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Bezirk Schwetzingen [Editor]; Amtsbezirk Philippsburg [Editor]
Schwetzinger Wochenblatt: Amts-Verkündigungsblatt für den Bezirk Schwetzingen ; badische Hopfenzeitung — 1867

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September (Nr. 105 - 116)
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https://doi.org/10.11588/diglit.30181#0453

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für die Bezirke


Erscheint Dienstag, Donnerstag und S a m st a g. Preis : vierteljährlich -15 kr., unter Vorauszahlung. —
Anzeigen werden die einspaltige Zeile oder deren Raum mit 2 kr., die zweispaltige Petitzcile mit -1 kr. berechnet.
Alle Postanstaltcn nehmen Bestellungen an. Tie Boten erhalten 2 kr. monatlich.


des lairdwirthfchaftl. Vereins.

Schwetzingen. Hopfenpreis vom 3. Septcmbr. 1867.
Durchschnittspreis 77 fl. 40 kr. per Ctr.
Höchster Preis 85 fl. — kr. „ „
Niederster Preis 70 fl. — kr. „ „ geringe W.
Verknustes Quantum: 41 Ctr. 8 Pfd.,

100 Zentner Hopsen,
neue Erndte, vollkommen gesund gewachsen, bester Qualität.
See Hof bei Hemsbach an der Bergstraße.
Sc pio'sche GittsverwalLung.
Hopfen n a chr ichte n.
Brühl, 30. Aug. Verkauft wurden bis heute 280 Pfd.
der Ctr. zu 100 fl. Unsere Maare ist schön und geht das
Trocknen jetzt rasch vorwärts.
Weiher, 4. Sept. Wegen dem Kupferbrand hat die
Ernte hier schon am 13. August beginnen müssen und wird
dieselbe bis 8. September enden, da man bei dieser anhalten-
den Hitze nicht rasch genug zu Ende kommen kann, weil die
.Hopsen beinahe aus dem Felde an der Stange dürr und roth
werden. Wir hoffen aus eine halbe Ernte. Die Hopfen wer-
den verkauft von 60 bis 85 fl. Am .29. Aug. war der Ver-
kauf etwas flau, dagegen am 30. um so rascher abgeschlossen.
Nürnberg. Primasorten 125 — 130 fl., geringerer
95-110 fl.
Saaz, 29. Aug. Für Probeballen werden in der
Stadt 155 fl., im Bezirk 135—140 fl. und im Kreise 125
bis 130 fl. ö. W. gerne bezahlt.
Tettnang. 26. Aug. Es wurden schon gegen 1500
Ctr. verkauft, wofür 110-112 fl. bezahlt wurden. Die Pro-
duzenten halten auf 118—125 fl. Die Qualität ist vorzüglich.
Ausche, 31. Aug. Das Geschäft ist lebhaft und wird
Rothhopfen bis 115 fl. und Grünhopsen bis 100 fl. bezahlt.
Bischweiler. Für 1867er Hopfen wurde schon 250
Frs. per50Kilog. bezahlt und man hofft sogar auf 300 Frs.
London, 26. Aug. Für Kent-Hopsen wurde letzte
Woche 17 Pf. St. verlangt; bayerische zu 14 Pf. St. 14 sh.
Poperinghe zu 7 Pf. St. 15 sh. bis 8 Pf. St. per Cwt.
Lieferung Oktober verkauft.

Baden.
Karlsruhe, 3. Sept. Die „Karlsr. Zeitung" veröf-
fentlicht nachstehendes Programm der feierlichen Eröffnung der
Beiden Kammern der Stände:
Seme König!. Hoheit der Grobherzog werden Donnerstag, den 5
September, Vormittags 10 Uhr. dem Gottesdienst in der Schloßkirche bei-
wohnen, zu welchem die Mitglieder beider Kammern durch ihre Präsidenten
besonders eingeladen werden.
Jede Kummer wird durch den Zeremonienmeister zu den für sie in
dem untern Raum der Kirche zunächst dem Altar bestimmten Sitzen geführt.

