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lichen Gottesdienstes und Nichtachtung der Sacra-
mente, nach vorgängigen vergeblichen Verbesserungs-
versuchen, welche in Verweis undAndrohung der Ent-
lassung bestehen."
Der liberale Lärm, ob der Excommunication Stromeyers fin-
det lauter mittelalterlichen Unrath vor und bäumt sich dagegen
auf die ergötzlichste Weise. Wir meinen, die oben genannte ver-
fassungsmäßige Excommunicationsbefugniß des Diözesanausschusses
läßt an mittelalterlichem Beigeschmack nichts zu wünschen übrig.
Und wir meinen ferner, was ein Diözesanausschuß gegenüber ei-
nem der kirchlichen Ordnung sich hartnäckig widersetzenden Kirchen-
ältesten thun darf, ohne sich eines Verbrechens gegen die Gewissens-
freiheit und die Aufklärung des Jahrhunderts schuldig zu machen,
dasselbe sollte ein katholischer Diözesanbischof gegenüber einem Ka-
tholiken wie Stromeyer wohl auch thun dürfen. Freilich schon das
Wort „katholisch" versetzt augenblicklich Manchen in eine solche
Seelen- und Geistesverfassung, daß der gesunde Menschenverstand
Reißaus nimmt. Das erklärt vieles bei dem Stromeyer'schen Adres-
senwesen.
Abgesehen nun von der Protest. Kirchenverfassung mit ihren
Excommunicationsbefugnissen ist es uns ein Räthsel, warum Auch-
Katholiken, Protestanten und Juden die Gänsehaut bekommen, daß
Stromeyer nunmehr nicht mehr beichten und communiciren darf.
Wir wissen in der That hiefür keinen Erklärungsgrund, außer
den einzig noch möglichen, daß der auchkatholische, pcotestantisch-
jüdische Schüttelfrost gerade in die Fastnachtstage gefallen ist.
Schließlich empfehlen wir dies unser Aufsätzlein allen hiesigen
liberalen und confessionslosen Bummlern zur besonderen geneigte-
sten Beherzigung.
Süddeutschland.
8 Heidelberg, 12. Febr. Wir haben von Rom sichere
Nachricht, daß die 4 Herren im Domcapitel heute schon
in der Lage find, zu ermessen, was der heilige Stuhl von
ihrem Schritte, zu dem sie sich im Sinne der Regierung
Verleiten ließen, hält!
* Heidelberg, 12. Febr. Heute wurden wir von einer An-
klage in Kenntniß gesetzt, welche gegen unfern Verleger Herrn Buch-
drucker Schweiß wegen „Gefährdung der öffentlichen Ruhe und
Ordnung" erhoben ist. Die Anklage ist gegen einen Artikel in
Nr. 16 des Boten gerichtet wegen einer Besprechung des Prozesses
der Gebrüder Walther, welcher vom großh. Fiscus gegen die Kläger
in oberster Instanz verloren wurde. Die Anklage geschieht auf
Grund des der badischen Presse sehr geläufig gewordenen H 631a
und der Strafantrag geht auf 6 Wochen Gefängniß und 50 fl.
Geldstrafe. Dieselbe Klage ist gegen den Herausgeber des Bad.
Beobachters, Herrn A. Berberich, wegen Nachdruckes des erwähn-
ten Artikels gerichtet. — Wir hatten diese Zeilen kaum geschrie-
ben, als wir die Kunde erhielten, daß auch die heutige. Nummer
unseres Blattes angeklagr werde und zwar wegen eines Artikels
mit der Ueberschrift: „Der Criminalprozeß gegen unfern Weih
bischof." Wir brauchen kaum hinzuzufügen, daß wieder der Art. 631»
der Klage als Handhabe dient. Da die betr. Nummer auf der
Post vollständig confiscirt wurde, uns aber daran gelegen ist, daß
der unbeanstandet gebliebene zweite Leitartikel: „Die Excommuni-
cationsbefugniß nach der protestantischen Kirchenverfassung" allen
Freunden und Feinden zu Gesicht komme, so wiederholen wir die-
sen in unserer heutigen Nummer. — Standhaftigkeit ist jetzt
mehr als je nöthig, — wir zweifeln nicht, daß unsre Korrespon-
denten und Leser sie mit uns in vollstem Maße theilen werden.
