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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 8.1908/​1909

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Heft 13 (28. Dezember 1908)
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Rothe, Friedrich: Der Ankauf von Entwürfen bei Wettbewerben
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Erklärung
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Das Lexikon der Berühmtheiten
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Hellwag, Fritz: Die Verbindung für historische Kunst
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https://doi.org/10.11588/diglit.52076#0182

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Die Werkstatt der Kunst.

Heft sZ.


Gesellschaft die Verwertungsmöglichkeit is Monate lang
entzogen war. „Berechtigt", die Entwürfe solange zu be-
halten — wonach der Artikel in Heft tO fragt —' war die
Gesellschaft an sich nicht. Hätte der Künstler die Rück-
sendung gefordert, und sie wäre unterblieben, so hätte der
Künstler wegen der Verspätung Schadenersatz sordern und
eine Frist mit der Erklärung stellen können, daß er nach
Ablauf der Frist die Annahme ablehne und Bezahlung
verlange. Da er aber die Rücksendung nicht gefordert hat,
kann er aus der Verspätung keine Rechte herleiten.
Mit dem Mittel, das der Artikel im Heft tO zur Be-
seitigung der besprochenen Mißstände vorschlägt, kann ich
mich nicht befreunden. Er wünscht für künftige Preisaus-
schreiben die Bestimmung, daß die Entscheidung der Preis-
richter sür den Ausschreiber des Wettbewerbs auch in bezug
auf den Ankauf von Entwürfen rechtsverbindlich sein soll.
Für den hier besprochenen Linzelfall hätte ja, wie wir ge-
sehen haben, eine solche Bestimmung ohnehin keine Be-
deutung gehabt, weil die Erklärung des Direktors Storm
überhaupt außerhalb des öffentlich bekannt gemachten
Preisausschreibens lag. Immerhin würde aber eine der-
artige Bestimmung die obenerwähnten Fälle unmöglich
machen, in denen die Ankaufsverpstichtung zwar öffentlich
bekannt gemacht ist, der Künstler aber die Erfüllung der
Verpflichtung nicht erzwingen kann, weil sich der Auslobende
die Entscheidurig selbst vorbehalten hat. Wenn ich mich
trotzdem gegen die Bestimmung wende, so geschieht dies,
weil ich sie sür in hohem Grade unbillig halten würde.
Es ist durchaus richtig, daß bei einem Preisausschreiben
Preise für die künstlerisch besten Entwürfe ausgesetzt werden
und daß die Verteilung dieser Preise nicht allein dem Aus-
lobenden, sondern unabhängigen künstlerischen Sachver-
ständigen übertragen wird. Will der Auslobende aber
darüber hinaus Entwürfe ankausen, die er praktisch in
seinem Betriebe verwenden will, so muß er das Recht
haben, sich diese Entwürfe selbst auszusuchcn und kann sich
nicht die Ansicht dritter Personen aufzwingen lassen, die
die Erfordernisse seines Betriebes in den seltensten Fällen
so gut beurteilen können, wie er selbst. Man überlasse
also die Verteilung der eigentlichen Preise den Preisrichtern,
die Auswahl der darüber hinaus anzukaufenden Entwürfe
aber dem Auslobenden, wenn er selbst hierauf Wert legt.
Will man sich gegen die Gefahr sichern, daß der Auslobende
sich der Ankaufsverpstichtung entzieht, so mag im Preis-
ausschreiben bestimmt werden, daß die zum Ankauf be-
stimmte Summe auf alle Fälle verwendet wird.
Rechtsanwalt Or. irotüe,
Syndikus der Allgemeinen Deutschen Kunstgenossenschaft.

Erklärung

Infolge Ihres Fingerzeigs NN Artikel der „Werk-
statt der Kunst" vom 7. Dezember „Zwei an-
gebliche Kunstvereine", II, wofür ich Ihnen sehr dank-
bar bin, habe ich Herrn Larl Schleusing meinen
Willen kundgetan, von dem Amt als Beirat in
dessen Organ „(Lentralanzeiger für den Bilder-
handel" überhoben zu werden, mit seiner Verpflich-
tung, solches sowohl in seinem Organ, als auch mir
persönlich zu bestätigen.
Hochachtungsvoll und ergebenst
?rok. Lari Ossterle^ jr.
Blankenese a. d. Llbe, IO. Dezember sOO8.
wir hatten es in dem Schlußsatz unseres Artikels in
Heft ? schon als selbstverständlich bezeichnet, daß ein Künstler,
der etwas auf sich hielte, mit den Machenschaften des Herrn

Earl Schleusing nichts zu tun haben wollte. Wir
freuen uns deshalb, die vorstehende Erklärung des Herrn
Prof. Earl Gesterley zur allgemeinen Kenntnis bringen
zu können. — Uebrigens bezeichnet sich der „Lentral-
anzeiger für den Bild erhandel" jetzt nicht mehr
als das„Drgan" der „Deutschen Kunstvereinigung Berlin-
München-Dresden-Düsseldorf", will also mit dem Schwindel
auch nichts zu tun haben. O. Wi V. K.


