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Bezirk Schwetzingen [Hrsg.]; Amtsbezirk Philippsburg [Hrsg.]
Schwetzinger Wochenblatt: Amts-Verkündigungsblatt für den Bezirk Schwetzingen ; badische Hopfenzeitung — 1867

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Oktober (Nr. 117 - 130)
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https://doi.org/10.11588/diglit.30181#0523

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kr Nnivrrkitütsbibl. i» Heidelberg

Ävochenvkatt

für die Bezirke

Schwetzingen und Philippsbnrg.

l^o. 118.

Donncrling, 3. Mobcr

1867.

^ Enchciilt DieIIstaa , D o n tt e r st a q und S a IN st a a. Während der Hopftns.üson in den Zwische
' ' eiinvaltiqc Zeile oder deren Rau„l mit 2 kr., die zweispaltige Petitzeile mi

Anzeigen werden die
' Alle Postanstnlten nehmen Bestellungen an.
Hopfenherichte
des landwirthschaftl. Vereins.
* Schwetzingen. Hopfenprcis vom. 1. 'Oktober 1867.
An der Dtadrwaage abgewogenes Quantum 40 Ctr.
32 Pf. ^ ^
Durchschnittspreis 64 fl. 18 kr. per' Ctr.
Höchster Preis 68 fl. — kr. „ „
Niederster Preis 58 fl. — kr. „ „
Wir erhalten von Nürnberg aus vom vorgestrigen Tage
die Mittheilung, daß die Zufuhren am Montag 150 Basten be-
trugen, das; der Marktbesuch zwar kein frequenter gewesen, doch
die Stimmung eine gute war und die Preise'sich behaupteten.
Bon hier aus können wir nichts Neues berichten, und
geben vorstehend einfach die zuletzt ermittelten Tagespreise für
bessere nnd geringere Mittclsorten.
Nürnberg. 30. Sept. Hopfen-Cours-Berichte. Prima
Hallertauer 70—75 sl. S«kuiida ditto 62—66 fl. Prima
Äischgründer 66—68 fl. Sekunda ditto 60 — 64 fl. Hers-
brucker, Altdorfer, je nach -Qua! tat 60 — 66 fl. Gute Markt-
bovfen'oO —64 fl. Geringere ditto 55 —58 fl. Prima Würt-
Lemberger 70 — 75 fl. Sekunda ditto 60—65 fl. Prima
Schwetzinger 70 — 75 fl. Sekunda ditto 50—60 fl. Schluß-
stimmung .fest. Preise gegen den letzten Markt gleich.
Weiher, 30. Sept.
1. Höchster Preis pr. Ctr. fl. 65. — kr.
2. Niederster Preis „ „ „ 55. — „
3. Mittel-Preis „ .. „ 60. — „
4. Verkauftes Quantum Ctr. 25. — Pf.
5. Hopfenvorrath „ 55. — „
6. Qualität der Borräthe: mittel und gut.
7. Gang des Verkaufsgeschäfts: belebt.
Baden.
Karlsruhe, 28. Sept. Der Bericht de? Abgeordneten
Lamey wegen des Aushebungsgesetzes (Uebergaugsbestimmungen)
ist erstattet. Daraus geht hervor, das; die Kammer entschlossen
Ist (oder doch wenigsten die Kommission), die astgemeinen Grund-
lagen des Wehrgesetzes anzunehmen, wie dies der Berichter-
statter auch ausdrücklich erwähnt. Ebenso folgt daraus die An-
nahme des Aufwandes für die früher eintretende bedeutende
Erhöhung des Präsenzstandes.
Karlsruhe, 30. Sept. (Sitzung der zweiten Kammer.)
Die Wahl des Aemtervahlbezirks von Radolfzell, welche auf
den Apotheker Muster daselbst fiel, wird wegen ungenügenden
Nachweises de? von der Verfassung verlangten Vermögenscensus
für beanstandet erklärt. Der Abg. Lindau kündigt eine Motion
auf Ersparungen in dem dermaligen Staatshaushalt an. Ta-
gesordnung: Aerathung des Berichtes des Abg. Lamey über
den Gesetzentwurf, die Vornahme der nächsten Aushebung der

4e Voten erholten 2 kr. monatlich.