* Heidelberg, 13. Febr. Wir haben schon oft Gelegenheit
gehabt, die Anwandelungen höheren Blödsinns der (Emmerling'schen)
Heidelberger Zeitung zu registriren, ein Beispiel in ihrer heutigen
Nummer überbietet aber alles bis jetzt noch Dagewesene. Sie er-
zählt nämlich, daß man bei der Haussuchung bei Decan Zugschwert
in Markclfingen nichts gefunden habe und fährt dan fort: „Es ge-
hört ja wohl zu den frommen Kunststücken, der weltlichen Obrigkeit
ein Schnippchen zu schlagen." Also Herr Dekan Zugschwert hätte,
wenn er wirklich geheime Papiere besaß, diese zu Jedermanns Ein-
sicht zum Besten geben sollen! Die Redaktionen pflegen gewöhnlich
ihre eigenen Artikel mit einem Sternchen zu bezeichnen, — Herr
Emmerling ist Redakteur, und als wir seinen Stern gesehen, fiel
uns ein, daß man sich über nichts mehr wundern dürfe.
* Heidelberg, 14 Febr. Frhr. v. Andlaw hat folgende Er-
klärung der Freib. Ztg. zugehen lassen:
„Ich werde soeben auf einen Artikel Ihres Blattes vom 7.
d. M. aufmerksam gemacht, welcher mit folgender Stelle beginnt:
„Am vergangenen Sonntag hat hiers elbst eine Versamm-
lung ultramontaner Notabilitäten stattgefunden, der u. A. Frhr.
v. Andlaw und Professor Bock beiwohnten. Die Versammlung
richtete an den Bisthumsverweser das dringende Ersuchen von seinen
„inopportunen Schritten" abzustehen."
Damit mein Stillschweigen nicht als Zustimmung gedeutet
werde bitte ich unter Bezug auf § 11 des Preßgesetzes um gefällige
Aufnahme nachstehender Erklärung in eine der nächsten Nummern
Ihres Blattes:
Ich war an dem genannten Sonntage gar nicht in Freiburg
anwesend, konnte also daselbst keiner Versammlung beiwohnen,
und habe weder vor- noch nachher ein „dringendes Ersuchen" an
den Hochwürdigsten Herrn Bisthumsverweser in dem gedachten
Sinne zu richten mir erlaubt.
Meine persönliche Ansicht über die betreffende Frage kann
eigentlich Niemanden zweifelhaft sein, der mich kennt.
Jede zu Recht bestehende Gesellschaft hat nothwendig auch das
Recht nach ihren eigenen Gesetzen beurtheilt und regiert zu werden.
Wenn daher Solche, welche grundsätzlich und thatsächlich einer Ge-
sellschaft nicht angehören, dieselbe nach andern, ihr fremden und
widerstrebenden Gesetzen, mit der kaum verfehlten Absicht beherrschen
wollen, diese Gesellschaft zu vernichten, so steht ihr vernünftiger
Weise auch das Recht zu, mit allen sittlich erlaubten Mitteln sich
gegen solche Angriffe, mögen sie von wem immer ausgehen, zu ver-
teidigen.
Jede Gesellschaft und jeder Einzelne hat hiezu das unbe-
strittene Recht in Bezug auf sein Haus, seinen Hof, sein gesammtes
Eigenthum, sein Leben, seine Ehre und sein Gewissen. Und die
älteste ehrwürdigste, weil von dem Gottessohne selbst gestiftete Ge-
sellschaft sollte dieses Rechts entbehren: die katholische Kirche?
Wenn Mitglieder dieser Gesellschaft sich mit ihren Gegnem
außerhalb ihres Kreises verbinden, Verachtung und Hohn auf sie
häufen und dauernde Empörung gegen ihre Gesetze öffentlich und
thatsächlich kundgebeu, so hat die Kirche, will sie sich nicht selbst
aufgeben, nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, solche
Glieder durch ihr gesetzliches Organ, den Bischof, von ihrer Gemein-
schaft auszuschließen.
