Der „Badifde Yolksbote“ er-
ſcheint 3mal wöchentlich (Diens-
Heidelberg, Bahuhof ſtraße 9.
Telegramm⸗Adreſſe:
Yolksbote Heidelberg,
Anzeigeupreis:
Yreis vierteljahrlich
Haus gebracht Mk. 1.25,am Poſt-
ſchaltex oder durch unſere Boten
in Heidelberg 1 M, von unſerer
Erpedition abgeholt SO Pig.
Noſt Zeitungs· reisliſte
Die 5geſpaltene Petitzeile 10 Pfs. Ar. 755.
Heidelberg, Samstag, den 13. Auni 1896.
M 63.
Ein nenes Vierteljahr
ſteht vor der Thüre, und damit tritt an unſere *
und Freunde die Ehrenpflicht heran, aufs Neue alle
Kräfte anzuſpannen, um dem .
gadiſchen Yolkaboten“
überall im ſchwäbiſchen Lande neue Leſer zuzuführen.
Agitation für die Ausbreitung unſerer Grundfätze,
unſerer Ideen giebt, als die immer weitere Verbreitung
unſerer Preſſe. Die großen Gedanken nationaler
Politik und wirtſchaftlicher Reformen, denen der
Vadiſche Volksbote·
ihre Kraft, ihre Arbeit weiht, dringen nicht von ſelbſt
zam Siege durch, dieweil ihre Anhänger thatenlos
verharren. Kein Sieg ohne Kampf! Und darum
wollen auch wir, die wir uns mit Stolz Antiſemiten
nennen, kämpfen für das, was wir als recht und
_ _ gut erkannt haben. Wem gilt der Kampf? In erſter
Cinie der Verdrängung der ſchlechten, un-
deutſchen, verjudeteu Preſſe durch die gute
nationaldeutſche, antiſemitiſche Preſſe!
Hier kann ein Jeder auch ohne große Opfer viel,
ſehr viel thun. Ein einziger neuer Abonnent für den
adiſchen Yolksboten“
die Juden am Biertiſch, das viele immer noch für
die „große That“ des Judengegners anſehen, während
es der Sache, der wir dienen, ſtets mehr ſchaden als
nützen wird. * *
Wohl ſind faſt alle guten Deutſchen im Grunde
ihres Herzens antiſemitiſch geſinnt. Aber nicht das
Wirtshaus macht ſie zu überzeugten Antiſemiten,
ſondern nur das Leſen unſerer Preſſe. Auch hier
können wir deshalb ſehr wohl ſagen: „Die Erute
iſt groß, aber wenige ſind der Arbeiter“.
Darum iſt unſere ernſte, dringende Mahnung
vor Beginn des neuen Vierteljahres:
Geſinnungsgenoſſen, werdet treue Ar-
beiter in der großen Ernte, die dem deutſch-
ihr unausgeſetzt für die weitere Verbreitung des
thätig feid.
Preis vierteljährlich
durch den Briefträger frei in's Haus gebracht
Abk. 125
am Poſtſchalter oder durch unſere Boten in Heidelberg
Ak.
von unſerer Expedition abgeholt So Pf.
Poſt · Zeitungs⸗Preisliſte Nr. 755.
Zolitiſcher Teil.
Aus dem nenen hürgerlichen
Geſetzhuche.
