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Badischer Volksbote: für Deutschtum, Thron und Altar ; Organ der Deutsch-Sozialen Reform-Partei in Baden (7): Badischer Volksbote: für Deutschtum, Thron und Altar ; Organ der Deutsch-Sozialen Reform-Partei in Baden — 1896

DOI Kapitel:
No. 51 - No. 60 (9. Mai - 6. Juni)
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https://doi.org/10.11588/diglit.42841#0237

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Der oirche YNolkabote“ *


Heidelberg, Bahuhof ſtraße 9.
; Telegramm⸗Adreſſe:
Yolksbote Heidelberg,
Auzeigeupreis:



Vreis viexteljahrlich
durch den Briefträger frei ins
Haus gebracht MF. 1.25, am Poſt-
ſchalter oder durch unſere Boten

Expedition abgeholt SO Pfg.
Voſt Zeitungs reisliſte
VUr. 755.



Die ogeſpaltene Petitzeile 10 Pfs.

M 59.



* Zahrgang. *






An unſere Leſer!

Mit dem heutigen Tage übernimmt Herr
F. Goebel, Generalſekretär der deutſch⸗ſozialen Reform-
partei in Baden und des Badiſchen Bauernbundes, die
verantwortliche Leitung des politiſchen und feuilletoniſti-




unpolitiſchen und Inſeratenteil fortan Herr J. Hüneke
leiten wird. — —
Aeußerſt zahlreiche Anerkennungen ſind uns zu-


boten immer mehr zu einem der Bedeutung der deutſch⸗ſoz.
Reformpartei eniſprechenden Blatte zu geſtalten, und
wir hegen die begründete Erwartuug, daß unter der
Leitung der Herren Goebel und Hüneke dieſes Ziel
vollſtändig erreicht werden wird.


mehr wie bisher in Originalartikeln die innere
ſowohl wie die äußere politiſche Lage in volkstümlicher
und ſachlicher Weiſe beleuchten. Die Vorkommniſſe,
die ſich in Stadt und Land ereignen, werden 5*

ine

den Teile gewidmet werden.
Heute beginnen wir mit einer lä Erzäh
ung „Chriſtine“. In einfacher und gerade deshalb


__ Darin ein ländliches Lebensbild gefchildert mit feinen


1 14 Leſerinnen auf dem Lande Gefallen daran finden
* werden. '
Wir haben die Abſicht, den Badiſchen Volksboten


nur dann möglich machen, wenn unſere Freunde noch
eifriger wie bisher für die weitere Verbreilungdesſelben
Sorge tragen. Da der „Badiſche Volksbote“ infolge
ſeiner antiſemitiſchen Richtung nicht ſchon durch die

Etrträgniſſe der Inſerate die Koſten ſeiner Her-
ſtellung zu decken vermag, wie dies bei den Juden-
blättern mit ihren gut bezahlten Schwindelreklamen der
Fall iſt, ſo iſt er auf einen möglichſt großen Abonnen-


Leſer und Freunde die Bitte, in ihren Bekanntenkreiſen
ür die Verbreitung des Badiſchen Volksboten regere
Thätigkeit zu entfalten und uns im Intereſſe unſerer
guten Sache eine größere Abonnentenzahl zuzuführen.
Für den Monat Juni kann der Badiſche Volks-

bote für

— 0S uur 34 Pfa. —
(außer der Zuſtellungsgebühr für Po ſt⸗Abonnenten)

bezogen werden und wird der Anfang der Erzählung

„Chriftine“ auf Wunſch gratis nachgeliefert.

NMit deutſchem Gruß!

der herlag des hadiſchen Yolksboten,

SN










— Teil.

Aus dem neuen bürgerlichen
Geſetzbuche.ꝰ?
2






und wichtigen Akt bildet die Errichtung eines Teſtaments.
Bezüglich der Form der Errichtung eines ſolchen ent-
hält nun der Entwurf des neuen Bürgerlichen Geſetz-
buches eine ſehr bedeutungsvolle Neuerung, welche
namentlich in den unter der Herrſchaft des Code civil
ſtehenden deutſchen Landen fehr peinlich empfunden
werden wird. Der Entwurf erkennt nämlich, abgeſehen
von einigen Arten privilegierter Teſtamente, wie z. B.
von Teſtamenten auf Seereiſen, im Falle der Ab-
ſperrung bei Krankheiten, von Teſtamenten der Ge-

Nachdruck nur mit Genehmigung geſtattet.