Nur entschiedene Feinde und unwissende Menschen können diese
einfachen Wahrheiten verkennen.
Hugstetten, 12. Febr. 1869.
Heinrich v. Andlaw.
/X Dittwar, 13. Febr. Gestern Abend * */s8 Uhr gab es
dahier Färmerlärm. In der Mitte des Ortes war in einer Scheuer
ein Brand ausgebrochen. In einem Zeitraum von kaum 2 Stun-
den lagen schon 5 aneinanderstehende Scheuern mit Stallungen
nebst der Hälfte eines Wohnhauses in Asche. Glück im Unglück
war noch, daß bei dem Entstehen des Brandes der Sturm noch
nicht so heftig wüthete, wie er später eintrat; denn sonst hätte alle
Löschmannschaft dem wüthenden Elemente keinen Einhalt mehr thun
können; sämmtliche Gebäulichkeiten gegen Osten, wohin der Luftzug
ging, wären ein Raub der Flammen geworden. Menschenleben
haben wir keine zu beklagen, wohl aber sind einige Schafe umge-
kommen, und ist sämmtliches Heu und Stroh den Betheiligte ver-
orannte. Von diesen, oie alle nur minder bemittelt sind, soll nur
Einer Versicherung haben.
ßj Bühl, 11. Febr. Heute haben hiesige katholische Bürger
eine Adresse mit 136 Unterschriften versehen an den hochw. Herrn
Bisthumsverweser vr. Lothar Kübel abgesandt. Unsere Gegner
haben eine Adresse von ca. 40 bis 50 Unterschriften für Stroh-
meyer zu Stande gebracht, wovon jedenfalls die Hälfte Protestan-
ten sind. Die Juden haben sich dabei gar nichr betheiligt.
St. Peter, 11. Febr. Lieber Bote! Gestern war der
Termin abgelaufen, welchen das Staatsministerium zum Auszug
den Lindenberger Schwestern ungesagt hatte.
Heute Morgen kam nun ein ganzer Haufen Gensdarmen und
Polizewiener hierher und begab sich auf den Lindenberg, um die
armen Schwestern zum Auszug zu nöthigen — während ein
fürchterlicher Sturm wüthete und der Regen in Strömen sich er-
goß. 2 Gensdarmen besetzten ein Haus hier, welches den Schwestern
eigen angehört, so daß sie nicht einmal diesen Zufluchtsort be-
nützen können und nun bei guten Leuten im Dorfe ein Obdach
suchen müssen. Ist das nicht.? Bis heute Mittag 12 Uhr
müssen Alle auseinander sein.
München, 9. Febr. Der König, welcher mit seinem Bruder,
dem Prinzen Otto, gestern inmttten allen Volkes der althergebrach-
ten Ceremonie des Metzgersprungs beiwohnte, ist auf der Rück-
fahrt von da einer argen Gefahr glücklich entgangen. Auf dem
glatten Pflaster dec Drenersgasse rutschte ein Pferd des Vierge-
spanns aus und rrß die übrigen drei nebst den Reitknechten gleich-
falls zu Boden. Der König bewies viel Kaltblütigkeit, blieb
ruhig sitzen, erkundigte sich, ob kernem der Knechte etwas wider-
fahren, und fuhr sodann zwelspännrg dre kurze Strecke nach der
Residenz weiter. Das während oes kurzen Zwischenfalls in dich-
ten Massen zusammengelaufene Publikum begleitete den Monarchen
mit lebhaften Hochrufen.
München, 13. Febr. Die Abgeordnetenkammer nahm mit
92 gegen 48 Stimmen den Antrag des Ausschusses betreffs des
Wahlrechts für den Landtag an, lehnte also das mehrseitig verlangte
allgemeine direkte Stimmrecht ab.
Norddeutscher Bund.
Berlin, 13. Febr. Das Herrenhaus genehmigte heute die
beiden Vorlagen der Staatsregierung wegen Vermögensbeschlagnahme
der depossedirren Fürsten. Graf Bismarck ergriff mehrmals das Wort
und führte aus, daß die Verträge mit den letzteren nicht Privat-
verträge, sondern Staatsverlräge seien. Diese Härten sie aber nicht
lichen Gottesdienstes und Nichtachtung der Sacra-
mente, nach vorgängigen vergeblichen Verbesserungs-
versuchen, welche in Verweis undAndrohung der Ent-
lassung bestehen."
