Donath, Adolph [Hrsg.]
Der Kunstwanderer: Zeitschrift für alte und neue Kunst, für Kunstmarkt und Sammelwesen
— 2.1920/21
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https://doi.org/10.11588/diglit.27814#0019
DOI Heft:
1. Septemberheft
DOI Artikel:Berliner, Rudolf: Der Goldschmied A. Z. 1573
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(Goldschmiedvorlagen) gibt. Ihre Beschreibung bei Nagler8)
genügt zur Erkenntnis, daß ihre Zusammengehörigkeit mit
der Plakette stilistisch nicht zu erweisen ist. Man wird
sie aber auch nicht als Gegengrund gegen eine Zu-
schreibung der Plakette an Zwerwesten anführen können,
da ein Zeitraum von rund 34 Jahrzehnten zwischen den
beiden Gruppen9) liegt. Zieht man die ängstlich an-
mutende Unselbständigkeit der Plakette in Betracht, die
in der Komposition wie im Einzelding nichts Eigenes
gibt, nur Übernommenes verwertet, selbst so Störendes
wie das Linksarbeiten der Männer nicht ändert, so will
sie für ein Jugendwerk denn auch nicht unpassend er-
8) „Niedliche Zierblätter".
9) Das mit vollem Namen bezeichnete Blatt hat die Jahres-
zahl 1602.
scheinen. Wo die eigentliche Goldschmiedearbeit, die
des Treibens anfängt, da zeigt sich allerdings sehr be-
trächtliches Können, und die Modellierung der Körper
überragt an Qualität durchaus die der Vorlage und verrät
ein anderes Interesse, als sich in den Arbeiten des Meisters
H. G. ausspricht. Daher macht auch die stilistische Ana-
lyse einen deutschen Einflüssen unterliegenden Nieder-
länder als Urheber der Plakette durchaus wahrscheinlich
und stützt somit die Zuschreibung an Zwerwesten.
Es hieße m. E. die Lehre mißverstehen, die diese
nur durch den Zufall ermöglichte Rückgabe eines Werkes
an seinen Schöpfer geben kann, wollte ich es nunmehr
gleich unternehmen, das Oeuvre des Meisters A. Z. zu
erweitern oder das des Meisters H. G. erneut zu um-
reißen. Neue Funde werden da nur Gewisses erbringen
können.
Der Kaisersaal des Frankfurter Römers
während der
Kunstausstellung der Frankfurter Frühjahrsmesse 1920
11
genügt zur Erkenntnis, daß ihre Zusammengehörigkeit mit
der Plakette stilistisch nicht zu erweisen ist. Man wird
sie aber auch nicht als Gegengrund gegen eine Zu-
schreibung der Plakette an Zwerwesten anführen können,
da ein Zeitraum von rund 34 Jahrzehnten zwischen den
beiden Gruppen9) liegt. Zieht man die ängstlich an-
mutende Unselbständigkeit der Plakette in Betracht, die
in der Komposition wie im Einzelding nichts Eigenes
gibt, nur Übernommenes verwertet, selbst so Störendes
wie das Linksarbeiten der Männer nicht ändert, so will
sie für ein Jugendwerk denn auch nicht unpassend er-
8) „Niedliche Zierblätter".
9) Das mit vollem Namen bezeichnete Blatt hat die Jahres-
zahl 1602.
scheinen. Wo die eigentliche Goldschmiedearbeit, die
des Treibens anfängt, da zeigt sich allerdings sehr be-
trächtliches Können, und die Modellierung der Körper
überragt an Qualität durchaus die der Vorlage und verrät
ein anderes Interesse, als sich in den Arbeiten des Meisters
H. G. ausspricht. Daher macht auch die stilistische Ana-
lyse einen deutschen Einflüssen unterliegenden Nieder-
länder als Urheber der Plakette durchaus wahrscheinlich
und stützt somit die Zuschreibung an Zwerwesten.
Es hieße m. E. die Lehre mißverstehen, die diese
nur durch den Zufall ermöglichte Rückgabe eines Werkes
an seinen Schöpfer geben kann, wollte ich es nunmehr
gleich unternehmen, das Oeuvre des Meisters A. Z. zu
erweitern oder das des Meisters H. G. erneut zu um-
reißen. Neue Funde werden da nur Gewisses erbringen
können.
Der Kaisersaal des Frankfurter Römers
während der
Kunstausstellung der Frankfurter Frühjahrsmesse 1920
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