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Bezirk Schwetzingen [Hrsg.]; Amtsbezirk Philippsburg [Hrsg.]
Schwetzinger Wochenblatt: Amts-Verkündigungsblatt für den Bezirk Schwetzingen ; badische Hopfenzeitung — 1867

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Dezember (Nr. 144 - 155)
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https://doi.org/10.11588/diglit.30181#0649

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für die Bezirke


^0. 147. Dicnsta,;, 10. Dcrcmlicr. W67.

Erscheint D i e n st a q , D o n n - r st a c; und S a in st a g mit Angabe eines Sonntag? blatte s. Anzeigen
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Bade rr.
Alls Vaderr, 5. Dez. In preußischen Blättern wird
die Tchatsache hervorgehoben, daß der Bierverbrauch in Preußen
alljährlich bedeutend zunimmt, daß dagegen die Anzahl der
Bierbrauereien sich verringert. Sonach zeigt sich in dieser Be-
ziehung wieder die Macht des GroßbettiebeS. Ganz dieselbe
Erscheinung liefert auch die Bierfabrikat on in Baden. In
vielen großem und Mittlern S.übten ist schon seit 5—6 Jah-
ren ein konstanter Rückgang der Zahl der Brauereien bemerk-
bar, weniger in den Landgemeinden, von denen sogar eine
nicht unbeträchtliche Zunahme in mehreren Laudesthnlen nach-
gewiesen werden kann. Dagegen erhöhen die in den Händen
von Standeshrrreu und andern Adeligen, so wie von Aktionären
befindlichen Brauereien ihren Betrieb ganz außerordentlich und
suchen nicht allein durch guten Stoff, sondern auch durch Wohl-
feuheit desselben ihren Absatz weithin auszudehnen. Hiedurch
ist aber die Konkurrenz der kleinern Brauer, denen sowohl
technische Ausbildung und die erforderlichen Kapitalien nicht
hinreichend zu Gebote stehen, fast unmöglich gemacht. Und
wenn auch in Landgemeinden für solche kleinere Geschäftsleute
noch etwas herauskommt, so iss dabei nicht zu übersehen, daß
ein Geschäft dein andern in die Hände arbeitet. — In neuester
Zeit macht sich der Einfluß des Großbetriebes noch in einer
andern Thatigkeit sehr bemerkbar — in dem Mühlcugewerbe.
Leider sieht mau viele mit kleinen Mühlen versehene Geschäftsleute
immer mehr herabtommcu, wohl aber die als großartige Fa-
briken angelegten Broü- und Oelstoffe schassende Gewerke zu
bedeutender Ausdehnung gelangen. Die Gefahr, die hier für
den deutschen Mittelstand liegt, sollte rechtzeitig erkannt und
erwogen werden.
Karlsruhe, 8. Dez. In der 38. öffentlichen Sitzung
der zweiten Kammer der Landstände vom 4. Dez. wurde nach-
stehendes Gesetz einstimmig angenommen:
Z. I. In Gemeinden, welche Verbrauchssteuern, Brücken-, Markt-
»der Pflastergeldcr erheben, können Anordnungen zur Uebsrwachung und
Sicherung der Abgabe-Entrichtung unter Beobachtung der für die Erlassung
»rtspolizeilicher Vorschriften geltenden gesetzlichen Bestimmungen getrosten
werden.
8- 2. Wer die Entrichtung einer sulchen Abgabe unterlägt, verfällt
— abgesehen von der Pflicht zur Nachzahlung der Abgabe — in eine
Geldstrafe, welche bei der Verbrauchsteucr dem vierfachen, im Wiederholungs-
fälle dem achtfachen, bei den übrigen Gefällen dem zwanstgfachen Betrage
der geschuldeten Abgabe gleichkommt. Weist der Angczeigte nach, daß die
Entrichtung der Abgabe nur aus Versehen unterblieb, so kann auf eine
geringere Ordnungsstrafe bis zu höchstens fünf Gulden erkannt oder je
nach Umständen di- Ordnungsstrafe gänzlich er-assen werden. Wer den
zur Ueberwachung und Sicherung der Abgabe-Entrichtung erlassenen Vor-
schriften zuwider handelt, wird von einer Geldstrafe bis zu fünf Gulden
getrosten. Die Geldstrafen fliesten in die Gemeindekaste.
8- 3. Die in §. 2. erwähnten Vergehen werden wie Polizeiübertrc-
kungen behandelt. Auch der Versuch, die Beihilfe und die Begünstigung
find strafbar.
8- 4. Bei Verfolgung dieser Uebertretungen hat der Bürgermeister,
«uch wo ihm die Verwaltung der OrtSpolizci nicht übertragen ist, und
selbst wenn eine fünf Gulden übersteigende Strafe verwirkt würde, die ihm
»rch 8- 13 deS'Gesetzes vom 28. Mai 1864 über die Gerichtsbarkeit und

