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Heidelberger Zeitung — 1900 (Juli bis Dezember)

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Nr. 176-202 (01. August 1900 - 31. August 1900)
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https://doi.org/10.11588/diglit.37614#0164

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Amtliche Bekanntmachungen.
Bekanntmachung.
Die Prämiirung von Zuchtschweinen betr.
Nr. 84417. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß das
Gr. Ministerium des Innern mit Entschließung vom 2. April d. I. Nr. 9968
die Vornahme einer Prämiirung von Zuchtschweinen im laufenden Jahre nach
Maßgabe der unten folgenden „Grundbestimmungen" angeordnet, und mit
diesem Geschäfte die landwirthschaftlichen Gauverbände betraut hat.
Nach Beschluß des Gauausschusses des Pfalzgauverbandes vom 26. April
d. Js. werden zur Prämiirung nur Zuchteber und Zuchtschweiue der Aorkshire-
Rasse und -Kreuzung zuaelassen, und wird die Prämiirung anläßlich der Ende
September l. Js. in Sinsheim stattfindenden landwirthschaftlichen Gau-
ausstellung am
Samstag, den 2». September d. Js.
vorgenommen werden.
Die Anmeldungen, in welchen Geschlecht, Alter, Rasse oder Schlag und
Herkunft (selbstgezüchtet oder zugekauft) angegeben sein muß, sind bis spätestens
16. September d Js. der ver Direktion des Landwirthschafilichen
BczirkSvcreinS in SinSheim einzureichen, und wird hierauf auch von da
aus den betreffenden Bewerbern weitere Mittheilung zugehen.
Die Bürgermeisterämter des Bezirks werden beauftragt, vorstehende Be-
kanntmachung in den Gemeinden noch auf ortsübliche Weise zu verkünden.
Heidelberg, den 8. August 1900.
Kroßh. Bezirksamt.
Dr. Holderer.

40
50
30
40
40

30
40
20
30

Grundbeftinnnnngen
für
die Prämiirung von Zuchtschweinen.
1. Alljährlich wird am Vorort des Gaues oder an einem andern, je nach
Bedürfniß auch an mehreren vom Gauausschuß zu bestimmenden geeigneten
Orten eine Prämiirung von Zuchtschweinen im Prämiirungsbezirk (Gau) vor-
herrschender Rassen und Schläge vorgenommen, wobei folgende Geldpreise aus-
gesetzt werden, und zwar
Preise:
I. II. III.
a) für 8—12 Monate alte Zuchteber 50
d) „ über 12 „ „ „ 60
<-) „ 8—12 „ . Zuchtsauen 40
ä) „ über 12 „ „ „ 50
s) „ Mntterschweine mit Saugferkeln 60
Außerdem können lobende Anerkennungen ertheilt werden.
Ueber jede Preisverwilligung wird eine Preisurkunde ausgestellt.
2. Der Gauausschuß hat zu bestimmen, welches die im Gau vorherrschen-
den Schweinerassen und Schläge sind; ihm liegt im Benehmen mit dem Mini-
sterium des Innern der richtige Vollzug dieser Bestimmungen ob.
3. Unter gleichen Verhältnissen haben die öffentlich zur Zucht aufgestellten
Eber sowie die selbstgezüchteten vor den zugekauften Thieren den Vorzug.
4. Die Auszahlung der Preise für Zuchtsauen (Klasse o und ä) erfolgt
erst, wenn durch eine Bescheinigung des Bezirksthierarztes nachgewiesen ist, daß
die Zuchtsau geferkelt hat.
5. Eine Wiederprämiirung ist zulässig, insoweit die Thiere ihrem Alter
nach in entsprechenden Klassen konkurriren können. In diesem Fall wird aber
der früher empfangene Preis an dem wiederholt zuzuerkennenden in Anrech-
nung gebracht und eventuell nur der Betrag, um welchen die neue Prämie die
früher empfangene übersteigt, ausbezahlt.
6. In der gleichen Klasse sollen ein und demselben Besitzer nicht mehrere
Preise zuerkannt werden; jedoch ist die Preiswürdigkeit gleich guter Zuchtthiere
desselben Besitzers bekannt zu geben.
7. Die Preiszuerkennung erfolgt auf Grund einer eingehenden sach-
verständigen Prü'ung durch eine Kommission, die aus zwei vom Gauaus-
schuft gewählten Mitgliedern und dem vom Ministerium des Innern ernannten
Vorsitzenden besteht.
Diese Prüfung hat sich neben der Z"gehörigkeit der Thiere zu den im
Piämiirungsbezirk (Gau) vorherrschenden Schweineschlägen besonders auf die
Gesundheit, Zuchttüchtigkeit, Leistung, Formeneniwicklung und Haltung zu
erstrecken.

