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Bezirk Schwetzingen [Editor]; Amtsbezirk Philippsburg [Editor]
Schwetzinger Wochenblatt: Amts-Verkündigungsblatt für den Bezirk Schwetzingen ; badische Hopfenzeitung — 1867

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Dezember (Nr. 144 - 155)
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https://doi.org/10.11588/diglit.30181#0641

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145.

Douncrilng, 5. Dezember.

1667

Erscheint Dienstag, D v n>n e r st cr g und S a m st a g mit Beigabe eines Sonntagsblatte 8. Anzeigen
werden die einspaltige Zeile oder deren Raum mit 2 kr., die zweispaltige Petitzeile mit 4 kr. berechnet.
Alle Postanstaltcn nehmen Bestellungen an. Tic Voten erhalten 2 kr. monatlich.

Deutsches Pollwesen.
Die seit Mitte Oktober zu Berlin versammelte Postkonfcrenz be-
endigte am 27. November d. I. ihre Thätigkeit durch den Abschluß von
StaatSvcrträgen zwischen den Regierungen von Preußen (im Namen des
norddeutschen Bundes), Oesterreich, Bayern, Württemberg und Baden, in
welchen die gegenseitigen postalischen Beziehungen in Folge der cingetrctencn
Tcrritorialänderungcn u. s. w. neu geregelt und zugleich umfassende Er-
leichterungen für den Postverkehr verabredet erscheinen. Wir sind in der
Lage, hier die wichtigsten der verschiedenen Änderungen im Postwesen
Deutschlands und Oesterreichs kurz aufzuführen. I. B r i e f p o st: 1) An
Stelle des bisherigen Zonensystems bezüglich der Brieftaxcn von 3 Kr., 6 Kr.
und 9 Kr. für je 1 Loth ausschließlich (auf lOMeilcn, 20 Meilen und
darüber) teilt für den Briefvcrkehr.innerhalb ganz Deutschland und Oester-
reich eine einheitliche Taxe von 3 Kr. in den Ländern mit südd. Währung,
von 1 Sgr. in den Ländern der Thalerwährung und von 5 Neukr. in den
österreichischen Staaten, und zwar darf künftig der einfache Brief 1 Zollloth
voll wiegen. An Stelle der bisherigen Progression der Drieftaxe von
Loth zu Loth tritt künftig bei Briefen über 1 Loth bis zu dem Tesammt-
gewicht von 13 Loth nur noch eine einmalige Steigerung der Taxe so,
daß ein solch doppelter Brief in Süddeutschland 7 Kr. gleich 2 Sgr. in
Norddeutschland gleich 10 Neukr. in Oesterreich kostet. Für unfrankirtc
Triefe wird künftig erhoben: bis zu 1 Loth 7 Kr. gleich 2 Sgr. gleich
10 Neukr., über 1 Loth bis 15 Loth 11 Kr. gleich 3 Sgr. gleich 15 Neukr.
2) Während für Drucksachen unter Kreuzband bis zu dem zulässigen
Maximalgewicht von 15 Loth bisher 1 Kr. für jedes Loth berechnet wurde,
wird die Taxe für solche Sendungen künftig 1 Kr. (V- Sgr. oder 2 Nkr.)
für je 2h's Loth ohne Unterschied der Entfernung betragen. Di: regle-
mentarischen Bestimmungen über die Beschaffenheit der Drucksachen erleiden
insofern einige Acnderungen zu Gunsten des Publikums, als n) die Sen-
dungen nickt nothwendigerweise mit einem Streif- oder Kreuzband versehen
fein müssen, vielmehr eine Zusammenfaltüng des betreff. Gegenstandes in
einfacher Weise genügt; d) die Sendungen mich aus offenen Karten aus
festem Papier bestehen dürfen, wobei die Adresse auf dem Streifband oder
auf der Sendung selbst angebracht werden kann; c) als ein Anstreichcn
einer Kreuzbandsendung (Zeitung re.) am Rande zu dem Zwecke, die Auf-
merksamkeit des LeserS auf eine bestimmte Stelle hinzulenken, nicht bean-
standet wird; und als ä) gestattet ist, bei PreiScouranten, Kurszetteln re.
.reupreise und den Namen des Reisenden handschriftlich cinzntragen,
^ S . HchrisrUch und aus mechanischem Wege diese Einträge zu ändern.
„7 ^Warenproben konnten bisher im Vernnsvcrkchr nur durch An-
hängung an einen einfachen Brief zur Versendung kommen, und bezahlten
für je 2 Loth die gewöhnliche Drieftaxe; künftig sind die Waarenprobcn
kWaareumuster) ohne Briese für sich unter Kreuz- oder Streifband, Ge-
treide- und Samenmustcr in ungesiegelten Säckchen zu versenden, und be-
zahlen bis zum Maximalgewicht von 15 Loth für je 2ß/s Loth 1 Kr. (V»
Egr. oder 2 Nkr.) ohne Unterschied der Entfernung. Auf der Adresse oder
auf jeder Probe darf b-igefügt fein: der Name oder die Firma des Ab-
senders, das Fabrik- oder Handelszeichen mit der nähern Bezeichnung der
Waare, die Nummern und die Preise, st) Im Verkehr zwischen Süd-
veutschland und Norddeutschland können statt seither auf Adressen und Briefe,
die mit der Fahrpost gegen sehr hohe Taxen Beförderung erhielten, künftig
auf Post anw-Fun gen Gelder bis zum Betrag von 87 st. 30 kr. eilige-
zahlt werden. Zu den Postanweisungen im Wcchfelverkchr kommen Kar-
ton; in Verwendung, auf deren Coupon der Absender beliebige Notizen
»»bringen darf. Die Gebühr für Postanweisungen beträgt bis zum Betrag
von 25 Thlru. gleich -13 fl. st5 kr. 7 Kr., über 25 Thlr. bis 50 Thlr.
Aleich über 43 fl. st5 kr. bis 87 fl. 30 kr. 14 Kr. Die auf Posiauwei-
Lungen gemachten Einzahlungen können auf Verlangen zur Auszahlung auf
telegraphischem Wege überwiesen werden. In diesem Falle hat der
Absender neben vorstehender Postanweisungsgcbühr die Gebühr für daS
Telegramm und Expreßgebührcn ftir Besorgung des Telegramm? zu ent-
richten. Vom rein postalischen Standpunkte aus wurde ein erheblicher
Fortschritt dadurch gemacht, daß die durch interne Transitgcbühren für
Hricfr innerhalb der einzelnen Länder bisher bestandenen künstlichen Schran-

