dollars ankaufen
soll, wer es gemalt hat, weiß man noch nicht. Jeden-
falls hat der Maler politischen Einfluß, sonst würde sich
kein Kongreßmitglied finden, das den Ankauf des Porträts
befürwortet. In den Schlußtagen der Session, wenn alles
drunter und drüber geht, wird die Bill wohl angenommen
werden, denn für ein Gbjekt von 20000 Dollars stimmt
der Durchschnitts-Kongreßmann unbesehen. Dann wird
wahrscheinlich der Galerie Gnkel Sains ein weiterer Kitsch
eingereiht werden. — Es muß indessen konstatiert werden,
daß schon feit Jahren eine Bewegung besteht, die den
Kunstbarbareien ein Ende machen will. Dies soll durch
Einrichtung eines Regierungsamts für Kunst geschehen,
das bei öffentlichen Bauten ein gewichtiges Wort mitzu-
sprechen haben und die Erwerbung von Schund für öffent-
liche Sammlungen usw. verhindern müßte. Schon in
früheren Kongreß-Sessionei: sind darauf bezügliche Bills
eingebracht, aber nie angenommen worden. Bessere Aus-
sichten soll jetzt eine von Senator Newlands vorgelegte
Bill haben.
Ergänzend lesen wir in der „M. Z.": vor einiger Zeit
wurde eine systematische Bewegung :n die Wege geleitet,
um den schönen Künsten in dem Lande nüchterner Ge-
schäftsmethoden in der Geffentlichkeit zur größeren An-
erkennung zu verhelfen. Auf weitgehendere Berücksichtigung
in allen öffentlichen Unternehmungen künstlerischen Lha-
rakters und einheitlicher Kunstformen dringt vor allem das
American Institute ob Krcllitects. Präsident
Roosevelt hatte sich sofort an die Spitze dieser Bewegung
gestellt und das Institut in einen: langen Schreiben auf-
gefordert, dreißig Männer aus allen Teilen des Landes
namhaft zu machen, und zwar Architekten, Maler, Bild-
hauer, Landschaftsarchitekten und Laien, die einen Beirat
der schönen Künste bilden sollen, dessen exekutives Haupt
der Lhefarchitekt des Schatzamts sein soll. Der Beirat soll
sich mit der gutachtlichen Aeußerung über Lharakter
und Entwurf aller öffentlichen Bauten, Gemälde und Bild-
werke, über Monumente, Brücken und Parks und sonstige
öffentliche Unternehmungen, die einen künstlerischen Lha-
rakter tragen, befassen und Ratschläge und Empfeh-
lungen über die Erhaltung historischer Denkmäler machen.
„Weiter", erklärt der Präsident in dem Schreiben, „will ich
den Rat ersuchen, die Gesetzgebung zu überwachen und aus