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Bezirk Schwetzingen [Editor]; Amtsbezirk Philippsburg [Editor]
Schwetzinger Wochenblatt: Amts-Verkündigungsblatt für den Bezirk Schwetzingen ; badische Hopfenzeitung — 1867

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Juli (Nr. 78 - 90)
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https://doi.org/10.11588/diglit.30181#0369

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Wochenblatt
für die Bezirke

Schwetzingen und Philippslmrg.

kic». 66.

Samstag, 20. Juli

1867.

SS- Erscheint Dienstag, Donnerstag und Samstag. — Preis: vierteljährlich 45 kr., unter Vorauszahlung. —
Anzeigen werden die einspaltige Zeile oder deren Raum mit 2 kr., die zweispaltige Petitzeile mit 4 kr. berechnet.
Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an. Die Boten erhalten 2 kr. monatlich.

Baden.
Karlsruhe, 16. Juli. Der Einberufungsterinin für
die 68er Militärpflichtigen ist jetzt 6 Wochen früher als sonst,
auf längstens 15. Septbr., festgesetzt, d. h. es haben sich die
Conscriptionsvflichtigen spätestens an diesem Tage zu Hause ein-
zufinden. den gleichzeitig zur Verkündigung gebrachten
Anordnungen geht so viel hervor, daß die Regierung sofort nach
dem Zusammentritt der Stände ein Uebergangsgesetz vorzulegen
gedenkt, mittelst dessen die der allgemeinen Wehrpflicht wider-
sprechenden Vorschriften des früheren Conscriptionsgesetzes schon
für die nächsten Monate außer Kraft gesetzt werden. Im Fall
der Annahme müssen sich alle Pflichtigen für 1868 persönlich
stellen. Welche zurückliegenden Jahrgänge noch betroffen wer-
den, darüber vermag ich zur Zeit eine definitive Angabe nicht
zu machen. — Eingezogenen Erkundigungen zufolge dürfte es
nicht richtig sein, daß der Entwurf über die Hundesteuer den
Betrag von 10 fl. in Aussicht genommen hat. Schon jetzt
macht sich übrigens die Ansicht geltend, man solle die großen
Luxushunde, die lediglich eine Gefahr und weder eine Nützlich-
keit noch ein Vergnügen, sondern meistens nur eine Gewohnheit
sind, besonders hoch besteuern.
— 18. Juli. Zu den Gesetzentwürfen, welche von der
großh. Regierung zur Vorlage in der nächsten Landtags-Ses-
sion vorbereitet werden, tritt auch ein Wahlgesetz für das Zoll-
parlament. Das Wahlrecht für dasselbe ist bekanntlich unbe-
schränkt, doch dürfen nach dem Zollvereins-Vertrag vom 8. d.
M. Taggelder und Reisekosten nicht bewilligt werden. In Be-
zug auf die Wählbarkeit besteht, wie wir hören, für die einzel-
nen Staaten keine Vertragsmäßige Verpflichtung, dieselbe auf
die eigenen Angehörigen zu beschränken.
Deutschland.
Frankfurt, 17. Juli. Der König erklärte der Frank-
furter Deputation, die in Ems bei ihm erschien, die Ausfüh-
rung der Verordnung über Aufhebung der Lotterie, so weit sie
Frankfurt betreffe, solle ausgesetzt werden, und die Erledigung
gleichzeitig mit der Receßangelegenheit erfolgen.
— 16. Juli. Als vor etwa einem Jahre die Preußen
auf Frankfurt anrückten, wurden bekanntlich auf Befehl des
Bundestags in der Umgegend unserer Stadt Schanzen aufge-
worfen und zu diesem Zwecke aus den Bundesfonds 200,000 fl.
angewiesen. Glücklicher Weise sind für diese unnütze Maßre-
stel nur 41,952 fl. ausgegeben worden, da der Bau auf Vor-
stellung unserer städtischen Behörden am 13. Juli eingestellt
wurde. Jndeß erhielten noch einige Gemeinden und Privaten
für den ihnen durch jenen Bau zugefügten Schaden 11,541 fl.
Entschädigung, so daß die Gesammtkosten der Schanzen die
noch immerhin beträchtliche Summe von 53,494 fl. aus-
machten.
München. Um eine einzige hier in München erledigte
Bierwirthsconcession sind bei dem Stadtmagistrat nicht weniger
als 129 Bewerbungen, darunter von Personen aus den soge-
nannten gebildeten Ständen, eingelaufen.