V
Sehr große Anfeindungen haben die Beſtimmunen
erfahren, welche der Entwuͤrf des neuen Bürgerlichen
Geſetzbuches hezüglich der Haftung der Gaſtwirte für
eingebrachte Sachen der Gäſte enthält. Natürlich kam
die Anfeindung nur aus den Kreiſen der Gaſtwirte
ſelbſt, denn dem reiſenden Publikum iſt mit den Be-
ſtimmungen des Entwurfs ſehr wohl gedient. Die
letzteren ſind ia der That ſehr praktiſch und gerecht
und kann man in dieſem
2 .0
Der Entwurf ſetzt ſtrengere Normen in bezug auf
die Haftung dex Gaſtwirte für die von den Fremden
lichen Vorſchriften über die Verbindlichkeit zum Schaden-
Publikums nicht ausreichen, Der Gaſtwirt, der ge-
werbsmäßig Fremde zur Beherbergung aufnimmt, hat
nach dem Entwurf einem im Betriebe dieſes Gewerbes
aufgenommenen Gaſte den Schaden zu erſetzen, den der
Gaſt durch den Verluſt oder die Beſchädigung einge-
letzung der dem Wirte obliegenden Verpflichtungen ent-
ſtanden. Dieſer Nachweis mürde, wenn er überhaupt
verlangt worden wäre, dem mit dem inneren Wirt-
ſchaftsbetriebe nicht vertrauten Gaſte nur in den ſeltenſten
Mit Recht wurde daher von dieſem
weis einer Verſchuldung den Gaſtwirten gegenüber Um-
eben nur für Gaſtwirte, welche gewerbsmäßig Fremde
rateure) oder Stallwirte bezüglich der bei ihnen ein-
geſtellten Thiere. * ;
Als eingebracht gelten die Sachen, welche der Gaſt
dem Gaſtwirt oder Leuten des Gaſtwirts, die zur Ent-
gegennahme der Sachen beſtellt, übergeben, oder an
einem ihm von dieſen angewieſenen Ort, oder in Er-
mangelung einer Anweiſung an den hierzu beſtimmten
ſchon dann anzunehmen, wenn der Fremde am Eiſen-
bahnhofe ſich mit dem Führer des Gaſtwagens ver-
ſtändigt hat. Dagegen haftet der Gaſtwirt für Geld,
Wertpapiere und Koſtbarkeiten dem Gaſte nur bis zu
dem Betrage von eintauſend Mark, wenn er nicht dieſe
Gegenſtände in Kenntnis ihrer Eigenſchaft als Wert-
ſachen dem Gaſtwirt zur Aufbewahrung beſonders über-
geben hat und dieſer die Aufbewahrung annimmt.
Dieſe Beſtimmung iſt dem ſeither geltenden Rechte
gegenüber neu und im Intereſſe der Gaſtwirte ſehr
zweckmäßig. Im Falle der beſonderen Uebergabe von
Wertſachen haftet der Gaſtwirt für Schaden oder Ver-
luſt lediglich nach den allgemeinen, oben angeführten
Grundſätzen, — ohne Nachweis eines Verſchuldens, —
ebenſo haftet er allgemein, wenn er die Aufbewahrung
abgelehnt hat. Ob der Gaſtwirt einen, angemeſſene
Sicherheit gewährenden Aufbewahrungsort beſitzi oder
nicht, iſt für ſeine Haftung ganz unexheblich. Auch
Aufbewahrung haftet der Gaſtwirt natürlich für jedes
eigene Verſchuͤlden und jedes Verſchulden ſeiner Leute.
Eine neue Beſtimmung des Entwurfes, weiche
eine ſeither ſehr oft aufgelauchte Streitfrage zweck-
mäßig entſcheidet, iſt die, daß ein Anfchlag, durch den
der Gaſtwirt die Haftung ablehnt, ohne alle Wirkung iſt.
falls ſehr zweckmäßig iſt die weitere Beſtimmung, daß
der Schadenserſatzanſpruch des Gaſtes erliſcht, wenn
er nicht von dem Verluſt oder der Beſchädigung dem
Gaſtwirte unverzüglich Mitteilung macht, denn nur
dadurch iſt der Gaſtwirt imſtande, die Angaben des
Gaſtes auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen und noch
Schritte zur Abwendung des Schadens zu thun.
beſonders zur Aufbewahrung übergebenen Wertſachen
tritt dieſe Anzeigepflicht des Gaſtes nicht ein.
Nur ein Gebot der Billigkeit iſt es, wenn der
Entwurf beſtimmt, daß die Haftung des Gaſtwirts
„)Nachdruck nur mit Genehmigung geſtattet.
. Tahrgaug.
einem Begleiter oder einer Perfon, die er bei ſich auf.
genommen hat, verurſacht wird, oder durch die Be⸗-
ſchaffenheit der Sachen ſelbſt, wenn ſich z. B. ein
erplodierender Stoff
durch höhere Gewalt.