das Verfahren in Polizei-Strafsachen zuslehende Strafbcfugniß auSzuübcn.
Die gerichtliche Aburiheilung erfolgt ohne Zuzug von Schöffen.
K. 5. Beruht eine Verbrauchssteuer aus cineni vom Staat mit indi-
rekter Abgabe belegten Gegenstände rn der Weise, daß sie als ein Zuschlag
zu dieser Abgabe gleichzeitig mit derselben erhob n wird, so ist die Vor-
enthaltung der Gemeindesteuer wie die Defraudation der Staatssteusr durch
die Steuerbehörden und Gerüchte zu verfolgen und abzuwandeln. Bei Be-
rechnung der verwirkten Strafe ist stdoch der Betrag der unterschlagene«
Gemeindesteuer außer Betracht zu lasten und nur der nacherhobcne Betrag
der letztern an die Gemeindckaste zu überweisen.
Mannheim, 6. Dez. Zu Handels-Richtern wurden
ernannt: C. A. Dissens, Firma Sauerbeck und Dissens, G.
A. Hummel, Firma Hummel n. Co.; zu Stellvertretern: Moritz
Leuel, Firma Gebr. Lenel;- Carl Ladenburg, Firma W. H.
Ladenburg u. Söhne; I. B. Götz, Firma Jacob Götz Söhne;
Adam Noeder. Firma Gebr. Roeder.
Für Karlsruhe-Pforzheim wurden ernannt: zu Handels-
richtern Banqnier G. Müller in Karlsruhe rmd Fabrikant A.
Dennig in Pforzheim; zu Stellvertretern: Banqnier Albert
Haas und Kaufmann Beruh. Schweig von Karlsruhe; Fabri-
kant C. Dillenius und Ferd. Zerenner in Pforzheim.
Deutschland.
Berlin, 5. Dez. Die Zeitungen theitten in den letzte?!
Tagen mit, daß Seitens Sr. Majestät des Körttgs der Graf
Bismarck zum Vorsitzenden des BnndcsrathS für den Zoll-
verein ernannt morden sei.
Berlin, 6. Dez. In der heutigen Sitzung des Abge-
ordnetenhauses verliest der Präsident v. Forckenbeck ein Schrei-
ben des Grafen Bismarck, welches mittheilt, daß der König
den Grafen zur Lippe gestern unter Belassung des Charakters
als Staatsminister entlassen und den Präsidenten Leonhardt
zum Justizminister ernannt hat.
Berlin, 7. Dez. Die nachträglichen Einwendungen
Bayerns gegen die Ratifikations-Formeln im Zollvertrage wer-
den von P^ußen als sachlich und formell unberechtigt zurückge-
wiesen.
Berlin, 7. Dez. Die persönliche Seite des Streits
über die parlamentarische Redefreiheit in Preußen hat jetzt ihre
Lösung gefunden.. Jnstizminister zur Lippe hat. wie nunmehr
amtlich bestätigt iss, aus dem Ministerium scheiden müssen. Sv
hoch er in der Gunst des Königs stand, so oft ihn dieser schon
auf dem schwankenden Sessel festgehalten hatte, diesmal mußte
der Graf den Platz räumen und wollte ihn räumen, weil anders
ein Ausweg für die Regierung aus der Sackgasse des Ober-
tribunalentscheids, in die sie sich verrannt hatte, nicht mehr zu
finden war. Es wird sich hoffentlich balo zeigen, daß die
Entfernung zur Lippe's noch mehr bedeutet, als bloS die Nach-
giebigkeit der Negierung im Twesteittjchen Falle. Für die
großen Reformen, die in der juristischen Gesetzgebung Preußens
bevorstehen, und die den ganzen Norddeutschen Bund, vielleicht
auch Süddeutschland mitumfassen sotten, ist es von größtem
Werthe, daß an die Stelle des starren Manns der Akten und
' Formen ein Mann von so hervorragendem organisatorischem
 
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