Bekanntmachung.
Die Abhaltung von
Schloßbeleuchtungen betr.
Nr. 43187IV. Am
Donnerstag, den 16. August 1900,
findet eine bengalische Beleuchtung
der Schloßruine statt.
Die alte Neckarbrücke wird von
8'/s Uhr ab für den Fuhrwerksverkehr
gesperrt.
Das Befahren des Philosophen-
wegs und das Halten von Fuhr-
werken auf demselben ist an dem
Abend der Schloßbeteuchtung
von 8 Uhr an verboten.
Ebenso ist das Befahren
der Neuenheimerlandstraße mit
Fahrrädern von 8ftz Uhr bis
eine halbe Stunde nach Schluß
der Sekloßbeleuctitung untersagr.
Die Rückfahrt der Droschken hat
nach den Anordnungen der Schutz-
mannschaft zu geschehen.
Tie Droichkentaxe beträgt nach
Ziffer IV a des Droschkentarifs ein-
schließlich der Abholung und Rück-
fahrt (ohne Rücksicht auf die Zahl
der Personen) 8 Mark.
Heidelberg, den 13 August 1900.
Kroßh. Bezirksamt.
_Dr. Baur._
Bekanntmachung.
Den Roihlauf der
Schweine betr.
Nr. 85283III. Wir bringen hier-
mit zur öffentlichen Kenntnift, daß in
der Stallung des Landwirths Wilhelm
Feurer in Nußloch die Rothlaufkrank-
heit der Schweine ansgebrochen ist.
Heidelberg, den 15. August 1900.
Kroßh. Bezirksamt.
_Dr. Baur.
Bekanntmachung.^
Die Abhaltung von
Obstbau- und Obstver-
werthungskursen für
Frauen und Mädchen
betreffend.
Von Großh. Ministerium des In-
nern find wir ermächtigt, Unterrichts-
kurje in Obstbau- und Obslverwer-
thung für weibliche Angehörige der
bäuerlichen Bevölkerung abzuhalten.
Hinsichtlich dieser Kurse gelten fol-
genve Bestimm»»»«»:
1. Ter Unterricht wird vorzugs-
weise praktisch und theoretisch nur iu-
iowelt e.ltstilt, als es zum besseren
Perftändntß unbedingt erforderlich ist.

2. Die Zahl der an einem Kurs
Tbeilnehmenden ist auf 20 festgesetzt.
3. Der Unterricht wird unentgeltlich
ertheilt. Soweit es die verfügbaren
Räume der Anstalt gestatten, werden
die Theilnehmertnnen in der Obstbau-
schule Wohnung und Kost gegen eine
tägliche Vergütung von 1,40 Mk. er-
halten. Unbemittelten kann der Kost-
beitrag ganz oder theilwsise nach-
gelassen werden. Entfernttr Wohnen-
de» können die Reisekosten dritter
Klasse ganz oder theilweise ersetzt
werden.
4. Zur Theilnahme an diesen Kursen
sind Frauen und Mädchen von 18 Jahren
an berechtigt.
Dieses Jahr wird ein solcher Kurs
in der Zeit vom 10.—13. Septem-
ber abgehalten. Frauen und Mäd-
chen. welche gesonnen sind, sich an
demselben zu betheiltgen, werden er-
sucht, ihre Bewerbung bis zum
1. September d?. Js. unter Vorlage
eines Leumundszeugnisses schriftlich
bei uns einzuretwen. von wo ihnen
auf Verlangen ein ausführlicher Unter-
richtsplan zugesandt wird.
Augustenberg (Post Grötzingen bet
Lurlach). den 1. August 1900.
Kroßh. Höstvauschut'e.
C. Bach.
Bekanntmachung.
Die Abhaltung von
Ovstoerwerihungskursen
für Männer betr.
Von Großh. Ministerium des In-
nern sind wir ermächtigt, in der Zeit
vom 18.-22. September ds. Js.
einen Obstverwerlhungskurs für Män-
ner in den Räumen unserer Anstalt
avzuhalten, durch welchen Gelegenheit
geboten werden soll, oie besten Ver-
werlhungsarten des Obstes kennen zu
lernen. Der Unterricht in diesem
Kurie wiid sich über folgende Gegen-
stände erstrecken:
Ernte, Aufbewahrung und Versandt
des Obstes; Obst- und Beerenwein-
bereitung und rüehandlung desselben
im Keller; Trocknen des Kern- und
Steinobstes; Herstellung von Mus,
Gelee und Odstkonserveu; die Brannt-
we,Übereilung aus süßen Früchten -und
Trocknen der Gemüse.
Neben dem theoretischen Unterricht
wird den praktischen Demonstrationen
besondere Aufmeiksamkeit geschenkt
werden. Die Zahl der Theiluehmec
an dem Kuise ist auf 20 festgesetzt.
Entfernter Wohnenden können die

