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Pfälzer Bote für Stadt und Land — 1869

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Nr. 141-152 (2. Dezember - 30. Dezember)
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Erscheint wöchentlich dreimal: Dienstag, 4^"
Donnerstag und Lamstag.

Siiddeutschlsmd.
/X Heidelberg. (Bemerkungen zur Rede des Prälaten Holtz-
mann, bei Gelegenheit der Verhandlung über die obligatorische
Civilehe. Fortsetzung.)
Weiter sagt Herr Holtzmann: „Daraus folgt aber nicht, daß
die Kirche auch den Staat machen und alle Künste und Wissen-
schaften beherrschen, überhaupt Alles machen müsse und daß es
gar nichts gebe, als die Kirche. Das würde aber daraus folgen,
wenn angenommen würde, daß Alles, was religiöse Seiten hat,
auch von der Kirche müsse begründet werden und seine Gesetzge-
bung von der Kirche empfangen müßte."
Mit einem Mal fallen Sie aus der Rolle. Die euxtutio
kensvoIsntiW ist fertig, das Donnerwetter kommt nach. Alles,
was eine religiöse Seite hat, sagen Sie, hat die Kirche nicht zu
ordnen, sondern der Staat. Wir sind darüber anderer Meinung.
Was kirchl. Seiten hat und zugleich staatliche, darf weder die Kirche
allein, noch der Staat allein ordnen, sondern beide mit gegenseiti-
ger Übereinstimmung. So lange also der Staat sich nicht völlig
getrennt hat von der Kirche, hat er keine Befugniß, Dinge zu
ordnen, an denen die Kirche auch Antheil hat. Der Hr. Prälat
hätte einen freudig begrüßten Vorschlag nach unserer Ansicht hier
besser in der Richtung gemacht, daß die Protestant. Kirchengemein-
schaft so weit erstarkt sei, daß sie mit der kathol. Kirche erklären
könne, eines weiteren Staatsschutzes nicht mehr zu bedürfen, der
Staat lasse ihr ihr Eigenthum und wollen dann selbstständig leben.
So lange aber der Staat noch in kirchlichen Angelegenheiten mit-
spreche, erlaube sich die Kirche auch in rechtlich gemischten Gegen-
ständen mitzusprechen.
Den folgenden 3^/2 Zeilen langen Passus wollen wir über-
gehen, da das unmittelbar Vorhergesagte auch hierauf Anwendung
finden kann.
Der geehrte Redner fährt fort: „Ich komme nun zu meinem
ursprünglichen Vorsatz zurück, nämlich zu sagen, wie ich die Sache
ansehe und warum ich dem Gesetz zustimme. Daß den Pfarrern
die bürgerlichen Standesbücher abgenommen werden, habe ich schon
vor einiger Zeit in den früheren Landtagen befürwortet und da-
bei die Gründe angegeben, welche von den Erfahrungen eines
Geistlichen hergenommen sind, nämlich von meinen eigenen. Ich
habe das Glück gehabt, Civilstandesbeamter zu sein. Es ist gesagt
worden: „Die Pfarrer sagen zwar, sie wollen die Civilstandes-
bücher hergeben, aoer es ist nicht wahr." Das kann wenigstens
von mir nicht gesagt werden; ich habe damals nachgewiesen —
die Herrn werden sich erinnern, die dabei waren — daß ich schon
1855 das verlangt habe."