ſandten oder Konſuln des Reichs im Auslande, lediglich


richtete Teſtament als gültig an, er verwirft das
eigenhändige Privat⸗Teſtament, von welchem in den


ein ſo außerordentlich häufiger Gebrauch gemacht worden


öffentliche Teſtament ausſchließlich die gerichtliche Foem
vor, im Anſchluß an eine Reihe anderer Landesrechte
läßt der Entwurf neben der Errichtung vor dem
Richtex fakultativ auch die Errichtung vor dem Notar


händige Privat⸗Teſtament. Die Motive zu dem Ent-
wurf beſagen in dieſex Richtung: „Das Teſtament iſt
einer der wichtigſten Akte, ſchon weil ein gaͤnzes Ver-
mögen deſſen Gegenſtand bildet oder bilden kann, voc
allem aber, weil dadurch die Familie des Verfügenden,
das Intereſſe Dritter und der Verkehr im allgemeinen
betroffen werden. Daraus ergibt ſich von felbſt die
Notwendigkeit formaler Schutzmittel. Im geltenden
Rechte wird deshalb durchweg eine befondere Form
als Merkmal des Aktes voͤrgeſchrieben. Da in der
Regel das Teſtament erſt nach dem Tode des Erb-


ſich auf die Zeit nach dem Tode des Erblaſſers erſtreckt,
ſo iſt es die Aufgabe des Entwurfes, ſolche Formen


hüten und den Inhalt des Aktes ſicher zu ſtellen.
Denn etwaige Formfehler können nicht mehr verbeſſert
werden und über den Inhalt des Aktes iſt von dem-


zu erlangen, weil zu der Zeit, auf welche die Wirk-


fügenden ſich für immer geſchloſſen hat. Zugleich iſt


ermöglicht wird, unbeeinflußt von der Einwirkung Be-
teiligter ſeinen Willen zu erklären. Von dieſen Ge-


Teſtament.“ Es läßt ſich nicht verkennen, daß dieſen
Erwägungen vom rein theoretiſchen Standpunkte aus
eine gewiſſe Berechtigung nicht verſagt werden kann,
allein doch nicht in dem Maße, um dem im praktiſchen
Leben eingebürgerten Privat-Teſtament die Exiſtenz-
berechtigung abzuſprechen. Die unter der Herrſchaft


liche Teſtament und das Privat⸗Teſtament nebeneinander.
Wenn das erſtere in der That ſo überwiegende Vor-
teile böte, wie der Entwurf annimmt, würde das
Publikum doch gewiß von der öffentlichen Foem einen


wird weitaus vorgezogen. Es kommt deſſen Form in
der That einem praktiſchen Bedürfniſſe entgegen und
es hat ſich trefflich bewährt. Das eigenhändige Privat-




ſich durch ſo überaus große Einfachheit in der Form


eatfernte iſt. Ferner wahrt das eigenhändige Privat-
Telegramm aber auch das Geheimnis des Verfügenden
weit mehr, als das öffentliche Teſtament, und damit
wird auch die Gefahr einer Beeinfluſſung weit geringer,
als bei dem Apparat des öffentlichen Teftaments, duͤrch
welchen einer Reihe von Perſonen durch den Akt ſelbſt,
wie durch die Erhebung der Koſten bekannt wird, daß
eine gewiſſe Perſon ein Teſtament errichtet hat. In
die Wagſchale fällt noch ferner, daß das eigenhändige
Privat⸗Teſtament vollſtändig koſtenlos errichtet, abge-
Audert und widerrufen werden kann, während mit der
Errichtung, Abänderung und dem Widerruf des öffent-
lichen Teſtamentes jedenfalls erheblichere Koſten ver-
knüpft ſind. Das eigenhändige Privat-Teſtament hat
ſich in der Praxis außerordentlich günſtig bewährt und




dem gegenüber ſehr in den Hintergrund. Seine Ab-
ſchaffung würde ſchwer empfunden werden. Mit Recht
nennt einer unſerex bedeutendſten Rechtslehrer, der
Commentator des Code civil, Zachariae, das eigen-
händige Privat⸗Teſtament „eine Errungenſchaft von
unſchätzbarem Werte für das RechtSleben“. Dieſelbe
ſollte unter allen Umſtänden erhalten bleiben.

