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Bezirk Schwetzingen [Editor]; Amtsbezirk Philippsburg [Editor]
Schwetzinger Wochenblatt: Amts-Verkündigungsblatt für den Bezirk Schwetzingen ; badische Hopfenzeitung — 1867

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November (Nr. 131 - 143)
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https://doi.org/10.11588/diglit.30181#0617

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für die Bezirke


tto. 139.

Donnerstag 21. November.

1867.

Erscheint Dienstag, Donnerstag und Samstag mit Beigabe eines S o n n t a'g s b l a t t e s. Anzeigen
werden die einspaltige Zeile oder deren Raum mit 2 kr., die zweispaltige Petitzeile mit 4 kr. berechnet.
Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an. Die Boten erhalten 2 kr. monatlich.

Des LandwirLhschafLl. Beverns

* Schwetzingen. Hopfenpreis vom 20. November 1867.
Höchster Preis 40 fl. — kr. per Ctr.
Mittelpreis 40 fl. — kr. „ „
Niederster Preis 40 st. — kr. „ „
Im Geschält haben wir heute nichts Neues zu berichten;
die Flaue hält an und zeigt sich auch keine Aussicht auf bal-
dige Aenderung der Sachlage.
Nürnberg, 19. Nov. Spalter Stadtsiegelgut.(in Spalt
selbst mit Leihkauf) 105—110 fl., Prima Hallertauer gefordert
55— 60 fl., Sekunda Hallertauer 4-8—52 fl., Tertia Haller-
tauer und geringere Qualitäten 40—44 fl., Prima Aischgrün-
der 55— 60 fl., Sekunda Aischgründer 48—50 fl., Hers-
brucker, Altdorf, je nach Qualität 48—52 fl., Gute Markthopsen
46 — 50 fl., Geringere Markthopfen und resp. dunkelgelbe 40—
44 fl., Prima Württemberger gefordert 55—60 fl., Sekunda
Württemberger gefordert 40—45 fl., Prima Schwetzinger
56— 60 fl., Sekunda Schwetzinger 45—52 fl.
Nachschrift: 12 Uhr ca. 400 sind bei guter Stimmung
zu gleichen-Preisen verkauft.

Baden.
Karlsruhe, 16. Nov. Von Seiten Badens ist bei
den betheiligten Negierungen die bestimmte Abgränzung des
Bodensees unter den Userstaaten beantragt. Der bezügliche
Entwurf ist von dem Regierungsrath von St. Gallen dem
schweizerischen Bundesrath empfohlen worden.
Karlsruhe, 17. Nov. Die Kommission für den Ge-
setzentwurf über Einteilung u. s. w. der öffentlichen Wege
behält die Einteilung der Wege nach den: Entwürfe bei.
Wichtig sind die Aenderungen zu Z 5 Landstraßen. Ihre
Unterhaltungspflicht soll zu je h-r den Gemeinden, durch deren
Gemarkung sie ziehen und dem Kreisverband dieser Gemeinden,
zur Hälfte der Staatskasse obliegen. Wenn der nach Obigem
aus die Gemeinden fallende Betrag für die laufende Ruthe in
einem Jahr den Betrag Von 10 kr., die Kreisumlage für den
gleichen Zweck das Maximum von IM kr. von 100 fl. Steuer-
kapital übersteigt, so fällt der Mehrbetrag auf die Staatskasse.
Die Staatskasse trägt auch dann, wenn eine Gemeinde ganz
unverhältnißmüßig belastet würde, einen entsprechenden Theil
des Betreffnisses. Neubau und Hauptausbesserungen der Land-
straßen werden, insoweit das Budget die Mittel bietet, zu che
von der Staatskasse, zu Hs von den Gemeinden, zu Hs von
den betreffenden Kreisverbänden dieser Gemeinden getragen.
Der Bericht ist von dem Abg. Schupp mit Benützung eines
reichen fremden Gesetzgebungsmaterials erstattet, eine der
mühevollsten und vielleicht undankbarsten Arbeiten der bisherigen
Session.

Karlsruhe, 19. Nov. Ihre Königliche Hoheit die
Frau Groszherzogin und ihre Kaiserliche Hoheit die Prinzessin
Wilhelm sind von Koblenz zurückgekehrt und heute Abend in
hiesiger Residenz eingetroffen.
In Karlsruhe, hat die Handelskammer, den Statuten
entsprechend, die Anordnung getroffen, daß durch Hrn. Rechts-
anwalt Dr. Dreher in Offenburg im Ganzen zwölf Vorträge
über Handelsrecht im kleinen Saale der Eintracht gehalten
werden, um die Mitglieder des Vereins für das daselbst iws
Leben tretende Handelsgericht vorzubereiten.
Mannheim, 17. Nov. Die Wintervorträge der Heidel-
berger Professoren haben gestern Abend im gefüllten Aulasaale
mit einem Essay von Professor Cantor über Benjamin Franklin
begonnen und werden zu Anfang Februar schließen.
Heidelberg, 14. Nov. Bei Schlierbach, der hiesigen
Vorstadt im Neckarthal, wurde ein unbekannter alter Mann
erhängt gefunden.
Deutschland.
München, 15. Nov. In der heutigen Sitzung der
Reichsrathskammer wurde der Gesetzentwurf über Aufhebung
der Zinsbeschränkungen mit 23 gegen 11 Stimmen angenom-
men, der Antrag der Abgeordnetenkammer auf Aufhebung der
Todesstrafe wird einstimmig abgelehnt.
München, 18. Nov. Die Abgeordnetenkammer nahm
das Gewerbegesetz bei der Schlußabstimmang mit allen gegen
15 Stimmen an.
Berlin, 15. Nov. Nach Eröffnung des Landtags im
k. Schlosse begaben sich heute sofort beide Kammern in ihre
Sitzungslokale. Im Abgeordnetenhaus eröffnete der Alters-
präsident Stavenhagen die Sitzung mit folgenden Worten:
Meine Herren! Ich heiße alle Mitglieder dieses Hauses und
insbesondere diejenigen aus den neuen Provinzen, welche jetzt
zum erstenmale unter uns anwesend sind, herzlichst willkommen.
Wir wollen also nunmehr gemeinsam nach unseren besten
Kräften arbeiten an dem Wohle des Vaterlandes. Lassen Sie
uns schaffen eine Stätte des Rechts, des Gesetzes und der
Freiheit. Zum Zeichen, daß dieß Ihr Aller Wunsch, ersuche
ich Sie, sich von Ihren Plätzen zu erheben und einzustimmen
in den Ruf: Hoch lebe S. M. der König! Die Versamm-
lung stimmt in diesen Ruf dreimal ein und geht dann zur
Erledigung der einleitenden Geschäfte über. Der Alterspräsident
theilt mit, daß bis heute Mittag die Meldung von 264 Ab-
geordneten (unter 432) erfolgt sei, worauf zur Vcrloosung in
die Abtheilungen geschritten wird. — Das Herrenhaus schreitet
heute sofort zur Präsidentenwahl. Zum ersten Präsidenten
wird Graf Eberhard zu Stolberg-Wernigerode mit 58 von 61,
zum ersten Vizepräsidenten d. Frankenberg-Ludwigsdorf mit
49 von 64 und zum zweiten Vizepräsidenten Graf Brühl mit
44 von 62 Stimmen gewählt.
Berlin, 18. Nov. Preußen nahm die Konferenz münd-
lich und vorläufig an, verlangte aber vor offizieller Formuli-
 
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