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Bezirk Schwetzingen [Editor]; Amtsbezirk Philippsburg [Editor]
Schwetzinger Wochenblatt: Amts-Verkündigungsblatt für den Bezirk Schwetzingen ; badische Hopfenzeitung — 1867

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Dezember (Nr. 144 - 155)
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https://doi.org/10.11588/diglit.30181#0645

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1KV



für die Bezirke

Schwetzingen und Philippsbnrg.

lio. 146.

Samstags 7. Dc^embcr.

1867.

LM» Erscheint Dienstag, Donnerstag und 'S a m st a g mit Beigabe eines S o n n t a g Z b l a t t c s. Anzeigen
werden di- einspaltige Zeile oder deren Raum mit 2 kr., die zweispaltig- Petiizcile mit 4 kr. berechnet.
Alle Postanstaltcn nehmen Bestellungen an. Die Voten erhalten 2 kr. monatlich.

Deutsches Psstweleu.
(Schluß.)
III. F a h r p o st. 1) Eine wesentliche Acnderung bei Berechnung
de; Fahrpost-Gewichtsporto's ist, das; solches künftig nicht mehr
gleichmäßig mit dem Satze von V12 Kr. gleich 2 Pfennige per Pfund von
4 zu 4 Meilen steigen, sondern daß unter Beibehaltung der eben genannten
Grundtaxe bei Entfernungen bis zu 30 Meilen die Steigerung von 5 zu
5 Meilen, bei Entfernungen über 30 bis 100 Meilen die Steigerung von
10 zu 10 Meilen, bei Entfernungen über 100 Meilen die Steigerung von
20 zu 20 Meilen einiritt, im Uebrigcn aber ganz Deutschland und Oester-
reich bezüglich der Berechnung der Fahrposttaxen wie bisher als ein un-
getheiltcS Postgebiet betrachtet wird. Die Minimcilsatze sind bis 5 Meilen
auf 7 Kreuzer, über 5 bis 15 Meilen auf 11 Kr., über 15 bis 25 Meilen
auf 14 Kr., über 25 bis 50 Meilen auf 18 Kr., über 50 Meilen auf
21 Kr. festgesetzt. 2) Für Vorschußbriefc (Nachnahmebriefe) und Geld-
briefe bis zum Gewicht von 15 Lothen kommt künftig nichl mehr das
Gewichtporto wie für Packereien zur Erhebung, es ist vielmehr für diese
Gattungen von Fahrpost - Sendungen ein besonderes ermäßigtes Gewichts-
porto vereinbart, welches betrügt: bis 5 Meilen 6 Kr., über 5 bis 15 M.
7 Kr., über 15 bis 25 M. 11 Kr., über . 25 bis 50 M. 14 Kr., über
50 M. 18 Kr. 3) Das Werthporto (die Asseluranzgebühr) ist dadurch
ermäßigt, daß bei gleichbleibendcr Grundtaxe die erste Zone (bisher 12 M.)
auf 15 M., die zweite Zone (bisher 48 M.) auf 50 ausgedehnt wird rc.
4) Die Expretzbcstellung wird auch bei den Fahrpost-Sendungen derart
eingeführi, daß Sendungen bis zu einein deklarirten Werth von 87 st. 30 kr.
und bis zum Gewicht von 5 Pfd. dem Adressaten durch Expressen in die
Wohnung gebracht, bei Sendungen mit einem größern Werth als 87 fl.
80 kr. oder mit einem größern Gewicht als 5 Pfd. der Adressat von dem
Vorliegcn der Sendung durch Expressen benachrichtigt wird. Die Gebühr
für Expreßbestellung beträgt 18 Kr., wenn die Sendung selbst in die Woh-
nung des Empfängers verbracht wird, 9 Kr., wenn der Empfänger nur
benachrichtigt wird,, daß eine Expreßsendung für ihn vorliegt. 5) Die
Gewährleistung der Postanstalt für Fahrpost-Sendungen ist in liberalerer
Weise als bisher geregelt worden, und besonders bestimmt, daß bei Be-
schädigung oder bei Verlust von Sendungen ohne deklarirten Werth der
wirklich entstandene Schaden bis zu dem Maximum von 1 fl. 45 kr. pro
Pfund, (bisher 30 kr. pro Pfd.) vergütet werden solle. Endlich ist noch 6)
bezüglich der Verthellung der gemeinschaftlichen F a h rp 0 st - Ein-
nahmen unter die einzelnen Postverwaltungm ein Modus verabredet, der
diese Einnahmen in einer den einzelnen Leistungen ganz entsprechenden
Weise an die Verwaltungen verteilt. Bei allen diesen Erleichterungen des
internationalen Postverkeh-rs bleibt den einzelnen Negierungen die f r e i e
Verfügung und Bewegung bezüglich des inländischen Postverkehrs. —
Fassen wir die in Vorstehendem angedeuteten Änderungen im Postvcrkchr
Deutschlands und Oesterreichs näher in's Auge, so sind die Vortheile für
bas Publikum durch die sehr große Ermäßigung deS Porto's für Briefe
und Waarenproben, durch die besonders auf größere Entfernungen bedeu-
tende Herabsetzung des Fahrpost-Gewichtsporto's, durch das liberale Regle-
ment für Drucksachen, durch die Neucinführung der Postanweisungen, der
Expreß-Fahrpost-Sendungen rc. irr der That sehr groß. Andererseits darf
nicht verschwiegen werden, daß der Ertrag der Postanstalten durch die be-
deutenden Porto-Ermäßigungen rc. in nächster Zeit einen großen Rückschlag
rrleiden wird.