> ken nunmehr ganz beseitigt sind, und zwar durch völlig gebührenfreie Be-
nützung der einzelnen Postgebiete für den wechselseitigen Briefpostvcrkchr.
II. Zeitungen. Für die Vermittlung von ZeitungSabonnemcuts in-
nerhalb Deutschlands und Oesterreichs hat die Pvsianstait bisher als Spe-
! dition-sgebühr berechnet: 50 Prozent des Einkaufspreises für politische Zei-
> tuugen und 25 Prozent des Einkaufspreises für leicht politische-Zeitungen.
Künftig soll diese Speditionsgebühr ohne Rücksicht auf den Inhalt der Zei-
tungen auf 25 Prozent des Einkaufspreises ermäßigt werden. Bei Zei-
tungen, welche weniger als viermal monatlich erscheinen, soll die SpeditionS«
gebühr nur 12fls Proz. des Einkaufspreises betragen. Für jede abonnirte
Zeitung oder Zeitschrift ist jedoch mindestens ist Kr. (st Sgr.) zu berechnen.
Die Speditionsgebühr begreift jedoch die in den einzelnen Siaatcn üblichen
Stempelgcbührcn nicht in sich, auch ist ix der Provision von 25 Prozent
nicht die Entschädigung für Ablieferung der Zeitungen in die Wohnungen
der Nbonn-nten eingerechnet, welche vielmehr in den einzelnen Ländern
noch außerdem erhoben werden soll. (Schluß folgt.)

Bade n.
K-arlsrnhe, 2. Dez. Es ist da' ernste Bestreben des
Kriegsmirnstcriums, für die Unteroffiziere an Stelle des aus-
fallenden Einstandsrechtes anoerweite Vortheile zu schaffen, da
man auf Erhaltung eines gedienten Unterofsizierftandes mit
Recht den höchsten Werth legt. Aehnlich wie in Preußen wird
dieß nur durch besondere Bevorzugung bei der Bewerbung um
niedere Cwildienstc geschehen können, aber in weit höherem
Maße als es bisher der Fall war. — In der heutigen Sitzung
der zweiten Kammer über die akademischen Gerichte hat das
„Pauken" noch einige berede Vertheidigcr gefunden. Doch
zeigte es sich dabei, wie schwer es ist, Angesichts der ernsthaften
Gesetzgebung solche Freuden der kampflustigen Jugend in Schutz
zu nehmen. Der Gegensatz zwischen Bursch und Philister
hält nicht Stand, sobald man ihn im Ständesaal anfaffen will.
Deutschland.
Berlin. (Schw. M.) Die Lage der Dinge in Sachen
der Konferenz ist unverändert. Die Großmächte halten ihre
Forderung wegen des vorgängigen Programms aufrecht.
Italien hat keineswegs bedingungslos angenommen, sondern
es verlangt, von allem Anderen abgesehen, die vorgängige
vollständige Räumung des Kirchenstaates, worauf Frankreich
nicht cingehcn will. Die Florentiner Negierungsorgane aller
Schattirungen erklären, daß Italien aus der Vorbedingung
wegen der Räumung beharre und die Konferenz bis dahin
beanstande. Menabrea soll das auch in seiner Antwort aus
die Einladung ausdrücklich erklärt haben. Damit sucht Mena-
brca dem in dein Parlament drohenden Sturm vorzubeugen.
der ihn aber doch wohl ereilen und zum Fall bringen wird.
Ein mehr vorgerücktes Ministerium würde die Räumung des
Kirchenstaates unter allen Umstünden, ganz abgesehen von der
Konferenz, verlangen. Dann wird eS wieder nach einem
zwischen Frankreich und Italien drohenden Konflikt anssehen,
und Frankreich wird auch das benützen, um die Konferenz
dnrchzusetzen. Ob sich aber die Mächte beeilen werden, den
Kaiser Napoleon ans der Verlegenheit zu befreien, die er sich
wieder aus freien Stücken bereitet hat, bleibt vorerst ungewiß.
 
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