Gaſtwirt durch einen die Haftung ablehnenden Anſchlag
im allgemeinen nicht gegen die Schadenserſatzpflicht
Gaſte die ſtrenge Haftung zu ermäßigen oder ganz
von ſich abzuwenden.
Erklärung des Gaſtwirts von dem Gaſte ausdrücklich
Beſtimmungen über die Haftung der Gaſtwirte ſind
in dem Entwurfe des Bürgerlichen Geſetzbuches hier-
modernen Verkehrslebens entſprechender Weiſe geregelt.
Aufruf. —
Dr. Lueger hat in einer großen glänzenden Rede
der noch einen Funken öſterreichiſchen Patriotismus
ſchied, ob er Deutſcher, Slave oder Romane ift.“ .
Aber nicht nur jeder Oeſterreicher ſoll es ver-
meiden nach Budapeſt zu reiſen, auch jeder Deutſche.
Wer es thut, ohne es zu müſſen, verſtößt gegen ſeine
nationale Ehre, denn dem Deutſchtum iſt von Ungarn
daß er ſich erniedrigen würde, wollte er nach Ungarn
reiſen: * —
1. Als das deutſche Theater in Budapeſt abge-
brannt war, fiel im ungariſchen Parlament die Aeußer-
ung, man müſſe Gott danken, daß man es los ge-
worden ſei.
—2. Als vorgeſchlagen wurde, ein Theater zu
„fremden“ Sprache geſpielt werden könne, womit na-
türlich in erſter Linie die deutſche gemeint war, gab
es großen Widerſpruch. Der damalige Miniſter des
Innern Hieronymi meinte jedoch, das Magyarentum
der Saiſon 50 Vorſtellungen in fremder Sprache ver-
wenn ſpricht deutlich genug! Sein Vorſchlag fand
nur ungariſche Vorſtellungen zu geſtatten.
3. € wurde im ungariſchen Parlamente bean-
tragt, die deutſchen Theatervorſtellungen in Preßburg
und Oedenburg zu verbieten, was jedoch an dem Wider-
ſtande der betreffenden Städte ſcheiterte, ja man ging
ſo weit, daß man verlangte, Graf Nikolaus Eszterhazy
ſolle e& verboten werden, in ſeinem Privattheater im
Schloſſe von Totis deutſche Vorſtellungen zu geben!
‚ 4. Während der Milleniumsausſtellung darf auch
in — die deutſche Sprache nicht gebraucht
werden.
5. Der Unterrichtsminiſter hat die deutſche Sprache
aus dem Lehrplan der Schulen ſtreichen laſſen.
6. Die Aufſchriften an den Ausſtellungs⸗Objekten
in Budapeſt ſind ausſchließlich in ungariſcher Sprache
gehalten, ſo daß kein Fremder ſie leſen, ja nur an-
nähernd verſtehen kann, denn außer den Ungarn ſelbſt
und jenen verhältnismäßig wenigen Oeſterreichern, die
mit ihnen zu thun haben wie 3. B. die k. und k.
Offiziere kann in ganz Europa niemand ungariſch, die
Magyaren ſtehen ja ganz vereinzelt da, und während
irgend eine ſlaviſche Sprache auch von Slaven anderer
Art verſtanden wird, zum Beiſpiel Böhmiſch von den
Polen und Kroaten, dürfen die Magyaren bei niemand
haben ſie, die ſich ihrer Gaſtfreundlichkeit immer ſo
rühmen, in ihrem Größenwahn es unter ihrer Würde
gefunden, den fremden Beſuchern durch allgemein ver-
ſtändliche, in einer Weltſprache gehaltene Inſchriften
die Bedeutung der Ausſtellungsobjekte zu erklären, eine
Unterlaſſung, die nicht nur fehr taktlos, ſondern auch
ſehr dumm ift, weil ſie auf den Beſuch ſeitens der
Fremden gewiß nicht fördernd wirken wird. Nur wo
e8 gilt, die Objekte vor Berührung zu ſchützen, wird
davor gewarnt, aber nicht in deutſcher, ſondern in