Baden.
Karlsruhe,. 4. Dez. Die Gesetze über Zollvertrag
und Wahlgesetz zum Zollparlament sind bereits verkündigt,
ebenso das Gesetz über Vereins- und Versammlungsrecht; selbst
mit der erhöhten Hundetaxe hat man sich beeilt. Der vielbe-
sprochene Z. 4 des Vereinsgesetzes lautet nun in seinem ent-
scheidenden Absatz: „Vereine, welche den Staatsgesetzen oder

dev Sittlichkeit zuwiderlnusen, welche den Staat oder die
öffentliche Sicherheit gefährden, können durch das Ministerium
des Innern verboten werden." — Man glaubt erwarten zu
dürfen, daß-das Kontingentsgesetz auch im Plenum der Kam-
mer die Mehrheit erhält. Die Beschlüsse der Budgetkommiffwn
werden selten desavouirt. z.
Pforzheim, 4. Dez. Ich kann heute schon berichten,
daß der Vorschußvcrein für Sckadt und Bezirk Pforzheim nun
fest gegründet ist. Bei einer am letzten Sonntage abgehaltenm
zweiten Versammlung wählten die bereits eingezeichneten ca.
180 Mitglieder ein Conütee, welches die Vereinsstatuten be-
rathcn und die nöthigen weiteren Anordnungen treffen soll.
Bei der zahlreichen Betheiligung und da ein großer Thei! der
Mitglieder dem wohlhabenderen Theil der Einwohnerschaft an-
gehört, kann an einer ersprießlichen Entwicklung und Wirkung
des Vereins wohl nicht gezweiselt werden. Das erwählte
Conütee besteht aus den HH. Chr. Becker, Bezirksrath,
Fr. Chrismann, Bezirksrath, F. Zerreuner, Fa-
brikant, Chr. Unaercr, Fabrikant und H. Wagner,
Werkmetste r.
Deutschland.
Berlin, 4. Dez. Frankreich soll statt der beinahe schon
mißglückten Konferenz allen europäischen Regierungen eine freie
Vorbesprechung der großmachtlichen Gesandten anregen wollen,
tvelche indessen ebenfalls die Notwendigkeit eines zwischen dem
Papst und Italien vereinbarten Programmes Herausstellen wird.
A- rankrei ch.
Paris, 3. Dez. Ein furchtbarer Orkan hat in der
vergangenen Nacht das große gläserne Gewächshaus im reser-
virten Garten der Ausstellung mitsammt seinen Mauern um ge-
stürzt. Alle die kostbaren in demselben enthaltenen Gewächse
sind zerstört. Die Bildsäule der Kaiserin ist merkwürdigerweise
durch einen Balken gestützt worden.
Paris, 3. Dez. Juarez hat Tegetthoff bis Vera-Cruz
begleiten lassen, aber jede öffentliche Kundgebung verboten.
Paris, 5. Dez. Im gesetzgebenden Körper sprach gestern
Minister Moustier. Er setzte auseinander, daß die Politik der
französischen Regierung immer eine und dieselbe gewesen sei:
nach Vertreibung der Oesterreicher aus Italien das neue Ita-
lien mit dem Papstthum auszusöhncn. Wenn die Konferenz
nicht zusammentritt, fuhr der Minister fort, so werden wir tu
den Septembervertrag zurückfallen und von Italien verlangen,
daß es denselben loyal ausführe. Wenn es festere Bürgschaften
giebt, alsdann werden wir das Papstthum ein zwcitesmal seiner
Loyalität anvertrauen. Die Rede Mvustiers wurde sehr be-
klatscht. Nach ihm sprach Thiers, der eine bestimmtere Politik
wünschte, an die gestürzten Fürsten in Italien erinnerte und
hinzusügte: die Einmischung war notwendig, um den letzten
beraubten Fürsten zu beschützen. Die weltliche Gewalt des
Papstes sei notwendig für die Freiheit der katholischen Ge-
 
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