Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Bezirk Schwetzingen [Editor]; Amtsbezirk Philippsburg [Editor]
Schwetzinger Wochenblatt: Amts-Verkündigungsblatt für den Bezirk Schwetzingen ; badische Hopfenzeitung — 1867

DOI chapter:
Dezember (Nr. 144 - 155)
DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30181#0665

DWork-Logo
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
<Hr

. Unw-rfitat-vibl m H-ide'b--«


(Frei-Exemplar.i
Wochenblatt

für die Bezirke

Schwetzingen und Philippsburg.
Ug. 151. Donnerstag, 19. Dezember. 1667.

Erscheint Dien st ag, Donner st ag und Samstag mit Beigabe eines SonntagZblattes. Anzeigen
werden die einspaltige Zeile oder deren Raum mit 2 kr., die zweispaltige Petitzeile mit 4 kr. berechnet.
Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an. Die Boten erhalten 2 kr. monatlich.

Einladung zum Abonnement.

Mit dem 1. Januar 1868 beginnt das 1. Quartal
des zweiten Jahrganges unseres Wochenblattes. Indem
wir zum Abonnement freundlichst einladen, erlauben
wir Ulks, unsere geehrten auswärtigen Leser darauf
aufmerksam zu machen, ihre Bestellungen recht bald bei
den verehrt. Postanstalten aufgeben zu wollen, damit
kein Verzug in der Versendung eintrete. — Gleichwie
in dem nahezu abgelaufenen Jahre werden wir uns
mehr und mehr bemühen, den Interessen der Politik,
der Landwirtschaft, des Handels, der Unterhaltung
und Belehrung unsere Aufmerksamkeit zuzuwenden.
Abonnementspreis: Durch die Unterzeichnete und
ihre Vertreter (HH. A. Reichert in Philippsburg und
P. Drechsel in Hockenheim), ferner durch die Boten
bezogen fl. 3 jährlich (die Ueberbringer erhalten 2 kr.
monatlich); durch die Post bezogen incl. Bestellgebühr
4 fl. 9 kr.
Anzeigen werden zu 4 kr. die zweispaltige
und 2 kr. die einspaltige Zeile berechnet und finden
in unserm Blatte eine große Verbreitung.
Schwetzingen im Dezember 1867.
Die Expedition.
Baden.
Karlsruhe, 16. Dez. Se. Königs. Hoh. der Großherzog
hat sich gnädigst bewogen gefunden, dem Frhrn. M. Karl von
Rothschild zu Frankfurt das Großkreuz Allerhöchst ihres Or-
dens vom Zühringer Löwen zu verleihen.
Karlsruhe, 14. Dez. (44. Sitzung der 2. Kammer.)
Tagesordnung: Fortsetzung der Berathung über das Schulgesetz.
Die Kammer hatte in der gestrigen Abendsttzung nach längerer
Diskussion über die Kardinalfrage des ganzen Gesetzes, ob Unter-
richtszwang oder Schulzwang, mit großer Majorität für letzteren
sich entschieden. Der Entwurf der Regierung hatte ersteren, die
Anträge der Kommission den letztem zur Grundlage des Gesetzes
gemacht. Nach dem Entwürfe sind Eltern oder deren Stellver-
treter verpflichtet, den Kindern den Elementarunterricht in der
Volksschule angedeihen zu lassen, sie sind aber zugleich berechtigt,
dies auf privatem Wege zu erreichen, und haben dann nur vor
der Ortsschulbehörde den Nachweis zu liefern, daß dies in ge-
nügender Weise geschehe. Nach dem Anträge der Kommission
bildet der Besuch der Volksschule die Regel, der Privatunterricht
die Ausnahme, die nur unter bestimmten, im Gesetze näher be-

zeichneten Kauteken stattfinden soll. Die Kammer nahm hierauf
sofort die einschlägigen Paragraphen 1—4 Tit. I. über Schul-
zwang, schulpflichtiges Alter vom 6. bis 14. Jahre für beide
Geschlechter, Bestrafung wegen Schulversäumniß u. A. an.
Karlsruhe, 17. Dez. Wir find in der Lage, dem
Schiffer- und Handelsstande unseres Landes die Mittheilung
zu machen, daß die städtischen Behörden von Köln beschlossen
haben, vom 1. Januar 1868 ab folgende Erleichterungen ein-
treten zu lassen: alle von Köln abgehenden Schiffsgüter vom
Werftgelde zu befreien und von dem in Köln ankommenden
Stückgütern 3 Pfennige und von den Rohprodukten (sogen.
Tarifgütern) 1 Pfennig vom Zentner zu erheben.
Heidelberg, 15. Dez. In letzter Zeit hat sich die
Regierung angelegen sein lassen, die Lücken im Profesforen-
personal mit bedeutenden Männern auszufüllen; jetzt ist auch
die Berufung von Mittermaiers Nachfolger definitiv: Geheimer
Justizrath Hermann von Göttingen, einer der bedeutendsten
Kriminalisten. Hofrath Renaud, eine vorzügliche Lehrkraft
(bad. Landrecht, Civilprozeß rc.) wurde einem auswärtigen
Rufe gegenüber der Universität erhalten. In der Besetzung
der durch Rothe's Tod erledigten Professur der Dogmatik
schwankt noch die Waage zwischen Keim in Zürich und Gaß
in Gießen. Die hiesige theol. Fakultät würde stärker zu
Ersterem Hinneigen, aber in Karlsruhe soll sich das Zünglein
der Waage mehr auf Gaß' Seite stellen.
Freiburg, 16. Dez. Die Kurie hat die Dekane der
35 Landkapitel zu einer Konferenz auf morgen hieher berufen.
Die Sitzungen sollen bis nächsten Donnerstag Mittag andauern.
Deutschland.
München, 17. Dez. Die Abgeordnetenkammer hat den
Mhrgesetz-Entwurf bei der heutigen Schlußabstimmung mit allen
gegen 15 Stimmen angenommen.
Berlin, 14. Dez. Die preußischen Gesandten und
Botschafter bei den europäischen Höfen werden nicht nur als
solche des nordd. Bundes beglaubigt werden, sondern zugleich
für Preußen und den nordd. Bund, so daß sie Vertreter für
Preußen bleiben und neue Beglaubigungsschreiben für den
Nordbund zu übergeben haben werden.
Oesterreichische Monarchie.
Wien, 16. Dez. Die Morgenpost schreibt: Der prenß.
Gesandte Hr. v. Werther, wird von Neujahr an den Titel
eines Gesandten des norddeutschen Bundes am Wiener Hofe
annehmen und den von Mexiko zurückerwarteten Baron MagnuS
zugetheilt erhalten.
Frankreich.
Paris, 13. Dez. Auch der neue französische Plan,
die Gesandten der Großmächte in Paris zu einer Konferenz
zu vereinigen, ist als gescheitert zu betrachten. Es ist die
Patrie selbst, die uns heute mit dürren Worten ankündigt.
 
Annotationen