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Bezirk Schwetzingen [Hrsg.]; Amtsbezirk Philippsburg [Hrsg.]
Schwetzinger Wochenblatt: Amts-Verkündigungsblatt für den Bezirk Schwetzingen ; badische Hopfenzeitung — 1867

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Januar (Nr. 1 - 14)
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https://doi.org/10.11588/diglit.30181#0029

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^ ^ für die Bezirke
Schwetzingen und Philippsburg.

^io. 7. Dienstag, 15. Januar 1667.

AM" Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sam st a g. — Preis : vierteljährlich 45 kr., unter Vorauszahlung. —
Anzeigen werden die einspaltige Zeile oder deren Raum mit 2 kr., die zweispalüge Petitzeile mit 4 kr. berechnet.
^ Man abonnirt sich in Schwetzingen bei der Expedition dieses Blattes, in Hockcnheim bei Herrn P. Drechsel und in Philipp 8 durg
bei Herrn Anton Reichert. Beide Herren sind bereit, Anzeigen für das Wochenblatt zu befördern.
Die Boten haben für das Ucberbringen des Blattes ni o n a t l i ch 2 kr. anzusprechcn.

Die Düüensrage in Norddeutschland.
Obgleich wir unfern Lesern zu Anfang unsres Blattes
schon lange genug von Geldangelegenheiten gesprochen haben,
können wir nicht umhin noch einmal einen Gegenstand ähnli-
cher Art zur Sprache zu bringen, der zwar nicht für uns
Süddeutsche von unmittelbarem Interesse ist, aber desto mehr
das Volk Norddeutschlands und die meisten Zeitungen beschäftigt
es ist die Frage, auf welche Weise den Abgeordneten zum
Reichstag des norddeutschen Bundes Reisekosten und Tagegelder,
oder Diäten vergütet werden sollen.
Daß die preußische Regierung in ihrem Verfassungsent-
wurs jene Vergütung wegsallen lassen will, in der offenbaren
Absicht, vielen tüchtigen Kräften aus dem Stande der Beam-
ten den Eintritt in das norddeutsche Parlament zu erschweren,
ist bekannt. Ebenso haben wir unfern Lesern bereits gemel-
det, daß die Fortschrittspartei im Berliner Abgeordnetenhause
einen gegentheüigen Antrag stellt. Auf diesen Antrag erwi-
dert nun die „Nordd. Allg. Ztg." : „Der auf Bewilligung von
Diäten und Reisegeldern an die Mitglieder des Reichs-
tags gerichtete Antrag möchte noch zu nühereen Erwägungen
Anlaß geben und nicht ohne Weiteres auf Zustimmung der
Regierung zu rechnen haben; denn man darf annehmen, daß
vor der Vorlegung des Reichswahlgesetzes diese Frage in reif-
liche Berathung gezogen worden ist, und daß die Regierung
nicht ohne die erheblichsten Gründe sich für das Wegfällen der
Diäten entschieden hat. Wenn übrigens in der Begründung
zu letzterem Antrag gesagt wird, daß durch die Ungleichheit,
welche in Folge der von mehreren Staaten des norddeutschen
Bundes beschlossenen Diätenbewilligung entstanden, in einem
großen Theil des preußischen Volkes Mißstimmung und Un-
sicherheit bezüglich der nahe bevorstehenden Wahlen hervorgeru-
fen seien, so ist dies wohl nur eine zu Gunsten des Antrages
gemachte Präsumtion. Wir wüßten nicht, wo im Volk sich
deßhalb eine Mißstimmung kundgegeben hätte.
Das preußische Volk läßt sich aber dadurch nicht abschrecken.
Es will sich bei der Wahl seiner Abgeordneten nicht auf zu-
fällige Nebenumstände sondern nur auf deren geistige Tüchtig-
keit sehen, und was die Regierung versagt, dafür treten die
Wähler ein. So berichtet die Rhein. Z.: In mehreren östli-
chen und westlichen Wahlkreisen hat man ohne Rücksicht auf
die gesellschaftliche Stellung der Bewerber, welche in Aussicht
genommen werden, die Bildung eines Diätenfonds für die zu
wählenden Parlamentsabgeordneten in Angriff genommen. Er-
hebliche Summen wurden sofort gezeichnet, und der Bewerber
sollte sich verpflichten, den Diätenfonds zu seiner Verfügung
zu nehmen, sobald er gewählt ist.
In ähnlicher Weise hat, wie die Nat.-Ztg. berichtet auch
die Bürgerschaft Bremen's den einstimmigen Beschluß gefaßt:
Bei den im vorigen Jahr gepflogenen Verhandlungen über die

