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Bezirk Schwetzingen [Hrsg.]; Amtsbezirk Philippsburg [Hrsg.]
Schwetzinger Wochenblatt: Amts-Verkündigungsblatt für den Bezirk Schwetzingen ; badische Hopfenzeitung — 1867

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Februar (Nr. 15 - 26)
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https://doi.org/10.11588/diglit.30181#0061

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Wochenblatt
für die Bezirke

Schwetzingen und Philippsbnrg.

kto. 15. Samstag, 2. Mirunr 1867.

Erscheint Dienstag, Donnerstag und Samstag. — Preis: vierteljährlich 45 kr., unter Vorauszahlung. —
Anzeigen werden die einspaltige Zeile oder deren Raum mit 2 kr., die zweispaltige Petitzcile mit 4 kr. berechnet.
Man abonnirt sich in Schwetzingen bei der Expedition dieses Blattes, in Hockenheim bei Herrn P. Drechsel und in Philippsburg
bei Herrn Anton Reichert. Beide Herren sind bereit, Anzeigen für das Wochenblatt zu befördern.
Die Boten haben für das Ueberbringen des Blattes monatlich 2 kr. anznsprechcn.

Neueste Nachrichten.
Pesth, 30. Januar. Die Siebenundsechziger-Kommssion
hat in ihrer heutigen Sitzung 17 Paragraphen mit den von
Deal unterstützten Amendements mehrerer Abgeordneten ange-
nommen. Ein Amendement lautet: Alles auf die einheitliche
Leitung, Führung und Organisation des Gesammtheeres Be-
zügliche wird als der Verfügung des Kaisers angehörend an-
erkannt.
Florenz, 31. Januar. Admiral Persano ist auf freien
Fuß gesetzt worden; sein Prozeß wird am 12. März beginnen.
(S. M.)
St. Petersburg, 30. Januar. Ein kaiserlicher Be-
fehl schließt die hier tagenden Provinzialstände wegen gesetz-
widriger und regierungsfeindlicher Haltung, setzt den
Vorsitzenden und den ganzen Ausschuß ab und ent-
läßt die Mitglieder. (S. M.)
Konstantrnopel, 30. Januar. Auf Kandia nimmt
das Werk der Pazifikation seinen ungestörten Fortgang. Von
82 garibaldinischen Offizieren haben die übrig gebliebenen 13
kapitulirt. Die letztlich ausgeschifften Freiwilligen haben 60
Todte verloren und sind zersprengt. Die Ernennung eines
christlichen Fürsten-Gouverneurs steht bevor. Albanien ist vor-
läufig beruhigt. HS. M.)

Karlsruhe, 30. Januar. Die „Krlsrh. Ztg." bringt
in ihrem amtlichen Theile folgende Bekanntmachungen: Seine
Königliche Hoheit der Großherzog haben Sich unter dem 11.
d. Mts. allergnädigst bewogen gefunden, den Kammerjunker
Franz von Jagemann zum Kammerherrn zu ernennen.
Durch höchsten Befehl Seiner Königlichen Hoheit des
Großherzogs vom 29. d. Mts. erhält Leutnant August Graf
von Bismark vom 3. Dragonerregiment Prinz Karl die unter-
thänigst nachgesuchte Entlassung aus dem großh. Armeekorps,
mit der Erlaubniß, in auswärtige Dienste treten zu dürfen.

Die Freiheit der Presse.
Zwischen dem Wort und der That liegt gar oft ein
weiter Weg, und vornehmlich uns Süddeutschen wird ja seit
einem halben Jahre fast täglich von allen Seiten selbst von
überm Ozean her vorgesagt, daß wir viel zu schwatzen aber
wenig zu handeln verstünden, und das mag auch in vieler
Beziehung wahr sein. Gleichwohl läßt sich gewiß nicht be-
streiten, daß die zahlreichen Reden von der Einheit Deutschlands,
wie man sie auf allen Sing-, Schützen- und anderen Vereins-
Festen hören konnte, nicht unnöthig gewesen sind, daß sie den
Gedanken der Einheit in alle Köpfe und Gemüther gepflanzt
und die erfolgte größere Einigung wesentlich ermöglicht und
erleichtert haben. Denn wie hoch man auch die That an-