Oas Lexikon cler Verübmtbeitsn

Wir empfingen folgende Zuschrift:
voriges Jahr übersandte mir Herr Bruno volger
(Verlagsbuchhandlung), Leipzig-Gohlis, Roßlauerstraße H,
ein Formular zur Ausfüllung, betr. „Deutschlands, Gester-
reich-Ungarns und der Schweiz Gelehrte, Künstler und
Schriftsteller in Wort und Bild". Da mir das Ganze einen
vertrauenerweckenden Eindruck machte und ein solches Nach-
schlagewerk sehr angenehm ist, so abonnierte ich auch. Jetzt
ist dies Werk erschienen und mit Mk. Nachnahme mir
zugegangen. — Der Reinfall ist grandios! — Stichproben
ergeben ein so klägliches Resultat, so daß, von einigen
wenigen abgesehen, saft keiner von Bedeutung zu finden
ist. Ist man da eigentlich verpflichtet, ein solches Werk
anzunehmen? Unter dem Titel muß man doch erwarten,
alle Leute von Bedeutung darin zu finden. Die Daten
für solche zu erhalten, wäre, ganz abgesehen davon, daß
die betr. Herren sie nicht selber gegeben hätten, doch ein
leichtes gewesen und vor allen Dingen Pflicht. Aus diese
Art aber muß man in dem kläglichsten Licht erscheinen, als
ob man aus Eitelkeit dafür bezahlt hätte. Ich werde von
jetzt ab natürlich niemals mehr auf solche Anzapfungen
reagieren. Ich glaube aber, daß es für die Zukunft an-
qeraten erscheint, davor zu warnen oder doch darum zu
ersuchen, solche Aufforderungen an Ihr Blatt zu senden,
denn Sie sind eher in der Lage, über den Wert derselben
zu entscheiden. 8.

Oie Verbindung kür biktoriscbs Uunlt

Der Sekretär der Kgl. Nationalgalerie, Herr Alexis
Klee, hat soeben eine illustrierte Denkschrift über die
Tätigkeit der „Verbindung für historische Kunst" in
den 'Jahren ty08 erscheinen lassen, der wir ent-
nehmen, daß die Verbindung bis jetzt ungefähr drei
viertel Millionen Mark für die Erwerbung von Kunst-
werken verwendet hat. Diese bedeutende Wirksamkeit
sollte zur Folge haben, daß nun auch die der Vereinigung
bisher noch nicht angehörenden Künstler- und Kunst-
vereine ihren Beitritt erklären! Dazu mögen auch diese
Zeilen beitragen. — Der statutengemäße Zweck der Ver-
bindung war zunächst, besonders der jüngeren Künstlerschaft
Anregung zur lohnenden Tätigkeit auf den „höheren Ge-
bieten der Malerei" zu geben. Man wählte die Bezeichnung
„historische Kunst" nach dein damals noch geläufigeren
Sprachgebrauche, aber nicht im eingeschränkten Sinne. Dem
Wandel der künstlerischen Produktion hat die Verbindung
Rechnung getragen und ihr Programm den Zeitläufen an-
gepaßt, doch ist ihr Ziel noch immer dasselbe: zu Schöpfungen
anzuregen, „welche das Alltägliche überragen und,
ohne Rücksicht auf Markt und Mode, lediglich aus einem
auf Höheres gerichteten Streben entstanden sind". Hierfür
hat der deutsche Sprachgebrauch kein vollkommen deckendes
Wort, wie zum Beispiel das französische „Zranck art". Das
Wort historische Kunst ist aber, besonders in der Künstler-
schaft, irreführend, da es allgemein so gedeutet wird,
daß nur Werke geschichtlichen Inhaltes gefördert
werden sollen. Das ist aber nicht der Fall! Da dieser
Irrtum aber noch heute, nach 55 jährigem Bestände der
Vereinigung, ein allgemein verbreiteter ist, so wäre
es wohl an der Zeit, an einen Ersatz für das Wort histo-
 
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