Der liberale Lärm, ob der Excommunication Stromeyers fin-
det lauter mittelalterlichen Unrath vor und bäumt sich dagegen
auf die ergötzlichste Weise. Wir meinen, die oben genannte ver-
fassungsmäßige Excommunicationsbefugniß des Diözesanausschusses
läßt an mittelalterlichem Beigeschmack nichts zu wünschen übrig.
Und wir meinen ferner, was ein Diözesanausschuß gegenüber ei-
nem der kirchlichen Ordnung sich hartnäckig widersetzenden Kirchen-
ältesten thun darf, ohne sich eines Verbrechens gegen die Gewissens-
freiheit und die Aufklärung des Jahrhunderts schuldig zu machen,
dasselbe sollte ein katholischer Diözesanbischof gegenüber einem Ka-
tholiken wie Stromeyer wohl auch thun dürfen. Freilich schon das
Wort „katholisch" versetzt augenblicklich Manchen in eine solche
Seelen- und Geistesverfassung, daß der gesunde Menschenverstand
Reißaus nimmt. Das erklärt vieles bei dem Stromeyer'schen Adres-
senwesen.
Abgesehen nun von der Protest. Kirchenverfassung mit ihren
Excommunicationsbefugnissen ist es uns ein Räthsel, warum Auch-
Katholiken, Protestanten und Juden die Gänsehaut bekommen, daß
Stromeyer nunmehr nicht mehr beichten und communiciren darf.
Wir wissen in der That hiefür keinen Erklärungsgrund, außer
den einzig noch möglichen, daß der auchkatholische, pcotestantisch-
jüdische Schüttelfrost gerade in die Fastnachtstage gefallen ist.
Schließlich empfehlen wir dies unser Aufsätzlein allen hiesigen
liberalen und confessionslosen Bummlern zur besonderen geneigte-
sten Beherzigung.
Süddeutschland.
8 Heidelberg, 12. Febr. Wir haben von Rom sichere
Nachricht, daß die 4 Herren im Domcapitel heute schon
in der Lage find, zu ermessen, was der heilige Stuhl von
ihrem Schritte, zu dem sie sich im Sinne der Regierung
Verleiten ließen, hält!
* Heidelberg, 12. Febr. Heute wurden wir von einer An-
klage in Kenntniß gesetzt, welche gegen unfern Verleger Herrn Buch-
drucker Schweiß wegen „Gefährdung der öffentlichen Ruhe und
Ordnung" erhoben ist. Die Anklage ist gegen einen Artikel in
Nr. 16 des Boten gerichtet wegen einer Besprechung des Prozesses
der Gebrüder Walther, welcher vom großh. Fiscus gegen die Kläger
in oberster Instanz verloren wurde. Die Anklage geschieht auf
Grund des der badischen Presse sehr geläufig gewordenen H 631a
und der Strafantrag geht auf 6 Wochen Gefängniß und 50 fl.
Geldstrafe. Dieselbe Klage ist gegen den Herausgeber des Bad.
Beobachters, Herrn A. Berberich, wegen Nachdruckes des erwähn-
ten Artikels gerichtet. — Wir hatten diese Zeilen kaum geschrie-
ben, als wir die Kunde erhielten, daß auch die heutige. Nummer
unseres Blattes angeklagr werde und zwar wegen eines Artikels
mit der Ueberschrift: „Der Criminalprozeß gegen unfern Weih
bischof." Wir brauchen kaum hinzuzufügen, daß wieder der Art. 631»
der Klage als Handhabe dient. Da die betr. Nummer auf der
Post vollständig confiscirt wurde, uns aber daran gelegen ist, daß
der unbeanstandet gebliebene zweite Leitartikel: „Die Excommuni-
cationsbefugniß nach der protestantischen Kirchenverfassung" allen
Freunden und Feinden zu Gesicht komme, so wiederholen wir die-
sen in unserer heutigen Nummer. — Standhaftigkeit ist jetzt
mehr als je nöthig, — wir zweifeln nicht, daß unsre Korrespon-
denten und Leser sie mit uns in vollstem Maße theilen werden.