In diesen Sätzen bespricht der Hr. Prälat seine Erfahrungen
und sein zweites Glück als Civilstandsbeamter; das erste Glück
war bekanntlich die glückliche Ehe. Wir können nun nicht recht
zusammen reimen, wie man sich so arg sehnt, ein Glück los zu
werden. Sonst wollen die Glücklichen, daß ihr Glück nicht auf-
höre. Es ist das ein Widerspruch mit der Anschauung anderer
gewöhnlicher Menschenkinder. Es mützte denn gerade sein, daß die
Worte bei dem Herrn Prälaten andere Bedeutung haben, daß
Glück Unglück bedeutet. Bemerkenswerth mag dann sein, daß der
Prälat versichert, daß von ihm „wenigstens" nicht gesagt werden
könne, er wolle die Standesbücher nicht hergeben. Der Hr. Prälat
muß uns gestatten, daß wir ihn hier nicht als Privatperson, son-
dern in seiner amtlichen Stellung als Vertreter der evangelisch-
protestantischen Kirche auffassen. Dann wollen seine Wortesagent
Von uns wenigstens, uns protestantischen Predigern, kann nicht ge-
sagt werden, daß wir die Standesbücher nicht hergeben wollen.
In dem Worte „wenigstens", das Herr Prälat sehr schlau an-
fügte, liegt der andere Satz: Bei der kath. Geistlichkeit kann das
wohl sein. Wir aber waschen unsere Hände in Unschuld,
wir geben sie gerne her. In letzterem Falle können wir nicht
umhin, in diesem Vorwurfe eine Beleidigung zu finden. „Damit
nun, daß die Führung der Bücher nichtgeistlichen Civilstandesbe-
amten übertragen wirb, hängt allerdings nicht nothwendig, glaube
ich, zusammen das was man obligatorische Civilehe heißt, das
ist, glaube ich, ganz deutlich. Geburt und Tod geschehen ohne
alles Zuthun des Civilstandsbeamten, ohne daß er davon etwas
weiß; sie werden ihm nachher nur angezeigt und er schreibt es
aus. Ebenso könnte auch der Abschluß der Ehen geschehen ohne
alles Zuthun des Civilstandesbeamten, und er könnte nachher ihm
angezeigt und von ihm ausgeschrieben werden. Also nothwendig
hängt das nicht zusammen; es fragt sich nur, ob es zweck-
mäßig ist."
Hier müssen wir dem Hrn. Redner das Compliment machen,
daß er, ohne gerade die Absicht zu haben, sehr populär gesprochen
hat. Jeder Mann versteht, was „aufschreiben" heißt, dagegen
nicht jeder faßt den Ausdruck „Einträgen in das Standesbuch."
Doch sehen wir Eingangs dieser Worte nicht gerne, daß der Herr
nur „glaubt", daß die Einführung der obligatorischen Civilehe nicht
nothwendig mit der Führung der Standesbücher durch Civilper-
sonen Zusammenhänge. Wir sehen es eben gar gerne, wenn man
immer Bestimmtheit an den Tag legt, auch für den Fall daß man
auf Widersprüche stößt, und sollten letztere von Sr. Excellenz aus-
gehen. Vernehmen wir nur die Zweckmäßigkeitsgründe des geehr-
ten Hrn. Redners. Derselbe gibt zuerst eine Gegenüberstellung
der kirchlichen und staatlichen Ansicht, wann eine Ehe geschlossen

Die feindlichen Indianer in Texas.
Von H. Duvernoy in Texas.
(Alte und Neue Welt.)
Viele der Jndianerstämme, die in frühern Zeiten einen Theil der Bevöl-
kerung von Texas bildeten, smd allmählig gänzlich ausgestorben und nur noch
dem Namen nach bekannt; andere gehen rasch ihrem Ende entgegen und auch
die übrigen, die noch m ziemlich respectabler Anzahl vorhanden sind, schmelzen
immer mehr zusammen. Unter den Indianern, die von Anfang an den wei-
ßen Ansiedlern feindlich entgegen traten und von Jahr zu Jahr ihren Pfad
buchstäblich mit Blut tränkten, sind die hervorragenvsten Stämme die der Li-
Pans, Comanches (spr. Comäntsches) und Ciowas (sp. Ceiowäs.)
Die Erster» waren früher sehr zahlreich und bewohnten den zwischen den
Aussen Rio Grande und San Antonio gelegenen Theil des westlichen Texas
Der Stamm ist jetzt getheilt und eine Partie Lipans hält sich auf der mexi-
kanischen Seite des Rio Grande, oberhalb Eagle - Paß, auf, wo sie in Ver-
bindung mit einer Bande Kickapoos die meisten Gewaltthaten gegen die Grenz-
anstevler ausüben. Der übrige Theil des Stammes bewohnt mit den nörd-
uhen Comanches die Llano Estacado (gepfählte Ebene) und die sogenannte
Pfannenstiel - (xau üanülo) Gegend des Staates Texass Diese Indianer sind
und waren von Hetzer Feinde des texanischen Volkes.
sch°" so lange der Schrecken unserer Grenze, bilden den
Nnndpn zahlreichsten unserer texanischen Jndianerstämme. Die südlichen
wachten früher mit den Lipans die Gegend an den Flüssen
ipitdrm ^an Antonio, Guadalupe und Colorado unsicher, doch
immer weitei ^!^biungen immer weiter vorrückten, wurden diese Banden auch
jenseits bei -Leften zurückgedrängt und wohnen nun größ-
nnna der aevsüla^^nm^ ^manches. Sie streifen über die ganze Ausdeh-
Mäbrend d?7V " vom Canadian-Flusse bis an den Rio Grande.
^ der Band^ verfolgen sie den Büffel noch weiter nördlich und ei-
imatb N^ck Thal des Arkanias - Flusses als ihre
Heunath. Nach Westen erstreckt sich das von ihnen bewohnte Territorium bis