Reisekosten ganz oder theilweise ersetzt
werden.
Anmeldunaen mit Leumunds-
zeugniß wolle man bis spätestens
10. September d. I. cinreichen.
Augustenberg (Post Grötzingen bei
Durlach-, den 1. August 1900.
Kroßh. HöüöauftHuke.
C. Bach.
vkffeuUiche Schöffeugerichtssttzllug
Tagesordnung
am Donnerstag, den 16. August 1900.
1) Vorm. 9 Uhr. Max Emil Seidler,
Polirer in Viernheim, wegen
Betrug.
2) Vorm. 9 Uhr. Marie Katzen-
berger Ehefrau geb. Engelhardt
und Genofeva Elisabetha Katzen-
berger, beide in Gauangelloch,
wegen Körperletzung.
3. Vorm. 9 Uhr. Mathilde Heugel
gen. Götz aus Großvillars z. Zt.
hier in Haft, wegen Diebstahl.
4) Friedrich Dautel aus Hochdorf,
z. Zt. hier in Haft, wegen Haus-
friedensbruch.
5) Vorm. 9 Uhr. Konrad Pfiester
aus Herrnschrot, z. Zt. hier in
Haft, wegen Körperverletzung.
6) Vorm. 9'/r Uhr. Franz Bau-
meister aus Wiesenvach, z, Zt.
hier in Haft, wegen Unterschlagung
7) Vorm. 9'/z Uhr. Karl Friedrich

Askani, Taglöhner in Hand-
schuhsheim, wegen Bedrohung.
8) Vorm. 10 Uhr. Franz Josef Ort-
wein, Händler hier, wegen
Unterschlagung.
9) Vorm. 10'Z Uhr. Johann Georg
Frank, Taglöhner, und Georg
Michael Fugger, Taglöhner, beide
in Nußloch, wegen Körper-
verletzung.
10) Vorm. 11 Uhr. Oskar Saurer,
Student aus Spaichingen, und
Marie Keppelstroß, Ladnerin in
Bonn, wegen Widerstand und
Ruhestörung._
Hergeöung
von
Bauaröeilen.
Im Auftrag des evangel. Kirchen-
gemeinderaths Heidelberg sollen fol-
gende Arbeiten zum Neubau der evang.
Weststadtkirche in Heidelberg im öffent-
lichen Angebolsverfahren vergeben
werden: veranschlagt zu
Erdarbeiten 3 900 Mk.
Manerarbeiten 103200 „
Steinhauerarbeiten 103 900 „
(nur in Hellen Steinen)
Granitarbeiten 7 900 „
Die Planzeichnungen, Kostenberech-
nungen und Bedingungen können in
den üblichen Bureaustunden bei unier-

fertigter Stelle eingeseben wttt>
woselbst auch die Angebote verscbwli
und mit entsprechender Aufschrift "
sehen, bis ^
Montag, de« 27. August d.
Abends 6 Uhr,
portofrei einzureichen sind.
Heidelberg, den 11. August M '
Ev. Kirchenbauinspektio«.
_Behaghel. _
Fleischpreise
bei den hiesigen Metzgermech'.§
für die 2. Hälfte des M"»"'
August 1900. ggo.
per /- i
Ochsenfleisch mit Beilage ^
„ ohne „
Rindfleisch mit „
, ohne „
Roastbeef mit „
. ohne „
Kalbfleisch mir „
Kalbsbrust
Kalbsschlegel , „
Kalbsschnitzel
Schweinefleisch „ ,
(Bauchlappen)
Schweinebraten
„ ohne .
Schweinecoteletts
Hammelfleisch mit ,
„ ohne ,.
Hammelsbrust ...

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den 16. August von 12—3 Uhr und 6—8 Uhr in unserem Lokal
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4"/o „ 6- „ „
Zinsberechnung wie bisher ohne jede» Zinsverlust.

Morgen,
Donnerstag, I«. August'
Große
StliloßbeleuchluO
Fremden-Frequcnz: -r.
Am 14. Aug. angekommen 882 FreA^
Uoneevte
des 2
städt Orchester
Direktion:
Herr Musikdirektor P. Ra d >6
Mittwoch, den >5. AugE
Nachmittags 4/, Uhr
in der Schloß-Mestauratio
Abends 8-/z Uhr
im Stadtgarten.
Donnerstag, den 16. Aüisi^
Nachmittags »V, Uhr
in der Schtoß-BchauratE
Eintritt für Ntchtabonneirten^a^
Keldsorten.
Frankfurt a. M., 14.
20 Francs-Stücke .
Engl. Souvereigns
Dollars i. G. . .
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