* Heidelberg, 13. Febr. Wir haben schon oft Gelegenheit
gehabt, die Anwandelungen höheren Blödsinns der (Emmerling'schen)
Heidelberger Zeitung zu registriren, ein Beispiel in ihrer heutigen
Nummer überbietet aber alles bis jetzt noch Dagewesene. Sie er-
zählt nämlich, daß man bei der Haussuchung bei Decan Zugschwert
in Markclfingen nichts gefunden habe und fährt dan fort: „Es ge-
hört ja wohl zu den frommen Kunststücken, der weltlichen Obrigkeit
ein Schnippchen zu schlagen." Also Herr Dekan Zugschwert hätte,
wenn er wirklich geheime Papiere besaß, diese zu Jedermanns Ein-
sicht zum Besten geben sollen! Die Redaktionen pflegen gewöhnlich
ihre eigenen Artikel mit einem Sternchen zu bezeichnen, — Herr
Emmerling ist Redakteur, und als wir seinen Stern gesehen, fiel
uns ein, daß man sich über nichts mehr wundern dürfe.
* Heidelberg, 14 Febr. Frhr. v. Andlaw hat folgende Er-
klärung der Freib. Ztg. zugehen lassen:
„Ich werde soeben auf einen Artikel Ihres Blattes vom 7.
d. M. aufmerksam gemacht, welcher mit folgender Stelle beginnt:
„Am vergangenen Sonntag hat hiers elbst eine Versamm-
lung ultramontaner Notabilitäten stattgefunden, der u. A. Frhr.
v. Andlaw und Professor Bock beiwohnten. Die Versammlung
richtete an den Bisthumsverweser das dringende Ersuchen von seinen
„inopportunen Schritten" abzustehen."
Damit mein Stillschweigen nicht als Zustimmung gedeutet
werde bitte ich unter Bezug auf § 11 des Preßgesetzes um gefällige
Aufnahme nachstehender Erklärung in eine der nächsten Nummern
Ihres Blattes:
Ich war an dem genannten Sonntage gar nicht in Freiburg
anwesend, konnte also daselbst keiner Versammlung beiwohnen,
und habe weder vor- noch nachher ein „dringendes Ersuchen" an
den Hochwürdigsten Herrn Bisthumsverweser in dem gedachten
Sinne zu richten mir erlaubt.
Meine persönliche Ansicht über die betreffende Frage kann
eigentlich Niemanden zweifelhaft sein, der mich kennt.
Jede zu Recht bestehende Gesellschaft hat nothwendig auch das
Recht nach ihren eigenen Gesetzen beurtheilt und regiert zu werden.
Wenn daher Solche, welche grundsätzlich und thatsächlich einer Ge-
sellschaft nicht angehören, dieselbe nach andern, ihr fremden und
widerstrebenden Gesetzen, mit der kaum verfehlten Absicht beherrschen
wollen, diese Gesellschaft zu vernichten, so steht ihr vernünftiger
Weise auch das Recht zu, mit allen sittlich erlaubten Mitteln sich
gegen solche Angriffe, mögen sie von wem immer ausgehen, zu ver-
teidigen.
Jede Gesellschaft und jeder Einzelne hat hiezu das unbe-
strittene Recht in Bezug auf sein Haus, seinen Hof, sein gesammtes
Eigenthum, sein Leben, seine Ehre und sein Gewissen. Und die
älteste ehrwürdigste, weil von dem Gottessohne selbst gestiftete Ge-
sellschaft sollte dieses Rechts entbehren: die katholische Kirche?
Wenn Mitglieder dieser Gesellschaft sich mit ihren Gegnem
außerhalb ihres Kreises verbinden, Verachtung und Hohn auf sie
häufen und dauernde Empörung gegen ihre Gesetze öffentlich und
thatsächlich kundgebeu, so hat die Kirche, will sie sich nicht selbst
aufgeben, nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, solche
Glieder durch ihr gesetzliches Organ, den Bischof, von ihrer Gemein-
schaft auszuschließen.