Wahl zum norddeutschen Reichstag hat die Bürgerschaft nicht
anders als annehmen können, daß die Bewilligung von Diäten
für die zu erwählenden Abgeordneten nach allgemeinem Ge-
brauch und frühern ähnlichen Vorgängen eine selbstverständliche
Sache sei, und daß es demzufolge in Beziehung auf den Ver-
treter Bremens damit ähnlich wie in den Jahren 1848 und
1850 werde gehalten werden. Sie hegt auch jetzt noch diese An-
sicht und ist überzeugt, daß der Senat, da er in seinen Mit-
theilungen nirgends eine gegenteilige Ansicht geäußert hat,
mit ihr darin völlig einverstanden ist. Da dieselbe indeß be-
kannter Maßen andern Orts bestritten worden ist, und dieses
in vielen Kreisen hiesiger Wähler lebhafte Unrahe wegen et-
waiger Verkümmerung oder Beeinträchtigung der Ausübung
des Wahlrechts hervorgerufen hat, so hält die Bürgerschaft für
gerathen, es nicht bei der bloßen Annahme bewenden zu lassen,
und ersucht den Senat, zur völligen Beruhigung aller Bethei-
ugten, auch seinerseits eine entsprechende Aeußerung in dieser
Sache zu thun. Die Bürgerschaft würde es für angemessen
halten, die Diäten außer dem Ersatz der Kosten der Hin- und
Herreise auf 4 Thlr. Cour, festzusetzen.
Hoffen wir demnach, daß es dem Volke gelinge, den im
kommenden Monat zusammentretenden Reichstag auf eine Weise
zu bestellen, daß durch das Streben zur Einheit die Freiheit
des Gesammtvatcrlandes nicht verkümmert werde sondern zu-
gleich mit erstarke.

Baden.
Karlsruhe, 12. Jan. Die Karlsr. Ztg. bringt folgende
Dienstnachrichten. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Sich
unter dem 3. Januar d. I. gnädigst bewogen gefunden: den
Staatsminister Dr. Stabel zu reaktiviren und znm Staats-
minister der Justiz zu ernennen; auch gleichzeitig den Präsi-
denten des Ministeriums des Innern, Dr. Jolly, der einst-
weiligen Führung des Justizministeriums in Gnaden zu ent-
heben :
Unter dem 4. Jan. d. I., den Revidenten Friedrich
Eckert zum Revisor bei dem Verwaltungshofe zu ernennen;
Unter dem 5. Januar d. I., den Hauptamtskontroleur
von Langsdorfs in Heidelberg znm Hauptamtsverwalter bei
dem Hauptsteueramt Stützungen zu ernennen; Den Hauptamts-
kontroleur Provence in Konstanz in gleicher Eigenschaft zum
Hauptsteueramt Heidelberg zu versetzen;
Unter dem 10. Januar d. I., den Amtsrevidenten Adolf
Frey in Heidelberg zum Revisor bei dem Bezirksamt Heidelberg
zu ernennen; die erledigte Lehrstelle für Mathematik und Natur-
wissenschaften am Lyceum in Konstanz dem Professor Leopold
Stizenberger in Donaueschingen zu übertragen.
Ferner theilt sie den Vortrag mit, den das großh. Finanz-
ministerium unter dem 8. d. M. wegen der Aufnahme eines
 
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