an die Gegenden, wo die Apaches, Navajos und Utas ihre Wohnsitze oder
Wigwams (Hütten) ausgeschlagen haben.
Die Regierung hat schon mehrfache Versuche gemacht, sie von ihrem Wan-
derleben abzubringen und in der friedlicher» Beschäftigung des Ackerbaus und
der Viehzucht zu unterweisen. Auf.die Verwendung des sehr verdienstvollen
Indianer-Agenten, Herrn Neighbors, wies die Legislatur von Texas Länder-
striche an, die als Reserven sür die texanischen Indianer benützt werden soll-
ten, wo sie sich unter der Aufsicht des von der Regierung angestellten Agenten
niederlassen und Ackerbau treiben mußten. Anfangs gelang dies auch wieder
alles Erwarten und man hatte schon die glänzendsten Hoffnungen, aber gar
bald vereitelten die beständigen Angriffe und Raubzüge der Kiowas und an-
derer feindlicher Comanche - Banden und die Eifersucht der Grenzbewohner alle
weitern Versuche und Bemühungen der Regierung, so daß man die Indianer
nach einer andern Reserve bringen mußte, um sie weiter von den Ansiedelun-
gen zu entfernen. Der Bürgerkrieg machte schließlich dem ganzen Unternehmen
ein Ende und auch seither ist blutwenig geschehen zur Cioilisation dieser wil-
den Stämme.
Das Volk der Comanches besteht aus acht getrennten Banden, von denen
jede ihren eigenen Häuptling hat. Es ist indessen zweifelhaft, ob sämmtliche
Banden je unter einem gemeinsamen Oberhaupte vereinigt waren, wiewohl sich
zu Zeiten Leute unter ihnen befanden, die einen nicht unbedeutenden Einfluß
auf das ganze Volk ausübten. Die Ciowas sind ein zahlreicher, kriegerischer
und verrätherischer Jndianerstamm. Sie'gehören eigentlich nicht zu den texa-
nischen Indianern und hielten sich, soviel man durch Tauschhändler und Andere
in Erfahrung brachte, schon in den frühesten Zeiten in dem nördlich vom Red
River gelegenen Theile von Texas aus. Wahrscheinlich schlugen die südlichen
Banden dieses Stammes dort ehre Winterquartiere aus. So viel ist gewiß,
daß sie seit der Ansiedelung des nördlichen Texas die dortige Grenze beun-
ruhigten. Obschon sie mit den nördlichen Comanches zusammen wohnen, viele
ihrer Sitte und Gebräuche angenommen haben und oft mit ihneu verwechselt
werden, so bilden sie doch einen eigenen Stamm mit einer eigenen Sprache
und sind eben so viel von den Comanches verschieden, als die Osages und
Cherokees. (Forts, folgt.)
 
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