In dem zweiten Entwurfe des Bürgerlichen Ge-
ſetzbuches wurde zwar dem Erblaſſer geſtattet, in einem
eigenhändigen Privat⸗Teſtamente Vermächtniſſe anzu-
ordnen, ſofern ſolche insgeſamt nicht den zwanzigſten
Teil des Nachlaſſes überſteigen, auch Anordnungen







ſein! zu treffen, gewiſſe familienrechtliche
Beſtimmungen feſtzufetzen und 4 4—
ſtrecker zu ernennen, allein dieſe Konzeſſionen ſind
durchaus unzulänglich, und man kann e8 der Reichstags ⸗
Kommiſſton, weſche zur Zeit mit der Prüfung des
Ertwurfs des Bürgerlichen Geſehbuchẽs beſchäftigt iſt,
nur Dank wiſſen, daß ſie, wenn auch nur mit knapper


Privat⸗Teſtamentes in dem Entwurf des neuen Bürger-
hat. Möge diefer Bes




Nit unſerm hohen Adel ſcheint es rapide abwärts
zu gehen. Während unſerę Ariſtokratie früher eine
„Meſalliance“, d. h. eine Ehe mit einer Dame

Bürgers gewiſſermaßen als ein Verbrechen an der Ehre
des hetreffenden Adelsgeſchlechtes betrachtete, ſchämt man
ſich heutzutage nicht — aus
Sründen — die Töchter von Juden zu ehelichen, die
vielleicht einſt als ſchmutzige Schnorrer die ruſſiſche
oder galiziſche Grenze überſchritten haben Wir halten


Bürgertum nicht für eine
erachten wir eine ſolche
für ſehr zweddienlich,
daß e eine Schmach und ein Verrat am deutichen
Volkstum iſt, wenn Angehörige der hohen Ariftokratie,
die doch noch immer den Anſpruch erheben, die „Töte“
der Nation zu bilden, durch erſchlechterung ihres
Leutſchen Blutes in Geſtalt einer Heirat mit einer
Jüdin dem Bürgertum ein ſchimpfliches Beiſpiel geben.

„Mißheirat“, im Gegeuteil
Erueuerung des Blutes oft


des deutſchen Volkes hezeichnen. —
Das Geld iſt meine Ehre“, dieſen Ausſpruch

„Freiherren“ von

Wahlſpruch annektiert zu haben. Auftatt durch ehr-
liche Arbeit ſich aus ihrer — ſei es ſelbſtverſchuldelen
oder unvexſchuldeten — Geldklemme zu befreien, ver-
ſchachern ſie ihren altehrwürdigen Namen für Geld an


ſprüchwörtlich geworden. Das „Geld ftinkt nicht“,
ſelbſt wenn daran vielleicht der blutige Schweiß ſo


Abex ſie irren ſich, auf folche Art erworbenes Geld
ſtinkt fürchterlich und verpeſtet mit ſeinem Hauche nicht
nur die Mitwelt, ſondern in noch ſtärkerem Maße die
Nachwelt. Es iſt ja eine bekannte Thatſache, daß in
den Erzeugniſſen der Ehe zwiſchen Ariern und Semiten
das ſemitiſche Blut überwiegt, und da noch immer




ragenden Staatsämtern bevorzugt zu werden pflegen,
ſo ſind die Miſchehen zwiſchen aͤdeligen Deutſchen und
Jüdinnen von weittragender Bedeutung für die nationale
und wirtſchaftliche Entwickelung des ganzen deutſchen
Volkes. Zu unſeren Ausführungen veranlaßt uns
folgende Notiz des „Borwärts“: 2
„Jeudal · kommerztelle Herzensbünduiſſe. Die vor-

eſtrige Abend-Numimer der „Kreuz-Zeitung“ bringt
oigende Familien-Nachricht Meine Verlobung mit

Fräͤulein Toni Gutmann, Tochter des Direktors der

Dresdner Bank, Herrn Kommerzienrat Konſul Gut-

mann und ſeiner Frau Gemahlin Sophie, geb.

Magnus, beehre ich mich anzuzeigen. Prenzlau,

im Mai 1896. Wolfram Graf ¶ v. Schhlippen»

bach Sekondleutnant (!) im Infanterie»

Regiment General-Feldmarfchall Prinz Friedrich Karl

von Preußen (8. Brandenburgifches) Nr. 64. — Und

das „Kleine Journal meldet: „Die jüngſte Tochter
des verſtorbenen Bankiers Oskar Hainauer hat
ſich mit dem Grafen O Neuhaus vexlobt. Ihre
älteſte Schweſter iſt ſeit längerer Zeit mit dem

Grafen O Hacke verheiratet. ——

Es mag ja ſein, daß dieſe drei Allianeen zwiſchen
Blut⸗ und Geldariſtokratie aus „inniger und idealer
Herzensneigung“ erfolgt ſind, wenn wir auch einen
ſanften Zweifel darein ſetzen, aber auch dann halten
wir eine ſolche Verbindung für eines deutſchen Edel-
mannes unwürdig. Die perſönlichen Intereſſen
müſſen zum Schweigen gebracht werden, wo dieſelben
mit dem Begriff der nationalen Ehre kollidieren. Die
„Deutſche Tagesztg.“, welche unter der Spitzmarke
„Niedergang alter Adelsgeſchlechter“ die obige Notiz
gleichfalls bringt, ſchreibt dazu:
 
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