Nur entschiedene Feinde und unwissende Menschen können diese
einfachen Wahrheiten verkennen.
Hugstetten, 12. Febr. 1869.
Heinrich v. Andlaw.
/X Dittwar, 13. Febr. Gestern Abend * */s8 Uhr gab es
dahier Färmerlärm. In der Mitte des Ortes war in einer Scheuer
ein Brand ausgebrochen. In einem Zeitraum von kaum 2 Stun-
den lagen schon 5 aneinanderstehende Scheuern mit Stallungen
nebst der Hälfte eines Wohnhauses in Asche. Glück im Unglück
war noch, daß bei dem Entstehen des Brandes der Sturm noch
nicht so heftig wüthete, wie er später eintrat; denn sonst hätte alle
Löschmannschaft dem wüthenden Elemente keinen Einhalt mehr thun
können; sämmtliche Gebäulichkeiten gegen Osten, wohin der Luftzug
ging, wären ein Raub der Flammen geworden. Menschenleben
haben wir keine zu beklagen, wohl aber sind einige Schafe umge-
kommen, und ist sämmtliches Heu und Stroh den Betheiligte ver-
orannte. Von diesen, oie alle nur minder bemittelt sind, soll nur
Einer Versicherung haben.
ßj Bühl, 11. Febr. Heute haben hiesige katholische Bürger
eine Adresse mit 136 Unterschriften versehen an den hochw. Herrn
Bisthumsverweser vr. Lothar Kübel abgesandt. Unsere Gegner
haben eine Adresse von ca. 40 bis 50 Unterschriften für Stroh-
meyer zu Stande gebracht, wovon jedenfalls die Hälfte Protestan-
ten sind. Die Juden haben sich dabei gar nichr betheiligt.
St. Peter, 11. Febr. Lieber Bote! Gestern war der
Termin abgelaufen, welchen das Staatsministerium zum Auszug
den Lindenberger Schwestern ungesagt hatte.
Heute Morgen kam nun ein ganzer Haufen Gensdarmen und
Polizewiener hierher und begab sich auf den Lindenberg, um die
armen Schwestern zum Auszug zu nöthigen — während ein
fürchterlicher Sturm wüthete und der Regen in Strömen sich er-
goß. 2 Gensdarmen besetzten ein Haus hier, welches den Schwestern
eigen angehört, so daß sie nicht einmal diesen Zufluchtsort be-
nützen können und nun bei guten Leuten im Dorfe ein Obdach
suchen müssen. Ist das nicht.? Bis heute Mittag 12 Uhr
müssen Alle auseinander sein.
München, 9. Febr. Der König, welcher mit seinem Bruder,
dem Prinzen Otto, gestern inmttten allen Volkes der althergebrach-
ten Ceremonie des Metzgersprungs beiwohnte, ist auf der Rück-
fahrt von da einer argen Gefahr glücklich entgangen. Auf dem
glatten Pflaster dec Drenersgasse rutschte ein Pferd des Vierge-
spanns aus und rrß die übrigen drei nebst den Reitknechten gleich-
falls zu Boden. Der König bewies viel Kaltblütigkeit, blieb
ruhig sitzen, erkundigte sich, ob kernem der Knechte etwas wider-
fahren, und fuhr sodann zwelspännrg dre kurze Strecke nach der
Residenz weiter. Das während oes kurzen Zwischenfalls in dich-
ten Massen zusammengelaufene Publikum begleitete den Monarchen
mit lebhaften Hochrufen.
München, 13. Febr. Die Abgeordnetenkammer nahm mit
92 gegen 48 Stimmen den Antrag des Ausschusses betreffs des
Wahlrechts für den Landtag an, lehnte also das mehrseitig verlangte
allgemeine direkte Stimmrecht ab.
Norddeutscher Bund.
Berlin, 13. Febr. Das Herrenhaus genehmigte heute die
beiden Vorlagen der Staatsregierung wegen Vermögensbeschlagnahme
der depossedirren Fürsten. Graf Bismarck ergriff mehrmals das Wort
und führte aus, daß die Verträge mit den letzteren nicht Privat-
verträge, sondern Staatsverlräge seien. Diese Härten sie aber nicht