schlagen mag, und sie ist gewiß die edelste Frucht einer tüch-
tigen Gesinnung, so muß der That, wenn sie eine vernünftige,
selbstbewußte sein soll, die innere Gesinnung, das Denken vor-
hergehen. Das öffentliche Denken ist aber nichts anderes als
Reden und Schreiben, als das Mittheilen der Gedanken unter
den einzelnen Angehörigen eines Staates. Wie also von dem
einzelnen Menschen verlangt wird, daß mit seinem Handeln
und Thun auch Denken und Ueberlegen gepaart sei, so muß
den öffentlichen Angelegenheiten eines Staates der ungehinderte
Meinungaustausch seiner Angehörigen, die freie Besprechung in
Reden und Zeitungen zur Seite gehen, wenn ein Staatswesen
wohl bestellt sein soll. Dies lehrt auch die Geschichte, insbe-
sondere die lange Blüthe Englands, das sich des köstlichen
Gutes der Rede- und Druck- oder Preßfreiheit erfreut. Denken
wir nun dabei an die Zukunft und Gegenwart unsrer eigenen
Heimath, unsres eigenen deutschen Vaterlandes, so werden wir
uns vor Allem fragen müssen, wie steht es. mit der Freiheit
der Presse im norddeutschen Bunde, in Preußen, von dem ja
die Geschicke Deutschlands jetzt zumeist abhängen. Ueberblicken
wir den abgelausenen Monat, so haben wir einige nicht unbe-
deutende Thatsachen in dieser Beziehung zu verzeichnen. In den
einverleibten Ländern, in denen die preußische Verfassung erst
bis Oktober d. I. eingcführt wird, ist die Presse vollständig
dem Gutdünken der preußischen Verwaltung anheimgegeben. Der
„Kieler Ztg." wurde völlig verboten, überhaupt Betrachtungen
über die Nachrichten anzustelleu, die sie mittheilt, und als sie
dagegen zu handeln versuchte, folgender Erlaß des Oberpräsi-
diums für Schleswig-Holstein zugestellt: „In den letzten
Nummern der „Kiel. Ztg." namentlich vom 10. und ll.d. M.,
sind ein paar mit politischem Raisonnement sich befassende Ar-
tikel bemerkt worden, welche dem Oberpräsidium Veranlassung
geben müssen, Ew. Wohlgeboren diejenigen Bedingungen in
Erinnerung zu bringen, welche seiner Zeit von Ihnen für das
Wiedererscheinen dieser Zeitung acceptirt worden sind. Darnach
sollte das Blatt in politischer Beziehung auf die Wiedergabe
thatsüchlicher Nachrichten beschränkt sein, und das Oberpräsidium
hat Sie hierdurch ausdrücklich darauf aufmerksam machen wollen,
daß Sie die etwaigen unliebsamen Folgen fernerer Ueberschrei-
tungen dieser Grenze lediglich sich selber werden beizumeffcn
haben. Kiel, den 11. Januar 1867. Oberpräsidium für
Schleswig-Holstein. C. Schee l-Plessen. Rahtlev."
Ebenso wurde am 24. v. M. nach angeblich vorausge-
gangenen Verwarnungen die Pressen der in Hannover erschei-
nenden „diätischen Volkszeitung" versiegelt und das Blatt ein-
gezogen. Besser ist es jedoch in den alten preußischen Landes-
theilen, im Bereiche der preußischen Verfassung und des Ab-
geordnetenhauses bestellt. Auch hier ist zwar die Presse eine
„geknebelte", wie der Abgeordnete v. HoVerbeck in den Diü-
tenverhandlungen sich ausdrückte, aber das Abgeordnetenhaus
wehrt sich tapfer für die Befreiung derselben. Am 23. v. M.
 
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