Die Sitze rechts und links unter den Tribünen sind für die Mit-
glieder der Ministerien und übrigen Behörden, sowie für das Stadtamt
und den Gemcinderath bestimmt; der Eingang hiezu ist durch die Thüre
im iniieru Schloßhofe.
Tie mittleren Tribünen bleiben für das Publikum Vorbehalten; dasselbe
hat seinen Eingang durch die Thüren nächst der Hofbiblioihek zu nehmen.
Tie oberen Tribünen, sind, und zwar die rechts von der Kanzel für
das diplomatische Korps und die anwesenden Fremden, die Minister und
Mitglieder des Staatsministerinms, die Flügcladjutanten und die Militär-
chargen, jene links für die Damen und Hofchargcn bestimmt.
Um halb 12 Uhr werden Se. König!. Hoheit der Großherzog die
Ständeversammlung- in Allerhöchster Person eröffnen.
Um ll Uhr versammeln sich die Mitglieder der Ersten und Zweiten
Kammer in ihren Sitzungssälen.
Die Mitglieder der Zweiten Kammer nehmen sogleich ihre gewöhnlichen
Sitze ein.
Die Mitglieder- der Ersten Kammer, den Präsidenten an ihrer Spitze,
werden um halb 12 Uhr durch einen Zeremonienmeister in »en Sitzungs-
saal der Zweiten Kammer eingcführt, und nehmen die für sie bereiteten
Plätze ein.
Um halb 12 Uhr begeben Sich Se. Königl. Hoheit der Großhsrzog
in Begleitung Ihrer Großhcrzl. Hwheiten, der Prinzen des Hauses, Aller-
höchstihrer Flügcladjutanten, unter Abfcuerung der Kanonen und Geläute
sämmtlicher Glockm in das Ständehaus, allwo Allerhöchstdiesclben von den
aus dem Präsidenten und vier. Mitgliedern der Ersten — dem Altersprä-
sidenten und acht Mitgliedern der Zweiten Kammer bestehenden Deputa-
tionen, sowie dem Hofstaate, den Ministern und Mitgliedern des Staats-
ministeriums empfangen und in Ihre Appartements begleitet werden.
Von da aus begeben sich Alürhöchstdiesclben in den Sitzungssaal.
Der Zug geht in folgender Ordnung:
1) Die Hof- und Kammerfouricre,
2) Die Hofjunker,
3) Die Kammerjunker,
4) Tie Kammerherren,
5) Tie Ober-Hoschargen;
Zwei Zeremonienmeister,
Die Deputationen der beiden Kammern der Stände,
Der Oberstkanimcrherr,
Seine Königliche Hoheit der Großherzog,
Zur Seite die Flug ladjutanten,
Die Prinzen des Großhcrzoglichen Hauses,
Die Minister und Mitglieder des Slaatsministeriums.
Beim Eintritt in den Saal erhebt sich die ganze Versammlung von
ihren Sitzen.
Die Fouriere stellen sich l-iwks und rechts neben die Stufen der Estrade.
Die Hof- und Militärchargcn nehmen ihre Plätze auf der Estrade
links vom Throne ein. Ti-e beiden Zeremonienmeister rechts und links
auf derselben.
Tie Deputationen der beiden Kammern begleiten Se. Königl. Hoheit
den Großherzog bis zu den Stufen des Throns und begeben sich sodann
auf ihre Plätze.
Zur Seite rechts und links des Großherzogs befinden sich die Prinzen
deS Großherzoglichcn Hauses.
Die Minister und Mitglieder des Siaatsministexiums nehmen die
für sie rechts vom Thron bestimmten Plätze ein.
Der Großherzog, nachdem Allcrhöchstderselbe durch den Präsidenten
des Ministeriums des Innern den Ständemitglicdern die Erlaubniß, sich
niederzusetzen, ertheilt hat, hält die Anrede au die Ständcvcrsammlung.
Der Präsident des Ministeriums des Innern verliest auf Befehl des
Großhcrzogs die Formel deS Verfassungscides und ruft die neueingctretcnen
Mitglieder der beiden Kammern namentlich auf, den Eid zu leisten.
Jedes dieser Mitglieder spricht auf den an dasselbe ergangenen Aufruf
von feinem Platze aus, mit aufgehobener Rechten:
»Ich schwöre!"
Nach abgelegtem Eide erklärt derselbe auf Befehl des Großherzogs di«
Ständeversammlung für eröffnet.
 
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