Magen ein Extrablatt,
mit 4 kr. berechnet. v

Kriegsdienstpflichtigen betr. Der Gesetzesentwurf, der den Ueber-
gang von dem System des Konscriptionsgesetzes zu dem System
der allgemeinen Wehrpflicht nach den Bestimmungen, wie sie
in Preußen bestehen, vermitteln soll, will die Regierung er-
mächtigen, die Kriegsdienstpflichtigcn der Altersklasse von 1847,
statt am 1. April 1868, wie das noch bestehende Konscripkions-
gesek bestimmt, bereits auf den 1. Nov. d. I. einznbernfen.
Dabei soll das bisherige Einstellungsrecht für diese Altersklasse
aufgehoben, und sollen aste Kriegsdienstpflichtigen bei der Ans-
hebungstagfahrt persönlich stch zu stellen haben. Der Antrag
der Kommission geht ans unveränderte Annahme dieser wesent-
lichen Bestimmungen des Gesetzes. Beck: Es gebe nur zwei
Wehrsysteme, welche den Forderungen der allgemeinen Gerech-
test it entsprechen, das Werbesystem, wie es in England und
in den Vereinigter! Staaten bestünde, und die allgemeine Wehr-
pflicht. Die Grundlagen des letztem Systems könnten verschie-
den sein; sie seien anders in der Schweiz, anders in Preußen.
In Snddcntschland müsse mau sich in der Hauptsache an die
preußischen Einrichtungen anschließen, weil sonst selbst das voll-
kommenste System in kleineren Staaten nutzlos sein würde.
Die direkte Anlehnung an das preußische System im Großen
und Ganzen sei die Konsequenz der volitischen Lage und der
nationalen Aufgaben. Aber wenn Redner hierin mit den An-
sichten und Tendenzen der Regierung auch vollkommen über-,
cinsttmme, so könne er doch die Art, wie man hierbei verfahre,
nicht gut heißen. Auch hierin zeige man mehr Eifer, als po-
litisch nothwendig. und darum gut sei. Die Regierung Hütte
sich vor Allem über die Grundlagen des Systems, den Prozent-
satz der Aushebung und die Dauer der Präsenz verständigen
sollen, statt durch ein verfängliches Spezialgesetz der Freiheit
dcs Urtheils vorzngreisen. Redner stellt an die Negierung die
Anfrage, ob sie geneigt sei, den ans den Stuttgarter Konfe-
renzen vereinten niedersten Prozentsatz, drciviertel der Bevölke-
rung, und die kürzeste Präsenz, 2 Jahre in aktivem Dienst,
dein künftigen Wehrgesetze zu Grunde zu legen? Ferner ob sie
entschlossen sei, in diesen Dingen mit Württemberg und Bayern
zusammen zu gehen? Der Kriegsminister, Generallieutenant
Ludwig: Die Frage, ob die zwei- oder dreijährige Präsenz,
werde bei dem Kont'.ngentgesetze auszutragen sein; vom militä-
rischen Standpunkte aus sei er für eine dreijährige. Was das
Zusammengehen mit Württemberg und Bayern betreffe, so
wünsche er dringend, dies in allen Richtiyrgen thnn zu können.
Der Erfolg der Stuttgarter Konferenzen sei ein befriedigender;
die Grundzüge eines gemeinschaftlichen Zusammengehens seien
dort in allen wesentlichen Dingen, namentlich wäs die For-
mation betreffe, vereinbart worden. Das Gesetz wurde nach
mehrstündigen Debatten mit allen gegen eine Stimme (Beck)
angenommen.
Mannheim, 29. Sept. Vorgestern kam ein sehr an-
ständig gekleidetes Ehepaar von Frankfurt hier angereist und
bezog sofort Quartier in csi ein Gasthof. Die Mittel, die zu
solchen! Aufenthalt durchaus nothwendig sind, mögen aber dem
Ehepärchen gemangelt haben, denn schon gestern setzten sie sich
 
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