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Bezirk Schwetzingen [Hrsg.]; Amtsbezirk Philippsburg [Hrsg.]
Schwetzinger Wochenblatt: Amts-Verkündigungsblatt für den Bezirk Schwetzingen ; badische Hopfenzeitung — 1867

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August (Nr. 91 - 104)
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https://doi.org/10.11588/diglit.30181#0391

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Z>as Wapier im Kute.
(Aus dem französ. Gerichtssaale.)
(Schluß.)
Zwei Monate waren vergangen, ohne daß man vom Baron
etwas vernommen hätte. Da erschien eines Morgens ein Mann
in tiefer Trauer und stellte sich im Bureau der Polizei als
Baron C. vor. Er hatte in Petersburg zufällig in einer fran-
zösischen Zeitung die ihn betreffende Aufforderung gelesen, und
zugleich habe er daraus das schreckliche Loos, das seine Frau
getroffen, erfahren. Die Nachricht von ihrer Ermordung habe
ihn so ergriffen, daß er krank geworden sei. Wiederhergestellt
eile er nach Paris, um dem Wunsche der löblichen Behörde zu
entsprechen.
Man bat ihn, Platz zu nehmen und sich ein wenig zu
gedulden, bis man die nöthigen Papiere herausgesucht habe.
Nach einer Viertelstunde ersuchte man den Baron, in ein
anderes Zimmer zu treten. Hier fand zwischen dem Commiffär
und dem Baron folgendes Zwiegespräch statt:
„Als Sie, Herr Baron, Paris am 25. Mürz verließen,
wohin beabsichtigten Sie da zu reisen?"
„Ich reiste durch Deutschland nach Petersburg,"
„Gut. Doch welches war die erste Stadt, wo Sie sich
aufhielten."
„Straßburg."
„Ganz richtig. Wie lange blieben Sie in Straßburg?"
„Eine Nacht und einen halben Tag."
„Ich bitte um Vergebung. Sie verweilten im Hotel
Ani^on rouM acht Tage."
Aber! ..."
„Belieben der Herr Baron sich nur zu erinnern."
Der Baron fand nichts darauf zu erwidern.
„Wohin reisten Sie von Straßburg?"
„Nach Frankfurt am Main."
„karäon, Herr Baron. Von Straßburg fuhren Sie nach
Savern. Ihr Gedächtniß hat allem Anschein nach durch die
Krankheit etwas gelitten."
„Ja, ich erinnere mich; ich machte einen kurzen Ausflug
nach Savern."
„Warum aber, Herr Baron, nahmen Sie den Namen
Thionville an?"
„Was sind das für impertinente Fragen, die Sie an mich
stellen?"
„Haben Sie die Güte mir zu antworten. Den Charakter
meiner Fragen zu beurtheilen, überlassen Sie mir. Wohin
gingen Sie von Savern?"
Der Baron wurde etwas eingeschüchtert durch die Zuver-
Hörigkeitliche
Bekanntmachungen.
Bekanntmachung.
(Hundswuth betr.)
Nr. 6673. Die Anordnung vom 27.
Mai, wornach in einigen Orten des
Amtsbezirks alle Hunde ohne Ausnahme
außerhalb der Behausung mit sicheren ge-
gen Biß schützenden Maulkörben versehen
werden mußten, wird nunmehr auf alle
Orte im Amtsbezirk ausgedehnt, da sich
in neuester Zeit wüthcnde Hunde auch in
andern Orten des Bezirks gezeigt haben.
Für den Fall der Zuwiderhandlung
ist nach H. 89 des Polizeistrafgesetzbuches
den Besitzern eine Geldstrafe bis zu 50
Gulden oder Gefängniß bis zu 14 Ta-
gen angedrohet.
Schwetzingen, 28. Juli 1867.
Großh. Bezirksamt.
G r o s ch.