Berlin, 15. Juli. So wenig man hier an eine Allianz
zwischen Oesterreich und Frankreich glaubt (hier will man wis-
sen, Hr. v. Beust sei ausschließlich bemüht, von Oesterreich alle
diplomatischen Verwicklungen fern zu halten), ebenso thöricht
wäre es, ein preußisch-russisches Bündniß anzunehmen. Gewiß
sind die Beziehungen zwischen hier und Petersburg recht intimer
Art, denn Preußen hat vor Jahren durch seine Convention mit
Rußland das Petersburger Cabinet zu Dank verpflichtet, und
Rußland an seinem Theil ist froh, an Preußen für Fälle der
Noth einen Anhalt zu haben. Gleichwohl existiren bindende
Verabredungen nicht, schon weil die Interessen beider Staaten
im Orient keineswegs zusammenfallen. Von Wien wie von
Paris aus werden viel Allarmnachrichten in die Welt geschickt;
es ist im Grunde wenig oder gar nichts Wahres daran. Kri-
tisch könnte die Lage immer nur dann erst werden, wenn Frank-
reich genöthigt wäre, das in Fesseln geschlagene französische Volk
durch eine neue Expedition von seinem innern Elend abzulen-
ken. Nachdem indeß der Kaiser Napoleon den Friedensminister
Rouher soeben erst ausgezeichnet und seine volle Uebereinstim-
mung mit dessen Grundsätzen an den Tag gelegt hat, wird
selbst die Annahme, daß wir von Frankreich die Störung des
Friedens so bald zu gewärtigen hätten, hinfällig.
— Graf Bismarck ist zum Bundeskanzler ernannt, dessen
nächste Aufgabe die Einrichtung der Bundesverwaltung sein
wird.
Trier, 16. Juli. Bei der heute stattgehabten Bischofs-
wahl ist der seitherige hiesige Weihbischof Mathias Eberhard
erwählt und seine Erwählung so eben verkündet worden.
Frankreich.
Paris, 15. Juli. Es steht jetzt so ziemlich fest, daß
Dano in Mexico gefangen gehalten wird, aber er wird, heißt
es, nur als Privatmann, nicht als Gesandter, gefangen gehal-
ten. Er hat nämlich, ebenso wie Bazaine, für sich zn sorgen
gewußt und vor 8 Monaten eine Millionärin in Mexico ge-
heiratet und eine Summe von 1,200,000 Piastern (1,700,000
Thaler) nach Frankreich gesandt. Nun besteht aber in Mexico
ein Gesetz, welches die Ausfuhr von baarem Gelde aus Mexico
verbietet. Als Profirio Diaz in die eroberte Hauptstadt ein-
trat, erklärte er die Vertreter der fremden Mächte nur als
Privatpersonen betrachten zu wollen. Da auf diese Weise Dano
unter das gemeine Recht trat, so bedeutete man ihm, daß er
so lange Hausgefangener bleiben müsse, bis er die 1,200,000
Piaster werde zurückkommen lassen. So liegen zur Zeit die
Dinge. — Heute wurde vor dem Assisenhofe des Seinedepar-
tements der Proceß gegen Berezowski verhandelt. Es waren
eine große Menge Gesuche um Zulassung eingelaufen. Die
Verwaltung hatte deßhalb alle Damen ausgeschlossen und fast
nur hochgestellte politische Persönlichkeiten zugelassen; besonders
war vielen Russen die Erlaubniß zum Eintritt gegeben worden.
Der Generalprocurator constatirte in seiner Anklageschrift einen
Versuch zum Morde, dessen Ausführung begonnen und dessen
Vollendung nur durch außerhalb des Willens des Thäters lie«
 
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