sichtlichkeit, mit welcher der Beamte ihm seine geheimsten Schritte
vorhielt, und antwortete kleinlaut:
„Ich fuhr zurück nach Straßburg."
„Erlauben Sie, Herr Baron, daß ich Ihrem angegriffenen
Gedächtniß zu Hilfe komme. Sie gingen von Straßburg nach
Paris, und befanden sich in der Nacht vom 14. auf den
15. April, in der Nacht, als Ihre Frau Gemahlin ermordet
wurde, in ihrem Schlafzimmer. Zum Beweise dessen ließen
Sie ihren Hut zurück. Hier sehen Sie ihn und auch die
Wirthsrechnung aus Straßburg, wo bestätigt wird, daß Sie
sich acht Tage aufhielten. Mit einem Worte, Sie sind der
Mörder Ihrer Frau, und ohne einen glücklichen Zufall würde
ein unschuldiges Mädchen statt Ihrer das Schaffot bestiegen
haben."
Der Baron blieb unter dieser Anklage bleich wie ein
Todter. Er konnte nichts darauf erwidern. Seine Lippen
zitterten und er öffnete den Mund, als ob er sprechen wollte,
brachte aber kein Wort hervor. Das Gefängniß öffnete sich
an diesem Tage zweimal: das erstemal, um eine Unschuldige
herauszulaffen, und das zweitemal, um den wahrhaft Schuldigen
aufzunehmen, der es aber nicht mehr verließ. Man fand eines
Tages den Baron vergiftet in seiner Zelle. Bernard wurde
ein berühmter Advokat, eine wahre Zierde des französischen
Barreaus, und Ernestine Lamont wurde seine Frau.
Verschiedenes.
Wie man ächten Meerschaum erkennt. Man nehme ein Stück-
chen Silbergeld, fahre mit der Kante desselben über die Fläche des Meer-
schaums, wenn nun ein gräulicher Strich auf demselben zu sehen ist, so ist
es ein Beweis von unächtem Meerschaum, wenn aber Nichts zu sehen ist,
so kann man von der Aechtheit versichert sein.
— Der Uebergang des Postwescns an Preußen in dem ehemaligen
Thurn- und Taxis'schen Gebieten ist nicht nur vollständig durchgeführt,
sondern es haben sich auch bei der Uebernahmc keine Schwierigkeiten her«
ausgestellt. Als Kuriosum mag mitgetheilt werden, daß ein einziger ehe-
maliger Taxrsschcr Beamter zu Frankfurt a. M. sich geweigert hat, der
preußischen Postverwaltung zn dienen, weil er dem Fürsten von Taxis
das Recht bestreitet, sich von ihm wider seinen (des Beamten) Willen los-
zusagen. Die Regierung hat ihm deßhalb seinen Gehalt nicht weiter aus-
zahlen lassen und ihm überlassen, auf gerichtlichem Weg sein Recht zu suchest.
Für den durch das Brandunglück heimgesuchten hiesigen
Bürger Christian Fackel nimmt die Expedition stets Bei-
träge zur Unterstützung desselben gerne an und bemerkt noch,
daß auch die kleinste Gabe mit Dank entgegengenommen wird.
Weiter sind in der Expedition d. Bl. eingeganqen:
Von 6. von I'.fl. — 30 kr.,
Hierzu die früheren.fl. 36. 15 kr.^
Zusammen fl. 36. 45 kr.,
wofür dankt Pie Expedition.

Nr. 6454. Der schon einmal wegen
Desertion zur Strafe gezogene Soldat
Bernhard Wörner von Altlußheim ist
am 14. d. M. abermals aus seiner Gar-
nison Freiburg entwichen und sein der-
maliger Aufenthaltsort unbekannt. Er
wird deßhalb aufgefordert, sich binnen 4
Wochen dahier oder bei seinem Regiments-
Commando zu stellen, widrigenfalls das
gesetzliche Strafvermeiden wegen wieder-
holter Desertion gegen ihn beantragt wird.
Zugleich wird sein Vermögen mit Beschlag
belegt.
Schwetzingen, den 22. Juli 1867.
Gr. Bezirksamt.
Grosch.
Erbschafts-Einweisung.
Nr. 7092. Die Wittwe des Land-
wirths Johann Lehr von hier, Katha-
rina geb. Ebert, hat um Einweisung
in Besitz und Gewähr des Nachlasses ihres
genannten Ehemannes gebeten. Diesem

Begehren werden wir entsprechen, falls
nicht binnen 6 Wochen begründete Ein-
sprache dagegen hier erhoben wird.
Schwetzingen, 17. Juli 1867.
Großh. Amtsgericht.
_Diez. _
Ankündigung zur zweiten
Liegenschaftsversteigerung
In Folge richterlicher
Verfügung werden der
MEhefrau des Peter Schüß-
ler II. von Plankstadt am
Donnerstag, den 8. Augnst d. I.,
Morgens 10 Uhr,
im Nathhause zu Plankstadt nachbenannte
Liegenschaften mit dem Bemerken nochmals
öffentlich versteigert, daß der Zuschlag er-
folgt um jedes Gebot, auch wenn solches
unter dem Schätzmgspreis bleiben sollte.
Weschreiöung der Liegenschaften.
3 Viertel-20 Ruthen Acker in Plan!«
studier Gemarkung, in 2 Parzellen. Ge«
 
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